Rund 1.600 Kliniken haben etwa 20.700 Leistungsgruppen beantragt. Die Medizinischen Dienste haben größtenteils geprüft – jetzt entscheiden die Länder, welches Haus welche Leistungen künftig anbieten darf. Ab 1. Januar 2027 wird das für dich spürbar: Nicht jede Klinik macht dann noch alles. Hier die Fragen, die in der Praxis am häufigsten auftauchen.
Was sind Leistungsgruppen – und warum lösen sie die alte Bettenplanung ab?
Bisher steuerten die Länder die Krankenhauslandschaft vor allem über Betten und Fachabteilungen. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) von 2024 und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) von 2026 gilt ein neues Raster: 61 bundeseinheitliche Leistungsgruppen. Dahinter stecken klar umrissene Versorgungsbereiche – von der Allgemeinen Inneren Medizin über Geburtshilfe bis zu Endoprothetik Hüfte/Knie oder Krebsoperationen – mit Vorgaben zu Personal, Technik und Qualität.
Die Regel ist folgenreich: Nur wer eine Leistungsgruppe vom Land zugewiesen bekommt, darf die zugehörigen Leistungen künftig durchführen und abrechnen. Ziel sind bessere Qualität, weniger Doppelstrukturen bei elektiven Eingriffen und eine klarere Arbeitsteilung zwischen Kliniken.
Deshalb: Denk bei Klinikwahl ab 2027 nicht mehr nur an „mein Krankenhaus um die Ecke“, sondern daran, ob das Haus die passende Leistungsgruppe hat.
Wie viele Anträge gibt es – und wie viele Zuweisungen werden es am Ende?
Laut Länderabfrage des Deutschen Ärzteblatts haben knapp 1.600 somatische Kliniken (ohne den Sonderfall Nordrhein-Westfalen in der Zählung der Antragsrunde) rund 20.700 Leistungsgruppen beantragt – im Schnitt 12 bis 30 Anträge pro Krankenhaus. Berlin liegt bei etwa 30 Anträgen je Haus an der Spitze, Brandenburg bei etwa 12; in den übrigen Ländern bewegt sich der Schnitt meist zwischen 13 und 20.
Wichtig: Die Zahl der am Ende zugewiesenen Leistungsgruppen wird deutlich unter den 20.700 Anträgen liegen. Der Medizinische Dienst prüft Personal und Technik; danach entscheiden die Länder nach Versorgungsbedarf, Erreichbarkeit und regionaler Dichte. Auch positiv begutachtete Anträge können bei Überangebot abgelehnt werden.
Deshalb: Orientiere dich nicht an Antragsschlagzeilen, sondern an den späteren Landeszuweisungen – erst die entscheiden, was dein Haus wirklich anbieten darf.
Welche Leistungen werden besonders häufig beantragt – und wo drohen Engpässe?
Erste Hinweise aus Bayern, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zeigen ein klares Muster: Besonders häufig beantragt wurden Leistungen der allgemeinen Grundversorgung – vor allem Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie und Intensivmedizin. Parallel gab es viele Anträge in der Endoprothetik Hüfte und Knie. In Bayern spielt zudem die Kardiologie eine große Rolle; die Geburtshilfe bleibt landesweit sensibel.
Bei planbaren Spezialbereichen zeichnen sich regionale Überangebote ab – etwa bei Endoprothetik, Wirbelsäuleneingriffen und bariatrischer Chirurgie. Dort werden Auswahlentscheidungen nötig. Gleichzeitig legen Länder besonderes Augenmerk auf Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung.
Deshalb: Bei Notfall und Grundversorgung bleibst du nah versorgt; bei planbaren Spezial-OPs solltest du früh klären, welches Haus in deiner Region die Gruppe behält.
Wann entscheiden die Länder – und ab wann gilt das neue System?
Die MD-Prüfungen waren in den meisten Ländern bis Ende Juli 2026 abgeschlossen (Frist: 31. Juli 2026). In Thüringen und Bremen liefen Restarbeiten noch; Brandenburg startete eine zweite Antragsrunde und plant die Neuaufstellung erst ab 2028. Nordrhein-Westfalen ist Sonderfall: Dort gilt bereits eine Planung nach Leistungsgruppen; die bundesweite Systematik muss erst ab 2031 angepasst werden.
