Info-Pflicht zurück – bis dahin selbst checken.
Gesundheitsminister Linnemann will die erst Ende Juli gestrichene Informationspflicht der Krankenkassen bei Zusatzbeitragserhöhungen wieder einführen – digital per App oder schriftlich. Bis ein Gesetz steht, bleibst du selbst in der Pflicht: Zusatzbeitrag checken, Fristen kennen, Sonderkündigung nutzen.
Am 19. September 2026 meldet die Rheinische Post (übernommen u. a. von dpa, Deutschlandfunk und ZDF): Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die kürzlich gestrichene Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen, dich bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags aktiv zu informieren, im Kern wieder einführen. „Beitragssätze sind entscheidende Informationen für die Versicherten“, sagte er dem Blatt. Die Kassen sollten ihre Mitglieder „auch in Zukunft individuell informieren müssen, etwa digital per Krankenkassen-App oder schriftlich.“ Es gehe um das Vertrauen der Versicherten in ihre Kasse.
Für dich ist das eine politische Kehrtwende – aber noch kein neues Gesetz. Bis dahin gilt: Niemand muss dich gesondert anschreiben.
Was Ende Juli gestrichen wurde
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) entfiel zum 30. Juli 2026 die Pflicht der Krankenkassen, Mitglieder bei einer Erhöhung des ZusatzbeitragsZusatzbeitrag – häufige FragenZum allgemeinen Beitragssatz kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag; er entscheidet mit über Beitrag und Wechselrecht. gesondert zu informieren. Was der Wegfall der InformationspflichtZusatzbeitrag: Info-Pflicht wegSeit Ende Juli 2026 musst du Erhöhungen selbst entdecken; Sonderkündigung bleibt; Linnemann will Info-Pflicht zurück. für dich heißt, erklären wir im FAQ. Im parlamentarischen Verfahren wurde die Regelung in § 175 Abs. 4 SGB V gestrichen. Begründet wurde das mit Entbürokratisierung und Einsparungen: Bis dahin mussten Kassen Millionen Briefe drucken und versenden; Branchenschätzungen sprechen von ein bis zwei Euro pro Schreiben.
Wichtig für dich: Das Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags wurde nicht abgeschafft. Erhöht deine Kasse den Satz, entfällt die übliche Bindung von mindestens zwölf Monaten. Du musst die Kündigung aber bis zum Ende des Monats einreichen, in dem der höhere Zusatzbeitrag erstmals gilt. Verpasst du diesen Stichtag, greift das Sonderrecht für diese Erhöhung nicht mehr.
Warum Verbraucherschützer Alarm schlagen
Ohne Brief oder App-Hinweis merken viele Versicherte eine Erhöhung erst an der Lohnabrechnung – oft erst am Monatsende, wenn die Kündigungsfrist schon fast oder ganz abgelaufen ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Streichung scharf kritisiert und die Wiedereinführung gefordert.
Eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des vzbv (veröffentlicht am 11. September 2026) zeigt das Ausmaß: 76 Prozent der gesetzlich Versicherten wussten nicht, dass die Informationspflicht weggefallen ist. 72 Prozent finden den Wegfall vollkommen falsch, weitere 22 Prozent eher falsch. Als angemessenen Weg halten 84 Prozent eine Information ausschließlich per Brief; nur 9 Prozent halten eine reine Website-Meldung für ausreichend. Vorständin Ramona Pop sprach von einem „Unding“ und davon, dass das Sonderkündigungsrecht damit faktisch ausgehöhlt werde.
Linnemann: App oder Brief – aber noch ohne Zeitplan
Laut Rheinischer Post soll die Informationspflicht im Rahmen weiterer Änderungen am Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurückkommen. Linnemann nennt ausdrücklich zwei Wege: individuell digital (z. B. Krankenkassen-App) oder schriftlich. Einen konkreten Gesetzestext und einen verbindlichen Zeitplan nennen die vorliegenden Berichte vom 19./20. September nicht.
