Kategorie: Politik & Gesetz

  • Kinderkrankentage: Bis 31. Dezember gelten noch 15, ab Januar wieder 10

    Kinderkrankentage: Bis 31. Dezember gelten noch 15, ab Januar wieder 10

    Was 2026 übrig bleibt, verfällt. Ein kurzer Blick aufs Konto lohnt sich vor dem Winter.

    Kinderkrankentage: 2026 noch 15 Tage je Kind, ab Januar wieder 10, Alleinerziehende 20. Was Familien vor dem Winter wissen sollten und was hilft.

    Der erste Infekt aus der Kita ist meist schneller da als der erste Schnee. Für Eltern heißt das: Kind zu Hause, Job in der Warteschleife. Damit das wenigstens finanziell aufgefangen wird, gibt es das Kinderkrankengeld. Bis Ende Dezember gelten dafür noch die großzügigeren Regeln, ab Januar werden die Tage wieder weniger. Was das jetzt für deine Planung bedeutet.

    In 30 Sekunden

    2026 haben gesetzlich versicherte Eltern pro Kind noch 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende 30. Ab 1. Januar 2027 sind es wieder 10 bzw. 20 Tage. Der Anspruch gilt in jedem Kalenderjahr neu, Tage, die du 2026 nicht nutzt, nimmst du also nicht mit ins nächste Jahr. Die Kasse zahlt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Du brauchst dafür eine ärztliche Bescheinigung.

    Wie viele Tage gerade gelten

    Die Regeln stehen in § 45 SGB V. Für 2026 gilt noch eine Sonderregel: 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, 30 für Alleinerziehende. Bei mehreren Kindern ist das Jahreskontingent gedeckelt, auf 35 Tage pro Elternteil bzw. 70 für Alleinerziehende.

    Ab 1. Januar 2027 greift wieder die reguläre Fassung: 10 Arbeitstage je Kind und Elternteil, 20 für Alleinerziehende. Die Obergrenze bei mehreren Kindern liegt dann bei 25 bzw. 50 Tagen. Anspruch hast du, wenn dein Kind jünger als zwölf ist oder eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist, und wenn ihr beide gesetzlich versichert seid. Privatversicherte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

    Schaubild Arbeitstage Kinderkrankengeld: je Kind und Elternteil 2026 15, ab 2027 10; Alleinerziehende je Kind 30, ab 2027 20; Obergrenze bei mehreren Kindern 35, ab 2027 25; für Alleinerziehende 70, ab 2027 50. Der Anspruch gilt in jedem Kalenderjahr neu, Resttage aus 2026 nimmst du nicht mit.
    Bis 31. Dezember gelten die höheren Werte, ab 1. Januar 2027 wieder die regulären.

    Warum die Sonderregel ausläuft, haben wir im September ausführlich erklärt. Alle Grundlagen zum Nachlesen findest du in unserer .

    Was das Kinderkrankengeld kostet

    Ganz ohne Verlust geht es nicht. Die Kasse zahlt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Der SWR hat ein Beispiel des Verbraucherportals Finanztip veröffentlicht: Wer 2.500 Euro brutto verdient und zehn Kinderkrankentage nimmt, hat am Monatsende rund 100 Euro netto weniger. Bei höherem Einkommen kann der Unterschied größer ausfallen.

    Interessant ist auch, wer die Tage nimmt. Laut einer AOK-Auswertung, die der SWR zitiert, entfielen nur 27 Prozent der Kinderkrankentage auf Männer. Dabei hat jeder Elternteil seinen eigenen Anspruch.

    Was das für dich bedeutet

    Wenn ihr zu zweit seid, lohnt sich jetzt ein Blick darauf, wer 2026 schon wie viele Tage genommen hat. Hat ein Elternteil noch Tage übrig, kann er sie bis 31. Dezember nutzen, falls das Kind krank wird. Ab Januar gilt für jeden wieder das kleinere Kontingent, und es hilft, die Tage von Anfang an aufzuteilen.

    Wenn du alleinerziehend bist, sinkt dein Anspruch pro Kind von 30 auf 20 Tage. Gerade im Winter kann das knapp werden. Ein Notfallnetz aus Großeltern, Nachbarn oder Freunden ist jetzt mehr wert als im Sommer.

    Wenn du angestellt bist, gibt es vielleicht eine bessere Lösung als Kinderkrankengeld. Nach § 616 BGB behältst du deinen Lohn, wenn du für eine verhältnismäßig kurze Zeit ohne eigenes Verschulden an der Arbeit gehindert bist. Das kann auch gelten, wenn dein Kind krank ist. Viele Arbeits- und Tarifverträge schließen diese Regel allerdings aus, deshalb lohnt der Blick ins Kleingedruckte. Auch Homeoffice kann eine Möglichkeit sein, wenn das Kind nicht viel Betreuung braucht.

    Wenn du mehrere Kinder hast, greift die Obergrenze. Ein Beispiel mit drei Kindern: Rechnerisch kämen 2026 pro Elternteil 45 Tage zusammen, gezahlt werden aber höchstens 35. Ab 2027 wären es rechnerisch 30 Tage, die Grenze liegt dann bei 25. Für Alleinerziehende verdoppeln sich jeweils alle Werte. Wer viele Kinder hat, sollte die Tage im Winter also besonders bewusst einteilen.

    So beantragst du Kinderkrankengeld

    Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung, dass dein Kind betreut werden muss. Die reichst du bei deiner Krankenkasse ein, bei vielen Kassen geht das inzwischen über die App oder das Online-Portal. Deinem Arbeitgeber gibst du so früh wie möglich Bescheid. Wie es bei deiner eigenen Krankschreibung aussieht, erklären wir im Artikel zur telefonischen Krankschreibung in dieser Ausgabe.

    Was du tun kannst

    • Schau in der App oder bei der Hotline deiner Kasse nach, wie viele Kinderkrankentage du 2026 noch hast.
    • Sprich mit dem anderen Elternteil ab, wer im Krankheitsfall bis Jahresende einspringt und wie ihr es 2027 aufteilt.
    • Lies in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag nach, ob § 616 BGB ausgeschlossen ist.
    • Kläre mit deinem Arbeitgeber, ob Homeoffice bei leichten Erkrankungen des Kindes möglich ist.
    • Plane für 2027 mit 10 Tagen pro Kind, als Alleinerziehende oder Alleinerziehender mit 20.
  • Krankschreibung per Telefon: Was im Herbst 2026 wirklich gilt

    Krankschreibung per Telefon: Was im Herbst 2026 wirklich gilt

    Die Abschaffung ist angekündigt, aber noch nicht da. Für diese Erkältungssaison bleibt es bei den bekannten Regeln.

    Telefonische Krankschreibung: Die Koalition will sie abschaffen, einen Termin gibt es nicht. Was im Herbst 2026 gilt und was dein Arbeitsvertrag verlangt.

    Die Nase läuft, der Kopf brummt, und an Arbeit ist nicht zu denken. In dieser Lage stellt sich gerade jetzt im Herbst bei vielen dieselbe Frage: Kann ich mich noch per Telefon krankschreiben lassen? Schließlich hatte die Koalition angekündigt, genau das abzuschaffen. Die kurze Antwort: Ja, die telefonische Krankschreibung gibt es weiterhin. Hier ist der Stand vom 22. Oktober 2026 und was du jetzt wissen solltest.

    In 30 Sekunden

    Die telefonische Krankschreibung gibt es weiterhin. Die Bundesregierung will sie abschaffen, einen Termin dafür haben aber weder das Arbeits- noch das Gesundheitsministerium genannt (Stand: 22. Oktober). Ist eine Videosprechstunde nicht möglich, kann dich eine Praxis nach einem Telefonat bis zu fünf Kalendertage krankschreiben, wenn du dort bekannt bist und keine schweren Symptome hast. Einen Anspruch darauf hast du nicht. Ob du schon ab dem ersten Tag ein Attest brauchst, hängt von deinem Arbeitgeber ab.

    Was die Koalition plant

    Der Koalitionsausschuss hat sich Anfang Juli darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Im Gespräch ist außerdem, dass Beschäftigte schon ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen.

    Wann das kommt, ist offen. Das Bundesarbeitsministerium teilte auf Nachfrage der Südwest Presse mit: „Die Prüfung der Umsetzung dieser Beschlüsse in den zuständigen Ministerien ist noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit keine weiteren Auskünfte möglich sind.“ Auch das Gesundheitsministerium konnte keinen Zeitplan nennen. Ein Start zum 1. Januar 2027 ist nicht offiziell bestätigt, eine Verschiebung aber auch nicht angekündigt. Ein Gesetzentwurf liegt bisher nicht vor. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte der Stuttgarter Zeitung: „Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, bleibt es bei der alten Regelung.“

    Was heute gilt

    Die Regeln stehen in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 4 Absatz 5 und 5a). Grundsätzlich wird eine Krankschreibung nach einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt, in der Praxis oder in einer Videosprechstunde. Ist ein Videotermin nicht möglich, reicht unter bestimmten Bedingungen auch ein Telefonat:

    Du musst in der Praxis bereits bekannt sein, also dort schon einmal persönlich behandelt worden sein. Das gilt übrigens für jede Arztpraxis, nicht nur für die Hausarztpraxis. Außerdem darfst du keine schweren Symptome haben. Dann kann die Ärztin oder der Arzt dich für bis zu fünf Kalendertage krankschreiben.

    Schaubild: Grundsatz Untersuchung in der Praxis oder per Videosprechstunde. Telefon, wenn Video nicht möglich, du in der Praxis bekannt bist und keine schweren Symptome hast. Dauer bis zu fünf Kalendertage, Folgebescheinigung in der Praxis. Kein Anspruch, die Ärztin oder der Arzt entscheidet. Attest ab mehr als drei Kalendertagen, der Arbeitgeber darf es früher verlangen. Stand 22. Oktober 2026.
    Die Bedingungen für die telefonische Krankschreibung nach der AU-Richtlinie, Stand 22. Oktober 2026.