Die meisten übrigen Länder wollen Zuweisungen bis Ende 2026 und Start zum 1. Januar 2027. Rheinland-Pfalz ist Vorreiter: Grundlage waren 1.325 Anträge bzw. MD-Gutachten, davon rund 79 Prozent positiv. Das Land will alle 74 Standorte erhalten und sieben Häuser zu Regiokliniken umbauen; Feststellungsbescheide sollen noch 2026 ergehen.
Deshalb: Rechne bundesweit mit dem Stichtag 1. Januar 2027 – prüfe aber regional, ob dein Land (wie Brandenburg oder NRW) einen anderen Fahrplan hat.
Was ändert sich für mich als Versicherte:n im Alltag?
Kurzfristig ändert sich im Herbst 2026 für die meisten Patientinnen und Patienten noch wenig. Spürbar wird die Reform vor allem ab dem 1. Januar 2027. Notfall und Grundversorgung sollen nah bleiben – Innere Medizin, allgemeine Chirurgie und Intensivmedizin sind flächendeckend stark beantragt. Planbare Spezial-Eingriffe wie neue Hüfte, Knie, Wirbelsäule oder bestimmte Krebs-OPs werden stärker an Häuser mit ausreichender Menge und Qualität gebündelt. Das kann längere Anfahrten bedeuten – oft aber auch erfahrenere Teams.
Deine Kasse zahlt nur zugewiesene Leistungen: Ohne Leistungsgruppe keine Abrechnung für diesen Bereich. Vor elektiven Eingriffen lohnt also der Blick, ob die Wunschklinik die Leistung überhaupt noch anbieten darf. Regionale Unterschiede sind gewollt – Länder entscheiden unterschiedlich schnell und streng.
Deshalb: Bei planbaren Operationen früh mit Hausarztpraxis und Krankenkasse klären, welche Kliniken in deiner Region die passende Leistungsgruppe haben.
Was bedeutet „positiv geprüft“ durch den Medizinischen Dienst?
Positiv geprüft heißt: Der MD hat Personal und Technik grundsätzlich anerkannt. Es heißt nicht automatisch zugewiesen. Das Land entscheidet über den Versorgungszuschnitt – und kann auch positiv begutachtete Anträge bei Überangebot ablehnen. In Rheinland-Pfalz lagen rund 70 Prozent der MD-Gutachten positiv und etwa 30 Prozent negativ; häufig scheiterten Belegabteilungen an Personalerfordernissen bzw. Nachweisen.
Die Reform zielt nicht darauf, jedes Krankenhaus zu schließen, sondern darauf, dass komplizierte Eingriffe dort landen, wo Personal, Geräte und Fallzahlen stimmen. Qualität vor „alles unter einem Dach“ – das ist die Leitidee.
Deshalb: Verwechsle MD-Gutachten nicht mit dem Landesbescheid – erst die Zuweisung entscheidet über Abrechnung und Angebot.
Wo finde ich heraus, welche Klinik welche Leistungsgruppe hat?
Bundes-Klinik-Atlas und Landesinformationen werden wichtiger. Bis die Zuweisungen stehen, sind die öffentlichen Ankündigungen der Länder der beste Orientierungspunkt – Rheinland-Pfalz hat als erstes Land die beabsichtigte Verteilung offengelegt. Für Notfälle gilt weiter: Der nächste geeignete Standort zählt.
Praktisch hilft auch der frühe Kontakt zu Hausarztpraxis und Krankenkasse, bevor du einen elektiven Termin fest buchst. So vermeidest du, dass deine Wunschklinik die Leistung ab 2027 nicht mehr erbringen darf.
Deshalb: Nutze Klinik-Atlas, Landesinfos und ein kurzes Klärungsgespräch mit Praxis und Kasse – bevor du planbare Eingriffe verbindlich festlegst.
