20.700 Anträge – Länder entscheiden bis Ende 2026.
Rund 1.600 somatische Krankenhäuser in Deutschland haben im Zuge der Krankenhausreform etwa 20.700 Leistungsgruppen beantragt. Die Medizinischen Dienste (MD) haben die Anträge in den meisten Ländern bis Ende Juli 2026 geprüft – jetzt entscheiden die Bundesländer, welches Haus welche Leistungen künftig anbieten darf. Für dich als Versicherte:n wird daraus ab 1. Januar 2027 spürbar: Nicht jede Klinik macht dann noch alles. Qualität und Spezialisierung sollen steigen – Wege bei planbaren Eingriffen können länger werden.
Was Leistungsgruppen sind – und warum sie jetzt zählen
Bisher steuerten die Länder die Krankenhauslandschaft vor allem über Betten und Fachabteilungen. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) von 2024 und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) von 2026 gilt ein neues Raster: 61 bundeseinheitliche LeistungsgruppenKrankenhaus-LeistungsgruppenStatt Betten und Fachabteilungen gelten 61 bundeseinheitliche Leistungsgruppen mit Vorgaben zu Personal, Technik und Qualität. Länder entscheiden über Anträge – für dich zählt, welche Klinik welche Leistung sicher anbietet.. Dahinter stecken klar umrissene Versorgungsbereiche – von der Allgemeinen Inneren Medizin über Geburtshilfe bis zu Endoprothetik Hüfte/Knie oder Krebsoperationen – mit Vorgaben zu Personal, Technik und Qualität.
Die Regel ist folgenreich: Nur wer eine Leistungsgruppe vom Land zugewiesen bekommt, darf die zugehörigen Leistungen künftig durchführen und abrechnen. Ziel: bessere Qualität, weniger Doppelstrukturen bei elektiven Eingriffen und eine klarere Arbeitsteilung zwischen Kliniken.
Die Zahlen: 12 bis 30 Anträge pro Haus
Das Deutsche Ärzteblatt hat bei den Medizinischen Diensten und den Landesgesundheitsministerien nachgefragt. Ergebnis der Länderabfrage:
- knapp 1.600 somatische Kliniken (ohne den Sonderfall Nordrhein-Westfalen in der Zählung der Antragsrunde)
- rund 20.700 Leistungsgruppenanträge insgesamt
- im Schnitt 12 bis 30 Anträge pro Krankenhaus
- Berlin liegt bei etwa 30 Anträgen je Haus an der Spitze, Brandenburg bei etwa 12
- in den übrigen Ländern bewegt sich der Schnitt meist zwischen 13 und 20
Wichtig: Die Zahl der am Ende zugewiesenen Leistungsgruppen wird deutlich unter den 20.700 Anträgen liegen. Der MD prüft Personal und Technik; danach entscheiden die Länder nach Versorgungsbedarf, Erreichbarkeit und regionaler Dichte. Auch positiv begutachtete Anträge können bei Überangebot abgelehnt werden.
Typische Anträge: Innere, Chirurgie – und Engpässe bei Spezialleistungen
Erste Hinweise aus Bayern, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zeigen ein klares Muster: Besonders häufig beantragt wurden Leistungen der allgemeinen Grundversorgung – vor allem Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie und Intensivmedizin. Parallel gab es viele Anträge in der Endoprothetik Hüfte und Knie. In Bayern spielt zudem die Kardiologie eine große Rolle; die Geburtshilfe bleibt landesweit sensibel.
Bei planbaren Spezialbereichen zeichnen sich regionale Überangebote ab – etwa bei Endoprothetik, Wirbelsäuleneingriffen und bariatrischer Chirurgie. Dort werden Auswahlentscheidungen nötig. Gleichzeitig legen Länder besonderes Augenmerk auf Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung.
In Rheinland-Pfalz lagen rund 70 Prozent der MD-Gutachten positiv, etwa 30 Prozent negativ; häufig scheiterten Belegabteilungen an Personalerfordernissen bzw. Nachweisen. Positiv geprüft heißt aber nicht automatisch zugewiesen – das Land entscheidet über den Versorgungszuschnitt.
