Ab 2027 zahlst du mehr zu: 15 Euro für den Rettungseinsatz, mehr in der Apotheke

Ältere Frau legt am Apothekentresen ihr Portemonnaie ab, die Apothekerin lächelt ihr zu, warmes Licht

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Die Beträge steigen, der Schutz durch die Belastungsgrenze bleibt.

Zuzahlungen 2027: 15 € für den Rettungseinsatz, in der Apotheke 7,50 bis 15 € je Mittel. Wer viel braucht, ist durch die Belastungsgrenze geschützt.

Wer regelmäßig Tabletten aus der Apotheke holt, zur Physiotherapie geht oder Inkontinenzhilfen braucht, muss ab dem 1. Januar 2027 mehr aus eigener Tasche bezahlen. Die Zuzahlungen steigen um die Hälfte. Und mit der Notfallreform, die der Bundestag am 15. Oktober beschlossen hat, hat der Bundestag auch festgelegt, was ein Rettungseinsatz künftig kosten soll: 15 Euro. Das klingt erst einmal nach schlechten Nachrichten. Eine gute gibt es aber: Wer sehr viel braucht, ist durch eine feste Obergrenze geschützt.

In 30 Sekunden

Ab 2027 kostet ein Medikament in der Apotheke 10 Prozent des Preises, mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. Bisher waren es 5 bis 10 Euro. Für den Rettungseinsatz sollen künftig 15 Euro fällig werden, egal wie teuer der Einsatz wirklich war, und auch mit anschließendem Transport nur einmal. Die Erhöhung ist einmalig, eine jährliche Anpassung gibt es nicht. Kinder und Jugendliche unter 18 sind bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln und im Krankenhaus befreit, beim Rettungseinsatz nicht. Niemand zahlt im Jahr mehr als 2 Prozent seines Bruttoeinkommens zu, chronisch Kranke höchstens 1 Prozent.

Warum die Zuzahlungen steigen

Die Beträge sind laut Bundesgesundheitsministerium seit 2004 weitgehend gleich geblieben. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Juli verkündet wurde, hebt die Politik sie jetzt um 50 Prozent an. Das Gesetz soll die Finanzen der Krankenkassen stabilisieren, und ein Teil davon kommt eben über die Zuzahlungen herein. Ursprünglich wollte die Regierung die Beträge danach jedes Jahr weiter anheben. Diese jährliche Anpassung hat der Bundestag im Juli 2026 gestrichen, es bleibt bei der einmaligen Erhöhung zum 1. Januar 2027.

Was das in der Apotheke bedeutet

Die Formel bleibt dieselbe, nur die Grenzen verschieben sich. Ein Beispiel: Kostet ein Medikament 40 Euro, wären 10 Prozent 4 Euro. Weil der Mindestbetrag greift, zahlst du ab 2027 aber 7,50 Euro statt bisher 5 Euro. Bei teuren Mitteln ist bei 15 Euro Schluss, bisher lag die Grenze bei 10 Euro.

Auch an anderen Stellen wird es teurer. Für einen Tag im Krankenhaus sind ab 2027 15 Euro fällig statt bisher 10 Euro. Bei Heilmitteln wie Physiotherapie und bei häuslicher Krankenpflege zahlst du weiter 10 Prozent der Kosten, dazu kommen künftig 15 Euro je Verordnung.

Schaubild Zuzahlungen bisher und ab 2027: Medikament mindestens 5 statt 7,50 Euro, höchstens 10 statt 15 Euro, Krankenhaus pro Tag 10 statt 15 Euro, Monatsdeckel Verbrauchshilfsmittel 2026 10 Euro, ab 2027 15 Euro, Heilmittel 10 Prozent plus 15 Euro je Verordnung, Rettungseinsatz geplant 15 Euro, mit Transport nur einmal, Belastungsgrenze 2 bzw. 1 Prozent.
Die wichtigsten Zuzahlungen im Vergleich. Die Belastungsgrenze schützt vor zu hohen Kosten im Jahr.

