Weniger Arzttermine ab Januar? Was Kassenpatienten jetzt wissen sollten

Helles Wartezimmer einer Arztpraxis: vorn eine Reihe blauer Stühle, auf einem leeren Stuhl ein Terminkärtchen, darüber eine Wanduhr; im Hintergrund steht eine Person von hinten am Empfangstresen

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Ärzte warnen, Kassen widersprechen. Dein Anspruch auf Behandlung bleibt.

Weniger Arzttermine ab 2027? Kassenärzte warnen, Kassen sprechen von Panikmache. Was stimmt und wie du trotzdem an deinen Termin kommst.

Wer in diesen Wochen einen Facharzttermin sucht, hört vielleicht schon den Satz: „Ab Januar wird es schwieriger.“ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt seit Wochen, dass Praxen 2027 weniger Termine anbieten werden. Der GKV-Spitzenverband hält das für falsch. Wer recht behält, wird sich erst im neuen Jahr zeigen. Für dich ist etwas anderes wichtiger: was sich wirklich ändert, und wie du gut durch den Winter kommst.

In 30 Sekunden

Ab 1. Januar 2027 fallen mit dem GKV-Spargesetz Zuschläge für Praxen weg, und viele Leistungen werden nicht mehr unbegrenzt extra bezahlt. Die Ärzte erwarten deshalb weniger Termine, die Kassen widersprechen deutlich. Beschlossen ist nur die neue Vergütung, nicht, dass du weniger Termine bekommst. Dein Anspruch auf Behandlung bleibt. Planbare Vorsorge und Kontrollen solltest du, wenn möglich, noch 2026 legen.

Was sich zum Jahreswechsel ändert

Bisher bekommen Praxen für bestimmte Leistungen Geld außerhalb ihres Budgets, also ohne Mengengrenze. Dazu zählen laut KBV unter anderem ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Psychotherapie. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden viele dieser Leistungen ab 2027 mengenbegrenzt. Außerdem entfallen die Zuschläge, die Praxen seit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz für zusätzliche Termine bekommen haben, ebenso die Vergütung für Fälle, die Hausärzte an Fachärzte vermitteln, und für die offene Sprechstunde.

Das Ziel des Gesetzes ist, die Ausgaben der Krankenkassen zu bremsen, damit die Beiträge nicht weiter steigen. Was das für die Wartezimmer heißt, ist der Kern des Streits.

Die Sicht der Ärzte

Die KBV rechnet vor, dass 2027 rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht mehr finanziert wären. „Weniger Mittel bedeuten weniger Termine“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen laut KBV-Mitteilung vom 15. Oktober. Gassen hatte schon im August geschätzt, dass die Zahl der Fälle je Quartal und Fachgruppe um 7 bis 13 Prozent sinken könnte. Die KBV kündigte an, Praxen bei der Anpassung ihres Angebots zu unterstützen. Wichtig zum Einordnen: Beide Zahlen sind Berechnungen der Ärzteseite, keine amtlichen Prognosen.

Die Sicht der Kassen

Der GKV-Spitzenverband hat am 26. Oktober scharf reagiert. Die Behauptung, es gebe künftig weniger Termine, sei „nicht richtig und ein Affront gegenüber 75 Millionen gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgebern“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis. Aus Sicht des Verbands sind die Extrahonorare wirkungslos; so ist auch seine Mitteilung überschrieben: „Gute Versorgung statt wirkungsloser Extrahonorare“.

Im Kern geht es beiden Seiten ums Geld. Ob Praxen tatsächlich weniger Termine anbieten, entscheidet am Ende jede Praxis selbst. Pauschal sagen lässt sich das heute nicht.

Schaubild: Beschlossen ist ab 1. Januar 2027 die neue Vergütung: Mengengrenze für bisher extra bezahlte Leistungen wie ambulante Operationen, Früherkennung und Psychotherapie; Zuschläge für zusätzliche Termine, Vermittlungsfälle und offene Sprechstunde fallen weg. Umstritten ist, ob es weniger Termine gibt: Die KBV rechnet mit rund 46 Millionen nicht finanzierten Fällen, der GKV-Spitzenverband nennt das nicht richtig. Dein Anspruch auf notwendige Behandlung bleibt, bei Dringlichkeit hilft die 116117.
Beschlossen ist die neue Vergütung ab 2027, umstritten ist, ob es weniger Termine gibt.

Was sich für dich nicht ändert

Als gesetzlich Versicherter hast du weiterhin Anspruch auf die medizinisch notwendige Behandlung. Daran ändert das Spargesetz nichts. Auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen bleiben, erreichbar telefonisch unter 116117 und online unter 116117.de. Wie das genau funktioniert und wann du eine Überweisung mit Dringlichkeitscode brauchst, erklärt unsere FAQ zum .

Wer gerade in Psychotherapie ist oder einen Platz sucht, findet den Stand zu den Änderungen in unserer FAQ zur . Die wichtigsten Fragen zu den Terminen im neuen Jahr haben wir außerdem in einer eigenen FAQ gebündelt:

Für wen es jetzt besonders zählt

Am meisten spüren werden mögliche Engpässe Menschen, die regelmäßig zum Facharzt müssen: chronisch Kranke mit festen Kontrollterminen, Ältere mit mehreren Ärzten, Eltern, deren Kind einen Therapieplatz braucht. Für Berufstätige kann es zudem schwieriger werden, einen Termin zu einer passenden Uhrzeit zu finden, wenn Praxen ihre Sprechzeiten anpassen.

Der beste Schutz ist Planung. Was ohnehin ansteht und medizinisch planbar ist, lässt sich oft noch in den nächsten Wochen erledigen. Das gilt vor allem für Vorsorge: Früherkennung, Check-up oder die jährliche Kontrolle beim Augen- oder Hautarzt. Sprich in deiner Praxis offen an, ob sie für 2027 Änderungen bei der Terminvergabe plant.

Kommt ein Termin nicht zustande, obwohl es dringend ist, lohnt der Weg über die Hausarztpraxis. Mit einer Überweisung, die einen Dringlichkeitscode trägt, kann die 116117 dir einen Facharzttermin vermitteln. Bei akuten Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst, bei Lebensgefahr immer die 112.

Was du tun kannst

  • Leg planbare Vorsorge- und Kontrolltermine, wenn möglich, noch in diesen Wochen.
  • Frag in deiner Praxis nach, wie sie die Terminvergabe 2027 regeln will, und lass dir Folgetermine früh geben.
  • Bitte bei dringendem Bedarf um eine Überweisung mit Dringlichkeitscode und nutze dann die 116117.
  • Lass dich nicht verunsichern: Dein Anspruch auf notwendige Behandlung bleibt bestehen.

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