    Bist du danach noch krank, musst du für die Folgebescheinigung in die Praxis. Wichtig ist auch: Laut G-BA gibt es keinen Anspruch auf eine Krankschreibung per Telefon. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, ob ein Telefonat reicht.

    Ab wann brauchst du überhaupt ein Attest?

    Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz musst du dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung grundsätzlich erst vorlegen, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Dein Arbeitgeber darf sie aber schon heute früher verlangen, auch ab dem ersten Tag. Steht das in deinem Arbeitsvertrag oder hat dein Chef es so festgelegt, gilt das bereits jetzt, ganz unabhängig von den Plänen der Koalition.

    Den gelben Schein musst du nicht mehr selbst abgeben. Seit Einführung der elektronischen Krankschreibung ruft dein Arbeitgeber sie bei deiner Krankenkasse ab. Krankmelden musst du dich aber weiterhin selbst, und zwar sofort.

    Was das für dich bedeutet

    Wenn du berufstätig bist und eine Erkältung hast, hast du in diesem Herbst dieselben Möglichkeiten wie im letzten Jahr. Ruf in deiner Praxis an und frag, ob eine Krankschreibung per Video oder Telefon möglich ist.

    Wenn du gerade umgezogen bist oder keine feste Praxis hast, klappt das Telefon in der Regel nicht, weil du dort noch nicht bekannt bist. Dann bleibt die Videosprechstunde oder der Besuch in der Praxis. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117.

    Wenn du Kinder hast, gilt für ein krankes Kind eine eigene Regel: Hier brauchst du eine ärztliche Bescheinigung für das Kinderkrankengeld. Was dabei bis Jahresende gilt, steht in unserem Artikel zu den Kinderkrankentagen und in der .

    Weitere Antworten rund um Arztbesuch und Versorgung findest du in unserem .

    Was du tun kannst

    • Schau in deinen Arbeitsvertrag, ob dort ein Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangt wird.
    • Melde dich am ersten Krankheitstag sofort bei deinem Arbeitgeber, egal wie du krankgeschrieben wirst.
    • Frag bei deiner Praxis, ob sie Videosprechstunden anbietet. Die haben Vorrang vor dem Telefon.
    • Plane für eine längere Krankheit ein, dass die Folgebescheinigung einen Besuch in der Praxis braucht.
    • Behalte die Nachrichten im Blick: Sobald es einen Termin für die Abschaffung gibt, berichten wir.
  • Erst zum Hausarzt, dann mit Termin zum Facharzt: Was hinter der geplanten „Termingarantie“ steckt

    Erst zum Hausarzt, dann mit Termin zum Facharzt: Was hinter der geplanten „Termingarantie“ steckt

    Noch gibt es kein Gesetz. Aber die Richtung zeichnet sich ab, und sie beginnt in der Hausarztpraxis.

    Termingarantie und Primärarztsystem: Was die Koalition für Facharzttermine plant, wer dafür und wer dagegen ist und was bis dahin gilt.

    Wer gesetzlich versichert ist und einen Facharzttermin sucht, kennt das Gefühl: Am Telefon kommt früh die Frage nach der Versicherung, und danach entscheidet sich oft, wie lange man wartet. Darüber wird in Berlin gerade wieder heftig gestritten. Neu ist, dass sich jetzt auch Stimmen aus CSU, SPD und vom Kassenverband deutlich äußern. Die Koalition will mit einem Primärarztsystem und einer „Termingarantie“ antworten. Was dahintersteckt, was noch offen ist und was du bis dahin tun kannst, erklären wir hier.

    In 30 Sekunden

    Die Koalition plant ein System, in dem du zuerst in die Hausarztpraxis gehst. Die soll dich bei Bedarf mit einem festen Zeitfenster an eine Fachärztin oder einen Facharzt weiterleiten. Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht, er ist für November angekündigt. Im Alltag ankommen soll das System 2028. Bis dahin gelten die bisherigen Wege über Überweisung und Terminservicestelle.

    Was die Koalition vorhat

    Die Grundidee heißt Primärversorgung. Die erste Anlaufstelle ist die Hausarztpraxis. Dort wird entschieden, ob du einen Facharzt brauchst und wie dringend. Nach dem Plan der Koalition, über den die Nachrichtenagentur dpa berichtet, legen die Hausärztinnen und Hausärzte dafür einen Zeitkorridor fest, und zwar nach medizinischem Bedarf. Innerhalb dieses Zeitraums sollst du dann einen Termin bekommen.

    Schaubild: Heute Überweisung mit Vermittlungscode, dann Terminservicestelle oder Praxis direkt, Termin selbst suchen. Geplant mit Ziel 2028: Hausarztpraxis als erste Anlaufstelle, Zeitkorridor nach medizinischem Bedarf, Facharzttermin im Zeitfenster. Offen: Entwurf für November angekündigt, Ausnahmen für Fachgruppen unklar.
    Wie der Weg zum Facharzt heute aussieht und wie er nach den Plänen der Koalition aussehen soll.

    Gesundheitsminister Carsten Linnemann hatte im September im Bundestag einen Entwurf für „dieses Jahr, wahrscheinlich im November“ angekündigt. Vorarbeiten laufen laut dpa seit Januar, Ziel ist das Jahr 2028.

    Für gesetzlich Versicherte wäre das ein Wechsel im Prinzip: Nicht mehr die Frage, wer zuerst anruft oder wie man versichert ist, soll über den Termin entscheiden, sondern wie dringend die Behandlung ist. Wie genau das überprüft und durchgesetzt werden soll, wird erst der Entwurf zeigen.

    Wer sich jetzt zu Wort meldet

    Besonders deutlich wurde der GKV-Spitzenverband. Dessen stellvertretende Vorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis nannte es „überfällig“, Termine allein nach medizinischer Notwendigkeit zu vergeben. Die Frage nach der Versicherungsart sei faktisch „ein Instrument zur Diskriminierung“.

    Unterstützung kommt aus der Politik. Der CSU-Gesundheitspolitiker Klaus Holetschek will prüfen lassen, ob Online-Terminportale den Versichertenstatus künftig gar nicht mehr abfragen dürfen. Christos Pantazis von der SPD spricht sich für eine „Termingarantie“ aus. Der Sozialverband SoVD nannte die heutige Lage einen „Skandal“.

    Es gibt aber auch klare Gegenstimmen. KBV-Chef Gassen warnt, feste Kontingente für gesetzlich Versicherte würden die „Terminnot“ eher verschärfen. Und der Verband der Privaten Krankenversicherung hält dagegen, rund zehn Prozent Privatversicherte könnten „rein rechnerisch nicht“ für die Probleme verantwortlich sein.

    Was das für dich bedeuten könnte

    Noch steht nichts fest, aber die Richtung lässt sich beschreiben. Wenn das System so kommt wie geplant, würde der Weg zum Facharzt in den meisten Fällen über die Hausarztpraxis führen. Der Vorteil: Wer eine Überweisung mit Zeitfenster hat, müsste sich nicht mehr selbst durch Wartelisten telefonieren. Der Nachteil könnte sein, dass der direkte Weg zur Fachpraxis seltener wird. Welche Fachgruppen davon ausgenommen sind, zum Beispiel Frauen- oder Augenärzte, ist noch offen.

    Für Berufstätige ohne festen Hausarzt würde es wichtiger, eine Praxis zu haben, die sie kennt. Für chronisch Kranke mit vielen Facharztkontakten wird es darauf ankommen, wie Dauerüberweisungen geregelt werden. Familien und Menschen auf dem Land werden darauf achten, ob es genug Hausarztpraxen gibt, die diese Rolle übernehmen können.

    Eine Sorge ist zumindest an einer Stelle kleiner geworden: Mit den Nachbesserungen am Spargesetz sollen Haus- und Kinderärzte ab Januar 2027 ihre Kernleistungen weiter „unverändert in voller Höhe vergütet“ bekommen, wie ein Fachbeitrag im IWW-Informationsdienst erklärt. Geplante Honorarabschläge entfallen damit in diesem Punkt.

    Gibt es so etwas schon?

    Im Kleinen ja. Viele Krankenkassen bieten heute schon Hausarztmodelle an, in der Fachsprache hausarztzentrierte Versorgung. Wer daran teilnimmt, geht zuerst zur Hausärztin, die dann bei Bedarf überweist. Wer so ein Modell nutzt, kennt das Prinzip „Hausarzt zuerst“ also bereits.

    Was heute für Facharzttermine gilt, also Terminservicestelle, Fristen und die geplante Meldepflicht für Praxen (der Bundesrat muss sich noch damit befassen), haben wir am Montag in einem eigenen Artikel zu Facharztterminen erklärt.

    Was du tun kannst

    1. Eine feste Hausarztpraxis suchen. Wer noch keine hat, ist heute schon besser dran und wäre es in einem Primärarztsystem erst recht.
    2. Das Hausarztmodell deiner Kasse prüfen. Frag nach, ob deine Kasse eins anbietet und welche Vorteile die Teilnahme hat.
    3. Bis zur Reform die bestehenden Wege nutzen. Eine Überweisung mit Vermittlungscode und die Terminservicestelle bleiben der schnellste Weg, wie unsere FAQ zum zeigt.
    4. Den Entwurf abwarten. Was genau kommt, entscheidet sich erst mit dem Gesetzestext, der für November angekündigt ist.
  • Rollator, Inkontinenzhilfen, Hörgerät: Kassen dürfen Hilfsmittel wieder ausschreiben

    Rollator, Inkontinenzhilfen, Hörgerät: Kassen dürfen Hilfsmittel wieder ausschreiben

    Wer gut versorgt ist, muss nichts tun. Wer Probleme hat, sollte sie schriftlich melden.