Der GKV-Spitzenverband begrüßt Information grundsätzlich, warnt aber vor neuer Bürokratie. Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt sagte dem Blatt: Selbstverständlich sei es gut und richtig, Versicherte über Beitragssatzänderungen zu informieren. Was man nicht brauche, seien bürokratische Vorgaben ohne echten Mehrwert, die nur Verwaltungskosten erhöhen. Zentral sei, digitale Wege nutzen zu können.
Was Zusatzbeitrag und Gesamtsatz bedeuten
Jede Krankenkasse setzt ihren Zusatzbeitrag nach ihrer Finanzlage selbst fest. Agenturangaben nennen den Durchschnitt derzeit mit rund 3,1 Prozent. Dazu kommt der einheitliche allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens; Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Gesamtbeitrag in der Regel hälftig. Schon kleine Anhebungen summieren sich im Jahr – deshalb sind Satz und Fristen entscheidend.
Ratgeber: Was du bis zur gesetzlichen Änderung tun kannst
Bis die Info-Pflicht wieder gilt, bleibst du handlungsfähig, wenn du aktiv bleibst:
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Zusatzbeitrag regelmäßig checken
Schau auf der Website deiner Kasse und – falls vorhanden – in App oder Online-Postfach nach dem aktuellen Satz. Viele Kassen passen den Beitrag nicht nur zum Jahreswechsel, sondern mitten im Jahr an. -
Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung lesen
Steigt der KV-Abzug, ohne dass sich Brutto oder andere Abzüge erklären, kann der Zusatzbeitrag gestiegen sein. Kläre Unsicherheiten bei Personalabrechnung oder Kasse. -
Frist im Kalender setzen
Sobald du eine Erhöhung siehst: Sonderkündigung bis Monatsende des Erhöhungsmonats. Beispiel: Erhöhung zum 1. Oktober → Kündigung bis 31. Oktober. Die Mitgliedschaft endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats; der Wechsel wird zum 1. des darauffolgenden Monats wirksam. -
Neue Kasse parallel organisieren
Vergleiche nicht nur den Zusatzbeitrag, sondern auch Satzungsleistungen, Bonus und Service. Die neue Kasse muss dich aufnehmen; die Kündigung bei der alten läuft mit der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist. -
Freiwillige Hinweise nicht als Sicherheit nehmen
Manche Kassen informieren weiter per App oder Magazin – gesetzlich sind sie dazu derzeit nicht verpflichtet. Verlasse dich nicht allein darauf. -
Politik beobachten, nicht abwarten
Linnemanns Ankündigung ist ein Signal, aber noch keine Pflicht. Bis zur Verkündung eines neuen Gesetzes gilt der Status nach dem BStabG vom 30. Juli 2026.
Fazit: Kurswechsel angekündigt – Wachsamkeit bleibt
Linnemann will die Info-Pflicht zurück: individuell per App oder Brief, begründet mit Vertrauen. Verbraucherschützer sehen sich bestätigt; der GKV-Spitzenverband pocht auf digitale, schlanke Wege. Konkreter Gesetzestext und Zeitplan fehlen in den Berichten vom 19./20. September noch. Für dich zählt weiter: Zusatzbeitrag prüfen, Fristen kennen, Sonderkündigung rechtzeitig nutzen – erst wenn die Pflicht wieder gilt, übernimmt die Kasse den Weckruf.
Quellen
- Deutschlandfunk: Linnemann – Kassen sollen wieder über Anhebung des Zusatzbeitrags informieren müssen
- ZDF heute: Linnemann – Kassen sollen über Beitragsanhebung informieren
- finanznachrichten.de / dpa-AFX: Minister – Kassen sollen Beitragsanhebung doch mitteilen
- vzbv: Beitrag steigt, Kasse schweigt – Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht (11.09.2026)


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