Kategorie: Politik & Gesetz

  • Linnemanns Pflege-Doppelspur: PNOG jetzt, Strukturkommission für 2027 – was das für dich bedeutet

    Linnemanns Pflege-Doppelspur: PNOG jetzt, Strukturkommission für 2027 – was das für dich bedeutet

    PNOG jetzt, Strukturkommission 2027 – zwei Tempi, ein Ziel.

    Gesundheitsminister Carsten Linnemann setzt auf Sofortstabilisierung per Pflegeneuordnungsgesetz und parallel auf eine Experten-Strukturkommission für die große Reform 2027. Für Beiträge, Angehörige und Versicherte zählt: Was gilt wann – und was bleibt offen.

    Gesundheitsminister Carsten Linnemann setzt auf Sofortstabilisierung per Pflegeneuordnungsgesetz und parallel auf eine Experten-Strukturkommission für die große Reform 2027. Für Beiträge, Angehörige und Versicherte zählt: Was gilt wann – und was bleibt offen.

    Die soziale Pflegeversicherung steckt in der Zwickmühle: Kurzfristig droht 2027 ein Defizit von rund acht Milliarden Euro, langfristig soll die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 auf etwa 7,5 Millionen steigen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will beides angehen – mit einem Sofortgesetz noch im September und einer neuen Expertenkommission für die große Strukturreform 2027. Für dich als Versicherten, Beitragszahlenden oder pflegende Angehörige heißt das vor allem: zwei Tempi, zwei Logiken – und klare Unterscheidung, was schon beschlossen ist und was noch Papier bleibt.

    Was Linnemann am 11. September angekündigt hat

    In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung kündigte Linnemann eine Strukturkommission an. Unabhängige Fachleute und Wissenschaftler sollen das Pflegesystem „grundsätzlich“ prüfen – nach dem Vorbild der Expertenkommission zur Krankenversicherung. Ziel: Auf Basis der Vorschläge soll im kommenden Jahr eine strukturelle Pflegereform kommen.

    Seine Begründung fällt drastisch aus: Das System sei in der heutigen Form nicht zukunftsfest. Ohne grundlegenden Umbau kollabiere es in den Dreißigerjahren. Aktuell würden jährlich rund 75 Milliarden Euro für die Pflege ausgegeben; davon müssten schon zehn Prozent eingespart werden. „Pflaster“ reichten nicht mehr – so der Minister sinngemäß.

    Gleichzeitig bleibt die akute Spur: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das noch unter Vorgängerin Nina Warken (CDU) vorbereitet wurde, soll weiterhin umgesetzt werden. Linnemann verhandelt nach eigenen Angaben „mit Hochdruck“, um noch im September einen Kabinettsbeschluss zu erreichen.

    PNOG: Sofortstabilisierung – und Entlastung für Angehörige

    Das PNOG soll die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren und die Versorgung verbessern. Kernbotschaft des Ministers zur Beitragspolitik: Wenn nicht gespart werde, fehlten 2027 rund acht Milliarden Euro, und der allgemeine Beitragssatz steige stark. Die Sofortreform soll diesen Anstieg dämpfen.

    Wichtig für dich, wenn du Angehörige pflegst: Linnemann signalisierte, die im Entwurf angepeilten Kürzungen der Renteneinzahlungen für pflegende Angehörige herauszunehmen. Das ist politisch ein Signal an Millionen Familien – und zugleich ein Hinweis darauf, dass der Kabinettsentwurf noch nicht final ist. Bis zum Beschluss und zur Verkündung gilt: Aktuelles Leistungsrecht bleibt unverändert. Ankündigungen ersetzen kein Gesetz. Typische Fragen zu Zeitplan und Angehörigenleistungen beantwortet das FAQ .

    Auf der BMG-Seite zum PNOG findest du den Referentenentwurf und die Stellungnahmen der Verbände – ein guter Einstieg, wenn du den Stand der Debatte nachverfolgen willst.