    Hilfsmittel-Ausschreibungen kommen zurück: Was das für Rollator, Inkontinenzhilfen und Co. bedeutet und welche Auswahl ohne Aufpreis dir zusteht.

    Für viele Menschen sind Hilfsmittel kein Nebenthema, sondern Alltag. Der Rollator, mit dem der Weg zum Bäcker wieder klappt. Die Inkontinenzhilfen, die jeden Monat geliefert werden. Die Kompressionsstrümpfe, das Hörgerät, der Toilettenstuhl für die pflegebedürftige Mutter. Mit dem Gesetzespaket, das der Bundestag am 15. Oktober beschlossen hat, dürfen Krankenkassen solche Hilfsmittel wieder per Ausschreibung einkaufen. Das hat es seit 2019 nicht mehr gegeben. Was heißt das für dich?

    In 30 Sekunden

    Kassen dürfen künftig wieder Verträge ausschreiben und dann nur mit dem Anbieter zusammenarbeiten, der den Zuschlag bekommt. Das gilt aber nur dort, wo es zweckmäßig ist. Bei individuell angefertigten Hilfsmitteln und bei dauerhaften Versorgungen, bei denen ein Wechsel belastend wäre, ist das in der Regel nicht so. Es muss immer eine ausreichende Auswahl an Hilfsmitteln ohne Aufpreis geben. Wer heute gut versorgt ist, muss nichts tun.

    Was eine Ausschreibung bedeutet

    Bisher schließen Krankenkassen Verträge mit vielen Sanitätshäusern und Lieferanten, die zu den gleichen Bedingungen beitreten können. Bei einer Ausschreibung ist das anders. Die Kasse sucht für ein bestimmtes Gebiet oder eine bestimmte Produktgruppe einen oder wenige Anbieter aus, meist mit dem Ziel, Geld zu sparen. Wer bei dieser Kasse versichert ist, bekommt sein Hilfsmittel dann in der Regel von diesem Vertragspartner.

    Ausschreibungen gab es schon einmal. Sie wurden 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz abgeschafft. Die Wiedereinführung war Anfang Oktober angekündigt worden und ist nun Teil der Änderungen am Spargesetz, die mit der Notfallreform beschlossen wurden.

    Welche Schutzregeln das Gesetz vorsieht

    Diesmal hat der Gesetzgeber einige Leitplanken eingebaut. Die Kasse darf nur ausschreiben, wenn das zweckmäßig ist, und muss das vorher prüfen und dokumentieren. Dabei muss sie unter anderem beachten, ob die Versorgung wohnortnah und rechtzeitig klappt und ob Beratung, Anpassung, Wartung und Reparatur gesichert sind.

    In der Regel nicht zweckmäßig ist eine Ausschreibung laut Gesetzestext bei Hilfsmitteln, die eigens für dich angefertigt werden, bei Versorgungen mit viel persönlicher Betreuung und bei Versorgungen auf Dauer, bei denen ein Anbieterwechsel belastend wäre. Bei der Auswahl des Anbieters muss die Qualität mindestens zur Hälfte zählen, nicht nur der Preis. Und die Kasse muss sicherstellen, dass du aus einer ausreichenden Zahl von Hilfsmitteln wählen kannst, für die du keinen Aufpreis zahlst. Das Gesundheitsministerium soll die neuen Regeln bis Ende 2029 überprüfen.

    Daneben gibt es einen Preisabschlag von 3 Prozent auf die vereinbarten Preise für Hilfsmittel in den Jahren 2027 und 2028. Den tragen die Anbieter, nicht die Versicherten.

    Für wen sich etwas ändern kann

    Am ehesten betroffen sind Produkte, die in großer Menge und weitgehend standardisiert geliefert werden. Pflegende Angehörige, die Inkontinenzhilfen für einen Elternteil beziehen, sollten deshalb in den nächsten Monaten auf Post der Krankenkasse achten. Gleiches gilt für Rentnerinnen und Rentner, die einen Standard-Rollator oder andere Mobilitätshilfen brauchen. Wann die ersten Ausschreibungen kommen, steht noch nicht fest.

    Eltern von Kindern mit individuell angepassten Hilfsmitteln, etwa einem speziellen Rollstuhl oder einer Orthese nach Maß, können eher aufatmen. Solche Versorgungen sind nach dem Gesetz in der Regel ausgenommen, gerade weil Anpassung und persönliche Betreuung hier so wichtig sind.

    Bei Verbrauchshilfsmitteln wie Inkontinenzhilfen ändert sich ab 2027 außerdem die Zuzahlung. Der Monatsdeckel bleibt 2026 bei 10 Euro und steigt ab Januar 2027 auf 15 Euro. Was sich sonst bei den Zuzahlungen ändert, liest du in unserem Artikel zu den Zuzahlungen 2027 und in der FAQ zu den . Weitere Termine aus dem Spargesetz findest du in der FAQ zu den .

    Wenn etwas nicht passt

    Sollte deine Kasse künftig nur noch einen Anbieter nennen, heißt das nicht, dass du alles hinnehmen musst. Dir steht eine Auswahl ohne Aufpreis zu. Passt das Produkt nicht, kommt die Lieferung zu spät oder fehlt die Beratung, solltest du das der Kasse mitteilen, am besten schriftlich und mit Datum. Je genauer du beschreibst, was nicht klappt, desto eher kann die Kasse reagieren. Möchtest du ein Modell, das über die Auswahl ohne Aufpreis hinausgeht, kann ein Eigenanteil fällig werden. Frag vorher nach, bevor du unterschreibst.

    Was du tun kannst

    1. Ruhig bleiben, wenn alles gut läuft. Eine bestehende, gute Versorgung musst du nicht von dir aus ändern.
    2. Post der Kasse genau lesen. Kündigt sie einen neuen Vertragspartner an, prüf, was das für Lieferung und Beratung bedeutet.
    3. Probleme schriftlich festhalten. Mängel bei Qualität, Lieferung oder Anpassung meldest du am besten schriftlich an die Kasse.
    4. Nach der aufzahlungsfreien Auswahl fragen. Bevor du etwas dazuzahlst, lass dir zeigen, welche Modelle ohne Aufpreis möglich sind.

    Ob die neuen Ausschreibungen besser laufen als die alten, wird sich erst zeigen. Mit den Schutzregeln hast du aber etwas in der Hand, wenn es nicht passt.

  • Warum Kassenpatienten länger auf den Facharzt warten, und was sich jetzt ändern soll

    Warum Kassenpatienten länger auf den Facharzt warten, und was sich jetzt ändern soll

    Die 116117 hilft schon heute, wenn die Wunschpraxis keinen Termin hat.

    Lange Wartezeiten beim Facharzt: Praxen müssen der Terminservicestelle künftig feste Kontingente melden. So nutzt du die Terminservicestelle schon heute.

    Die Überweisung liegt auf dem Küchentisch, die Beschwerden sind da, aber die Praxis am Telefon sagt: frühestens irgendwann im neuen Jahr. Viele gesetzlich Versicherte kennen diese Situation. Am Wochenende ist das Thema wieder in die große Politik gerückt. Der Chef des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, fordert, dass Termine nach medizinischem Bedarf vergeben werden, nicht nach Versicherungsart. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei will Abhilfe. Und ein erster Baustein ist bereits beschlossen.

    In 30 Sekunden

    Praxen sollen der Terminservicestelle künftig nicht mehr nur „freie Termine“ melden, sondern feste Kontingente. Wie viele, legen Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen bis spätestens 1. März 2027 fest. Ob du dadurch schneller einen Termin bekommst, ist noch offen. Schon heute gilt: Hält deine Praxis einen Termin innerhalb von vier Wochen für nötig, muss die Terminservicestelle unter 116117 dir mit Überweisung und Code einen Termin vermitteln, der höchstens etwa fünf Wochen nach deinem Anruf liegt.

    Worum es in der Debatte geht

    Ausgelöst hat die neue Runde Bundeskanzler Merz, der im September von einem „Gerechtigkeitsproblem“ gesprochen hatte, wenn Privatversicherte sofort drankommen und Kassenpatienten Wochen warten. Oliver Blatt sagte den Funke-Medien, man müsse den Zugang zur ambulanten Versorgung so organisieren, „dass Termine nach medizinischem Bedarf vergeben werden – und nicht danach, wie jemand versichert ist“. Den Begriff Zwei-Klassen-Medizin lehnt er ab. Der Spitzenverband wünscht sich eine tagesaktuelle Plattform, in die alle Praxen einen festen Anteil ihrer Termine einstellen.

    Thorsten Frei sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger: „Alle Versicherten müssen in vertretbarer Frist einen Facharzttermin bekommen.“ Gesundheitsminister Linnemann soll dazu Vorschläge machen. Wie die aussehen, ist noch nicht bekannt.

    Was schon beschlossen ist

    Mit der Notfallreform hat der Bundestag am 15. Oktober auch die Regeln für die Terminmeldung geändert. Bisher steht im Gesetz nur, dass Ärztinnen und Ärzte der Terminservicestelle „freie Termine“ melden müssen. Wie viele das sind, bestimmen die Praxen selbst. Künftig legt die Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam mit den Krankenkassen fest, wie viele Termine gemeldet werden müssen. Klappt das bis zum 1. März 2027 nicht, entscheidet ein Schiedsamt. Bis dahin gelten die bisherigen Vorgaben weiter.

