Die 116117 hilft schon heute, wenn die Wunschpraxis keinen Termin hat.
Die Überweisung liegt auf dem Küchentisch, die Beschwerden sind da, aber die Praxis am Telefon sagt: frühestens irgendwann im neuen Jahr. Viele gesetzlich Versicherte kennen diese Situation. Am Wochenende ist das Thema wieder in die große Politik gerückt. Der Chef des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, fordert, dass Termine nach medizinischem Bedarf vergeben werden, nicht nach Versicherungsart. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei will Abhilfe. Und ein erster Baustein ist bereits beschlossen.
In 30 Sekunden
Praxen sollen der Terminservicestelle künftig nicht mehr nur „freie Termine“ melden, sondern feste Kontingente. Wie viele, legen Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen bis spätestens 1. März 2027 fest. Ob du dadurch schneller einen Termin bekommst, ist noch offen. Schon heute gilt: Hält deine Praxis einen Termin innerhalb von vier Wochen für nötig, muss die Terminservicestelle unter 116117 dir mit Überweisung und Code einen Termin vermitteln, der höchstens etwa fünf Wochen nach deinem Anruf liegt.
Worum es in der Debatte geht
Ausgelöst hat die neue Runde Bundeskanzler Merz, der im September von einem „Gerechtigkeitsproblem“ gesprochen hatte, wenn Privatversicherte sofort drankommen und Kassenpatienten Wochen warten. Oliver Blatt sagte den Funke-Medien, man müsse den Zugang zur ambulanten Versorgung so organisieren, „dass Termine nach medizinischem Bedarf vergeben werden – und nicht danach, wie jemand versichert ist“. Den Begriff Zwei-Klassen-Medizin lehnt er ab. Der Spitzenverband wünscht sich eine tagesaktuelle Plattform, in die alle Praxen einen festen Anteil ihrer Termine einstellen.
Thorsten Frei sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger: „Alle Versicherten müssen in vertretbarer Frist einen Facharzttermin bekommen.“ Gesundheitsminister Linnemann soll dazu Vorschläge machen. Wie die aussehen, ist noch nicht bekannt.
Was schon beschlossen ist
Mit der Notfallreform hat der Bundestag am 15. Oktober auch die Regeln für die Terminmeldung geändert. Bisher steht im Gesetz nur, dass Ärztinnen und Ärzte der Terminservicestelle „freie Termine“ melden müssen. Wie viele das sind, bestimmen die Praxen selbst. Künftig legt die Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam mit den Krankenkassen fest, wie viele Termine gemeldet werden müssen. Klappt das bis zum 1. März 2027 nicht, entscheidet ein Schiedsamt. Bis dahin gelten die bisherigen Vorgaben weiter.
Die Ärzteschaft ist nicht begeistert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht von einem erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit der Praxen und meint: „Über Zwang und staatliche Eingriffe würde kein zusätzlicher Termin geschaffen.“ Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich im November noch mit dem Gesetz, zustimmen muss er nicht.
Ehrlich gesagt: Was das am Ende für deine Wartezeit bedeutet, kann heute niemand seriös sagen. Es hängt davon ab, wie groß die Kontingente werden und wie viele Termine es in deiner Region überhaupt gibt.
Was du schon heute tun kannst
Die Terminservicestelle gibt es längst, unter 116117, online und über die 116117-App. Für die meisten Facharzttermine brauchst du eine Überweisung mit Vermittlungscode, einen Anspruch auf eine bestimmte Praxis oder eine Wunschuhrzeit hast du aber nicht. Wie Codes, Fristen und Ausnahmen genau funktionieren, steht in unserer neuen FAQ zum Facharzttermin über die 116117Facharzttermin über die 116117Hält deine Praxis einen Termin innerhalb von vier Wochen für nötig, muss die Terminservicestelle dir mit Überweisung und Vermittlungscode binnen einer Woche einen Termin vermitteln, höchstens vier Wochen später. Ob die neue Meldepflicht für Praxen Termine schneller macht, ist offen..
Für wen das besonders wichtig ist
Berufstätige ohne viel Zeit zum Herumtelefonieren sparen sich mit der Terminservicestelle oft viele Anrufe. Chronisch Kranke, die regelmäßig zu Spezialisten müssen, sollten die Dringlichkeit mit ihrer Hausarztpraxis offen ansprechen. Für Eltern gilt: Kinderarzttermine und U-Untersuchungen vermittelt die Terminservicestelle ohne Überweisung. Und auf dem Land, wo es weniger Praxen gibt, lohnt es sich, auch eine etwas weiter entfernte Praxis in Betracht zu ziehen. Wie die Lage speziell bei Frauenärzten aussieht, liest du in unserem Beitrag Termin beim Frauenarzt 2027.
Was du tun kannst
- Erst in der Wunschpraxis fragen. Klappt es dort nicht in vertretbarer Zeit, ist die 116117 der nächste Schritt.
- Die Dringlichkeit ansprechen. Bitte deine Hausarztpraxis, auf der Überweisung zu vermerken, wenn ein Termin innerhalb von vier Wochen nötig ist.
- Den Code griffbereit haben. Beim Anruf oder bei der Online-Buchung brauchst du den Vermittlungscode von der Überweisung.
- Flexibel bleiben. Wer eine andere Praxis in der Umgebung akzeptiert, erhöht seine Chancen auf einen früheren Termin.
Die Politik ringt um eine größere Lösung. Bis die kommt, ist die 116117 dein bester Hebel.
Quellen
- tagesschau: Krankenkassen für Terminvergabe nach medizinischem Bedarf (17.10.2026)
- dpa-AFX via finanzen.net: Krankenkassen für Terminvergabe nach medizinischem Bedarf (18.10.2026)
- Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung Drucksache 21/8629
- KBV: PraxisNachricht vom 15.10.2026 zur Terminmeldepflicht
- KBV: Terminvermittlung
- § 75 SGB V (gesetze-im-internet.de)
- KBV: Anlage 28 Bundesmantelvertrag-Ärzte, Terminservicestellen
- 116117.de: Häufige Fragen
- KV Bayerns: Terminservice
- Ärzte Zeitung: Ärzteverbände gegen verschärfte Meldepflicht (15.10.2026)


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