Pflegereform: Neue Warnungen, und was Kinderlose und Pflegebedürftige erwarten müssen

Küchentisch in warmem Licht: die Hände einer älteren Person im blauen Strickpullover ruhen auf einem Stapel Unterlagen, eine jüngere Hand zeigt mit einem Stift auf ein Formular; daneben Teetasse, Lesebrille und ein Wandkalender

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Noch ist nichts beschlossen. Ein paar Dinge kannst du trotzdem jetzt klären.

Pflegereform 2027: Die DAK warnt vor einer Finanzlücke, Linnemann schließt Kürzungen nicht aus. Was Kinderlose und Pflegehaushalte jetzt tun können.

Die Pflegereform ist noch nicht im Bundestag beraten, und schon gibt es neue Sorgen. Die DAK rechnet vor, dass der geplante höhere Pflegebeitrag für Kinderlose weniger Geld bringt als erhofft. Gesundheitsminister Carsten Linnemann will Leistungskürzungen nicht ausschließen. Für viele Haushalte heißt das vor allem: Unsicherheit. Hier steht, was bekannt ist, was offen ist und was du jetzt schon sinnvoll erledigen kannst.

In 30 Sekunden

Beschlossen ist noch nichts. Der Bundestag berät das Pflegeneuordnungsgesetz am 5. November in erster Lesung. Laut Kabinettsentwurf soll der Zuschlag für Kinderlose 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Die DAK erwartet trotzdem eine größere Finanzlücke, der Minister hält Kürzungen „an der ein oder anderen Stelle“ für möglich. Wer Kinder hat, sollte prüfen, ob die Kasse das weiß. Wer Pflegegrad 1 hat, sollte den Entlastungsbetrag 2026 nutzen.

Was neu ist

Am 28. Oktober hat sich DAK-Chef Andreas Storm zu Wort gemeldet. Der höhere Kinderlosenzuschlag bringe höchstens 2,4 Milliarden Euro statt der erwarteten 3,3 Milliarden, sagte er. Die Finanzlücke der Pflegeversicherung wachse 2027 dadurch auf 2,25 Milliarden Euro.

Am selben Tag sprach Minister Linnemann im Handelsblatt über die Reform. Er will rund zehn Prozent einsparen. Leistungskürzungen „an der ein oder anderen Stelle“ wollte er nicht garantiert ausschließen. Beim Zuschlag sei aus seiner Sicht eine Grenze erreicht; er erwarte nicht, dass die Pflegekommission eine weitere Erhöhung vorschlägt (Handelsblatt-Interview, 28.10.). Laut Deutschlandfunk droht der Pflegeversicherung ohne Reform ein Defizit von rund acht Milliarden Euro.

Der Fahrplan steht inzwischen fest. Laut Bundestag wird am Donnerstag, 5. November, ab 9 Uhr über den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung debattiert, 60 Minuten sind eingeplant. Danach geht der Entwurf in den Gesundheitsausschuss. Bis zur Verabschiedung kann sich noch einiges ändern.

Wenn du keine Kinder hast

Laut Kabinettsentwurf soll der Pflegebeitrag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 von 4,2 auf 4,5 Prozent steigen. Den Zuschlag trägst du als Beschäftigter allein, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Bei 3.000 Euro brutto wären das 9 Euro mehr im Monat.

Kinderlos im Sinne der Pflegeversicherung ist nur, wer der Kasse keine Elterneigenschaft nachgewiesen hat. Das betrifft auch Eltern, deren Kinder längst erwachsen sind. Wenn deine Kinder schon ausgezogen sind oder du den Job gewechselt hast, lohnt ein Blick auf die Gehaltsabrechnung. Taucht dort der Kinderlosenzuschlag auf, obwohl du Kinder hast, frag bei deiner Krankenkasse oder der Personalabteilung nach, welchen Nachweis sie braucht. Welche Unterlagen genau gelten, sagt dir deine Kasse. Die wichtigsten Fragen haben wir in unserer neuen FAQ zum gesammelt.

Wenn du pflegst oder gepflegt wirst

Für Menschen mit Pflegegrad 1 sieht der Entwurf einen Einschnitt vor. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat soll für sie entfallen. Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist laut Kabinettsentwurf ein neues Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr geplant, berichtet die Stuttgarter Zeitung.

Solange nichts beschlossen ist, gilt das heutige Recht. Wer Pflegegrad 1 hat, kann den Entlastungsbetrag 2026 also wie gewohnt nutzen, etwa für Hilfe im Haushalt oder eine Alltagsbegleitung über einen anerkannten Anbieter. Wie mit Restbeträgen umgegangen wird, die du bis Jahresende nicht abrufst, erfragst du am besten direkt bei deiner Pflegekasse.

Schaubild laut Kabinettsentwurf, noch nicht beschlossen: Für Kinderlose soll der Pflegebeitrag von 4,2 auf 4,5 Prozent steigen, der Zuschlag von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte; bei 3.000 Euro brutto 9 Euro mehr im Monat, den Zuschlag trägst du allein. Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat entfallen, für Pflegegrade 2 bis 5 ist ein Überbrückungsbudget bis 2.285 Euro im Jahr geplant. Erste Lesung am 5. November ab 9 Uhr, bis zu einem Beschluss gilt das heutige Recht.
Was der Kabinettsentwurf für Kinderlose und Pflegebedürftige plant. Noch nicht beschlossen, erste Lesung am 5. November.

Was die Reform sonst für Angehörige bedeutet, haben wir in unseren erklärt. Ob ein Antrag auf einen Pflegegrad noch 2026 sinnvoll ist, beantwortet die FAQ zum .

Wie es weitergeht

Nach der ersten Lesung beraten die Fachpolitiker im Ausschuss, Verbände werden angehört. Ob die DAK-Rechnung den Entwurf noch verändert, ist offen. Linnemanns Aussage über mögliche Kürzungen ist zunächst eine Ansage, kein Gesetzestext. Wir berichten, sobald der Bundestag entscheidet.

Was du tun kannst

  • Prüf auf deiner Gehaltsabrechnung, ob du den Kinderlosenzuschlag zahlst, obwohl du Kinder hast, und kläre den Nachweis mit deiner Kasse.
  • Nutze bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag in diesem Jahr und frag deine Pflegekasse nach offenen Restbeträgen.
  • Plane für 2027 mit dem heutigen Stand, aber rechne bei Kinderlosigkeit mit einem etwas höheren Beitrag.
  • Verfolge die Beratung im Bundestag ab dem 5. November, bevor du größere Entscheidungen zur Pflege triffst.

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