    Warum die Kritik so scharf ausfällt

    Nicht jeder begrüßt eine weitere Kommission. Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, formulierte es plakativ: Pflegebedürftige brauchten „Plätze, keine Papiere“. Die Kommission solle den Bau und Betrieb von Pflegeheimen erleichtern – statt Luftschlösser zu bauen. Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz sieht ohnehin keinen Erkenntnismangel: Es fehle am Mut, Verbesserungen für Betroffene umzusetzen. Eine weitere Analyse koste wertvolle Zeit; nötig sei eine Reform „aus einem Guss“.

    Beide Kritikpunkte treffen den Nerv der Doppelspurigkeit: Sofortstabilisierung über das PNOG und parallele Expertenarbeit für 2027 können sinnvoll sein – oder als Vertagung wahrgenommen werden. Für dich als Lesende:n lohnt der Blick auf den konkreten Kabinettsbeschluss im September und darauf, welche Leitplanken die Strukturkommission bekommt.

    Zweiter Bericht der Gesundheits-Expertenkommission im Dezember

    Parallel läuft die Arbeit an der Krankenversicherung: Ein zweiter Bericht der Gesundheits-Expertenkommission mit Empfehlungen für weitergehende Reformen wird für Dezember erwartet. Linnemann verknüpft beide Welten rhetorisch – Pflegekommission „ähnlich wie“ bei der KV. Inhaltlich bleiben die Systeme getrennt: Was für Zusatzbeiträge und GKV-Strukturen gilt, überträgt sich nicht 1:1 auf den Pflegebeitrag. Trotzdem lohnt es sich, beide Kalender im Blick zu behalten: Dezember (KV-Bericht) und 2027 (strukturelle Pflegereform) markieren die nächsten großen Etappen.

    Was bedeutet die Doppelspur für dich?

    Beiträge: Das PNOG zielt darauf, den starken Anstieg des Pflegebeitrags 2027 zu bremsen. Ob das gelingt, hängt am Kabinettsbeschluss, an Ausgabenbremsen und Mehreinnahmen – und daran, was Bundestag und Bundesrat noch ändern. Eine Strukturreform 2027 kann später erneut an der Beitragsschraube drehen oder Finanzierungswege neu ordnen. Kurz: Stabilisierung jetzt ist kein Freifahrtschein für immer. Warum der steht, erklären wir im FAQ.

    Leistungen: Solange kein Gesetz gilt, ändern sich deine Ansprüche nicht. Budgets, Antragsweg und Höhe der Leistungen folgen dem heutigen Recht. Wenn du Leistungen beantragst oder schon beziehst, darfst du dich nicht mit Verweis auf den Referentenentwurf abspeisen lassen.

    Pflegende Angehörige: Die geplante Rücknahme der Rentenkürzungen ist eine gute Nachricht – aber erst verbindlich, wenn sie im beschlossenen Gesetz steht. Behalte Kabinettstermine und Medienberichte im September im Blick; bei Unsicherheit hilft die Hotline deiner Pflegekasse oder das Bürgertelefon Pflege des BMG.

    Drei Merksätze:

    1. PNOG = Sofortspur (Kabinett noch September, Fokus Stabilisierung 2027).
    2. Strukturkommission = Langfristspur (Vorschläge für grundlegende Reform im kommenden Jahr).
    3. Papier ≠ Recht – bis zur Verkündung gilt das heutige Leistungs- und Beitragsrecht.

    Die Zahlen sind klar: rund 75 Milliarden Euro Ausgaben pro Jahr, bis zu 7,5 Millionen Pflegebedürftige bis 2050, acht Milliarden Euro Lücke 2027 ohne Gegensteuern. Ob Linnemanns Doppelstrategie aus Sofortgesetz und Expertenkommission das System wirklich zukunftsfest macht, entscheidet sich an Beschlüssen – nicht an Ankündigungen. Für dich zählt, die beiden Spuren auseinanderzuhalten und den September-Kabinettstermin sowie die spätere Strukturreform 2027 aktiv zu verfolgen.

  • Linnemann bleibt bei höchstens 20 Krankenkassen: Was Versicherte wissen sollten

    Linnemann bleibt bei höchstens 20 Krankenkassen: Was Versicherte wissen sollten

    Zielbild 20 Kassen – noch kein Zwangsgesetz, aber klare Debatte.

