ePA-Befüllung 2026: Vergütung bis Silvester – was das für dich heißt

Die elektronische Patientenakte soll der digitale Ort sein, an dem Befunde, Medikamente und Behandlungsschritte zusammenlaufen. Damit das funktioniert, müssen Praxen die Akte befüllen – und dafür gab es bislang eine eigene Vergütung. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat klargestellt: Diese Vergütung bleibt bis 31. Dezember 2026 abrechenbar; erst ab 1. Januar 2027 fallen die Positionen im EBM weg. Hier die Fragen, die Versicherte und Praxen dazu am häufigsten stellen.

Was hat der Erweiterte Bewertungsausschuss entschieden?

Die Vergütung der ePA-Befüllung sowie weitere Zuschläge aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) können noch bis 31.12.2026 abgerechnet werden. Die Streichung der zugehörigen EBM-Ziffern erfolgt erst zum 1.1.2027. Konkret betroffen sind unter anderem die Gebührenordnungspositionen 01648, 01647 und 01431 sowie TSS-Zuschläge (Terminservicestelle).

Wer diese Leistungen und Zuschläge in der Praxisplanung schon eingeplant hatte, behält damit bis Jahresende Planungssicherheit – statt eines abrupten Schnittes mitten im Jahr.

Deshalb: Merk dir den Stichtag Silvester 2026 für die Extravergütung und den 1. Januar 2027 für den Wegfall der genannten EBM-Positionen.

Warum war überhaupt eine Verlängerung nötig?

Hintergrund ist das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Mit diesem Gesetz entfiel die Rechtsgrundlage für Teile der ePA- und TSVG-Vergütung. Offen war danach vor allem das „wann“: Ab welchem Stichtag dürfen die EBM-Positionen nicht mehr abgerechnet werden?

Der GKV-Spitzenverband wollte ein früheres Ende. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat sich für die Verlängerung bis Jahresende entschieden. Ergebnis: Die Vergütung läuft durch das vierte Quartal 2026 – und erst mit dem Jahreswechsel 2027 entfallen die genannten Positionen.

Deshalb: Verstehe die Verlängerung als geordneten Übergang, nicht als dauerhafte Extravergütung – das Fenster schließt zum Jahreswechsel.

Was heißt „ePA-Befüllung“ für mich als Versicherte:n?

Gemeint ist etwas Praktisches: Ärztinnen und Ärzte stellen relevante Informationen in deine elektronische Patientenakte ein – Daten, die später anderen Behandelnden helfen können, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und den Überblick zu behalten. Ohne Befüllung bleibt die ePA eine leere Hülle. Mit Befüllung wird sie zum Werkzeug: Impfungen, Befunde, Medikationsübersichten und Behandlungsinformationen können dort landen, sofern du dem nicht widersprichst und die Praxis die Akte nutzt.

Die Vergütung war und ist ein Anreiz, diesen Schritt nicht „irgendwann“, sondern im laufenden Praxisbetrieb zu erledigen. Solange die Befüllung vergütet wird, bleibt der wirtschaftliche Anreiz bestehen. Ab dem 1.1.2027 entfallen die entsprechenden EBM-Positionen – dann ändert sich die Rechnung für die Praxis.

Deshalb: Frag bei Terminen aktiv nach, ob relevante Befunde und Medikamente in deine ePA übernommen werden – besonders in den nächsten Monaten.

Was habe ich als Versicherte:r von der Fristverlängerung?

Indirekt, aber greifbar: Solange Befüllung vergütet wird, bleibt der Anreiz höher, Daten tatsächlich einzupflegen. Bis 31.12.2026 gilt die bisherige Vergütungslogik; ab 1.1.2027 entfallen die genannten EBM-Positionen. Eine geordnete Frist wirkt besser als ein plötzlicher Stopp – und das hilft auch der Qualität der übermittelten Daten.

Kurz gesagt: Die Fristverlängerung entschärft den Umbau vom „vergüteten Anreiz“ zum „Regelbetrieb ohne diese Extravergütung“. Ob Praxen das Fenster nutzen, entscheidet mit darüber, wie nützlich deine ePA im Alltag wirklich wird.

