Spargesetz wird nachgebessert: Der Brief bei Beitragserhöhung kommt zurück, Psychotherapie für Kinder ohne Deckel

Vater sitzt mit seiner jugendlichen Tochter im Herbst auf einer Parkbank, den Arm locker um ihre Schulter

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Drei Änderungen, die du im Alltag merkst.

Spargesetz-Änderungen: Info-Pflicht bei höherem Zusatzbeitrag kommt zurück, Kinder-Psychotherapie ohne Budgetdeckel, Teilkrankschreibung erst 2028.

Im Juli hat der Bundestag das Spargesetz für die Krankenkassen beschlossen, offiziell heißt es GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Kaum drei Monate später wird es schon wieder geändert. Die Koalition hat zwölf Änderungsanträge vorgelegt, der Gesundheitsausschuss hat sie am Mittwoch beraten. Sie hängen an der Notfallreform, über die der Bundestag heute abstimmen soll. Der BKK Dachverband kommentierte das trocken mit „Kaum beschlossen, schon aufgeweicht.“ Für Versicherte sind aber gerade diese Nachbesserungen interessant, weil sie drei Dinge betreffen, die viele im Alltag direkt merken.

Update, 15.10., 10:17: Der Bundestag hat die Folgeänderungen zum Spargesetz zusammen mit der Notfallreform am Donnerstag beschlossen (Bundesgesundheitsministerium).

In 30 Sekunden

Wenn deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, muss sie dich nach den Plänen wieder persönlich informieren, per Brief oder digital, wenn du dem zugestimmt hast. Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, für schwer psychisch kranke Menschen und dringliche Akutbehandlungen soll wieder außerhalb des Praxisbudgets bezahlt werden. Wer schon in Behandlung ist, muss keine Mengengrenze fürchten. Die Teilkrankschreibung kommt erst am 1. Juli 2028. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 20. November damit.

Der Hinweis bei einer Beitragserhöhung kommt zurück

Mit dem Spargesetz war die Pflicht der Kassen weggefallen, ihre Mitglieder persönlich anzuschreiben, wenn der Zusatzbeitrag steigt. Wer es nicht zufällig in der Zeitung las, merkte die Erhöhung erst auf der Gehaltsabrechnung. Laut Ärzteblatt sollen die Kassen nun „doch wieder verpflichtet“ werden, schriftlich oder digital über eine Erhöhung zu informieren.

Digital heißt zum Beispiel über das Postfach in der App oder im Kundenportal deiner Kasse. Das gilt aber nur, wenn du diesem Kontaktweg zugestimmt hast, ansonsten kommt ein Brief. Praktisch ist das vor allem wegen des Sonderkündigungsrechts: Wer rechtzeitig von einer Erhöhung erfährt, kann in Ruhe vergleichen und bei Bedarf wechseln. Wie die Regel bisher aussah und was sich ändert, erklärt unsere FAQ zur .

Psychotherapie: Kein Abbruch wegen Budgetgrenzen

Für viele Familien ist das die wichtigste Änderung. Das Spargesetz hatte Psychotherapie stärker unter ein festes Budget gestellt. Nach den Änderungsanträgen soll die Behandlung künftig wieder extrabudgetär bezahlt werden, also ohne diesen Deckel, und zwar für drei Gruppen: Kinder und Jugendliche, schwer psychisch kranke Versicherte und dringliche Akutbehandlungen. Welche Fälle als dringlich gelten, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest, das oberste Gremium der Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen.

Besonders wichtig für alle, die schon in Therapie sind: Bei begonnenen Behandlungen soll es keine Mengenbegrenzung geben. Wenn dein Kind also gerade eine Psychotherapie macht, muss es keinen Abbruch fürchten, nur weil ein Budget aufgebraucht ist. Mehr dazu in unserer FAQ zur .

Teilkrankschreibung erst 2028

Die Möglichkeit, sich nur teilweise krankschreiben zu lassen und zum Beispiel mit reduzierter Stundenzahl zu arbeiten, kommt später als geplant. Der Start soll auf den 1. Juli 2028 verschoben werden. Für Berufstätige ändert sich damit vorerst nichts: Eine Krankschreibung gilt wie bisher ganz oder gar nicht. Alle Termine aus dem Spargesetz haben wir in der FAQ zu den gesammelt.

Was sonst noch drinsteht

Ambulante Operationen sollen weiter außerhalb des Budgets vergütet werden, die geplanten Hybrid-DRG ab 2028 werden gestrichen. Bei cannabishaltigen Fertigarzneimitteln soll ein Therapieversuch nur noch in der zugelassenen Indikation möglich sein. Die umstrittenen Ausschreibungen für Krebsmedikamente, die in Apotheken zubereitet werden, sind laut Ärzteblatt vom Tisch.

Wie es weitergeht

Das Spargesetz selbst gilt bereits, beschlossen wurde es am 10. Juli. Die Nachbesserungen laufen nun als Anhang an der Notfallreform durch das Parlament. Nach dem Bundestag ist der Bundesrat am 20. November an der Reihe. Erst danach steht fest, ab wann die einzelnen Punkte gelten.

Für die Kassen bedeutet das Arbeit: Sie müssen ihre Anschreiben an Mitglieder wieder einplanen und klären, wer schon in den digitalen Kontaktweg eingewilligt hat. Für dich lohnt es sich deshalb, in den kommenden Wochen einmal in die App oder das Kundenportal deiner Kasse zu schauen. Dann weißt du, auf welchem Weg dich eine mögliche Nachricht zum Zusatzbeitrag 2027 erreicht, und verpasst keine Frist für das Sonderkündigungsrecht.

Was du tun kannst

  1. Den Kontaktweg in der Kassen-App prüfen. Wenn du Post lieber digital bekommst, schau, ob du zugestimmt hast. Sonst kommt die Info zur Erhöhung per Brief.
  2. Eine laufende Therapie deines Kindes weiterführen. Es gibt keinen Grund, aus Sorge vor Budgetgrenzen etwas abzubrechen. Bei Fragen hilft die Praxis.
  3. Bei neuem Therapiebedarf früh anfragen. Wartezeiten bleiben ein Thema. Die Terminservicestelle unter 116117 kann bei der Suche helfen.
  4. Mit der Teilkrankschreibung nicht vor 2028 planen. Bis dahin bleibt es bei der bisherigen Krankschreibung.

Endgültig wird das alles erst nach der Befassung im Bundesrat, voraussichtlich am 20. November. Wir halten dich auf dem Laufenden.

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