    Gesundheitsminister Carsten Linnemann hält an der Reduzierung von 93 auf maximal 20 Krankenkassen fest. Die FinanzKommission empfahl keine Zwangskonzentration; BKK und GKV-Spitzenverband warnen vor teuren Massenfusionen. Einordnung zur laufenden Fusionswelle.

    Zielbild 20 Kassen – noch kein Zwangsgesetz, aber klare Debatte.

    Linnemann bleibt bei höchstens 20 Krankenkassen: Was Versicherte wissen sollten

    Zielbild 20 Kassen – noch kein Zwangsgesetz, aber klare Debatte.

    Gesundheitsminister Carsten Linnemann hält an der Reduzierung von 93 auf maximal 20 Krankenkassen fest. Die FinanzKommission empfahl keine Zwangskonzentration; BKK und GKV-Spitzenverband warnen vor teuren Massenfusionen. Einordnung zur laufenden Fusionswelle.

    Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bleibt bei seinem Ziel: Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen soll von derzeit 93 auf höchstens 20 sinken – Einordnung zum findest du im FAQ. Ende August 2026 bekräftigte er als Minister: „Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe. Davon nehme ich nichts zurück.“ Für dich als Versicherten klingt das nach großer Umwälzung – deshalb lohnt ein ruhiger Blick auf Fakten, Gegenstimmen und den Unterschied zwischen politischem Zielbild und geltendem Recht.

    Was Linnemann konkret will

    Schon als CDU-Generalsekretär forderte Linnemann im April 2026 eine starke Konzentration: von rund 93 Kassen auf zehn bis 20. Im Raum stand zudem eine Mindestversichertenzahl von etwa einer Million Mitgliedern. Sein Argument: Viele Kassen böten im Kern dieselben Pflichtleistungen, die Verwaltung sei zu teuer, weniger Anbieter wären effizienter.

    Als Minister verweist er auf die FinanzKommission Gesundheit, die bis Ende 2026 weitere Strukturvorschläge vorlegen soll. Offen bleibt die Umsetzung – Mindestgrößen, Anreize oder Zwang. Wichtig: Ein Gesetz, das deine Kasse zwangsweise auflöst, gibt es derzeit nicht.

    Was die FinanzKommission tatsächlich gesagt hat

    Genau hier liegt der zentrale Widerspruch. Die FinanzKommission hat in ihrem ersten Bericht (Ende März 2026) eine Zwangskonzentration nicht empfohlen. Empirisch zeige sich kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Kassengröße und Verwaltungsausgaben je Versicherten: Es gebe kleine und große Kassen mit unter- wie überdurchschnittlichen Kosten.

    Weitere Kernpunkte:

    • Die Verwaltungsausgaben machen nur rund vier Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus – mit abnehmender Tendenz.
    • Schon die 20 größten Kassen versichern etwa 84 Prozent aller GKV-Mitglieder; die Landschaft ist längst stark konzentriert.
    • Ein Blick nach Österreich (Fusion der Gebietskrankenkassen 2020) zeigte keine klaren Kostenvorteile.
    • Einsparungen sieht die Kommission eher bei Digitalisierung, Prozessoptimierung und Wettbewerb über Zusatzbeiträge – nicht bei flächendeckenden Zwangsfusionen.

    Kurz: Linnemanns Zielgröße steht politisch im Raum, ist aber kein Ergebnis der Expertenempfehlung, auf der das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) aufbaute.

    Widerspruch von Klemm (BKK) und Blatt (GKV-SV)

    Aus der Selbstverwaltung kommt klare Kritik – genau am Kostenpunkt, den der Minister betont.

    Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes, warnt vor dem Maßstab der geplanten Massenfusionen: Solche Zusammenschlüsse kosteten zunächst sehr viel Geld. Neue IT-Systeme, Prozesse und Verträge müssten aufgesetzt werden; die Umstellung dauere Jahre. Wer glaube, Belegschaften ließen sich einfach konsolidieren und Personalkosten massiv streichen, irre sich gewaltig. Die gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungsarbeit für rund 74 Millionen Versicherte lasse sich „nicht einfach wegfusionieren“.

    Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, hält staatliche Zwangsfusionen für ökonomisch unsinnig. Der Wettbewerb habe bereits zu sehr niedrigen Verwaltungskosten geführt – laut Verband rund vier Cent je ausgegebenem Euro in der GKV, deutlich weniger als in der privaten Krankenversicherung. Von weit über tausend Kassen in den 1990er-Jahren seien heute 93 übrig. Blatt fordert echte Strukturreformen statt einer Debatte, die an der Realität vorbeigehe.

    Beide Seiten sagen: Weniger Kassen heißen nicht automatisch weniger Beitrag. Integrationskosten können sogar steigen – während das BStabG zugleich neue Verwaltungsaufgaben auferlegt.

    Kontext: Die Fusionswelle läuft bereits – freiwillig

    Unabhängig vom politischen Zielbild konzentriert sich der Markt schon jetzt. Freiwillige Zusammenschlüsse sind seit den 1990er-Jahren der normale Mechanismus. Aktuell zeichnen sich unter anderem ab:

    • IKK gesund plus und IKK Brandenburg und Berlin (geplant 1. Oktober 2026)
    • mkk und BKK Pfalz (Ziel 1. Januar 2027, ca. 660.000 Versicherte)
    • weitere BKK-Vorhaben um die BKK firmus (u. a. Heimat Krankenkasse zum 1. Juli 2027)

    Das ist Konsolidierung durch Selbstverwaltung und Aufsicht – kein Zwangsgesetz. Fusionen können dich betreffen, folgen aber Verfahren mit Genehmigung und Versichertenkommunikation.

    Was du als Versicherte oder Versicherter wissen solltest

    1. Kein Sofort-Handlungsbedarf wegen der 20-Kassen-Debatte.
    Das Minister-Zielbild ändert deine Mitgliedschaft nicht über Nacht. Solange kein Gesetz beschlossen und umgesetzt ist, bleibt dein Versicherungsschutz bestehen.

    2. Freiwillige Fusion ≠ Verlust des Schutzes.
    Geht deine Kasse in einer anderen auf, wechselst du in der Regel automatisch und ohne Lücke. Achte auf offizielle Schreiben und die Website deiner Kasse zu Karten, Apps und Arbeitgebermeldungen.

    3. Beitrag und Leistungen prüfen – nicht die Schlagzeile.
    Relevant bleiben Zusatzbeitrag, Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Service. Eine Fusion selbst löst kein Sonderkündigungsrecht aus; bei späterer Beitragserhöhung gelten die üblichen Wechselregeln.

    4. Auswahl im Blick behalten.
    Weniger Kassen können mittelfristig die Auswahl verengen. Solange das Wahlrecht gilt, lohnt ein periodischer Vergleich – ohne Alarmismus.

    5. Kommissionsbericht Ende 2026 beobachten.
    Ob daraus Gesetzesvorschläge werden, hängt vom nächsten Strukturbericht und der Politik ab. Die Debatte ist wichtig – aber nicht gleichbedeutend mit beschlossener Zwangskonzentration.

    Fazit: Einordnen statt aufschrecken

    Linnemann hält an höchstens 20 Krankenkassen fest und verknüpft das mit dem Kommissionsprozess bis Jahresende. Die FinanzKommission hat eine Zwangskonzentration bislang nicht empfohlen und keinen klaren Spareffekt durch reine Größenreduktion nachgewiesen. Klemm und Blatt widersprechen dem Einsparversprechen und verweisen auf hohe Integrationskosten sowie bereits niedrige Verwaltungskosten im Wettbewerb. Parallel läuft eine freiwillige Fusionswelle.

    Für dich: Versicherungsschutz und Wahlrecht bleiben der Maßstab. Verfolge die Kommunikation deiner Kasse, vergleiche Beitrag und Leistungen bei konkreten Fusionsmeldungen – und behandle das 20-Kassen-Ziel vorerst als politische Leitlinie, nicht als fertiges Reformgesetz. Mehr Antworten im FAQ Zielbild 20 Krankenkassen.

