Anhörung ab 21.09. – Bescheide im Dezember, Wirkung 01.01.2027.
Ab 21.09.2026 erfahren Kliniken in Schleswig-Holstein die beabsichtigten Leistungsgruppen-Zuweisungen und Ablehnungen. Stellungnahmen bis 31.10., Feststellungsbescheide im Dezember mit Wirkung 01.01.2027 – und was das für deine Erreichbarkeit heißt.
Ab 21. September 2026 geht Schleswig-Holstein in die heiße Phase der Krankenhausreform: Kliniken erfahren im Anhörungsverfahren, welche Leistungsgruppen ihnen ab 1. Januar 2027 zugewiesen werden sollen – und für welche Anträge Ablehnungen vorgesehen sind. Stellungnahmen und Nachweise sind bis 31. Oktober möglich; die endgültigen Feststellungsbescheide sollen im Dezember kommen. Für dich als gesetzlich Versicherte:n im Norden zählt vor allem: Bleibt dein nächstes Krankenhaus erreichbar – und welche Leistungen liegen künftig wo?
Was jetzt genau passiert
LeistungsgruppenKrankenhaus-Leistungsgruppen61 bundeseinheitliche Leistungsgruppen mit Vorgaben zu Personal, Technik, Qualität – Länder entscheiden. sind das Raster der bundesweiten Krankenhausreform: Nur wer eine Leistungsgruppe vom Land zugewiesen bekommt, darf die zugehörigen stationären Leistungen künftig erbringen und abrechnen. Grundlage in Schleswig-Holstein sind die Prüfgutachten des Medizinischen Dienstes Nord. Der MD Nord hat Ende Juli 1.519 Gutachten an Hamburg und Schleswig-Holstein übergeben – davon 875 Anträge für Schleswig-Holstein und 644 für Hamburg. Die Länder entscheiden danach in der Planung über Zuteilung, Bündelung oder Ablehnung.
Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken hat den Ablauf im Sozialausschuss erläutert: Mit den vorläufigen Mitteilungen ist noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Klinikleitungen können in der Anhörungsphase Stellung nehmen und ergänzende Unterlagen nachreichen, die eine abweichende Bewertung begründen können. Geplant ist danach ein Feststellungsbescheid pro Krankenhausstandort – mit allen Anträgen zu Leistungsgruppen, Fachkrankenhaus-Ausweisung und weiteren Feststellungen, Wirkung 01.01.2027. Die Anhörungsschreiben sind analog aufgebaut.
Sechs Regionalkonferenzen: Zielbilder vor den Herbstferien
Parallel bereitet das Ministerium sechs Regionalkonferenzen in den Versorgungsregionen vor. Sie sollen an zentralen Orten zwischen Ende September und Beginn der Herbstferien (12. Oktober) stattfinden. Dort wird dargestellt, welche Rolle die Krankenhäuser künftig übernehmen und wo Leistungen konzentriert werden sollen – ausdrücklich als Zielbilder, weil das Zuweisungsverfahren dann noch nicht abgeschlossen ist.
Eingeladen sind unter anderem Kommunalpolitik, Landtags- und Bundestagsabgeordnete, Vertreterinnen und Vertreter der Kranken- und Ersatzkassen, der Krankenhausgesellschaft sowie Klinikgeschäftsführungen. Für dich interessant: Die Konferenzen sollen nach Angaben des Ministeriums öffentlich online gestreamt werden, sobald die Termine feststehen. Das ist dein Fenster, um regional zu verstehen, wohin Spezialisierung und Konzentration gehen – ohne auf den endgültigen Bescheid im Dezember warten zu müssen.
Psychiatrie läuft separat – und Transformationsprojekte starten parallel
Wichtig zur Einordnung: Die psychiatrischen Leistungsgruppen folgen einem eigenen Zeitplan. Das Anhörungsverfahren dazu war im Juni abgeschlossen; eine Zuweisung ist im Laufe des Jahres 2027 vorgesehen, das Inkrafttreten zum 1. Januar 2028. Für somatische Leistungen gilt also der Stichtag 2027 – für Psychiatrie ein Jahr später.
Ergänzend greifen erste Mittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds: Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat Ende Juli die ersten beiden SH-Bescheide erteilt – unter anderem für die Weiterentwicklung der Notaufnahme in Rendsburg zu einem integrierten Notfallzentrum (INZ) und für einen Hubschrauber-Dachlandeplatz in Bad Segeberg. Das sind keine Leistungsgruppen-Zuweisungen, aber Signale, wo Notfallstrukturen parallel modernisiert werden.
Was das für dich als Versicherte:n im Norden heißt
- Erreichbarkeit bleibt Thema – Portfolio ändert sich. Die Anhörung entscheidet nicht nur über Klinikstandorte im Großen, sondern vor allem darüber, welche Leistungen wo bleiben. Wohnortnahe Grundversorgung und Notfallketten sollen gesichert werden; planbare Spezialleistungen können stärker gebündelt werden. Für dich heißt das oft: Das nächste Haus bleibt, aber nicht jedes Spektrum bleibt dort.
- Das Anhörungsfenster ist klinisch – für dich zählt Transparenz. Du selbst reichst keine Stellungnahme ein. Aber Streams der Regionalkonferenzen und spätere Bescheide helfen dir, vor elektiven Eingriffen zu klären: Darf meine Wunschklinik die Leistung ab 2027 überhaupt noch anbieten? Ohne zugewiesene Leistungsgruppe keine Abrechnung in diesem Bereich.
- Unterschied zu Rheinland-Pfalz – kurz und klar: RLP hat als erstes Land die beabsichtigte Verteilung öffentlich offengelegt. Schleswig-Holstein geht den Weg über Klinik-Anhörung, Regionalkonferenzen mit Zielbildern und Bescheide im Dezember. Kein zweites „RLP-Modell“, kein Wiederholen der dortigen Standortliste – eigener Landesfahrplan, gleicher bundesweiter Stichtag 01.01.2027 für die somatischen Leistungsgruppen.
- Kasse und Hausarztpraxis früh einbeziehen. Vor planbaren OPs oder Spezialbehandlungen lohnt der Check bei Krankenkasse und behandelnder Praxis, sobald die Zuordnungen klarer werden – besonders wenn du eine bestimmte Klinik fest im Blick hast. Bei Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt gilt weiter der Notruf 112; daran ändert die Leistungsgruppen-Zuweisung nichts am Notfallprinzip.
Praktischer Merksatz: Behalte Herbst 2026 im Kalender. Die Anhörung läuft hinter den Klinikmauern – die Regionalkonferenzen und die Dezember-Bescheide machen die neue Versorgungskarte für dich lesbar.
Fazit: Hot-Phase mit klarem Kalender
Schleswig-Holstein steckt in der entscheidenden Umsetzungsphase: Anhörung 21.09.–31.10.2026, sechs Regionalkonferenzen bis zu den Herbstferien, Feststellungsbescheide im Dezember, Wirkung 01.01.2027. Psychiatrie folgt mit Zuweisung 2027 und Start 01.01.2028. Für dich im Norden heißt das: Behalte Erreichbarkeit und Leistungsportfolio im Blick, nutze die geplanten Streams der Regionalkonferenzen – und rechne damit, dass ab 2027 nicht mehr jedes Haus jede Leistung anbietet, auch wenn die Versorgungsregion weiter abgedeckt bleibt. Wer planbare Eingriffe vorhat, sollte die Zuordnung früh klären statt kurz vor dem Termin.


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