Abends starke Bauchschmerzen, Hausarzt zu – und du fragst dich: 112, 116117 oder direkt die Notaufnahme? Genau diese Fehlsteuerung soll das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Drucksache 21/6808) beheben. Der Bundestag hat es am 15. Oktober 2026 in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 20. November 2026 damit, erst danach kann das Gesetz verkündet werden und in Kraft treten. Hier die Fragen, die jetzt am häufigsten auftauchen.
Was will die Notfallreform überhaupt ändern?
Deutschland hat ein ausgebautes System aus vertragsärztlichem Notdienst, Klinik-Notaufnahmen und Rettungsdienst – die drei Bereiche greifen aber oft schlecht ineinander. Zwei telefonische Anlaufstellen (112 und 116117) ohne durchgängige digitale Kopplung verstärken die Überlastung von Notaufnahmen und Rettung.
Es ist der dritte Anlauf: Frühere Entwürfe scheiterten in den vergangenen Legislaturperioden. In der Anhörung am 9. September waren sich die Fachverbände einig, dass eine Reform dringend ist – am Entwurf der Bundesregierung gab es aber scharfe Kritik, vor allem zu Finanzierung und Doppelstrukturen. Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag die Reform beschlossen. Gesundheitsminister Carsten Linnemann nennt sie „seit vielen Jahren überfällig“.
Deshalb: Verstehe die Reform als Steuerung hin zur richtigen Ebene – nicht als Abschaffung von 112 oder 116117.
Was sind integrierte Notfallzentren (INZ)?
INZ bündeln an Krankenhausstandorten Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle unter einem Dach; Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen arbeiten dort verbindlich zusammen. Dazu kommen Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ). Nicht jede Klinik muss ein INZ bekommen; andere Häuser können weiter ambulant Notfälle versorgen, eine Ersteinschätzung soll es aber auch an Krankenhäusern ohne INZ geben. Kooperationspraxen in der Nähe sollen während der Sprechstundenzeiten Akutfälle übernehmen.
An INZ-Standorten durchläufst du zuerst die Ersteinschätzung. Je nach Fall und Tageszeit wirst du dann in eine Kooperationspraxis, in die Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme geleitet – das ist beabsichtigt und soll Wartende mit echtem Notfall entlasten. Ob und wann bei dir ein INZ entsteht, legen erweiterte Landesausschüsse fest; Infos kommen über Krankenkasse, KV und Klinik.
Deshalb: Rechne an INZ-Standorten mit Ersteinschätzung vor dem „einfach reinlaufen“ – und erkundige dich regional, wann bei dir etwas startet.
Wie funktioniert die standardisierte Ersteinschätzung?
Wer ohne Anmeldung kommt oder anruft, wird nach Dringlichkeit eingeteilt und in die passende Versorgungsebene gesteuert: Praxis, Telemedizin, aufsuchender Dienst, Notaufnahme oder Rettung. Ob jemand ein Notfall ist, entscheiden dabei medizinische Fachkräfte, so formuliert es Linnemann. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der AOK zeigt: 78 Prozent der Befragten befürworten ein solches Verfahren mit Dringlichkeitsstufen – nur 15 Prozent lehnen es ab.
Der Kern der Reform: Sofortige Klinikversorgung nur bei echtem Notfallbedarf, sonst Vermittlung in die ambulante Ebene. Der GKV-Spitzenverband hatte in seiner Stellungnahme vom 2. September 2026 verbindliche, softwaregestützte Ersteinschätzung und klare Abgrenzung gefordert, damit Beitragsmittel nicht für Aufgaben des Bevölkerungs- oder Katastrophenschutzes verwendet werden.
Deshalb: Erwarte künftig häufiger eine Dringlichkeitsprüfung – das ist Absicht, keine Schikane.
Bleiben 112 und 116117 – und was ändert sich an den Nummern?
Beide Nummern bleiben. Die 116117 wird in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle geteilt. Die Akutleitstelle vermittelt ambulante Not- und Akutfälle in die passende Versorgungsebene und soll dafür konkrete Erreichbarkeitsvorgaben erfüllen. Für Akutfälle soll unter der 116117 flächendeckend rund um die Uhr eine Versorgung am Telefon oder per Video bereitstehen, bei Bedarf ergänzt durch einen Hausbesuch. Die Akutleitstellen und die Rettungsleitstellen der 112 vernetzen sich digital zu Gesundheitsleitsystemen.
Du musst kein neues System auswendig lernen. Entscheidend ist, dass Leitstellen Fälle digital und mit allen schon erhobenen Daten übergeben können, statt dich hin und her zu schicken. Stellt die 112 zum Beispiel fest, dass kein dringender Notfall vorliegt, soll sie dich direkt an die 116117 übergeben. Geeignete Fälle können außerdem an regionale Dienste vermittelt werden, etwa notfallpflegerische, palliative oder sozialpsychiatrische Angebote. Bei Lebensgefahr, schwerer Verletzung, Schlaganfall- oder Herzinfarktverdacht gilt weiterhin 112. Bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden außerhalb der Sprechstunde: 116117.