  • Krankenhausreform bundesweit: Was 20.700 Leistungsgruppenanträge für Versicherte bedeuten

    Krankenhausreform bundesweit: Was 20.700 Leistungsgruppenanträge für Versicherte bedeuten

    20.700 Anträge – Länder entscheiden bis Ende 2026.

    Rund 1.600 Kliniken haben etwa 20.700 Leistungsgruppen beantragt. Die Medizinischen Dienste haben größtenteils geprüft – jetzt entscheiden die Länder. Zuweisung bis Ende 2026, Start 1. Januar 2027. Rheinland-Pfalz ist Vorreiter. Was sich für dich als Versicherte:n ändert.

    Rund 1.600 somatische Krankenhäuser in Deutschland haben im Zuge der Krankenhausreform etwa 20.700 Leistungsgruppen beantragt. Die Medizinischen Dienste (MD) haben die Anträge in den meisten Ländern bis Ende Juli 2026 geprüft – jetzt entscheiden die Bundesländer, welches Haus welche Leistungen künftig anbieten darf. Für dich als Versicherte:n wird daraus ab 1. Januar 2027 spürbar: Nicht jede Klinik macht dann noch alles. Qualität und Spezialisierung sollen steigen – Wege bei planbaren Eingriffen können länger werden.

    Was Leistungsgruppen sind – und warum sie jetzt zählen

    Bisher steuerten die Länder die Krankenhauslandschaft vor allem über Betten und Fachabteilungen. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) von 2024 und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) von 2026 gilt ein neues Raster: 61 bundeseinheitliche . Dahinter stecken klar umrissene Versorgungsbereiche – von der Allgemeinen Inneren Medizin über Geburtshilfe bis zu Endoprothetik Hüfte/Knie oder Krebsoperationen – mit Vorgaben zu Personal, Technik und Qualität.

    Die Regel ist folgenreich: Nur wer eine Leistungsgruppe vom Land zugewiesen bekommt, darf die zugehörigen Leistungen künftig durchführen und abrechnen. Ziel: bessere Qualität, weniger Doppelstrukturen bei elektiven Eingriffen und eine klarere Arbeitsteilung zwischen Kliniken.

    Die Zahlen: 12 bis 30 Anträge pro Haus

    Das Deutsche Ärzteblatt hat bei den Medizinischen Diensten und den Landesgesundheitsministerien nachgefragt. Ergebnis der Länderabfrage:

    • knapp 1.600 somatische Kliniken (ohne den Sonderfall Nordrhein-Westfalen in der Zählung der Antragsrunde)
    • rund 20.700 Leistungsgruppenanträge insgesamt
    • im Schnitt 12 bis 30 Anträge pro Krankenhaus
    • Berlin liegt bei etwa 30 Anträgen je Haus an der Spitze, Brandenburg bei etwa 12
    • in den übrigen Ländern bewegt sich der Schnitt meist zwischen 13 und 20

    Wichtig: Die Zahl der am Ende zugewiesenen Leistungsgruppen wird deutlich unter den 20.700 Anträgen liegen. Der MD prüft Personal und Technik; danach entscheiden die Länder nach Versorgungsbedarf, Erreichbarkeit und regionaler Dichte. Auch positiv begutachtete Anträge können bei Überangebot abgelehnt werden.

    Typische Anträge: Innere, Chirurgie – und Engpässe bei Spezialleistungen

    Erste Hinweise aus Bayern, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zeigen ein klares Muster: Besonders häufig beantragt wurden Leistungen der allgemeinen Grundversorgung – vor allem Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie und Intensivmedizin. Parallel gab es viele Anträge in der Endoprothetik Hüfte und Knie. In Bayern spielt zudem die Kardiologie eine große Rolle; die Geburtshilfe bleibt landesweit sensibel.

    Bei planbaren Spezialbereichen zeichnen sich regionale Überangebote ab – etwa bei Endoprothetik, Wirbelsäuleneingriffen und bariatrischer Chirurgie. Dort werden Auswahlentscheidungen nötig. Gleichzeitig legen Länder besonderes Augenmerk auf Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung.