    Schaubild Terminmeldepflicht: 15. Oktober Bundestag beschlossen, voraussichtlich November Bundesrat, bis 1. März 2027 legen KV und Kassen den Umfang fest, sonst Schiedsamt. Schon heute: mit Dringlichkeit Termin über die 116117 höchstens etwa fünf Wochen nach dem Anruf.
    Zeitplan der neuen Terminmeldepflicht für Praxen und was schon heute über die 116117 gilt.

    Die Ärzteschaft ist nicht begeistert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht von einem erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit der Praxen und meint: „Über Zwang und staatliche Eingriffe würde kein zusätzlicher Termin geschaffen.“ Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich im November noch mit dem Gesetz, zustimmen muss er nicht.

    Ehrlich gesagt: Was das am Ende für deine Wartezeit bedeutet, kann heute niemand seriös sagen. Es hängt davon ab, wie groß die Kontingente werden und wie viele Termine es in deiner Region überhaupt gibt.

    Was du schon heute tun kannst

    Die Terminservicestelle gibt es längst, unter 116117, online und über die 116117-App. Für die meisten Facharzttermine brauchst du eine Überweisung mit Vermittlungscode, einen Anspruch auf eine bestimmte Praxis oder eine Wunschuhrzeit hast du aber nicht. Wie Codes, Fristen und Ausnahmen genau funktionieren, steht in unserer neuen FAQ zum .

    Für wen das besonders wichtig ist

    Berufstätige ohne viel Zeit zum Herumtelefonieren sparen sich mit der Terminservicestelle oft viele Anrufe. Chronisch Kranke, die regelmäßig zu Spezialisten müssen, sollten die Dringlichkeit mit ihrer Hausarztpraxis offen ansprechen. Für Eltern gilt: Kinderarzttermine und U-Untersuchungen vermittelt die Terminservicestelle ohne Überweisung. Und auf dem Land, wo es weniger Praxen gibt, lohnt es sich, auch eine etwas weiter entfernte Praxis in Betracht zu ziehen. Wie die Lage speziell bei Frauenärzten aussieht, liest du in unserem Beitrag Termin beim Frauenarzt 2027.

    Was du tun kannst

    1. Erst in der Wunschpraxis fragen. Klappt es dort nicht in vertretbarer Zeit, ist die 116117 der nächste Schritt.
    2. Die Dringlichkeit ansprechen. Bitte deine Hausarztpraxis, auf der Überweisung zu vermerken, wenn ein Termin innerhalb von vier Wochen nötig ist.
    3. Den Code griffbereit haben. Beim Anruf oder bei der Online-Buchung brauchst du den Vermittlungscode von der Überweisung.
    4. Flexibel bleiben. Wer eine andere Praxis in der Umgebung akzeptiert, erhöht seine Chancen auf einen früheren Termin.

    Die Politik ringt um eine größere Lösung. Bis die kommt, ist die 116117 dein bester Hebel.

  • Notfall am Wochenende: Was die Notfallreform für Familien ändert

    Notfall am Wochenende: Was die Notfallreform für Familien ändert

    Erst die 116117, bei Lebensgefahr die 112.

    Notfallreform: Die 116117 wird zur Akutleitstelle mit Ersteinschätzung, auch per Video. Rund 750 Notfallzentren. Was Familien nachts und am Wochenende tun.

    Es ist Samstagabend, das Kind hat hohes Fieber, die Kinderarztpraxis ist zu. Viele Eltern stehen dann vor derselben Frage: Notaufnahme, Bereitschaftsdienst oder bis Montag warten? Genau an dieser Stelle setzt die Reform der Notfallversorgung an, über die der Bundestag heute in zweiter und dritter Lesung abstimmen soll. Sie soll Patientinnen und Patienten schneller dorthin lotsen, wo ihnen am besten geholfen wird. Gesundheitsministerin Linnemann spricht von einem „Notfallwegweiser für Patienten“.

    Update, 15.10., 10:17: Der Bundestag hat die Notfallreform am Donnerstag beschlossen (Bundesgesundheitsministerium).

    In 30 Sekunden

    Bei Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten bleibt die 116117 die erste Nummer. Sie soll zur Akutleitstelle werden, die deine Beschwerden am Telefon oder per Video einschätzt und dir sagt, ob die Hausarztpraxis am nächsten Tag reicht, eine Notdienstpraxis passt oder du in die Notaufnahme solltest. An rund 750 Kliniken sollen Notfallzentren mit einem gemeinsamen Empfang entstehen. Bei Lebensgefahr gilt unverändert: sofort die 112.

    Warum es überhaupt eine Reform braucht

    Heute gibt es zwei Telefonwege nebeneinander, die 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die 112 für Rettungsdienst und Feuerwehr. Laut Bundesregierung führt das teils dazu, dass Menschen nicht dort landen, wo sie hingehören. Manche sitzen dann stundenlang in der Notaufnahme, obwohl eine Praxis gereicht hätte. Das Kabinett hatte die Reform im April beschlossen, im Juli war die erste Lesung. Der Gesundheitsausschuss hat am Mittwoch noch 22 Änderungsanträge der Koalition beraten.

    Was sich am Telefon ändert

    Die 116117 soll mehr können als bisher. Laut Gesundheitsministerium wird sie zur Akutleitstelle, die eine strukturierte Ersteinschätzung macht und dich telefonisch ärztlich berät, auch per Video. Nach dem Kabinettsbeschluss sollen telemedizinische und aufsuchende Dienste flächendeckend rund um die Uhr erreichbar sein. Aufsuchend heißt: Wenn nötig, kommt jemand zu dir nach Hause.

    Für Eltern kann das viel Stress nehmen. Statt nachts mit einem müden Kind ins Auto zu steigen, kann eine Ärztin per Video draufschauen und sagen, ob das Fieber zu Hause gut zu behandeln ist. Auch der Rettungsdienst bekommt mehr Spielraum: Er darf laut tagesschau künftig in eine Notdienstpraxis statt in die Notaufnahme fahren oder dich direkt zu Hause versorgen.

    Was sich im Krankenhaus ändert

    An rund 750 Kliniken sollen sogenannte Integrierte Notfallzentren entstehen. Dort arbeiten Notaufnahme und Notdienstpraxis zusammen, mit einem gemeinsamen Tresen und einer zentralen Ersteinschätzung. Wer kommt, wird also nicht mehr hin- und hergeschickt, sondern gleich an der richtigen Stelle behandelt. Eine Ersteinschätzung soll es in allen Notaufnahmen geben.

    Für Familien ist ein weiterer Punkt wichtig: Wo besonderer Bedarf besteht, sollen zusätzliche Notfallzentren für Kinder und Jugendliche entstehen. Die Standorte sollen laut Bundesregierung innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten festgelegt werden. Wann genau die Neuerungen in deiner Region ankommen, steht noch nicht fest.

    Drei typische Situationen

    Dein Kind hat am Sonntagnachmittag Fieber und Bauchweh, wirkt aber wach und trinkt. Dann ist die 116117 der richtige erste Schritt. Dort wird eingeschätzt, ob die Kinderarztpraxis am Montag reicht oder ob ihr heute noch in eine Notdienstpraxis fahren solltet.

    Dein Vater ist gestürzt und hat eine Platzwunde, ist aber ansprechbar. Auch hier hilft zuerst die 116117, die dich an die passende Stelle schickt, künftig im Zweifel direkt an den gemeinsamen Tresen eines Notfallzentrums.

    Jemand hat plötzlich starke Schmerzen in der Brust, bekommt schlecht Luft oder ist nicht mehr ansprechbar. Dann gibt es keine Abwägung: sofort die 112. Daran ändert die Reform nichts.

    Wer besonders profitiert, und was offen bleibt

    Neben jungen Familien dürften vor allem ältere und alleinlebende Menschen sowie Versicherte auf dem Land profitieren, wenn Videosprechstunde und Hausbesuche verlässlich funktionieren. Der BKK Dachverband nennt die Reform einen „wichtigen Schritt für eine bessere Versorgung, wenn auch zu einem hohen Preis“. Wie gut das im Alltag klappt, hängt davon ab, wie zügig Leitstellen und Notfallzentren aufgebaut werden. Was du schon heute wissen solltest, erklärt unsere FAQ zu .

    Was du tun kannst

    1. Die 116117 im Handy speichern. Unter diesem Eintrag findest du sie nachts schneller als über eine Suche.
    2. Bei Lebensgefahr nicht zögern. Brustschmerz, Atemnot, Bewusstlosigkeit oder starke Blutungen sind Fälle für die 112, ohne Umweg.
    3. Beim Anruf die wichtigsten Infos bereithalten. Alter, Beschwerden seit wann, Fieberwert, Medikamente und die Versichertenkarte helfen bei der Einschätzung.
    4. Die nächste Notdienstpraxis heraussuchen. Wer weiß, wo sie ist und wann sie geöffnet hat, spart im Ernstfall Zeit.

    Bis die Reform überall im Alltag ankommt, wird es dauern. Die Grundregel kannst du dir aber schon heute merken: erst die 116117, bei Lebensgefahr die 112.

  • Spargesetz wird nachgebessert: Der Brief bei Beitragserhöhung kommt zurück, Psychotherapie für Kinder ohne Deckel

    Spargesetz wird nachgebessert: Der Brief bei Beitragserhöhung kommt zurück, Psychotherapie für Kinder ohne Deckel

    Drei Änderungen, die du im Alltag merkst.

    Spargesetz-Änderungen: Info-Pflicht bei höherem Zusatzbeitrag kommt zurück, Kinder-Psychotherapie ohne Budgetdeckel, Teilkrankschreibung erst 2028.

