Ärzte warnen, Kassen widersprechen. Dein Anspruch auf Behandlung bleibt.
Wer in diesen Wochen einen Facharzttermin sucht, hört vielleicht schon den Satz: „Ab Januar wird es schwieriger.“ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt seit Wochen, dass Praxen 2027 weniger Termine anbieten werden. Der GKV-Spitzenverband hält das für falsch. Wer recht behält, wird sich erst im neuen Jahr zeigen. Für dich ist etwas anderes wichtiger: was sich wirklich ändert, und wie du gut durch den Winter kommst.
In 30 Sekunden
Ab 1. Januar 2027 fallen mit dem GKV-Spargesetz Zuschläge für Praxen weg, und viele Leistungen werden nicht mehr unbegrenzt extra bezahlt. Die Ärzte erwarten deshalb weniger Termine, die Kassen widersprechen deutlich. Beschlossen ist nur die neue Vergütung, nicht, dass du weniger Termine bekommst. Dein Anspruch auf Behandlung bleibt. Planbare Vorsorge und Kontrollen solltest du, wenn möglich, noch 2026 legen.
Was sich zum Jahreswechsel ändert
Bisher bekommen Praxen für bestimmte Leistungen Geld außerhalb ihres Budgets, also ohne Mengengrenze. Dazu zählen laut KBV unter anderem ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Psychotherapie. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden viele dieser Leistungen ab 2027 mengenbegrenzt. Außerdem entfallen die Zuschläge, die Praxen seit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz für zusätzliche Termine bekommen haben, ebenso die Vergütung für Fälle, die Hausärzte an Fachärzte vermitteln, und für die offene Sprechstunde.
Das Ziel des Gesetzes ist, die Ausgaben der Krankenkassen zu bremsen, damit die Beiträge nicht weiter steigen. Was das für die Wartezimmer heißt, ist der Kern des Streits.
Die Sicht der Ärzte
Die KBV rechnet vor, dass 2027 rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht mehr finanziert wären. „Weniger Mittel bedeuten weniger Termine“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen laut KBV-Mitteilung vom 15. Oktober. Gassen hatte schon im August geschätzt, dass die Zahl der Fälle je Quartal und Fachgruppe um 7 bis 13 Prozent sinken könnte. Die KBV kündigte an, Praxen bei der Anpassung ihres Angebots zu unterstützen. Wichtig zum Einordnen: Beide Zahlen sind Berechnungen der Ärzteseite, keine amtlichen Prognosen.
Die Sicht der Kassen
Der GKV-Spitzenverband hat am 26. Oktober scharf reagiert. Die Behauptung, es gebe künftig weniger Termine, sei „nicht richtig und ein Affront gegenüber 75 Millionen gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgebern“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis. Aus Sicht des Verbands sind die Extrahonorare wirkungslos; so ist auch seine Mitteilung überschrieben: „Gute Versorgung statt wirkungsloser Extrahonorare“.
Im Kern geht es beiden Seiten ums Geld. Ob Praxen tatsächlich weniger Termine anbieten, entscheidet am Ende jede Praxis selbst. Pauschal sagen lässt sich das heute nicht.
Was sich für dich nicht ändert
Als gesetzlich Versicherter hast du weiterhin Anspruch auf die medizinisch notwendige Behandlung. Daran ändert das Spargesetz nichts. Auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen bleiben, erreichbar telefonisch unter 116117 und online unter 116117.de. Wie das genau funktioniert und wann du eine Überweisung mit Dringlichkeitscode brauchst, erklärt unsere FAQ zum Facharzttermin über die 116117Facharzttermin über die 116117Hält deine Praxis einen Termin innerhalb von vier Wochen für nötig, muss die Terminservicestelle dir mit Überweisung und Vermittlungscode binnen einer Woche einen Termin vermitteln, höchstens vier Wochen später. Ob die geplante Meldepflicht für Praxen Termine schneller macht, ist offen..
Wer gerade in Psychotherapie ist oder einen Platz sucht, findet den Stand zu den Änderungen in unserer FAQ zur Psychotherapie nach dem SpargesetzPsychotherapie und BStabG ab 2027Was das BStabG für Psychotherapie und Versicherte ab 2027 ändert — Anspruch, Zugang, Stichtage.. Die wichtigsten Fragen zu den Terminen im neuen Jahr haben wir außerdem in einer eigenen FAQ gebündelt: Bekomme ich ab 2027 schwerer einen Arzttermin?Arzttermine ab 2027Beschlossen ist die neue Vergütung, nicht eine Kürzung deiner Termine. Als gesetzlich Versicherter hast du weiterhin Anspruch auf die medizinisch notwendige Behandlung.
Für wen es jetzt besonders zählt
Am meisten spüren werden mögliche Engpässe Menschen, die regelmäßig zum Facharzt müssen: chronisch Kranke mit festen Kontrollterminen, Ältere mit mehreren Ärzten, Eltern, deren Kind einen Therapieplatz braucht. Für Berufstätige kann es zudem schwieriger werden, einen Termin zu einer passenden Uhrzeit zu finden, wenn Praxen ihre Sprechzeiten anpassen.
Der beste Schutz ist Planung. Was ohnehin ansteht und medizinisch planbar ist, lässt sich oft noch in den nächsten Wochen erledigen. Das gilt vor allem für Vorsorge: Früherkennung, Check-up oder die jährliche Kontrolle beim Augen- oder Hautarzt. Sprich in deiner Praxis offen an, ob sie für 2027 Änderungen bei der Terminvergabe plant.
Kommt ein Termin nicht zustande, obwohl es dringend ist, lohnt der Weg über die Hausarztpraxis. Mit einer Überweisung, die einen Dringlichkeitscode trägt, kann die 116117 dir einen Facharzttermin vermitteln. Bei akuten Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst, bei Lebensgefahr immer die 112.
Was du tun kannst
- Leg planbare Vorsorge- und Kontrolltermine, wenn möglich, noch in diesen Wochen.
- Frag in deiner Praxis nach, wie sie die Terminvergabe 2027 regeln will, und lass dir Folgetermine früh geben.
- Bitte bei dringendem Bedarf um eine Überweisung mit Dringlichkeitscode und nutze dann die 116117.
- Lass dich nicht verunsichern: Dein Anspruch auf notwendige Behandlung bleibt bestehen.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Pressemitteilung „Gute Versorgung statt wirkungsloser Extrahonorare“ (26.10.2026)
- KBV-Praxisnachrichten: „Gleich tut’s weh“ – KBV verstärkt Aufklärung zu den Auswirkungen des Spargesetzes (15.10.2026)
- KBV-Praxisnachrichten: Gassen kündigt Unterstützung für Praxen an (06.08.2026)
- KBV: GKV-Spargesetz, Übersicht der Änderungen ab 01.01.2027


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