Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll Digitalisierung in Versorgung und Pflege beschleunigen – doch Bundesratsausschüsse kritisieren Umsetzungsfristen bis 2030. Am 25. September 2026 berät der Bundesrat. Hier die Fragen, die für dich als Versicherte:n am häufigsten zählen – mit klaren Antworten und einer Empfehlung am Ende jedes Blocks.
Was ist das GeDIG – und wie weit ist es?
Das GeDIG soll die digitale Transformation von Versorgung und Pflege beschleunigen: mehr Nutzen in der elektronischen Patientenakte (ePA), elektronische Verordnungen und Überweisungen, stabilere Telematikinfrastruktur und bessere Nutzung von Gesundheitsdaten. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 15. Juli 2026 beschlossen.
Nun liegen die ersten Länderreaktionen vor – und sie klingen zwiespältig: Ja zur Richtung, Kritik am Tempo. Solange Bundestag und Bundesrat nicht beschlossen haben und das Gesetz nicht verkündet ist, gilt das heutige Recht.
Deshalb: Behandle das GeDIG als Entwurf mit Fahrplan – nicht als schon geltendes Alltagsrecht.
Welche Fristen kritisieren die Bundesratsausschüsse?
Laut Empfehlungen des federführenden Gesundheitsausschusses (beteiligt auch Innere Angelegenheiten) für die Bundesratssitzung am 25. September 2026 begrüßen die Ausschüsse den „überwiegenden Teil“ der Regelungen. Gleichzeitig bedauern sie teilweise sehr lange Umsetzungsfristen. Konkret genannt werden: elektronische Verordnung häusliche Krankenpflege (eHKP) zum 1. September 2028, elektronische Heilmittelverordnung zum 1. Juni 2029, elektronische Überweisung zum 1. September 2029 und Notfallzugriff zum 1. Januar 2030.
Die Ausschüsse warnen: Solche Fristen könnten die dringend nötige Digitalisierung in Gesundheit und Pflege behindern. Der Bundesrat solle im weiteren Verfahren dafür plädieren, die Fristen so weit wie möglich zu verkürzen und verbindliche Übergangszeiträume vorzusehen.
Deshalb: Merke dir die Staffelung 2028–2030 – und verfolge, ob Fristen im Verfahren vorgezogen werden.
Was soll das GeDIG laut BMG für mich in der ePA bringen?
Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt den Kabinettsentwurf als Maßnahmebündel aus Koalitionsvertrag und Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam Digital 2026“. Für dich relevant unter anderem: digital und einheitlich geführter Medikationsplan in der ePA, digitale Impfübersicht mit Erinnerungen sowie mehr kassenindividuelle Mehrwerte in der ePA – Präventionshinweise, Check-up-Erinnerungen, Studieninformationen.
Auch Regelungen zum europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) sollen national umgesetzt werden. Die ePA bleibt damit dein digitaler Anker: Prüfe Zugangsdaten, App und Vertretungsrechte jetzt – und ob du Widersprüche oder Einstellungen zu Datennutzung setzen willst.
Deshalb: Bring ePA-Zugang und Einstellungen jetzt in Ordnung, statt auf den finalen Gesetzestext zu warten.
Wann kommen elektronische Verordnungen und Überweisungen?
Elektronische Verordnungen kommen gestaffelt: häusliche Krankenpflege ab 2028, Heilmittel und Überweisung 2029. Du kannst laut Entwurf bei Überweisungen weiter einen Papierausdruck wählen. Rechne also mit einer Mischphase statt mit einem Big Bang.
Digitale Zugänge über die ePA-App – unter anderem Terminvermittlung und Bedarfseinschätzung – sind im Kontext des geplanten Primärversorgungssystems angelegt. Die Primärversorgungs-Gesetzgebung folgt separat; erwarte keine fertige „App steuert alles“-Lösung, bevor dieses Fundament steht.
Deshalb: Plane mit Papier und Digital parallel – und nutze bei Überweisungen weiter den Ausdruck, wenn du ihn brauchst.
Was kritisieren die Ausschüsse an der digitalen Bedarfseinschätzung?
Weitreichende fachliche und technische Mindestanforderungen seien vorgesehen – für die geplanten Primärversorgungsstrukturen fehle aber noch die gesetzliche Grundlage. Die Ausschüsse sehen die Gefahr einer technischen Vorfestlegung, bevor die politische und gesellschaftliche Debatte über Reichweite, Verantwortlichkeiten und Grenzen digitaler Versorgungssteuerung abgeschlossen ist.
Für dich heißt das: Der Zugang über die ePA ist angelegt, aber unvollständig. Solange die Primärversorgungs-Gesetzgebung fehlt, bleibt die digitale Bedarfseinschätzung ein Baustein ohne fertiges Fundament.
Deshalb: Erwarte keine fertige App-Steuerung der Versorgung – prüfe Angebote kritisch und warte auf die gesetzlichen Grundlagen.
Was ändert sich bei Kassen-Daten und Reallaboren?
Diskutiert wird die Ausweitung der Kassenbefugnisse zur Datenauswertung, etwa Hinweise zu gesunder Lebensführung und Vorsorge. Die Anzeigepflicht bei Aufsichtsbehörden für datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken soll entfallen; die Genehmigungspflicht für Reallabore der Krankenkassen ebenfalls. Eingeschränkt werden soll die maximale Laufzeit auf fünf Jahre.
Beteiligte Kassen sollen öffentlich informieren und Versicherte mindestens vier Wochen vor Beginn in klarer Sprache über das Widerspruchsrecht aufklären. Wenn deine Kasse ein Reallabor ankündigt, sollst du also verständlich und rechtzeitig Bescheid bekommen.
Deshalb: Lies Reallabor-Schreiben der Kasse und entscheide bewusst über Widerspruch – die Vier-Wochen-Frist ist dein Hebel.
Was haben Apotheken und ePA mit dem GeDIG zu tun?
Versorgungsrelevante Daten und Ergebnisse aus pharmazeutischen Dienstleistungen sollen in der ePA dokumentiert und für die weitere Versorgung nutzbar werden – ausdrücklich ohne Erweiterung heilberuflicher Kompetenzen der Apotheken, sondern zur Unterstützung bereits gesetzlicher Aufgaben, unter anderem Arzneimitteltherapiesicherheit.
Für dich kann das die Akte praktischer machen: Medikationsplan, Impfübersicht und künftig ggf. Apotheken-Dokumentationen an einem Ort. Es ersetzt aber weder Arztkontakt noch deine Einstellungen zu Datennutzung.
Deshalb: Nutze ePA und Apotheken-Dokumentation als Ergänzung – und prüfe, was in deiner Akte sichtbar sein soll.
Wie geht es im Gesetzgebungsverfahren weiter?
Die AOK nennt als optionalen weiteren Fahrplan nach dem Kabinettsbeschluss unter anderem: 1. Lesung Bundestag 9. Oktober 2026, 2./3. Lesung 13. November 2026, 2. Durchgang Bundesrat 18. Dezember 2026. Der Inkrafttretenstermin steht noch nicht fest. Am 25. September 2026 steht parallel die 2./3. Lesung der Notfallreform im Bundestag an – ein Doppeltermin der Woche; hier geht es um das GeDIG im Bundesrat.
Die Ausschussforderung nach kürzeren Deadlines ist genau der Hebel der Länderberatung. Verfolge, ob Notfallzugriff, eHKP, Heilmittel und eÜberweisung im Gesetzgebungsverfahren vorgezogen werden.
Deshalb: Markiere den 25. September und die weiteren Lesungen – und plane Alltag erst nach Beschluss und Verkündung um.