    Im Juli hat der Bundestag das Spargesetz für die Krankenkassen beschlossen, offiziell heißt es GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Kaum drei Monate später wird es schon wieder geändert. Die Koalition hat zwölf Änderungsanträge vorgelegt, der Gesundheitsausschuss hat sie am Mittwoch beraten. Sie hängen an der Notfallreform, über die der Bundestag heute abstimmen soll. Der BKK Dachverband kommentierte das trocken mit „Kaum beschlossen, schon aufgeweicht.“ Für Versicherte sind aber gerade diese Nachbesserungen interessant, weil sie drei Dinge betreffen, die viele im Alltag direkt merken.

    Update, 15.10., 10:17: Der Bundestag hat die Folgeänderungen zum Spargesetz zusammen mit der Notfallreform am Donnerstag beschlossen (Bundesgesundheitsministerium).

    In 30 Sekunden

    Wenn deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, muss sie dich nach den Plänen wieder persönlich informieren, per Brief oder digital, wenn du dem zugestimmt hast. Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, für schwer psychisch kranke Menschen und dringliche Akutbehandlungen soll wieder außerhalb des Praxisbudgets bezahlt werden. Wer schon in Behandlung ist, muss keine Mengengrenze fürchten. Die Teilkrankschreibung kommt erst am 1. Juli 2028. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 20. November damit.

    Der Hinweis bei einer Beitragserhöhung kommt zurück

    Mit dem Spargesetz war die Pflicht der Kassen weggefallen, ihre Mitglieder persönlich anzuschreiben, wenn der Zusatzbeitrag steigt. Wer es nicht zufällig in der Zeitung las, merkte die Erhöhung erst auf der Gehaltsabrechnung. Laut Ärzteblatt sollen die Kassen nun „doch wieder verpflichtet“ werden, schriftlich oder digital über eine Erhöhung zu informieren.

    Digital heißt zum Beispiel über das Postfach in der App oder im Kundenportal deiner Kasse. Das gilt aber nur, wenn du diesem Kontaktweg zugestimmt hast, ansonsten kommt ein Brief. Praktisch ist das vor allem wegen des Sonderkündigungsrechts: Wer rechtzeitig von einer Erhöhung erfährt, kann in Ruhe vergleichen und bei Bedarf wechseln. Wie die Regel bisher aussah und was sich ändert, erklärt unsere FAQ zur .

    Psychotherapie: Kein Abbruch wegen Budgetgrenzen

    Für viele Familien ist das die wichtigste Änderung. Das Spargesetz hatte Psychotherapie stärker unter ein festes Budget gestellt. Nach den Änderungsanträgen soll die Behandlung künftig wieder extrabudgetär bezahlt werden, also ohne diesen Deckel, und zwar für drei Gruppen: Kinder und Jugendliche, schwer psychisch kranke Versicherte und dringliche Akutbehandlungen. Welche Fälle als dringlich gelten, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest, das oberste Gremium der Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen.

    Besonders wichtig für alle, die schon in Therapie sind: Bei begonnenen Behandlungen soll es keine Mengenbegrenzung geben. Wenn dein Kind also gerade eine Psychotherapie macht, muss es keinen Abbruch fürchten, nur weil ein Budget aufgebraucht ist. Mehr dazu in unserer FAQ zur .

    Teilkrankschreibung erst 2028

    Die Möglichkeit, sich nur teilweise krankschreiben zu lassen und zum Beispiel mit reduzierter Stundenzahl zu arbeiten, kommt später als geplant. Der Start soll auf den 1. Juli 2028 verschoben werden. Für Berufstätige ändert sich damit vorerst nichts: Eine Krankschreibung gilt wie bisher ganz oder gar nicht. Alle Termine aus dem Spargesetz haben wir in der FAQ zu den gesammelt.

    Was sonst noch drinsteht

    Ambulante Operationen sollen weiter außerhalb des Budgets vergütet werden, die geplanten Hybrid-DRG ab 2028 werden gestrichen. Bei cannabishaltigen Fertigarzneimitteln soll ein Therapieversuch nur noch in der zugelassenen Indikation möglich sein. Die umstrittenen Ausschreibungen für Krebsmedikamente, die in Apotheken zubereitet werden, sind laut Ärzteblatt vom Tisch.

    Wie es weitergeht

    Das Spargesetz selbst gilt bereits, beschlossen wurde es am 10. Juli. Die Nachbesserungen laufen nun als Anhang an der Notfallreform durch das Parlament. Nach dem Bundestag ist der Bundesrat am 20. November an der Reihe. Erst danach steht fest, ab wann die einzelnen Punkte gelten.

    Für die Kassen bedeutet das Arbeit: Sie müssen ihre Anschreiben an Mitglieder wieder einplanen und klären, wer schon in den digitalen Kontaktweg eingewilligt hat. Für dich lohnt es sich deshalb, in den kommenden Wochen einmal in die App oder das Kundenportal deiner Kasse zu schauen. Dann weißt du, auf welchem Weg dich eine mögliche Nachricht zum Zusatzbeitrag 2027 erreicht, und verpasst keine Frist für das Sonderkündigungsrecht.

    Was du tun kannst

    1. Den Kontaktweg in der Kassen-App prüfen. Wenn du Post lieber digital bekommst, schau, ob du zugestimmt hast. Sonst kommt die Info zur Erhöhung per Brief.
    2. Eine laufende Therapie deines Kindes weiterführen. Es gibt keinen Grund, aus Sorge vor Budgetgrenzen etwas abzubrechen. Bei Fragen hilft die Praxis.
    3. Bei neuem Therapiebedarf früh anfragen. Wartezeiten bleiben ein Thema. Die Terminservicestelle unter 116117 kann bei der Suche helfen.
    4. Mit der Teilkrankschreibung nicht vor 2028 planen. Bis dahin bleibt es bei der bisherigen Krankschreibung.

    Endgültig wird das alles erst nach der Befassung im Bundesrat, voraussichtlich am 20. November. Wir halten dich auf dem Laufenden.

  • Lange krank ab 2027: Die Kasse darf von sich aus anrufen, du darfst widersprechen

    Lange krank ab 2027: Die Kasse darf von sich aus anrufen, du darfst widersprechen

    Ein Anruf kann helfen. Ein Nein ist erlaubt.

    Krankengeld ab 2027: Deine Kasse darf dich ohne Einwilligung kontaktieren. Sie muss dich aber auf dein Widerspruchsrecht hinweisen. So gehst du damit um.

    Mehr Details in unserer FAQ .

    Wer länger krank ist, hat meist anderes im Kopf als Post von der Krankenkasse. Nach sechs Wochen endet bei Angestellten in der Regel die Lohnfortzahlung, dann zahlt die Kasse Krankengeld. Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich, wie die Kasse in dieser Zeit mit dir in Kontakt treten darf. Bisher brauchte sie für ihre Beratung deine ausdrückliche Einwilligung. Künftig darf sie sich von sich aus melden. Dafür bekommst du ein klares Recht, Nein zu sagen. Was hinter der Änderung steckt und wie du sie für dich nutzt, erklären wir hier.

    In 30 Sekunden

    Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird Paragraf 44 Absatz 4 des Fünften Sozialgesetzbuchs neu gefasst. Ab 2027 darf deine Kasse dich kontaktieren, wenn du Krankengeld bekommst oder bald bekommen wirst, um zu beraten, Ansprüche zu prüfen und Hilfen für die Rückkehr in den Job anzustoßen. Beim ersten Kontakt muss sie dich auf dein Recht hinweisen, weiteren Kontakten zu widersprechen. Nach einem Widerspruch darf sie sich zu diesen Zwecken nicht mehr melden, außer eine gesetzliche Pflicht macht es zwingend nötig.

    Was bisher galt

    Schon heute haben Versicherte im Krankengeldbezug Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch ihre Kasse. Die Kasse soll klären, welche Leistungen und Angebote helfen, wieder arbeitsfähig zu werden. Nach geltendem Recht darf sie das aber nur mit deiner schriftlichen oder elektronischen Einwilligung tun, nachdem sie dich vorher informiert hat. Diese Einwilligung kannst du jederzeit widerrufen. Ohne dein Ja passiert also nichts.

    Was sich ab 2027 ändert

    Die neue Fassung dreht das Prinzip um. Der Anspruch auf Beratung bleibt. Neu ist, dass die Kasse Versicherte, die Krankengeld beziehen oder es in absehbarer Zeit beziehen werden, von sich aus kontaktieren darf. Erlaubt ist das zur Beratung, zur Prüfung von Leistungsansprüchen sowie zur Einleitung oder Durchführung von Maßnahmen, die deine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen sollen.

    Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass deine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, soll die Kasse dich darauf hinweisen und dich über den Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung informieren. Wie schon bisher darf die Kasse die Beratung auch an andere Stellen übertragen, die an das Sozialgeheimnis gebunden sind.

    Der Ausgleich dafür steht im selben Absatz. Beim ersten Kontakt muss die Kasse dich in geeigneter Weise über dein Widerspruchsrecht informieren. Widersprichst du, ist jede weitere Kontaktaufnahme zu diesen Zwecken unzulässig, soweit sie nicht zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung zwingend erforderlich ist.

    Was der Widerspruch bedeutet und was nicht

    Der Widerspruch richtet sich gegen die Kontaktaufnahme, nicht gegen dein Krankengeld. Das Gesetz knüpft an ihn keine Kürzung und keinen Wegfall der Leistung. Dein Anspruch hängt weiter davon ab, dass du arbeitsunfähig bist und dies ärztlich festgestellt ist.

    Ganz still wird es nach einem Widerspruch trotzdem nicht unbedingt. Schreiben, zu denen die Kasse gesetzlich verpflichtet ist, etwa zu deinem Leistungsanspruch, können weiter kommen. Das Widerspruchsrecht betrifft die beratenden und unterstützenden Kontakte, die die Kasse aus eigenem Antrieb anstößt.