Deshalb: Merk dir weiter die Faustregel – 112 bei Lebensgefahr, 116117 bei akut, aber nicht lebensbedrohlich – und erwarte bessere Übergabe zwischen beiden.
Was ändert sich beim Rettungsdienst?
Das beschlossene Gesetz verankert die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V: Notfallmanagement, notfallmedizinische Versorgung vor Ort und Notfalltransport gelten als Teile der Krankenbehandlung – statt dass die Kassen wie bisher vor allem den Transport als Fahrtkosten bezahlen. Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen erarbeitet ein Fachgremium; die Landesverbände der Krankenkassen schließen mit den Rettungsdiensten Verträge über die Vergütung. Bisher kam es vereinzelt vor, dass Versicherten sogenannte Fehlfahrten in Rechnung gestellt wurden, weil eine Grundlage für die Abrechnung mit den Kassen fehlte. Das soll die neue Regelung beenden.
Der GKV-Spitzenverband begrüßte im Verfahren die bessere Verzahnung von Rettungsdienst, Bereitschaftsdienst und Krankenhaus sowie die Einführung der medizinischen Notfallrettung als eigenständigen Leistungsbereich – forderte aber bundesweit einheitliche Strukturen, klare Zuständigkeiten und sachgerechte Finanzierung.
Deshalb: Rechne damit, dass medizinische Leistungen im Rettungseinsatz klarer als GKV-Anspruch gelten – transparenter als die bisherige Fahrtkostenlogik.
Wann entscheidet der Bundestag – und ab wann gilt was für mich?
Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 entschieden; ursprünglich war die 2./3. Lesung für den 25. September geplant. Als Nächstes befasst sich voraussichtlich am 20. November 2026 der Bundesrat damit (2. Durchgang). Danach muss das Gesetz ausgefertigt und verkündet werden. Laut Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses tritt es grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft, einzelne Teile später.
Das heißt aber nicht, dass am nächsten Tag überall INZ und Akutleitstellen bereitstehen: Standorte müssen festgelegt, Leitstellen aufgebaut und vernetzt werden. Solange das Gesetz nicht verkündet ist, gilt ohnehin das heutige Recht. Laut Gesetzentwurf rechnet das BMG zunächst mit Mehrausgaben (u. a. aufsuchender Dienst und Akutleitstellen), erwartet aber langfristig jährliche Minderausgaben von gut 1,2 Milliarden Euro – ob die Sparziele greifen, hängt von Umsetzung und Finanzierung ab.
Deshalb: Merk dir den 20. November als nächsten Schritt – und handle bis zur Verkündung und bis die neuen Strukturen bei dir vor Ort stehen nach heutigem Recht.
Warum gibt es so viel Kritik an der Reform?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnte im Verfahren große Teile ab und warnte vor Parallelangeboten zulasten der budgetierten Vertragsärzte. Die Bundesärztekammer hielt die Reform für geboten, warnte aber vor einem Nebeneinander verschiedener Steuerungssysteme. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hielt das Vorhaben für weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht.
Ergänzend erhalten Ärztinnen und Ärzte in der Notdienstpraxis eines INZ ein Abgaberecht für Arzneimittel, damit du direkt versorgt werden kannst, vergleichbar mit der Abgabe durch Krankenhausapotheken. Der Regierungsentwurf sah außerdem Maßnahmen gegen den Herzkreislaufstillstand vor (Reanimationsanleitung am Notruf, Ersthelfer-Apps) sowie eine Förderung der Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung von 2027 bis 2031 mit insgesamt 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur.
Deshalb: Nimm die Reform als politischen Prozess mit offenem Finanzstreit – für dich zählt vor allem, welche Steuerung regional ankommt.
Was sollte ich mir für den Alltag nach der Reform merken?
Wenn das Gesetz verkündet ist und die Strukturen vor Ort stehen: Bei Zweifel zuerst steuern lassen. Lebensgefahr und schwere Notfälle: 112. Akut, aber nicht lebensbedrohlich außerhalb der Sprechstunde: 116117 – die Akutleitstelle soll dich gezielter steuern (Video, Hausbesuch, Notdienstpraxis, Termin). An INZ-Standorten zuerst Ersteinschätzung. Regionen bauen unterschiedlich schnell; informiere dich über Kasse, KV und Klinik.
Kurz gesagt: Die Notfallversorgung soll dich künftig stärker lenken – damit die richtige Hilfe zur richtigen Zeit kommt.
Deshalb: Bis dahin und danach – 112 bei Lebensgefahr, 116117 bei akuten, nicht lebensbedrohlichen Fällen; und erwarte Ersteinschätzung statt freiem Notaufnahme-Zugang an INZ-Standorten.