Rheinland-Pfalz als Blaupause – andere Länder folgen
Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland die beabsichtigte Leistungsgruppenverteilung offengelegt. Grundlage: 1.325 Anträge bzw. MD-Gutachten, davon rund 79 Prozent positiv. Das Land will alle 74 Standorte erhalten und sieben Häuser zu Regiokliniken umbauen. Anhörung läuft im September; Feststellungsbescheide sollen noch 2026 ergehen, Wirksamkeit mit dem neuen Krankenhausplan zum 1. Januar 2027.
Bundesweit sind die MD-Prüfungen in den meisten Ländern abgeschlossen (Frist: 31. Juli 2026). In Thüringen und Bremen laufen Restarbeiten noch; Brandenburg startete eine zweite Antragsrunde und plant die Neuaufstellung erst ab 2028. Nordrhein-Westfalen ist Sonderfall: Dort gilt bereits eine Planung nach Leistungsgruppen; die bundesweite Systematik muss erst ab 2031 angepasst werden. Die meisten übrigen Länder wollen Zuweisungen bis Ende 2026 und Start zum 1. Januar 2027.
Was bedeutet das für dich als Versicherte:n?
Kurzfristig ändert sich im Herbst 2026 für die meisten Patientinnen und Patienten noch wenig. Spürbar wird die Reform vor allem ab dem Stichtag 01.01.2027:
- Notfall und Grundversorgung bleiben nah. Innere Medizin, allgemeine Chirurgie und Intensivmedizin sind flächendeckend stark beantragt – die Alltagsversorgung soll gesichert bleiben.
- Planbare Spezial-Eingriffe können woanders stattfinden. Neue Hüfte, Knie, Wirbelsäule oder bestimmte Krebs-OPs werden stärker an Häuser mit ausreichender Menge und Qualität gebündelt. Das kann längere Anfahrten bedeuten – oft aber auch erfahrenere Teams.
- Deine Kasse zahlt nur zugewiesene Leistungen. Ohne Leistungsgruppe keine Abrechnung für diesen Bereich. Für dich heißt das: Vor elektiven Eingriffen lohnt ein Blick, ob die Wunschklinik die Leistung überhaupt noch anbieten darf.
- Regionale Unterschiede sind gewollt. Länder entscheiden unterschiedlich schnell und streng. Was in Rheinland-Pfalz schon klar skizziert ist, kann in Brandenburg erst 2028 greifen.
- Qualität vor „alles unter einem Dach“. Die Reform zielt nicht darauf, jedes Krankenhaus zu schließen, sondern darauf, dass komplizierte Eingriffe dort landen, wo Personal, Geräte und Fallzahlen stimmen.
Praktischer Tipp: Bei planbaren Operationen früh mit Hausarztpraxis und Krankenkasse klären, welche Kliniken in deiner Region die passende Leistungsgruppe haben. Was Leistungsgruppen bedeuten, erklärt das FAQ Krankenhaus-Leistungsgruppen. Bundes-Klinik-Atlas und Landesinformationen werden wichtiger. Für Notfälle gilt weiter: Der nächste geeignete Standort zählt.
Fazit: Entscheidungswelle vor dem Jahreswechsel
Die knapp 20.700 Anträge markieren den Übergang von der Bettenplanung zur qualitätsgebundenen Leistungsgruppenwelt. In den kommenden Wochen fallen die Landesbeschlüsse; bis Ende 2026 sollen die meisten Zuweisungen stehen. Ab 1. Januar 2027 gilt für die meisten Länder: Ohne Leistungsgruppe keine Abrechnung. Für dich als GKV-Versicherte:n heißt das Transparenz und Konzentration – mit dem Versprechen besserer Qualität, aber oft etwas längeren Wegen zum Spezialisten. Rheinland-Pfalz zeigt die neue Landkarte bereits; der Rest der Republik folgt.
Quellen
- Deutsches Ärzteblatt: Länderabfrage zu Leistungsgruppenanträgen (Innere Medizin und Chirurgie)
- MWWG Rheinland-Pfalz: Erstes Land in der entscheidenden Umsetzungsphase der Krankenhausreform
- Deutsches Ärzteblatt: Sieben Regiokliniken ab 2027 in Rheinland-Pfalz geplant
- Nachrichten Kaiserslautern: Krankenhausreform in Deutschland ab 1.1.2027
- Ärzte Zeitung: Umsetzung der Krankenhausreform – föderale Vielfalt der Länder
- Medizinischer Dienst Nord: Übergabe von 1.519 Leistungsgruppen-Gutachten an Hamburg und Schleswig-Holstein


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