Zum 1. Oktober 2026 sollen IKK gesund plus und IKK Brandenburg und Berlin unter dem Namen IKK gesund plus fusionieren. Rund 600.000 bis 636.000 Versicherte, 64 Standorte und ein geplanter Zusatzbeitrag von 3,39 Prozent – aber die Zustimmung des Bundesamts für Soziale Sicherung steht noch aus. Hier die Fragen, die vor dem Stichtag am häufigsten auftauchen – mit klaren Antworten und einer Empfehlung am Ende jedes Blocks.
Wer fusioniert – und ab wann gilt die neue Kasse?
IKK gesund plus (Sitz Magdeburg) und IKK Brandenburg und Berlin (Potsdam/Berlin) wollen zum 1. Oktober 2026 unter dem fortgeführten Namen IKK gesund plus zusammengehen. Die Verwaltungsräte beider Kassen haben den Zusammenschluss einstimmig beschlossen. Die fusionierte Kasse bleibt bundesweit wählbar und rückt damit unter die 25 größten gesetzlichen Krankenkassen.
Der Termin liegt deutlich früher als viele andere Fusionen Richtung Jahreswechsel 2027. Wichtig: Alles gilt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Solange die BAS nicht zugestimmt hat, bleibt der 1. Oktober unter Vorbehalt.
Deshalb: Markiere den 1. Oktober im Kalender, folge aber erst den offiziellen Bestätigungsmeldungen der Kassen – nicht nur Social-Media-Gerüchten.
Was passiert mit meiner Mitgliedschaft – muss ich etwas beantragen?
Nein. Bei einer Fusion geht die Mitgliedschaft kraft Gesetzes auf die fortgeführte Kasse über. Du musst nichts beantragen und keine Unterlagen einreichen. Versicherungsschutz und Leistungsversorgung bleiben ohne Unterbrechung bestehen.
Bisherige IKK-BB-Versicherte werden Mitglieder der IKK gesund plus; bestehende Versicherungsverhältnisse laufen weiter. Deine bisherige Versichertenkarte der IKK BB kannst du laut Kasseninfo weiter nutzen, bis du eine neue erhältst. Über Änderungen wirst du rechtzeitig informiert.
Deshalb: Keine Aktionismus-Anträge – halte aber Kontaktdaten aktuell und bewahre Fusionsanschreiben auf.
Wie ändert sich der Zusatzbeitrag – besonders für IKK-BB-Versicherte?
Der für die fusionierte Kasse geplante Zusatzbeitrag liegt bei 3,39 Prozent – dem aktuellen Satz der IKK gesund plus. Für bisherige Mitglieder der IKK Brandenburg und Berlin wäre das eine Senkung gegenüber 4,35 Prozent, also fast ein Prozentpunkt weniger. Die Differenz merkst du im Monatsbeitrag; bei Pflichtversicherten teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag, freiwillig Versicherte tragen ihn in der Regel allein.
Solange die Fusion nicht rechtswirksam ist, gelten die bisherigen Beitragssätze der jeweiligen Kasse. Der Wert 3,39 Prozent ist das kommunizierte Ziel – kein bereits festgeschriebener Tarif für den September. Im Marktvergleich bleibt 3,39 Prozent weiterhin im oberen Bereich.
Deshalb: Plane mit dem Zielwert 3,39 Prozent, warte aber die offizielle Bestätigung ab, bevor du langfristige Entscheidungen nur auf dieser Zahl aufbaust.
Bleiben die Geschäftsstellen – und was wird aus App und Hotline?
Ja. Die neue IKK gesund plus soll über ein Netz mit 64 Standorten verfügen – unter anderem in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Bremen, Bremerhaven und Cuxhaven. Persönliche Beratung in der Region soll erhalten bleiben und mit digitalen Angeboten verzahnt werden. Betriebsbedingte Kündigungen wurden ausgeschlossen.
Ob und wann digitale Portale, Apps oder Hotlines zusammengeführt werden, erfährst du über die Versicherteninformationen der Kassen. Kurzfristig bleibt der gesetzliche Leistungskatalog gleich; Unterschiede liegen vor allem bei Satzungsleistungen, Bonusprogrammen und Wahltarifen.
Deshalb: Prüfe Online-Zugang und App vor dem Stichtag und notiere laufende Genehmigungen (Reha, Hilfsmittel, Satzungsleistungen), falls etwas unklar wird.
Was müssen Arbeitgeber und Lohnstellen beachten?
Für dich persönlich ändert sich meist wenig; die Lohnabrechnung stellt auf die neue Betriebsnummer bzw. Kassendaten um. Arbeitgeberprozesse, Beitragsnachweise und Kassendaten müssen rechtzeitig zum Oktober-Fenster umgestellt werden – die Kassen kommunizieren, dass erforderliche Meldungen im Rahmen der Fusion automatisiert laufen sollen.
Falls du selbständig oder freiwillig versichert bist, prüfe Beitragsbescheide und Lastschriften nach dem Stichtag besonders sorgfältig. Bei Unstimmigkeiten in der ersten Abrechnung nach dem 1. Oktober lohnt Nachfragen bei Lohnstelle oder Kasse.
Deshalb: Lass die Lohnstelle die Umstellung machen – und hak bei der ersten Abrechnung nach dem Stichtag nach, wenn Zahlen oder Kassendaten nicht stimmen.
Bekomme ich wegen der Fusion ein Sonderkündigungsrecht?
Nein. Eine Fusion allein begründet kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin die Krankenkasse wechseln – aber der Wechselgrund „Fusion“ allein reicht dafür nicht aus.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Beitrag, Service und individuellen Leistungen ab – nicht nur von der Schlagzeile „Fusion“. Für IKK-BB-Versicherte ist die geplante Beitragssenkung ein Argument zu bleiben; wer trotzdem vergleichen will, sollte Satzungsleistungen und Erreichbarkeit mitdenken.
Deshalb: Wechsle nicht aus reiner Fusions-Panik – vergleiche Beitrag, Leistungen und Service bewusst, und entscheide erst dann.
Was sollte ich in den letzten Wochen bis zum 1. Oktober konkret tun?
Halte die BAS-Entscheidung im Blick und folge den offiziellen Kanälen: Fusionsseite der IKK BB und Informationen der IKK gesund plus. Aktualisiere Adresse, E-Mail und Bankverbindung, damit Schreiben und ggf. eine neue Karte ankommen. Notiere laufende Anträge und Genehmigungen. Als Selbstständige:r oder freiwillig Versicherte:r prüfe Beitragsbescheide nach dem Stichtag besonders genau.
Die erste Verwaltungsratssitzung der neuen Kasse ist laut Berichterstattung unter anderem für den 2. Oktober avisiert. Bis dahin gilt: informiert bleiben, ohne Stress.
Deshalb: Kontaktdaten prüfen, offizielle Kanäle nutzen, Stichtag markieren – und den Countdown als Vorbereitung nutzen, nicht als Stressauslöser.