Für pflegende Angehörige ist ein Detail wichtig. Bei Hilfsmitteln, die verbraucht werden, etwa Inkontinenzhilfen, gibt es einen Monatsdeckel. Der Bundestag hat hier eine Panne im Gesetz korrigiert: Der Deckel bleibt 2026 bei 10 Euro im Monat und steigt erst ab Januar 2027 auf 15 Euro.

15 Euro für den Rettungseinsatz

Der Entwurf der Bundesregierung sah für die Notfallrettung noch 10 Euro vor. Der Gesundheitsausschuss hat den Betrag auf 15 Euro angehoben, damit er zu den übrigen Zuzahlungen passt. Ein Antrag, die Zuzahlung ganz zu streichen, fand im Bundestag keine Mehrheit.

Für Versicherte steckt darin auch eine Entlastung. Die Notfallrettung wird zur festen Kassenleistung. Laut Gesundheitsministerium ist damit ausgeschlossen, dass Patientinnen und Patienten auf Kosten sitzen bleiben, wenn Rettungsdienst und Krankenkasse über die Rechnung streiten. Das Fachportal antwortING beziffert dieses Risiko bisher auf bis zu 2.000 Euro je Einsatz. Künftig soll der Betrag fest sein.

Wirst du vor Ort versorgt und danach ins Krankenhaus gebracht, fallen die 15 Euro nur einmal an. Das sieht der Gesetzestext ausdrücklich vor: Folgt auf die Versorgung unmittelbar ein Transport, ist nur eine Zuzahlung für die Notfallrettung insgesamt fällig. Ab wann die neue Zuzahlung gilt, steht noch nicht fest. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 20. November mit dem Gesetz, zustimmen muss er nicht.

Wichtig bleibt: Niemand sollte aus Sorge um 15 Euro zögern, die 112 zu wählen. Bei Lebensgefahr zählt jede Minute. Wann die 112 und wann die 116117 die richtige Nummer ist, erklärt unsere FAQ zu .

Wer besonders aufpassen sollte

Am stärksten spüren die Erhöhung Menschen mit Dauermedikation, also viele Rentnerinnen und Rentner und chronisch Kranke. Für sie ist die Belastungsgrenze der wichtigste Schutz. Sie liegt bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens des Haushalts im Jahr, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent. Wer diese Grenze erreicht, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Das passiert aber nicht von allein, du musst es bei deiner Kasse beantragen und die Belege vorlegen.

Für Familien gilt: Kinder und Jugendliche unter 18 sind bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln und im Krankenhaus befreit, beim Rettungseinsatz nicht. Dafür sieht das Gesetz keine Ausnahme vor, auch für Kinder sollen also 15 Euro fällig werden. Die zählen aber zur Belastungsgrenze der Familie. Wer unsicher ist, fragt bei der eigenen Kasse nach. Welche Stichtage aus dem Spargesetz sonst noch wichtig sind, haben wir in der FAQ zu den zusammengestellt.

Was du tun kannst

  1. Ab Januar alle Quittungen sammeln. Apotheke, Physiotherapie, Krankenhaus: Jeder Beleg zählt für die Belastungsgrenze.
  2. Die eigene Grenze ausrechnen. 2 Prozent vom Bruttoeinkommen des Haushalts, bei chronischer Erkrankung 1 Prozent. So siehst du früh, ob sich ein Befreiungsantrag lohnt.
  3. Bei chronischer Erkrankung die Bescheinigung klären. Für die 1-Prozent-Grenze braucht die Kasse in der Regel einen ärztlichen Nachweis. Sprich deine Praxis rechtzeitig darauf an.
  4. Verbrauchshilfsmittel im Blick behalten. Wer Inkontinenzhilfen bezieht, zahlt 2026 noch höchstens 10 Euro im Monat, ab 2027 höchstens 15 Euro.

Alle Beträge im Überblick findest du in unserer FAQ zu den . Die Erhöhung lässt sich nicht vermeiden. Wer aber seine Belege sammelt und die Befreiung beantragt, zahlt am Ende nicht mehr als nötig.

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