Was 2026 übrig bleibt, verfällt. Ein kurzer Blick aufs Konto lohnt sich vor dem Winter.
Der erste Infekt aus der Kita ist meist schneller da als der erste Schnee. Für Eltern heißt das: Kind zu Hause, Job in der Warteschleife. Damit das wenigstens finanziell aufgefangen wird, gibt es das Kinderkrankengeld. Bis Ende Dezember gelten dafür noch die großzügigeren Regeln, ab Januar werden die Tage wieder weniger. Was das jetzt für deine Planung bedeutet.
In 30 Sekunden
2026 haben gesetzlich versicherte Eltern pro Kind noch 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende 30. Ab 1. Januar 2027 sind es wieder 10 bzw. 20 Tage. Der Anspruch gilt in jedem Kalenderjahr neu, Tage, die du 2026 nicht nutzt, nimmst du also nicht mit ins nächste Jahr. Die Kasse zahlt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Du brauchst dafür eine ärztliche Bescheinigung.
Wie viele Tage gerade gelten
Die Regeln stehen in § 45 SGB V. Für 2026 gilt noch eine Sonderregel: 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, 30 für Alleinerziehende. Bei mehreren Kindern ist das Jahreskontingent gedeckelt, auf 35 Tage pro Elternteil bzw. 70 für Alleinerziehende.
Ab 1. Januar 2027 greift wieder die reguläre Fassung: 10 Arbeitstage je Kind und Elternteil, 20 für Alleinerziehende. Die Obergrenze bei mehreren Kindern liegt dann bei 25 bzw. 50 Tagen. Anspruch hast du, wenn dein Kind jünger als zwölf ist oder eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist, und wenn ihr beide gesetzlich versichert seid. Privatversicherte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Warum die Sonderregel ausläuft, haben wir im September ausführlich erklärt. Alle Grundlagen zum Nachlesen findest du in unserer FAQ zum Kinderkrankengeld 2026 und 2027Kinderkrankengeld 2026/2027Was für Kindkrankentage und Kinderkrankengeld jetzt gilt und was sich 2027 ändert — kurz für Eltern..
Was das Kinderkrankengeld kostet
Ganz ohne Verlust geht es nicht. Die Kasse zahlt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Der SWR hat ein Beispiel des Verbraucherportals Finanztip veröffentlicht: Wer 2.500 Euro brutto verdient und zehn Kinderkrankentage nimmt, hat am Monatsende rund 100 Euro netto weniger. Bei höherem Einkommen kann der Unterschied größer ausfallen.
Interessant ist auch, wer die Tage nimmt. Laut einer AOK-Auswertung, die der SWR zitiert, entfielen nur 27 Prozent der Kinderkrankentage auf Männer. Dabei hat jeder Elternteil seinen eigenen Anspruch.
Was das für dich bedeutet
Wenn ihr zu zweit seid, lohnt sich jetzt ein Blick darauf, wer 2026 schon wie viele Tage genommen hat. Hat ein Elternteil noch Tage übrig, kann er sie bis 31. Dezember nutzen, falls das Kind krank wird. Ab Januar gilt für jeden wieder das kleinere Kontingent, und es hilft, die Tage von Anfang an aufzuteilen.
Wenn du alleinerziehend bist, sinkt dein Anspruch pro Kind von 30 auf 20 Tage. Gerade im Winter kann das knapp werden. Ein Notfallnetz aus Großeltern, Nachbarn oder Freunden ist jetzt mehr wert als im Sommer.
Wenn du angestellt bist, gibt es vielleicht eine bessere Lösung als Kinderkrankengeld. Nach § 616 BGB behältst du deinen Lohn, wenn du für eine verhältnismäßig kurze Zeit ohne eigenes Verschulden an der Arbeit gehindert bist. Das kann auch gelten, wenn dein Kind krank ist. Viele Arbeits- und Tarifverträge schließen diese Regel allerdings aus, deshalb lohnt der Blick ins Kleingedruckte. Auch Homeoffice kann eine Möglichkeit sein, wenn das Kind nicht viel Betreuung braucht.
Wenn du mehrere Kinder hast, greift die Obergrenze. Ein Beispiel mit drei Kindern: Rechnerisch kämen 2026 pro Elternteil 45 Tage zusammen, gezahlt werden aber höchstens 35. Ab 2027 wären es rechnerisch 30 Tage, die Grenze liegt dann bei 25. Für Alleinerziehende verdoppeln sich jeweils alle Werte. Wer viele Kinder hat, sollte die Tage im Winter also besonders bewusst einteilen.
So beantragst du Kinderkrankengeld
Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung, dass dein Kind betreut werden muss. Die reichst du bei deiner Krankenkasse ein, bei vielen Kassen geht das inzwischen über die App oder das Online-Portal. Deinem Arbeitgeber gibst du so früh wie möglich Bescheid. Wie es bei deiner eigenen Krankschreibung aussieht, erklären wir im Artikel zur telefonischen Krankschreibung in dieser Ausgabe.
Was du tun kannst
- Schau in der App oder bei der Hotline deiner Kasse nach, wie viele Kinderkrankentage du 2026 noch hast.
- Sprich mit dem anderen Elternteil ab, wer im Krankheitsfall bis Jahresende einspringt und wie ihr es 2027 aufteilt.
- Lies in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag nach, ob § 616 BGB ausgeschlossen ist.
- Kläre mit deinem Arbeitgeber, ob Homeoffice bei leichten Erkrankungen des Kindes möglich ist.
- Plane für 2027 mit 10 Tagen pro Kind, als Alleinerziehende oder Alleinerziehender mit 20.


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