    In Rheinland-Pfalz lagen rund 70 Prozent der MD-Gutachten positiv, etwa 30 Prozent negativ; häufig scheiterten Belegabteilungen an Personalerfordernissen bzw. Nachweisen. Positiv geprüft heißt aber nicht automatisch zugewiesen – das Land entscheidet über den Versorgungszuschnitt.

    Rheinland-Pfalz als Blaupause – andere Länder folgen

    Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland die beabsichtigte Leistungsgruppenverteilung offengelegt. Grundlage: 1.325 Anträge bzw. MD-Gutachten, davon rund 79 Prozent positiv. Das Land will alle 74 Standorte erhalten und sieben Häuser zu Regiokliniken umbauen. Anhörung läuft im September; Feststellungsbescheide sollen noch 2026 ergehen, Wirksamkeit mit dem neuen Krankenhausplan zum 1. Januar 2027.

    Bundesweit sind die MD-Prüfungen in den meisten Ländern abgeschlossen (Frist: 31. Juli 2026). In Thüringen und Bremen laufen Restarbeiten noch; Brandenburg startete eine zweite Antragsrunde und plant die Neuaufstellung erst ab 2028. Nordrhein-Westfalen ist Sonderfall: Dort gilt bereits eine Planung nach Leistungsgruppen; die bundesweite Systematik muss erst ab 2031 angepasst werden. Die meisten übrigen Länder wollen Zuweisungen bis Ende 2026 und Start zum 1. Januar 2027.

    Was bedeutet das für dich als Versicherte:n?

    Kurzfristig ändert sich im Herbst 2026 für die meisten Patientinnen und Patienten noch wenig. Spürbar wird die Reform vor allem ab dem Stichtag 01.01.2027:

    1. Notfall und Grundversorgung bleiben nah. Innere Medizin, allgemeine Chirurgie und Intensivmedizin sind flächendeckend stark beantragt – die Alltagsversorgung soll gesichert bleiben.
    2. Planbare Spezial-Eingriffe können woanders stattfinden. Neue Hüfte, Knie, Wirbelsäule oder bestimmte Krebs-OPs werden stärker an Häuser mit ausreichender Menge und Qualität gebündelt. Das kann längere Anfahrten bedeuten – oft aber auch erfahrenere Teams.
    3. Deine Kasse zahlt nur zugewiesene Leistungen. Ohne Leistungsgruppe keine Abrechnung für diesen Bereich. Für dich heißt das: Vor elektiven Eingriffen lohnt ein Blick, ob die Wunschklinik die Leistung überhaupt noch anbieten darf.
    4. Regionale Unterschiede sind gewollt. Länder entscheiden unterschiedlich schnell und streng. Was in Rheinland-Pfalz schon klar skizziert ist, kann in Brandenburg erst 2028 greifen.
    5. Qualität vor „alles unter einem Dach“. Die Reform zielt nicht darauf, jedes Krankenhaus zu schließen, sondern darauf, dass komplizierte Eingriffe dort landen, wo Personal, Geräte und Fallzahlen stimmen.

    Praktischer Tipp: Bei planbaren Operationen früh mit Hausarztpraxis und Krankenkasse klären, welche Kliniken in deiner Region die passende Leistungsgruppe haben. Was Leistungsgruppen bedeuten, erklärt das FAQ Krankenhaus-Leistungsgruppen. Bundes-Klinik-Atlas und Landesinformationen werden wichtiger. Für Notfälle gilt weiter: Der nächste geeignete Standort zählt.

    Fazit: Entscheidungswelle vor dem Jahreswechsel

    Die knapp 20.700 Anträge markieren den Übergang von der Bettenplanung zur qualitätsgebundenen Leistungsgruppenwelt. In den kommenden Wochen fallen die Landesbeschlüsse; bis Ende 2026 sollen die meisten Zuweisungen stehen. Ab 1. Januar 2027 gilt für die meisten Länder: Ohne Leistungsgruppe keine Abrechnung. Für dich als GKV-Versicherte:n heißt das Transparenz und Konzentration – mit dem Versprechen besserer Qualität, aber oft etwas längeren Wegen zum Spezialisten. Rheinland-Pfalz zeigt die neue Landkarte bereits; der Rest der Republik folgt.

