Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) soll Beiträge über Ausgabenbremsen und Einnahmeeffekte stabilisieren. Für dich zählt, was sich im Alltag ändert – gestaffelt und klar beziffert. Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag zusammen mit der Notfallreform Folgeregelungen zum BStabG beschlossen; für die Stichtage wichtig ist vor allem, dass die Teilkrankschreibung später startet. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 20. November 2026 damit. Hier die Fragen zu den wichtigsten Stichtagen, ohne Alarmton und mit einer Empfehlung am Ende jedes Blocks.
Worum geht es beim BStabG – und wann greifen welche Änderungen?
Das BStabG ist ein Stabilisierungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung. Manche Änderungen greifen schon oder stehen unmittelbar bevor: höhere Arzneimittel-Zuzahlungen, der Wegfall von Homöopathie und Cannabisblüten aus dem Katalog, der niedrigere Zahnersatz-Festzuschuss und die einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 2027. Andere folgen gestaffelt ab 2028: der Umbau der Familienversicherung mit Partnerbeitrag und die Teilkrankschreibung, die nach dem Bundestagsbeschluss vom 15. Oktober 2026 erst zum 1. Juli 2028 kommen soll.
Kein Grund zur Panik: Die Änderungen sind zeitlich gestaffelt und klar benannt. Wer die Stichtage kennt, kann ruhig planen. Die Übersicht stützt sich unter anderem auf Zusammenfassungen von SWR, Bundesgesundheitsministerium und Techniker Krankenkasse. Mit demselben Beschluss kommt auch die Info-Pflicht bei steigendem Zusatzbeitrag zurück, und für bestimmte Psychotherapien gibt es Ausnahmen vom Budget. Beides erklären wir in eigenen FAQ zur Informationspflicht beim Zusatzbeitrag und zur Psychotherapie ab 2027.
Deshalb: Merke dir die Stichtage (Katalog seit Ende Juli, BBG 2027, Familienversicherung ab 2028, Teilkrankschreibung erst ab Juli 2028) – und plane nur das, was dich wirklich betrifft.
Wie steigen die Arzneimittel-Zuzahlungen?
Der bisherige Mindestsatz steigt von 5 auf 7,50 Euro, das Maximum von 10 auf 15 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um 50 Prozent. Bei vielen Packungen zahlst du künftig etwas mehr an der Apothekenkasse – klar beziffert, ohne „offenes Ende“.
Wer regelmäßig Medikamente braucht, sollte den höheren Eigenanteil im Haushaltsbudget einplanen. Die Erhöhung ist spürbar, aber überschaubar. Bei Unsicherheit hilft die Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse, etwa zu Belastungsgrenzen und Befreiungen.
Deshalb: Rechne mit 7,50 Euro Minimum bzw. maximal 15 Euro Zuzahlung und plane den Eigenanteil im Medikamentenbudget ein.
Was entfällt aus dem Leistungskatalog – Homöopathie und Cannabisblüten?
Seit Ende Juli sind Homöopathie und Cannabisblüten aus dem GKV-Leistungskatalog heraus. Wer sie weiterhin nutzen möchte, muss die Kosten selbst tragen. Für viele Versicherte ändert sich im Alltag nichts, weil sie diese Leistungen sowieso nicht in Anspruch nehmen.
Wer sie bisher über die Kasse bezogen hat, sollte das mit Arztpraxis und Krankenkasse klären. Die Botschaft der Reform ist hier eindeutig: Diese beiden Positionen gehören nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Deshalb: Kläre Alternativen mit der Praxis, wenn du bisher Homöopathie oder Cannabisblüten über die Kasse bezogen hast – und rechne sonst mit Selbstzahlung.
Was ändert sich beim Zahnersatz?
Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss um 10 Prozentpunkte. Der Festzuschuss ist der Betrag, den die Krankenkasse zu Zahnersatz zuschießt. Weniger Zuschuss bedeutet: Dein Eigenanteil steigt, wenn du Zahnersatz brauchst.
Wer ohnehin einen Heil- und Kostenplan plant, sollte den niedrigeren Zuschuss früh einrechnen und die Kosten mit Zahnarztpraxis und Krankenkasse besprechen. Bonusheft und Vorsorge bleiben relevant für den Zuschussrahmen – der Reformpunkt betrifft die Höhe des Festzuschusses selbst.
Deshalb: Rechne Heil- und Kostenpläne mit dem niedrigeren Festzuschuss neu durch, bevor du dich für eine Versorgung entscheidest.