    Für wen das wichtig ist

    Wenn du nach einer Operation oder einem Unfall länger ausfällst, kann ein Anruf der Kasse echte Vorteile haben. Die Beraterin kennt Wege wie die stufenweise Wiedereingliederung oder eine Reha, an die man selbst oft nicht denkt. Gerade wenn du Alleinverdiener bist und die Familie auf dein Einkommen angewiesen ist, kann es helfen, früh einen Plan für die Rückkehr zu haben.

    Anders kann es sich anfühlen, wenn du wegen einer psychischen Erkrankung krankgeschrieben bist. Dann kann schon ein Anruf belasten. Du musst am Telefon keine Fragen beantworten, bei denen du dich unwohl fühlst. Du kannst um eine schriftliche Kontaktaufnahme bitten, dir Bedenkzeit nehmen oder weiteren Kontakten widersprechen. Wichtig ist, dass du die Entscheidung bewusst triffst und nicht aus Unsicherheit.

    Was du tun kannst

    1. Beim ersten Kontakt auf den Hinweis achten. Die Kasse muss dich über dein Widerspruchsrecht informieren. Frag nach, wenn du ihn nicht klar gehört oder gelesen hast.
    2. Das Angebot zuerst anhören. Eine Reha oder eine stufenweise Rückkehr kann dir helfen. Du entscheidest danach in Ruhe, ob du weiter beraten werden willst.
    3. Den Widerspruch schriftlich einlegen. Ein kurzer Brief oder eine Nachricht über das Kundenportal mit Datum und Versichertennummer genügt als Nachweis.
    4. Die Arbeitsunfähigkeit lückenlos belegen lassen. Davon hängt dein Krankengeld ab, ganz unabhängig vom Widerspruch.

    Die neue Regel gilt erst ab Januar. Wer weiß, was die Kasse darf und wo das eigene Nein greift, kann den Anruf als Hilfe nutzen, statt sich von ihm überrumpeln zu lassen.

  • Termin beim Frauenarzt 2027: Warum Praxen warnen und was Schwangere wissen sollten

    Termin beim Frauenarzt 2027: Warum Praxen warnen und was Schwangere wissen sollten

    Der Anspruch bleibt. Planen lohnt sich trotzdem.

    Frauenarzt 2027: Vorsorge und Früherkennung laufen künftig übers Praxisbudget. Ärzte warnen vor knappen Terminen, Kassen widersprechen. Was du jetzt tust.

    Ein Vorsorgetermin beim Frauenarzt gehört für viele Frauen zum Jahr wie der Zahnarztbesuch. Für Schwangere ist er ohnehin fest eingeplant. Jetzt warnen Frauenärztinnen und Frauenärzte, dass solche Termine ab 2027 schwerer zu bekommen sein könnten. Der GKV-Spitzenverband hält dagegen und spricht von unnötiger Verunsicherung. Wir sortieren, was sich tatsächlich ändert, was umstritten ist und wie du dich vernünftig darauf einstellst.

    In 30 Sekunden

    Mit dem Spargesetz der Bundesregierung werden Leistungen wie Krebsfrüherkennung und Schwangerenvorsorge ab 2027 nicht mehr extra bezahlt, sondern aus dem begrenzten Budget der Praxen. Der Berufsverband der Frauenärzte befürchtet längere Wartezeiten, betont aber, dass Schwangere und Krebspatientinnen weiter versorgt werden. Die Kassen sagen, für Vorsorge stehe 2027 nicht weniger Geld zur Verfügung. Dein Anspruch auf diese Untersuchungen bleibt in jedem Fall bestehen.

    Was sich an der Bezahlung ändert

    Bisher haben Frauenarztpraxen bestimmte Leistungen außerhalb ihres Budgets voll vergütet bekommen. Dazu gehören laut n-tv vor allem die Krebsfrüherkennung, die regelmäßigen Untersuchungen in der Schwangerschaft, Impfungen und ambulante Operationen. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen sie ab 2027 in den gemeinsamen Topf fallen, aus dem die Praxis alle Behandlungen bezahlt.

    Insgesamt sollen in der ambulanten Versorgung im kommenden Jahr 2,7 Milliarden Euro eingespart werden. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat berechnet, dass eine Frauenarztpraxis 2027 knapp 8.000 Euro weniger erhält. „Im gesamten Topf ist etwas mehr Geld drin. Aber damit müssen alle Leistungen bezahlt werden, die früher außerhalb des Topfes waren“, sagt Markus Haist, Präsident des Berufsverbands der Frauenärztinnen und Frauenärzte (BVF).

    Die Sorge der Praxen

    Der BVF schätzt, dass pro Jahr bis zu 3,5 Millionen kurzfristige Termine wegfallen könnten. Haist sagt aber selbst, dass sich der tatsächliche Effekt heute noch nicht konkret beziffern lässt. „Es kann längere Wartezeiten und weniger Spielraum bei der Aufnahme neuer, zusätzlicher Patientinnen geben“, so der Pforzheimer Gynäkologe.

    Er kündigt an, Termine künftig stärker nach Dringlichkeit zu vergeben. Wer etwas zum dritten oder vierten Mal abklären lassen möchte, müsse eher warten. Auch ein Praxiswechsel könnte schwieriger werden. Eine klare Grenze zieht er aber: Schwangere und Krebspatientinnen „werden immer einen Termin bekommen, die muss man versorgen“. Der Verband hat eine Petition an den Bundestag gerichtet, und die Kassenärztliche Bundesvereinigung will erreichen, dass die Früherkennung von der Deckelung ausgenommen wird.

    Die Antwort der Kassen

    Der GKV-Spitzenverband sieht das grundlegend anders. Die Vergütung für die Schwangerschaftsvorsorge werde nicht gestrichen, für Früherkennung und Vorsorge stehe 2027 nicht weniger Geld zur Verfügung, zitiert n-tv einen Bericht der Tagesschau. Verbandssprecher Florian Lanz sprach im MDR von „Lobbypolitik“: Ärzte bekämen weiter Honorarsteigerungen, nur nicht mehr so stark wie früher. Wer anderes behaupte, verunsichere „ohne Not die Patientinnen und Patienten“.

    Wie es konkret ausgeht, ist noch offen. Der Bewertungsausschuss, in dem Ärzte und Kassen gemeinsam über die Vergütung entscheiden, kann einzelne Leistungen weiterhin außerhalb des Budgets bezahlen lassen. Ähnliche Einschnitte bei der Vorsorge in Kinder- und Hausarztpraxen sind laut Berliner Morgenpost, zitiert bei n-tv, offenbar wieder vom Tisch. Darauf hoffen nun auch die Frauenärzte.

    Was das für dich bedeutet

    Wenn du schwanger bist oder es werden möchtest, ist die wichtigste Nachricht: Die Schwangerenvorsorge bleibt eine Leistung deiner Krankenkasse, ohne Zuzahlung. Daran ändert das Gesetz nichts. Auch Haist sagt, dass Schwangere weiter versorgt werden. Sinnvoll ist trotzdem, die Termine früh mit deiner Praxis abzustimmen, gerade wenn die Geburt ins nächste Jahr fällt.

    Für alle anderen Frauen geht es vor allem um die jährliche Krebsfrüherkennung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rät laut n-tv, Präventionstermine für 2027 schon jetzt zu vereinbaren. Das ist ein pragmatischer Tipp, unabhängig davon, wie der Streit ausgeht: Ein Termin im Kalender kostet nichts und erspart dir die Suche im nächsten Jahr.

    Wenn du trotz allem keinen Termin findest, gibt es feste Anlaufstellen. Die Terminservicestelle unter 116117 vermittelt auch fachärztliche Termine, und deine Kasse hilft ebenfalls bei der Suche. Wie die 116117 arbeitet und wann sie die richtige Nummer ist, erklärt unsere FAQ zur . Welche weiteren Änderungen aus dem Spargesetz wann greifen, findest du in unserer FAQ zu den .

    Was du tun kannst

    1. Den Vorsorgetermin für 2027 jetzt vereinbaren. Viele Praxen vergeben schon Termine für das nächste Jahr. Frag beim nächsten Besuch oder Anruf direkt danach.
    2. In der Schwangerschaft den Plan mit der Praxis besprechen. Kläre früh, wann welche Untersuchung ansteht, besonders wenn der Geburtstermin 2027 liegt.
    3. Bei Problemen die 116117 anrufen. Die Terminservicestelle vermittelt Termine, wenn du selbst keinen bekommst, auch in der Frauenarztpraxis.
    4. Deine Kasse einbeziehen. Viele Kassen helfen aktiv bei der Facharztsuche. Ein Anruf bei der Servicenummer lohnt sich.

    Ob es 2027 wirklich enger wird, entscheidet sich in den nächsten Monaten. Mit einem früh gebuchten Termin bist du auf der sicheren Seite, ganz gleich, wer in diesem Streit recht behält.

  • Kinder-OP ohne Übernachtung: Streit um das Aus der Hybrid-DRG

    Kinder-OP ohne Übernachtung: Streit um das Aus der Hybrid-DRG

    Für die Kleinen zählt, abends wieder im eigenen Bett zu liegen.

    Hybrid-DRG sollen 2028 wegfallen, Kinderärzte warnen vor einer Rolle rückwärts bei ambulanten Kinder-OPs. Was Eltern für 2026 und 2027 wissen sollten.

    Morgens operiert, abends zu Hause auf dem Sofa: Für viele Eltern ist das die beste Nachricht, die sie nach einem Eingriff an ihrem Kind bekommen können. Möglich machen das unter anderem die sogenannten Hybrid-DRG. Genau die will die Koalition nun abschaffen. In der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 7. Oktober warnten Kinder- und Jugendärzte eindringlich davor. Beschlossen ist noch nichts, aber für Familien lohnt es sich, die Debatte zu kennen.

