Nach der Anhörung: Info-Brief bei Beitragserhöhung gelobt, Kassen warnen vor neuem Beitragsrisiko

Frau am Küchentisch liest am Abend nachdenklich einen Brief, daneben eine Tasse Tee

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Der Brief kommt wohl zurück. Ob der Beitrag stabil bleibt, ist offener denn je.

Spargesetz nach der Anhörung: Der Info-Brief vor höheren Zusatzbeiträgen soll zurückkommen, doch Kassen warnen vor Lücken. Was das für dich heißt.

Am Mittwoch, 7. Oktober, hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags Fachleute zu den zwölf Änderungsanträgen angehört, mit denen die Koalition das GKV-Spargesetz BStabG nachbessern will. Für dich als gesetzlich Versicherte oder Versicherten bringt die Sitzung eine gute und eine weniger gute Nachricht. Die gute: Dass Krankenkassen dich wieder schriftlich informieren sollen, bevor der Zusatzbeitrag steigt, fand breite Zustimmung. Die weniger gute: Die Kassen zweifeln, ob die Rechnung hinter den Korrekturen aufgeht. Was im Paket steckt, haben wir am Montag beschrieben. Hier geht es um das, was seit der Anhörung neu ist.

In 30 Sekunden

Der Info-Brief vor einer Beitragserhöhung kommt sehr wahrscheinlich zurück, gilt aber erst, wenn der Bundestag entschieden hat. Die Koalition will das Gesetz in der kommenden Woche abschließen, damit der Schätzerkreis die Einsparungen bei seiner Sitzung am 13. und 14. Oktober einrechnen kann. Der GKV-Spitzenverband rechnet damit, dass die nötige Gegenfinanzierung „allenfalls knapp“ erreicht wird. Ob der Zusatzbeitrag 2027 stabil bleibt, ist damit offener als noch vor einer Woche.

Was in der Anhörung gut ankam

Laut Deutschem Ärzteblatt bewerteten die geladenen Verbände positiv, dass Versicherte bei Beitragserhöhungen wieder schriftlich informiert werden sollen. Damit wird eine Lücke geschlossen, die das Spargesetz im Sommer gerissen hatte: Seit Ende Juli müssen Kassen ihre Mitglieder nicht mehr eigens anschreiben. Wie die Regel bisher aussah und was du bis zur Korrektur selbst im Blick behalten solltest, erklärt unsere FAQ zur .

Ausdrücklich gelobt hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, dass Haus- und Kinderarztpraxen vom Fixkostendegressionsabschlag befreit werden sollen. Volle Praxen hätten damit einen Grund weniger, neue Patientinnen und Patienten abzuweisen.

Gemischter fiel das Urteil bei der Psychotherapie aus. Die Verbände begrüßten die geplanten Regeln, betonten aber unisono, dass sie die eigentlichen Probleme nicht lösen. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, mahnte, man müsse schnell reagieren, „da der Versorgungsbedarf wächst“. Besonders dringlich sei die Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Für Familien, die auf einen Therapieplatz warten, heißt das: Die Nachbesserung hilft, schnellere Termine verspricht sie nicht.

Warum die Kassen nervös sind

Deutlich kritischer äußerten sich die Krankenkassen. In seiner Stellungnahme vom 6. Oktober schreibt der GKV-Spitzenverband, die finanziellen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen ließen sich „gegenwärtig kaum abschätzen“. Sie schafften „neue erhebliche Unsicherheiten“, auch für Versicherte. Der Verband kritisiert, dass Sparbeiträge etwa bei Kliniken und Teilen der haus- und psychotherapeutischen Versorgung zurückgenommen werden und die Last dann wieder bei den Kassen landet. Noch zugespitzter formulierte es Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbands, in ihrer Pressemitteilung zur Anhörung: „Kaum beschlossen, schon aufgeweicht.“

Im Ausschuss selbst wurde nach weiteren Sparmöglichkeiten gesucht. Abgeordnete fragten, was ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Medizinprodukte bringen würde oder ein sogenannter OTC-Switch, bei dem Medikamente aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. GKV-Spitzenverband und Arbeitgeber verwiesen auf versicherungsfremde Leistungen, die auf etwa zwölf Milliarden Euro beziffert werden und aus ihrer Sicht der Bund bezahlen sollte. Die Arbeitgeber sehen zudem beim Krankengeld noch Sparpotenzial. Das alles sind bislang Ideen aus der Debatte, keine Pläne der Koalition.

Krebsmedikamente: Streit um die Rückkehr der Ausschreibungen

Ein Punkt, der in der Anhörung viel Widerspruch auslöste, betrifft Menschen in Krebsbehandlung. Die Koalition will, dass Kassen die Herstellung von Zytostatika wieder ausschreiben dürfen. Gemeint sind Krebsmedikamente, die in spezialisierten Apotheken individuell für jede Patientin und jeden Patienten zubereitet werden. Neu ist die Idee nicht: Ausschreibungen gab es seit 2009, breit genutzt wurden sie ab 2016, und 2017 wurden sie aus Gründen der Versorgungssicherheit wieder abgeschafft.

Aus onkologischen Praxen berichteten Fachleute laut Ärzteblatt von „Entsetzen, dass man den gescheiterten Irrweg wieder aufnimmt“. Der GKV-Spitzenverband dagegen zeigte sich „überzeugt“, dass sich so sparen lässt, und warb für kassenindividuelle Ausschreibungen. Ob und in welcher Form die Regel kommt, entscheidet sich mit dem Gesetz in der kommenden Woche. Bis dahin ist es ein Plan, an deiner Versorgung ändert sich heute nichts.

Was das bis November für dich heißt

Für alle, die Beiträge zahlen, ist jetzt vor allem Geduld gefragt. Erst rechnet der Schätzerkreis Mitte Oktober, dann gibt das Gesundheitsministerium bis zum 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 bekannt. Was deine eigene Kasse verlangt, erfährst du meist erst im Dezember. Wer mit einem Wechsel liebäugelt, profitiert vom Info-Brief am meisten: Er erinnert dich rechtzeitig an dein Sonderkündigungsrecht. Welche Stichtage aus dem Spargesetz schon heute gelten, haben wir in der FAQ gesammelt.

Was du tun kannst

  1. Kontaktdaten bei der Kasse prüfen. Stimmen Adresse und Online-Postfach, landet die Mitteilung über einen höheren Beitrag auch wirklich bei dir.
  2. Den Schätzerkreis abwarten. Triff vor Mitte Oktober keine Wechselentscheidung auf Basis von Schlagzeilen.
  3. Im Dezember den eigenen Kassensatz nachsehen. Vergleiche ihn mit dem, was du heute zahlst, und heb ein Schreiben deiner Kasse auf.
  4. In der Chemotherapie nachfragen. Frag deine Praxis, welche Apotheke deine Medikamente herstellt, und nach dem Bundestagsbeschluss, ob sich daran etwas ändert.

Die Anhörung hat gezeigt, wo die Koalition für Versicherte nachgebessert hat und wo die Kassen ein neues Risiko sehen. Welche Seite recht behält, zeigt sich spätestens, wenn die Zahlen für 2027 auf dem Tisch liegen.

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