Was bedeutet die höhere Beitragsbemessungsgrenze 2027?
2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) einmalig um 300 Euro pro Monat. Die BBG ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Verdienst du darüber, zahlst du für den Teil oberhalb der Grenze keinen zusätzlichen KV-Beitrag.
Eine höhere BBG bedeutet für Gutverdienende: Ein größerer Teil des Einkommens wird beitragspflichtig – also etwas mehr Beitrag. Für alle unterhalb der bisherigen Grenze ändert sich durch diesen Punkt nichts. Die Anhebung ist als einmaliger Schritt für 2027 beschrieben und gehört zu den Einnahmeeffekten des Gesetzes.
Deshalb: Prüfe nur, wenn dein Einkommen nahe oder über der BBG liegt – und plane die einmalige Anhebung um 300 Euro/Monat für 2027 ein.
Was ändert sich an der Familienversicherung ab 2028?
Ab 2028 wird die Familienversicherung umgebaut: Für Partner:innen gilt ein Partnerbeitrag von 2,5 Prozent – mit Ausnahmen. Manche Haushalte werden wenig merken, andere sollten den Beitrag im Haushaltsbudget einplanen.
Früh prüfen lohnt sich: Fällt deine Partnersituation unter die neue Regelung, und welche Ausnahmen gelten? Die Umsetzungsdetails kommunizieren Krankenkassen, sobald sie feststehen. Bis 2028 bleibt das heutige Familienversicherungsrecht maßgeblich.
Deshalb: Kläre ab 2028-Planung früh bei deiner Kasse, ob der Partnerbeitrag 2,5 Prozent für dich greift und welche Ausnahmen es gibt.
Was ist die Teilkrankschreibung ab 1. Juli 2028?
Bisher sollte die Teilkrankschreibung am 1. Januar 2028 starten. Mit den Folgeregelungen zum BStabG, die der Bundestag am 15. Oktober 2026 zusammen mit der Notfallreform beschlossen hat, wird der Start auf den 1. Juli 2028 verschoben. Laut Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses braucht es die Zeit für rechtliche und technische Anpassungen rund um die Teilarbeitsunfähigkeit und das teilweise Krankengeld.
An der Idee ändert sich nichts: Statt der klassischen Voll-Arbeitsunfähigkeit soll es möglich werden, krankgeschrieben zu sein und gleichzeitig einen Teil der Arbeitszeit zu arbeiten – in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Vorgesehen ist das für Erkrankungen, bei denen die Ärztin oder der Arzt mit mehr als vier Wochen Arbeitsunfähigkeit rechnet. Die Teilarbeitsunfähigkeit stellt die Praxis nur mit deiner Einwilligung fest, und dein Arbeitgeber muss zustimmen.
Für dich kann das bedeuten: Nach längerer Krankheit oder bei schrittweiser Rückkehr mehr Flexibilität zwischen Schonung und Arbeit. „Krank“ heißt dann nicht nur „0 oder 100 Prozent“. Bis zum 1. Juli 2028 bleibt es aber dabei: Eine Krankschreibung gilt ganz oder gar nicht. Und auch der neue Starttermin steht erst endgültig, wenn der Bundesrat sich mit dem Gesetz befasst hat und es verkündet ist.
Deshalb: Kenn die Option 25/50/75 Prozent für Juli 2028 – und kläre im konkreten Fall mit Praxis und Arbeitgeber, was für dich passt.
Was sollte ich jetzt sinnvollerweise tun?
Du musst nicht alles sofort umstellen. Sinnvoll ist ein ruhiger Check: Apotheke und Medikamente mit den höheren Zuzahlungen planen; Zahnersatz-Pläne mit niedrigerem Festzuschuss durchrechnen; bei Einkommen nahe der BBG die Anhebung 2027 einplanen; Partnerschaft und Familienversicherung mit Blick auf 2028 klären; und die Option Teilkrankschreibung kennen, die nun ab Juli 2028 kommen soll, falls du oder dein Team sie brauchen.
Das BStabG bringt spürbare, aber überschaubare Alltagsfolgen. Wer die Stichtage kennt, kann ruhig planen, statt überrascht zu werden. Bei konkreten Fragen helfen die Seiten deiner Krankenkasse oder des Bundesgesundheitsministeriums.
Deshalb: Geh die fünf Punkte ruhig durch – und hole bei Unklarheit früh Infos bei Kasse oder BMG ein, statt auf Gerüchte zu warten.