    In 30 Sekunden

    Hybrid-DRG sind eine einheitliche Pauschale für bestimmte Eingriffe, egal ob sie in der Praxis oder im Krankenhaus gemacht werden. Ein Änderungsantrag der Koalition sieht vor, sie ab 2028 abzuschaffen. Schon 2027 sollen Eingriffe ohne Übernachtung nach der ärztlichen Gebührenordnung bezahlt werden, mit Übernachtung bleibt die Pauschale. Für Kinder gilt seit April 2026 eine Übergangsregel. Die endgültige Fassung soll in der kommenden Woche feststehen.

    Was Hybrid-DRG eigentlich sind

    Die Idee kam Anfang 2024: Wer einen Leistenbruch oder eine Gelenkspiegelung ambulant behandelt, soll dafür genauso viel Geld bekommen wie eine Klinik, die den Patienten über Nacht dabehält. So sollte es sich lohnen, Menschen nach dem Eingriff nach Hause zu schicken, statt sie im Krankenhaus zu behalten. Laut Ärzteblatt gibt es derzeit 69 solcher Pauschalen.

    Für 2026 waren Kinder und Jugendliche unter 18 zunächst ausgeschlossen. Erst eine Gesetzesänderung Mitte April 2026 hat diesen Ausschluss gestrichen. Weil das mitten im Jahr kam, haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung auf eine Brücke geeinigt: Praxen bekommen für ambulante Operationen bei Kindern und Jugendlichen inklusive Narkose einen Zuschlag von 60 Prozent, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Ab 2027 sollten eigentlich wieder die Hybrid-Pauschalen greifen.

    Was die Koalition jetzt plant

    Der Änderungsantrag zum Notfallreform-Gesetz, über den das Ärzteblatt am 5. Oktober berichtete, dreht diese Richtung um. Die Hybrid-DRG sollen zum 1. Januar 2028 enden und durch sogenannte Kurzzeitfallpauschalen ersetzt werden, die das Krankenhaus-Entgeltinstitut InEK bis Ende März 2027 entwickeln soll. Für 2027 ist eine Übergangsregel vorgesehen: Eingriffe ohne Übernachtung werden nach der ärztlichen Gebührenordnung bezahlt, Eingriffe mit mindestens einer Übernachtung weiter nach der Hybrid-Pauschale.

    Genau das stößt vielen auf. Der Spitzenverband der Fachärzte kritisiert, damit würden Übernachtungen im Krankenhaus finanziell attraktiver. „Wer Patientinnen und Patienten nach einem Eingriff sicher nach Hause entlässt, verliert die bisherige Fallpauschale“, sagte Helmut Weinhart, stellvertretender Vorsitzender des Verbands. Betroffen sei auch die Versorgung von Kindern. Die drei Vorstände der KBV fühlten sich am 6. Oktober an einen Loriot-Sketch erinnert, in dem der Versuch, ein schiefes Bild geradezurücken, das ganze Zimmer verwüstet.

    Was in der Anhörung gesagt wurde

    Am deutlichsten wurden die Kinderärzte. „Kinder fühlen sich zu Hause wohler“, sagte Michael Hubmann vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Für die Versorgung von Kindern und von Menschen mit Behinderung seien die Hybrid-DRG „wegweisend“ gewesen und dürften nicht abgeschafft werden. Viele Fachleute betonten, gerade bei Eingriffen an Kindern dürfe es „keine Rolle rückwärts“ geben.

    Die Kassen sehen das anders, zumindest teilweise. Ulrike Elsner vom Verband der Ersatzkassen erklärte vor der Anhörung, die Abschaffung beseitige Fehlanreize, die zu „massiven Mengen- und Ausgabensteigerungen“ geführt hätten. Das Wissenschaftliche Institut der AOK hat für 2025 Mehrausgaben von etwa 360 Millionen Euro berechnet, für 2026 geht es von 640 Millionen Euro aus. AOK-Chefin Carola Reimann sagte in der Anhörung, die Hybrid-DRG seien „hinter den Erwartungen zurückgeblieben“. Die geplante Kopplung der Abrechnung an zwei Tage Liegezeit im Krankenhaus hält aber auch sie nicht für richtig.

    Was das für Familien bedeutet

    Steht bei deinem Kind in diesem Jahr ein Eingriff an, ändert sich durch die Debatte nichts. Die Übergangsregel mit dem Zuschlag läuft bis Ende 2026. Spannender wird es für Termine 2027 und danach. Dann kann die Frage, ob dein Kind nach dem Eingriff nach Hause darf oder eine Nacht bleibt, auch etwas mit der Bezahlung zu tun haben. Wichtig zu wissen: Es geht um das Geld für Praxen und Kliniken, nicht um deinen Anspruch. Ein medizinisch notwendiger Eingriff bleibt Kassenleistung, egal wie er abgerechnet wird.

    Familien mit einem Kind mit Behinderung sollten besonders genau hinsehen. Für sie kann eine Nacht in fremder Umgebung belastender sein als für andere, und genau diese Gruppe haben die Kinderärzte in der Anhörung ausdrücklich genannt.

    Was du tun kannst

    1. Geplante OPs für 2027 offen besprechen. Frag in Praxis oder Klinik, ob der Eingriff ambulant oder mit Übernachtung vorgesehen ist und warum.
    2. Medizinische Gründe erfragen. Wird eine Übernachtung empfohlen, lass dir erklären, was sie für dein Kind konkret bringt.
    3. Bei Unsicherheit die Kasse anrufen. Sie hilft dir bei der Suche nach einer Praxis oder Klinik, die solche Eingriffe bei Kindern ambulant macht.
    4. Den Beschluss abwarten. Ob das Aus 2028 wirklich so kommt, entscheidet sich mit dem Gesetz in der kommenden Woche.

    Ob dein Kind künftig abends wieder im eigenen Bett schläft, sollte vom Eingriff abhängen und nicht von der Abrechnung. Genau darum wird jetzt gerungen. Antworten auf weitere Fragen rund um Kasse, Klinik und Reformen findest du in unserem .

  • Nach der Anhörung: Info-Brief bei Beitragserhöhung gelobt, Kassen warnen vor neuem Beitragsrisiko

    Nach der Anhörung: Info-Brief bei Beitragserhöhung gelobt, Kassen warnen vor neuem Beitragsrisiko

    Der Brief kommt wohl zurück. Ob der Beitrag stabil bleibt, ist offener denn je.

    Spargesetz nach der Anhörung: Der Info-Brief vor höheren Zusatzbeiträgen soll zurückkommen, doch Kassen warnen vor Lücken. Was das für dich heißt.

    Am Mittwoch, 7. Oktober, hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags Fachleute zu den zwölf Änderungsanträgen angehört, mit denen die Koalition das GKV-Spargesetz BStabG nachbessern will. Für dich als gesetzlich Versicherte oder Versicherten bringt die Sitzung eine gute und eine weniger gute Nachricht. Die gute: Dass Krankenkassen dich wieder schriftlich informieren sollen, bevor der Zusatzbeitrag steigt, fand breite Zustimmung. Die weniger gute: Die Kassen zweifeln, ob die Rechnung hinter den Korrekturen aufgeht. Was im Paket steckt, haben wir am Montag beschrieben. Hier geht es um das, was seit der Anhörung neu ist.

    In 30 Sekunden

    Der Info-Brief vor einer Beitragserhöhung kommt sehr wahrscheinlich zurück, gilt aber erst, wenn der Bundestag entschieden hat. Die Koalition will das Gesetz in der kommenden Woche abschließen, damit der Schätzerkreis die Einsparungen bei seiner Sitzung am 13. und 14. Oktober einrechnen kann. Der GKV-Spitzenverband rechnet damit, dass die nötige Gegenfinanzierung „allenfalls knapp“ erreicht wird. Ob der Zusatzbeitrag 2027 stabil bleibt, ist damit offener als noch vor einer Woche.

    Was in der Anhörung gut ankam

    Laut Deutschem Ärzteblatt bewerteten die geladenen Verbände positiv, dass Versicherte bei Beitragserhöhungen wieder schriftlich informiert werden sollen. Damit wird eine Lücke geschlossen, die das Spargesetz im Sommer gerissen hatte: Seit Ende Juli müssen Kassen ihre Mitglieder nicht mehr eigens anschreiben. Wie die Regel bisher aussah und was du bis zur Korrektur selbst im Blick behalten solltest, erklärt unsere FAQ zur .

    Ausdrücklich gelobt hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, dass Haus- und Kinderarztpraxen vom Fixkostendegressionsabschlag befreit werden sollen. Volle Praxen hätten damit einen Grund weniger, neue Patientinnen und Patienten abzuweisen.

    Gemischter fiel das Urteil bei der Psychotherapie aus. Die Verbände begrüßten die geplanten Regeln, betonten aber unisono, dass sie die eigentlichen Probleme nicht lösen. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, mahnte, man müsse schnell reagieren, „da der Versorgungsbedarf wächst“. Besonders dringlich sei die Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Für Familien, die auf einen Therapieplatz warten, heißt das: Die Nachbesserung hilft, schnellere Termine verspricht sie nicht.

    Warum die Kassen nervös sind

    Deutlich kritischer äußerten sich die Krankenkassen. In seiner Stellungnahme vom 6. Oktober schreibt der GKV-Spitzenverband, die finanziellen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen ließen sich „gegenwärtig kaum abschätzen“. Sie schafften „neue erhebliche Unsicherheiten“, auch für Versicherte. Der Verband kritisiert, dass Sparbeiträge etwa bei Kliniken und Teilen der haus- und psychotherapeutischen Versorgung zurückgenommen werden und die Last dann wieder bei den Kassen landet. Noch zugespitzter formulierte es Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbands, in ihrer Pressemitteilung zur Anhörung: „Kaum beschlossen, schon aufgeweicht.“

    Im Ausschuss selbst wurde nach weiteren Sparmöglichkeiten gesucht. Abgeordnete fragten, was ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Medizinprodukte bringen würde oder ein sogenannter OTC-Switch, bei dem Medikamente aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. GKV-Spitzenverband und Arbeitgeber verwiesen auf versicherungsfremde Leistungen, die auf etwa zwölf Milliarden Euro beziffert werden und aus ihrer Sicht der Bund bezahlen sollte. Die Arbeitgeber sehen zudem beim Krankengeld noch Sparpotenzial. Das alles sind bislang Ideen aus der Debatte, keine Pläne der Koalition.