  • ePA-Befüllung: Vergütung bleibt bis Jahresende – was das bedeutet

    ePA-Befüllung: Vergütung bleibt bis Jahresende – was das bedeutet

    Vergütung bis Silvester – Zeitfenster für die ePA-Befüllung nutzen.

    Der Erweiterte Bewertungsausschuss verlängert die ePA-Befüllungsvergütung und weitere TSVG-Zuschläge bis 31.12.2026. EBM-Streichungen greifen erst ab 1.1.2027 – ein wichtiges Planungsfenster für Praxen und die elektronische Patientenakte.

    Die elektronische Patientenakte (ePA) soll der digitale Ort sein, an dem Befunde, Medikamente und Behandlungsschritte zusammenlaufen. Damit das funktioniert, müssen Praxen die Akte aber auch befüllen – und genau dafür gab es bislang eine eigene Vergütung. Nun ist klar: Diese Vergütung und weitere TSVG-Zuschläge bleiben bis zum 31. Dezember 2026 abrechenbar. Erst ab dem 1. Januar 2027 fallen die entsprechenden Positionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) weg. Für Versicherte und Praxen heißt das vor allem eines: Es gibt noch ein klares – und es lohnt sich, es zu nutzen.

    Was der Erweiterte Bewertungsausschuss entschieden hat

    Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Frist verlängert: Die Vergütung der ePA-Befüllung sowie weitere Zuschläge aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) können noch bis 31.12.2026 abgerechnet werden. Die Streichung der zugehörigen EBM-Ziffern erfolgt erst zum 1.1.2027.

    Konkret betroffen sind unter anderem die Gebührenordnungspositionen (GOP)

    • 01648,
    • 01647 und
    • 01431

    sowie TSS-Zuschläge (Terminservicestelle). Wer diese Leistungen und Zuschläge in der Praxisplanung bisher schon eingeplant hatte, behält damit bis Jahresende Planungssicherheit – statt eines abrupten Schnittes mitten im Jahr.

    Vergütung bis 31.12.2026 – EBM-Streichungen erst ab 1.1.2027.
    Vergütung bis 31.12.2026 – EBM-Streichungen erst ab 1.1.2027.

    Warum überhaupt eine Verlängerung nötig war

    Hintergrund ist das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Mit diesem Gesetz entfiel die Rechtsgrundlage für Teile der ePA- und TSVG-Vergütung. Offen war danach nicht mehr nur das „ob“, sondern vor allem das „wann“: Ab welchem Stichtag dürfen die EBM-Positionen nicht mehr abgerechnet werden?

    Der GKV-Spitzenverband wollte ein früheres Ende. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat sich dagegen für die Verlängerung bis Jahresende entschieden. Ergebnis: Die Vergütung läuft weiter durch das vierte Quartal 2026 – und erst mit dem Jahreswechsel 2027 entfallen die genannten Positionen.

    Für die Praxisalltag-Logik ist das entscheidend. Abrechnungsregeln, Software-Updates und Teamabläufe lassen sich selten von heute auf morgen umstellen. Eine klare Frist bis Silvester gibt Praxen und Kassenärztlichen Vereinigungen Zeit, Prozesse, Dokumentation und Abrechnung sauber zu Ende zu bringen.

    Was „ePA-Befüllung“ eigentlich heißt

    Für dich als Versicherte:n klingt „Befüllung“ zunächst technisch. Gemeint ist etwas sehr Praktisches: Ärztinnen und Ärzte stellen relevante Informationen in deine elektronische Patientenakte ein – also genau die Daten, die später anderen Behandelnden helfen können, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und den Überblick zu behalten.

    Ohne Befüllung bleibt die ePA eine leere Hülle. Mit Befüllung wird sie zum Werkzeug: Impfungen, Befunde, Medikationsübersichten und Behandlungsinformationen können dort landen, sofern du dem nicht widersprichst und die Praxis die Akte nutzt. Die Vergütung war und ist ein Anreiz, diesen Schritt nicht „irgendwann“, sondern im laufenden Praxisbetrieb zu erledigen.

