Facharzttermin über die 116117: So hilft die Terminservicestelle

Stand: 19.10.2026 · Terminmeldepflicht vom Bundestag beschlossen, Bundesrat steht aus, noch kein Inkrafttretensdatum

Du brauchst einen Termin beim Facharzt, aber die Praxis vertröstet dich auf viele Wochen? Dann kann die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen helfen, erreichbar unter 116117. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen, auch zur neuen Terminmeldepflicht für Praxen, die der Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossen hat. Geht es um akute Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten, hilft dir unsere FAQ zu 112 und 116117 nach der Notfallreform.

Wie komme ich über die 116117 an einen Termin?

Es gibt drei Wege: online über den 116117-Terminservice (auch eTerminservice genannt), über die 116117-App oder per Telefon unter 116117. Der Service ist für gesetzlich Versicherte gedacht. Wenn du online nicht weiterkommst, kannst du den Termin auch am Telefon vereinbaren.

Deshalb: Probier zuerst den Online-Weg oder die App, bei Fragen hilft der Anruf.

Wann ist die 116117 erreichbar, und was kostet der Anruf?

Die Nummer ist rund um die Uhr erreichbar, ohne Vorwahl, vom Festnetz und vom Handy, und kostenlos, wenn du von einem deutschen Anschluss anrufst. Zu welchen Zeiten Termine vermittelt werden, kann je nach Region unterschiedlich sein. Die KV Baden-Württemberg nennt für ihre Terminservicestelle zum Beispiel Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr.

Deshalb: Für die Terminvermittlung am besten zu üblichen Bürozeiten anrufen.

Brauche ich eine Überweisung?

Für die meisten Facharzttermine ja, und zwar mit einem Vermittlungscode. Ohne Überweisung geht es bei Haus- und Kinderärzten, Augenärzten, Frauenärzten und für das psychotherapeutische Erstgespräch. Für eine psychotherapeutische Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen brauchst du das Formular PTV 11 mit Vermittlungscode, das du nach der Sprechstunde bekommst. Kinderarzttermine und U-Untersuchungen vermittelt die Terminservicestelle ohne Überweisung.

Deshalb: Lass dir bei der Hausarztpraxis eine Überweisung mit Vermittlungscode ausstellen, bevor du anrufst.

Was bedeutet der Dringlichkeitscode?

Auf der Überweisung vermerkt die Praxis, ob ein Termin dringlich ist oder ob es um eine verschiebbare Untersuchung geht. Hält deine Ärztin oder dein Arzt eine Behandlung innerhalb von vier Wochen für nötig, gelten die festen Fristen. Bei Routineuntersuchungen und leichten Beschwerden bekommst du einen Termin „in einer angemessenen Frist“. Vereinbart die Hausarztpraxis den Facharzttermin selbst für dich, ist kein Dringlichkeitscode nötig.

Deshalb: Sprich offen an, wenn du einen Termin bald brauchst.

Wie schnell muss ich einen Termin bekommen?

Mit Dringlichkeitsvermerk muss die Terminservicestelle dir innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln. Die Wartezeit auf diesen Termin darf höchstens vier Wochen betragen, bei Radiologie höchstens drei Wochen. Zusammen sind das höchstens rund fünf Wochen ab deinem Anruf. Bei einer psychotherapeutischen Akutbehandlung darf die Wartezeit zwei Wochen nicht überschreiten. Für Routine- und Vorsorgeuntersuchungen sowie Bagatellerkrankungen gelten diese Fristen nicht.

Deshalb: Notier dir das Datum deines Anrufs.

Was passiert, wenn in der Frist kein Praxistermin frei ist?

Dann muss die Terminservicestelle dir innerhalb einer weiteren Woche einen ambulanten Termin in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten. Das gilt nicht bei verschiebbaren Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen, wohl aber bei termingebundenen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Damit eine U-Untersuchung rechtzeitig klappt, solltest du dich spätestens fünf Wochen vor Ende des Zeitraums melden, in dem sie stattfinden soll.

Deshalb: Eltern sollten U-Termine früh anfragen.

Kann ich mir Arzt, Uhrzeit oder Ort aussuchen?

Einen Anspruch auf eine bestimmte Praxis hast du nicht. Die Praxis muss aber in zumutbarer Entfernung liegen. Gemessen wird die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: höchstens 30 Minuten länger als zur nächsten geeigneten Praxis bei allgemeinen Fachärzten wie Augen-, Haut- oder HNO-Ärzten, höchstens 60 Minuten länger bei spezialisierten Fachärzten wie Radiologen. Kannst du einen angebotenen Termin nicht wahrnehmen und sagst das gleich, soll dir die Terminservicestelle einen weiteren anbieten. Die KV Baden-Württemberg empfiehlt, zuerst in der Wunschpraxis zu fragen.

Deshalb: Sag direkt beim ersten Kontakt, wenn ein Termin für dich nicht passt.

Was ändert die neue Terminmeldepflicht für Praxen?

Bisher müssen Praxen der Terminservicestelle nur „freie Termine“ melden und bestimmen den Umfang selbst. Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, dass Praxen künftig Termine in einem festgelegten Umfang melden müssen. Den Umfang legt die Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam mit den Krankenkassen bis spätestens 1. März 2027 fest, sonst entscheidet ein Schiedsamt. Bis dahin gelten die bisherigen Vorgaben weiter. Der Bundesrat muss sich noch mit dem Gesetz befassen, zustimmen muss er nicht. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung lehnt die Regel ab. Ob und wann Versicherte dadurch schneller Termine bekommen, ist offen.

Deshalb: Verlass dich nicht auf die Reform, sondern nutz die Terminservicestelle schon heute.