Beim Deutschen Apothekertag in München (15. September 2026) kündigte Gesundheitsminister Carsten Linnemann einen härteren Kurs gegen Rabatte ausländischer Versandapotheken und gegen Online-Abgabe von Medizinal-Cannabis an. Das Packungsfixum liegt bei 9,00 Euro und soll ab 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro steigen – vor dem Hintergrund höherer GKV-Zuzahlungen. Hier die Fragen, die für dich am Tresen und online am häufigsten zählen.
Was hat Linnemann beim Apothekertag angekündigt?
Am 15. September 2026 eröffnete Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann (CDU) mit einem Grußwort den Deutschen Apothekertag in München (15.–17.09., Messe München). Laut BMG ging es um Stabilisierung der Vor-Ort-Apotheken, faire Wettbewerbsbedingungen und Fehlentwicklungen bei der Cannabisabgabe. ABDA-Präsident Thomas Preis hatte zuvor auf Online-Werbung hingewiesen, fällige Zuzahlungen bei Rx nicht zu erheben.
Für dich zählt vor allem: wo und zu welchen Konditionen du Rezepte einlöst – und ob die Apotheke um die Ecke weiterbestehen kann. Einen konkreten Fahrplan gegen Versand-Rabatte nannte Linnemann in den Berichten dazu nicht.
Deshalb: Nimm die Ankündigung als politischen Kurs, nicht als schon geltendes Verbot – und vergleiche weiter Beratung und Konditionen bewusst.
Warum dürfen Vor-Ort-Apotheken keine Rx-Rabatte geben – Versand aber schon?
Stationäre Apotheken dürfen bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln (Rx) keine Rabatte gewähren – das verbietet das deutsche Arzneimittelrecht. Ausländische Versandapotheken werben dagegen oft mit Preisnachlässen oder damit, dass du die gesetzliche Zuzahlung nicht selbst trägst. Linnemann nannte das beim Apothekertag eine Wettbewerbsverzerrung und sagte klar: „Wir müssen das abstellen.“
Die Paritätische Stelle zur Preisbindung löse die Probleme wohl auch nach Reform nicht aus. Für dich bleibt der Unterschied spürbar: Online locken Rabatte, vor Ort gelten feste Regeln.
Deshalb: Vergleiche nicht nur den Eigenanteil – vor Ort bekommst du Beratung, Notdienst und oft schnellere Klärung bei Lieferengpässen.
Warum wird das Thema wegen der Zuzahlungen ab 2027 schärfer?
Der Druck steigt, weil die gesetzlichen Zuzahlungen ab 1. Januar 2027 infolge des BStabG steigen: für Arzneimittel mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro je Packung (bisher typisch 5–10 Euro). Versandhändler nutzen das bereits für Rabattaktionen; viele Apotheken fürchten Kundenverluste.
Kurz und klar: Ab 2027 wird der Eigenanteil teurer. Bleib kritisch bei „null Zuzahlung“-Werbung und behalte Quittungen für die Belastungsgrenze bei deiner Krankenkasse.
Deshalb: Sammle Belege und prüfe deine Belastungsgrenze – besonders wenn du viele Packungen brauchst.
Was plant die Politik bei Medizinal-Cannabis?
Beim Cannabis-Thema legte Linnemann nach. Die Importe von Medizinal-Cannabisblüten sollen nach BMG-Prognose 2026 auf rund 300 Tonnen steigen – eine Verzehnfachung binnen drei Jahren. Das habe in der Breite nichts mehr mit „medizinal“ zu tun, sondern mit Drogenkonsum, so der Minister. „Konsumcannabis auf Knopfdruck per Versandhandel, das hat nichts mehr mit Gesundheitsversorgung zu tun.“
Das schwarz-rote Kabinett hat bereits einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der seit Ende des vergangenen Jahres beim Bundestag liegt. Geplant ist demnach: Verschreibung von Cannabisblüten nur noch nach direktem Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt (kein reines Online-Fragebogen-Modell) und Abgabe nur noch in der Apotheke – nicht mehr per Onlineversand.
Deshalb: Plane bei Medizinal-Cannabis mit Praxis und Apotheke vor Ort – reine Versandwege dürften enger werden, sobald der Entwurf Gesetz wird.
Gilt das Cannabis-Verbot per Versand schon?
Nein. Verbindlich wird das erst mit Beschluss und Verkündung – bis dahin gilt heutiges Recht. Der Entwurf liegt im Bundestag; Linnemanns Rede allein ändert die Rechtslage nicht.
Brauchst du Cannabis als Arzneimittel, bleibst du vorerst im geltenden Rahmen – solltest aber den Gesetzgebungsstand im Blick behalten, damit du Lieferwege und Arztkontakt rechtzeitig anpasst.
Deshalb: Handle nach aktuellem Recht, plane aber Praxis- und Apothekenwege vor Ort als Absicherung ein.
Was ist das Packungsfixum – und ändert es meinen Preis an der Theke?
Zur wirtschaftlichen Lage der Apotheken brachte Linnemann eine konkrete Botschaft mit: Eine Verordnung zur Vergütung sei unterzeichnet und solle in Kraft treten. Das Packungsfixum – der feste Honoraranteil je verschreibungspflichtiger Packung – liegt nach der Anhebung zum 1. Juli bei 9,00 Euro (zuvor 8,35 Euro). Zum 1. Januar 2027 soll es auf 9,50 Euro steigen. Künftig soll es bei Anpassungen jährliche direkte Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen geben.
Für dich als Versicherten ändert das den Preis an der Theke nicht 1:1: Das Fixum ist Apothekenhonorar gegenüber der GKV, nicht deine Zuzahlung. Es soll aber helfen, die flächendeckende Versorgung zu sichern – gerade dort, wo Apotheken wirtschaftlich unter Druck stehen.
Deshalb: Verwechsle Fixum und Zuzahlung nicht – deine Zuzahlung steuert vor allem das BStabG ab 2027.
Was sollte ich jetzt bei Versand, eRezept und Quittungen beachten?
Vergleiche nicht nur den Eigenanteil. Vor Ort zählen Beratung, Nähe und Notdienst; beim Versand prüfe Sitz, Lieferzeit und ob dein eRezept zuverlässig angenommen wird. Rabatt ist nicht Recht für alle: Was Online geht, darf die Apotheke vor Ort bei Rx oft nicht. Cannabis-Regeln sind noch Entwurf; Fixum stützt die Apotheke, deine Zuzahlung steuert das BStabG.
Ob Linnemanns Kurs Versand und Cannabis wirklich „abstellt“, entscheidet sich im Bundestag – nicht allein in der Rede. Für dich zählen Apotheke vor Ort, eRezept-Praxis und Quittungen.
Deshalb: Bleib handlungsfähig mit Vor-Ort-Apotheke, funktionierendem eRezept und gesammelten Belegen für die Belastungsgrenze.