Deshalb: Nutze das Jahresende als Anlass, offene Dokumente mit der Praxis zu sortieren – Impfstatus, Allergien, aktuelle Medikation.

Müssen Praxen die ePA nach dem 1.1.2027 nicht mehr befüllen?

Die Extravergütung über die genannten GOPs und TSS-Zuschläge entfällt. Der organisatorische Nutzen der ePA bleibt. Für Praxen und TI-/Digital-Dienstleister ist bis zum Stichtag ein Motivationsfenster: Prozesse zur ePA-Befüllung können jetzt noch unter den bekannten Vergütungsbedingungen etabliert oder nachgezogen werden. Danach entfallen die Positionen – die Akte soll trotzdem weiter genutzt werden.

Abrechnungsregeln, Software-Updates und Teamabläufe lassen sich selten von heute auf morgen umstellen. Eine klare Frist bis Silvester gibt Praxen und Kassenärztlichen Vereinigungen Zeit, Prozesse, Dokumentation und Abrechnung sauber zu Ende zu bringen.

Deshalb: Erwarte nach Silvester keinen abrupten Stopp der ePA selbst – aber weniger wirtschaftlichen Extra-Anreiz für die Befüllung.

Was kann ich jetzt konkret tun, ohne EBM-Ziffern zu lernen?

Prüfe in deiner Krankenkassen-App oder am ePA-Zugang, ob deine Akte angelegt und freigeschaltet ist. Frage bei Arztterminen nach, ob relevante Befunde und Medikamente übernommen werden. Kläre Widersprüche und Zugriffsrechte bewusst: Du entscheidest mit, wer was sehen darf. Nutze das Jahresende als Sortier-Termin für offene Dokumente.

Du musst keine Gebührenordnungspositionen auswendig lernen. Hilfreich ist, die ePA aktiv mitzudenken – besonders in den kommenden Monaten, solange die Befüllungsvergütung noch läuft.

Deshalb: Checke Freischaltung und Rechte jetzt und sprich Befüllung bei den nächsten Terminen gezielt an.

Bis wann gilt die Vergütung genau – und was entfällt ab 2027?

Vergütung der ePA-Befüllung und weiterer TSVG-Zuschläge: abrechenbar bis einschließlich 31.12.2026. EBM-Streichungen der genannten Positionen: ab 1.1.2027. Betroffen sind unter anderem GOP 01648, 01647 und 01431 sowie TSS-Zuschläge.

Ausgelöst wurde die Unsicherheit durch das BStabG, das die Rechtsgrundlage für Teile dieser Vergütung entfallen ließ. Durchgesetzt hat sich die Verlängerung bis Jahresende – nicht der frühere Stopp, den der GKV-Spitzenverband wollte.

Deshalb: Plane mit Silvester 2026 als Ende der Extravergütung und mit dem 1. Januar 2027 als Start ohne diese GOPs und TSS-Zuschläge.

Lohnt es sich, die Akte jetzt noch zu füllen?

Ja. Wer die Akte jetzt ordentlich füllt, profitiert später davon, egal ob die Extravergütung noch läuft oder nicht. Für Versicherte sind die nächsten Monate ein praktisches Fenster, in dem Praxen besonders guten Grund haben, die ePA wirklich zu befüllen. Für Praxen heißt es: Planbarkeit bis Silvester – und danach neue Abrechnung ohne die genannten Positionen.

Die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses ist nüchtern, aber wichtig: Zeitfenster nutzen, bevor der Anreiz wegfällt.

Deshalb: Bring Befunde und Medikation jetzt in die ePA – das Zeitfenster bis Silvester 2026 ist klar begrenzt.

Quellen

  • Ärzteblatt: Elektronische Patientenakte – Befüllung wird bis Jahresende vergütet
  • Der niedergelassene Arzt: Frist verlängert – ePA-Vergütung bleibt bis Jahresende
  • KV Bremen: ePA-Vergütung und TSS-Zuschläge noch bis Jahresende