    Krebsmedikamente: Streit um die Rückkehr der Ausschreibungen

    Ein Punkt, der in der Anhörung viel Widerspruch auslöste, betrifft Menschen in Krebsbehandlung. Die Koalition will, dass Kassen die Herstellung von Zytostatika wieder ausschreiben dürfen. Gemeint sind Krebsmedikamente, die in spezialisierten Apotheken individuell für jede Patientin und jeden Patienten zubereitet werden. Neu ist die Idee nicht: Ausschreibungen gab es seit 2009, breit genutzt wurden sie ab 2016, und 2017 wurden sie aus Gründen der Versorgungssicherheit wieder abgeschafft.

    Aus onkologischen Praxen berichteten Fachleute laut Ärzteblatt von „Entsetzen, dass man den gescheiterten Irrweg wieder aufnimmt“. Der GKV-Spitzenverband dagegen zeigte sich „überzeugt“, dass sich so sparen lässt, und warb für kassenindividuelle Ausschreibungen. Ob und in welcher Form die Regel kommt, entscheidet sich mit dem Gesetz in der kommenden Woche. Bis dahin ist es ein Plan, an deiner Versorgung ändert sich heute nichts.

    Was das bis November für dich heißt

    Für alle, die Beiträge zahlen, ist jetzt vor allem Geduld gefragt. Erst rechnet der Schätzerkreis Mitte Oktober, dann gibt das Gesundheitsministerium bis zum 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 bekannt. Was deine eigene Kasse verlangt, erfährst du meist erst im Dezember. Wer mit einem Wechsel liebäugelt, profitiert vom Info-Brief am meisten: Er erinnert dich rechtzeitig an dein Sonderkündigungsrecht. Welche Stichtage aus dem Spargesetz schon heute gelten, haben wir in der FAQ gesammelt.

    Was du tun kannst

    1. Kontaktdaten bei der Kasse prüfen. Stimmen Adresse und Online-Postfach, landet die Mitteilung über einen höheren Beitrag auch wirklich bei dir.
    2. Den Schätzerkreis abwarten. Triff vor Mitte Oktober keine Wechselentscheidung auf Basis von Schlagzeilen.
    3. Im Dezember den eigenen Kassensatz nachsehen. Vergleiche ihn mit dem, was du heute zahlst, und heb ein Schreiben deiner Kasse auf.
    4. In der Chemotherapie nachfragen. Frag deine Praxis, welche Apotheke deine Medikamente herstellt, und nach dem Bundestagsbeschluss, ob sich daran etwas ändert.

    Die Anhörung hat gezeigt, wo die Koalition für Versicherte nachgebessert hat und wo die Kassen ein neues Risiko sehen. Welche Seite recht behält, zeigt sich spätestens, wenn die Zahlen für 2027 auf dem Tisch liegen.

  • Hilfsmittel: Ausschreibungen sollen zurückkommen – was das für Rollator, Inkontinenzmaterial und Co. heißt

    Hilfsmittel: Ausschreibungen sollen zurückkommen – was das für Rollator, Inkontinenzmaterial und Co. heißt

    Weniger Auswahl beim Versorger? Deine Rechte bleiben.

    Kassen sollen Hilfsmittel wieder ausschreiben dürfen, dazu 3 % Abschlag 2027/28. Verbände warnen vor Qualitätsverlust. Was du jetzt wissen solltest.

    Wer auf einen Rollator, Inkontinenzmaterial, Kompressionsstrümpfe oder Hörgeräte angewiesen ist, sollte in diesen Tagen genau hinhören. Im Änderungspaket zum Spargesetz BStabG steht, dass Krankenkassen Hilfsmittel wieder ausschreiben dürfen. Dazu soll ein pauschaler Rechnungsabschlag von 3 Prozent in den Jahren 2027 und 2028 kommen. Hilfsmittelverbände warnen vor Qualitätsverlust, eine Online-Petition gegen den Abschlag zählt nach Angaben auf der Petitionsseite mehr als 27.000 Unterschriften. Am Mittwoch, 7. Oktober, ist das Thema Teil der Anhörung im Gesundheitsausschuss.

    In 30 Sekunden

    Ausschreibungen für Hilfsmittel wurden 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz abgeschafft, weil es Qualitätsprobleme gab, besonders bei Inkontinenzartikeln. Laut Deutschem Ärzteblatt vom 30. September sollen sie jetzt als Teil der Sparnachbesserung zurückkehren, zusammen mit einem befristeten Abschlag von 3 Prozent auf Rechnungen. Verbände wie der BVMed befürchten Preisdruck, Anbieterwechsel und längere Wege für Versicherte. Beschlossen ist noch nichts: Ausschuss am 14. Oktober, Bundestag frühestens am 15. oder 16. Oktober. Deine Ansprüche auf eine ausreichende, zweckmäßige Versorgung bleiben in jedem Fall bestehen.

    Was eine Ausschreibung für dich ändern würde

    Heute schließen Kassen mit vielen Sanitätshäusern und Versorgern Verträge, denen jeder Anbieter beitreten kann. Du hast deshalb meist mehrere Anbieter zur Auswahl, oft auch einen in deiner Nähe. Bei einer Ausschreibung läuft es anders: Die Kasse sucht für eine Produktgruppe oder Region einen oder wenige Gewinner, meist über den Preis. Wer den Zuschlag bekommt, versorgt dann alle Versicherten dieser Kasse in diesem Bereich.

    Für dich kann das bedeuten, dass dein bisheriges Sanitätshaus nicht mehr liefern darf, dass die Ware per Paket statt persönlich kommt oder dass du für die Anpassung weiter fahren musst. Genau solche Qualitätsprobleme, vor allem bei Inkontinenzartikeln, haben 2019 zur Abschaffung geführt.

    Warum die Politik trotzdem zurückwill

    Das BStabG soll die Finanzen der Kassen 2027 um viele Milliarden entlasten. Hilfsmittel sind ein Ausgabenblock, bei dem Ausschreibungen schnell Preise drücken können. Der Abschlag von 3 Prozent soll zusätzlich und sofort wirken, weil Ausschreibungen Zeit brauchen. Die Verbände halten dagegen, dass gerade bei individuell angepassten Hilfsmitteln Beratung, Anpassung und Service den Unterschied machen – und dass diese Leistungen bei reinem Preiswettbewerb zuerst wegfallen.

    Der Protest ist breit. Neben dem BVMed haben sich weitere Verbände in einem gemeinsamen Positionspapier gegen die Rückkehr der Ausschreibungen ausgesprochen, regionale Medien berichten über besorgte Sanitätshäuser und ihre Kundschaft. Die Petition richtet sich vor allem gegen den pauschalen Abschlag von 3 Prozent, weil er unabhängig von Aufwand und Qualität jede Rechnung kürzen würde. Kleinere Betriebe, die viel Zeit in Beratung und Hausbesuche stecken, sehen sich davon besonders betroffen.

    Ob und in welcher Form die Regel kommt, ist offen. Die Anhörung am Mittwoch ist der Ort, an dem Verbände, Kassen und Fachleute ihre Argumente vortragen. Einen Überblick über die Fristen aus dem Spargesetz findest du in der FAQ .

    Deine Rechte bleiben

    Egal, wie die Abgeordneten entscheiden: Du hast Anspruch auf ein Hilfsmittel, das deine Einschränkung wirklich ausgleicht. Passt etwas nicht, ist es zu wenig oder ist die Qualität mangelhaft, kannst du dich bei deiner Krankenkasse beschweren. Sie ist für die Versorgung verantwortlich, nicht allein der Lieferant. Halte Mängel möglichst mit Datum und Foto fest, das macht eine Reklamation einfacher.

    Möchtest du eine Ausführung, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht, darfst du sie wählen und zahlst die Mehrkosten selbst. Und wenn die Kasse eine Versorgung ablehnt oder kürzt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Ärztin oder der Arzt kann mit einer genauen Begründung auf der Verordnung helfen.

    Besonders betroffen wären Menschen, die dauerhaft versorgt werden: Rentnerinnen und Rentner, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung und Familien, die Angehörige zu Hause pflegen. Gerade für sie zählt Verlässlichkeit mehr als ein paar Prozent Ersparnis.

    Was du tun kannst

    1. Deinen Versorger notieren. Wer liefert dir heute was, und gibt es einen festen Ansprechpartner? Das hilft, falls sich 2027 etwas ändert.
    2. Mängel dokumentieren und melden. Datum, Foto, kurze Notiz – und dann die Kasse informieren, nicht nur den Lieferanten.
    3. Bei Ablehnung Widerspruch prüfen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Bescheid, Unterstützung gibt es bei der Arztpraxis oder einer unabhängigen Beratungsstelle.
    4. Die Entscheidung Mitte Oktober abwarten. Vorher ändert sich an deiner Versorgung nichts. Wir berichten, sobald der Bundestag entschieden hat.

    Unterm Strich: Die Rückkehr der Ausschreibungen ist ein Sparvorschlag mit Geschichte. Ob er Gesetz wird, entscheidet sich in den nächsten zwei Wochen. Deine Rechte auf eine gute Versorgung gelten so oder so.