    Genau deshalb ist das Motivationsfenster bis zum Stichtag so relevant: Solange die Befüllung vergütet wird, bleibt der wirtschaftliche Anreiz bestehen. Ab dem 1.1.2027 entfallen die entsprechenden EBM-Positionen – dann ändert sich die Rechnung für die Praxis.

    Planbarkeit für Praxen – und was Versicherte davon haben

    Aus Praxissicht geht es um Planbarkeit. Wer Termine, Dokumentationsroutinen und Abrechnung quartalsweise steuert, braucht verlässliche Regeln. Die Verlängerung bis Jahresende schafft genau das: Die betroffenen GOPs und TSS-Zuschläge bleiben im bekannten Rahmen abrechenbar. Das erleichtert die Organisation im Team – von der medizinischen Fachangestellten bis zur Abrechnungsstelle.

    Für dich als Versicherte:n steckt dahinter ein indirekter, aber greifbarer Nutzen:

    1. Mehr Chance auf eine gefüllte Akte: Solange Befüllung vergütet wird, bleibt der Anreiz höher, Daten tatsächlich einzupflegen.
    2. Klarer Stichtag: Bis 31.12.2026 gilt die bisherige Vergütungslogik; ab 1.1.2027 entfallen die genannten EBM-Positionen.
    3. Weniger Chaos im Übergang: Eine geordnete Frist wirkt besser als ein plötzlicher Stopp – und das hilft auch der Qualität der übermittelten Daten.

    Kurz gesagt: Die Fristverlängerung hilft, weil sie den Umbau vom „vergüteten Anreiz“ zum „Regelbetrieb ohne diese Extravergütung“ zeitlich entschärft. Ob Praxen das Fenster nutzen, entscheidet mit darüber, wie nützlich deine ePA im Alltag wirklich wird.

    Was du jetzt tun kannst

    Du musst keine EBM-Ziffern auswendig lernen. Hilfreich ist aber, die ePA aktiv mitzudenken – besonders in den kommenden Monaten, solange die Befüllungsvergütung noch läuft:

    • Prüfe in deiner Krankenkassen-App oder am ePA-Zugang, ob deine Akte angelegt und freigeschaltet ist.
    • Frage bei Arztterminen nach, ob relevante Befunde und Medikamente in die ePA übernommen werden.
    • Kläre Widersprüche und Zugriffsrechte bewusst: Du entscheidest mit, wer was sehen darf.
    • Nutze das Jahresende als Anlass, offene Dokumente (Impfstatus, Allergien, aktuelle Medikation) mit deiner Praxis zu sortieren.

    Für Praxen und TI-/Digital-Dienstleister bleibt bis zum Stichtag ein Motivationsfenster: Prozesse zur ePA-Befüllung können jetzt noch unter den bekannten Vergütungsbedingungen etabliert oder nachgezogen werden. Danach entfallen die genannten Positionen – der organisatorische Nutzen der ePA bleibt, die Extravergütung über diese GOPs aber nicht.

    Fazit: Zeitfenster nutzen, bevor der Anreiz wegfällt

    Die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses ist nüchtern, aber wichtig: ePA-Befüllungsvergütung und weitere TSVG-Zuschläge bleiben bis 31.12.2026 abrechenbar; EBM-Streichungen greifen ab 1.1.2027. Ausgelöst wurde die Unsicherheit durch das BStabG, das die Rechtsgrundlage für Teile dieser Vergütung entfallen ließ. Der GKV-Spitzenverband wollte früher stoppen – durchgesetzt hat sich die Verlängerung bis Jahresende.

    Für Versicherte heißt das: Die nächsten Monate sind ein praktisches Fenster, in dem Praxen besonders guten Grund haben, die ePA wirklich zu befüllen. Mehr Details zum Zeitfenster findest du im FAQ ePA-Befüllung 2026. Für Praxen heißt es: Planbarkeit bis Silvester – und danach neue Abrechnung ohne die genannten GOPs und TSS-Zuschläge. Wer die Akte jetzt ordentlich füllt, profitiert später davon, egal ob die Extravergütung noch läuft oder nicht.