Ein Termin, zwei Impfungen: Für viele Ältere passt beides in einen Praxisbesuch.
Draußen wird es nass und kalt, in Büros und Bussen wird wieder gehustet. Jetzt ist die Zeit, in der sich eine Grippeimpfung am meisten lohnt. Für viele Ältere kommt noch eine zweite Impfung dazu: die gegen RSV, ein Atemwegsvirus, das vor allem für Säuglinge und ältere Menschen gefährlich werden kann. Wer was bekommen sollte, wann der richtige Moment ist und wann die Krankenkasse zahlt.
In 30 Sekunden
Die Ständige Impfkommission, kurz STIKO, empfiehlt die Grippeimpfung unter anderem allen ab 60 Jahren, Schwangeren und Menschen mit chronischen Grunderkrankungen, und zwar jedes Jahr. Gegen RSV empfiehlt sie allen ab 75 Jahren eine einmalige Impfung, außerdem Menschen ab 60 mit einer schweren Grunderkrankung oder die in einer Pflegeeinrichtung leben. Für diese Gruppen zahlt die gesetzliche Krankenkasse; das regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA. Der beste Zeitraum für die Grippeimpfung ist laut Robert Koch-Institut Oktober bis Mitte Dezember.
Grippe: Wer jedes Jahr dran ist
Die STIKO empfiehlt die Influenza-Impfung (Stand 10. September 2026) allen ab 60 Jahren. Schwangere sollten sich ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel impfen lassen, bei einer Grunderkrankung schon ab dem ersten. Empfohlen ist die Impfung außerdem Menschen mit chronischen Erkrankungen, etwa der Atemwege wie Asthma oder COPD, des Herzens und Kreislaufs, der Leber oder Nieren, mit Diabetes, chronischen neurologischen Erkrankungen oder einer Immunschwäche.
Auch wer in einem Alters- oder Pflegeheim lebt, gehört dazu. Und wer mit Risikopersonen zusammenlebt oder sie betreut, sollte sich ebenfalls impfen lassen, damit er sie nicht ansteckt. Dazu kommen Berufe mit vielen Kontakten, etwa im medizinischen Bereich.
Für Menschen ab 60 sieht die Richtlinie einen besonderen Impfstoff vor, entweder hochdosiert oder mit einem Wirkverstärker. Darum kümmert sich die Praxis, du musst nichts mitbringen.
RSV: Einmal impfen ab 75
RSV steht für Respiratorische Synzytial-Viren. Für Ältere kann eine Infektion schwer verlaufen. Die STIKO empfiehlt allen ab 75 Jahren eine einmalige Impfung, möglichst vor der RSV-Saison. Zwischen 60 und 74 gilt die Empfehlung für Menschen mit einer schweren Form einer Grunderkrankung, etwa der Atemwege, des Herzens oder der Nieren, oder für Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Laut G-BA zählt dazu auch die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Leichte oder gut eingestellte chronische Erkrankungen erhöhen das Risiko nach heutigem Wissen nicht deutlich. Ob deine Erkrankung dazugehört, besprichst du am besten mit deiner Hausarztpraxis. Ob später eine Auffrischung nötig ist, lässt sich laut Richtlinie noch nicht sagen.
Ein Termin für beide
Wer zu beiden Gruppen gehört, muss nicht zweimal kommen. Laut RKI kann die Grippeimpfung gleichzeitig mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff gegeben werden. Für die mRNA-Variante der RSV-Impfung gibt es dazu noch keine Daten. Frag also einfach bei der Terminvereinbarung, ob beides an einem Tag geht.
Wann ist der beste Zeitpunkt?
Bei der Grippe rät das RKI zu einer Impfung im Herbst, „ab Oktober bis Mitte Dezember“. Nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Schutz vollständig aufgebaut ist. Wer den Termin verpasst, für den kann es laut RKI auch später noch sinnvoll sein, die Impfung nachzuholen.
Wer zahlt?
Für die Gruppen, denen die Ständige Impfkommission die Impfung empfiehlt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse: Das regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Bei RSV sind das alle ab 75 Jahren sowie Menschen ab 60 mit einer schweren Grunderkrankung oder die in einer Pflegeeinrichtung leben bzw. von einem Pflegedienst versorgt werden (einmalige Impfung). Bei Grippe sind es unter anderem alle ab 60 Jahren, Schwangere und Menschen mit chronischen Grunderkrankungen (jährlich).
Wer nicht zu diesen Gruppen gehört, fragt vorher bei der Kasse nach. So rät es auch das RKI. Viele Kassen bieten darüber hinaus eigene Leistungen an. Einen Überblick, was Kassen bei Vorsorge zusätzlich übernehmen, gibt unsere FAQ zu Prävention und KassenleistungenPrävention und Longevity über die KasseWie du über Prävention und Kassenangebote mehr gesunde Jahre herausholst – ohne Longevity-Hype..
Und die Kleinsten?
Neugeborene und Säuglinge bekommen keine Impfung, sondern eine Antikörper-Prophylaxe gegen RSV. Deren Kosten sind gesondert geregelt. Eltern sprechen das am besten bei der nächsten U-Untersuchung in der Kinderarztpraxis an.
Alle Antworten kompakt findest du in unserer neuen FAQ zur Grippe- und RSV-ImpfungGrippe- und RSV-ImpfungFür die Gruppen, denen die Ständige Impfkommission die Impfung empfiehlt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse: Das regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Grippeimpfung wird jedes Jahr wiederholt..
Was du tun kannst
- Prüfe, ob du zu einer der Empfehlungsgruppen gehörst, und mach jetzt einen Termin in deiner Hausarztpraxis.
- Bist du 75 oder älter, frag nach, ob Grippe- und RSV-Impfung am selben Termin möglich sind.
- Nimm deinen Impfpass mit, damit die Impfungen eingetragen werden.
- Gehörst du nicht zu den Gruppen, kläre die Kostenübernahme vorher mit deiner Kasse.
- Plane die Grippeimpfung bis Mitte Dezember ein, damit der Schutz zur Hauptsaison steht.
Quellen
- Robert Koch-Institut: FAQ Impfempfehlung Influenza (Stand 10.09.2026)
- Robert Koch-Institut: FAQ Impfempfehlung RSV (Stand 10.09.2026)
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Schutzimpfungs-Richtlinie, § 11 und Anlage 1 (in Kraft seit 28.04.2026)
- G-BA: Pressemitteilung „RSV-Impfung für Ältere wird Kassenleistung“ (03.09.2024)
- G-BA: Fachnews zur RSV-Prophylaxe bei Säuglingen (17.09.2026)









