Kindkrankentage: Ab 2027 wieder zehn Tage – was das für dich heißt

Kindkrankentage: Ab 2027 wieder zehn Tage – was das für dich heißt

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Ab 2027 wieder zehn Tage – plane jetzt.

Gesundheitsminister Linnemann lehnt in der Regierungsbefragung am 23.09.2026 eine erneute Verlängerung der Corona-Sonderregel ab. 2026 bleiben 15 Tage je Elternteil – ohne Fortschreibung gelten ab 2027 wieder zehn (Alleinerziehende: 20).

Kindkrankentage: Ab 2027 wieder zehn Tage – was das für dich heißt

Ab 2027 wieder zehn Tage – plane jetzt.

Gesundheitsminister Linnemann lehnt in der Regierungsbefragung am 23.09.2026 eine erneute Verlängerung der Corona-Sonderregel ab. 2026 bleiben 15 Tage je Elternteil – ohne Fortschreibung gelten ab 2027 wieder zehn (Alleinerziehende: 20).

Das Kind hat Fieber, die Kita ruft an, und du musst zu Hause bleiben – genau dann zählt jeder Kindkrankentag. Am 23. September 2026 hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann in der Regierungsbefragung im Bundestag klar gemacht: Er will die Corona-Sonderregel beim Kinderkrankengeld nicht erneut verlängern. Für dich mit Kind unter zwölf ändert sich in diesem Jahr noch nichts – ab 2027 wird der Anspruch kürzer, wenn der Bundestag die Regelung nicht doch fortschreibt.

In 30 Sekunden

2026 gilt weiter die verlängerte Spanne: 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld je Kind und Elternteil, 30 Tage für Alleinerziehende. Linnemann spricht sich gegen eine weitere Verlängerung aus; ohne neuen Beschluss greifen ab 2027 wieder zehn Tage je Kind und Elternteil bzw. 20 für Alleinerziehende – wie vor Corona. Abgeschafft wird die Leistung nicht: Die Kasse zahlt weiter rund 90 Prozent deines Nettoverdienstes, wenn das Kind unter zwölf ist (bei Behinderung ohne Altersgrenze) und du deshalb nicht arbeiten kannst.

Was Linnemann gesagt hat – und was noch fehlt

In der Regierungsbefragung nannte Linnemann die längere Kindkrank-Spanne ausdrücklich eine Regel aus der Corona-Zeit. Sonderregeln aus dieser Phase gehörten zurückgenommen, so der Minister. Kritik, die Tage würden ganz gestrichen, wies er zurück: Es blieben zehn Tage – „mal zwei sind 20 Tage im Jahr“, also der Vor-Corona-Stand für Paare, die sich die Betreuung teilen können.

Wichtig: In den Berichten von t-online, ZDFheute und Ärzteblatt steht die politische Linie des Ministers. Ein konkreter Gesetzesbeschluss zur Nicht-Verlängerung ist dort noch nicht dokumentiert. Die aktuelle Regelung läuft zum Jahresende aus; ohne Fortschreibung greift automatisch wieder die kürzere Basis. Bis der Bundestag etwas anderes beschließt, solltest du für 2027 mit zehn bzw. 20 Tagen rechnen.

Was 2026 noch gilt – und was ab 2027 droht

Die längere Spanne war nach dem Ende der akuten Corona-Sonderregeln bereits für 2024 und 2025 fortgeschrieben und später bis Ende 2026 verlängert worden. Davor lagen die Ansprüche bei zehn Arbeitstagen je Kind und Elternteil bzw. 20 für Alleinerziehende.

Dieses Jahr bleibt es bei 15 Arbeitstagen je Kind und Elternteil bzw. 30 für Alleinerziehende. Ab 2027 ohne Fortschreibung gelten wieder 10 bzw. 20 Arbeitstage.

Für Paare mit zwei berufstätigen Elternteilen heißt das: Wer sich die Betreuung teilt, kommt 2026 noch auf bis zu 30 Tage pro Kind – 2027 wären es wieder 20. Alleinerziehende spüren den Schnitt stärker: von 30 auf 20. Gerade in der Erkältungssaison wird der Puffer knapper.

Wer Anspruch hat – und wie viel Geld kommt

ist keine Freistellung ohne Geld. Gesetzlich versicherte Eltern können es beantragen, wenn das Kind unter zwölf Jahren krank ist und die Betreuung nötig ist. Bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze.

Die Krankenkasse ersetzt in der Regel rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes. Du brauchst die ärztliche Bescheinigung und reichst den Antrag bei deiner Kasse ein – oft digital über App oder Portal. Der Anspruch ist an Kind und Elternteil gebunden: Seid ihr beide gesetzlich versichert, könnt ihr euch die Tage aufteilen. Was sich ändert, ist die Länge des Kontingents – nicht die Logik der Leistung.

Was das im Alltag bedeutet

Zehn statt fünfzehn Tage klingt nach wenig. Im Kita- und Grundschulalltag summieren sich Fieber und Magen-Darm aber schnell. Viele Paare planen ohnehin Urlaub und Homeoffice mit ein; Alleinerziehende haben diesen zweiten Elternteil oft nicht. Deshalb lohnt Klarheit jetzt – nicht erst im Januar, wenn das Kind schon hustet. Arbeitgeber und Team sollten wissen: Kindkrank ist ein gesetzlicher Anspruch mit Nachweis, kein „freiwilliger Fehltag“.

Was du tun kannst

  1. 2026-Kontingent kennen. Schau in App oder Service deiner Kasse, wie viele Kindkrankentage du und – falls vorhanden – der andere Elternteil dieses Jahr noch habt.
  2. 2027 mit zehn bzw. 20 Tagen planen. Plane Urlaub, Homeoffice und Notfall-Netzwerk (Großeltern, Freunde) früh mit – besonders als Alleinerziehende:r oder bei zwei Vollzeitstellen.
  3. Antragsweg einmal checken. Weißt du, wie Kindkrank-Schein und Antrag bei euch laufen? Ein kurzer Portal-Check spart Nerven, wenn es eilig wird.
  4. Mit dem anderen Elternteil abstimmen. Wer nimmt welche Tage? Ohne Überblick verdoppelt sich das Kontingent nicht von allein.
  5. Arbeitgeber früh informieren. Klare Info zu Anspruch und Nachweis hilft dem Team – und dir.
  6. Nachrichtenlage bis Jahresende beobachten. Linnemanns Linie ist klar; ein anderer Beschluss steht in den vorliegenden Quellen noch aus. Bis dahin gilt die kürzere Basis als realistische Annahme.

Kurz gesagt

Die Leistung bleibt. Was sich ändern soll, ist die Länge: 2026 noch 15/30 Tage, ab 2027 ohne Fortschreibung wieder 10/20 – zurück zum Vor-Corona-Stand, nicht zur Abschaffung. Für junge Familien und Alleinerziehende zählt: Kontingent 2026 nutzen, Antragsweg kennen, 2027 knapper denken.

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