Noch ist nichts beschlossen. Ein paar Dinge kannst du trotzdem jetzt klären.
Die Pflegereform ist noch nicht im Bundestag beraten, und schon gibt es neue Sorgen. Die DAK rechnet vor, dass der geplante höhere Pflegebeitrag für Kinderlose weniger Geld bringt als erhofft. Gesundheitsminister Carsten Linnemann will Leistungskürzungen nicht ausschließen. Für viele Haushalte heißt das vor allem: Unsicherheit. Hier steht, was bekannt ist, was offen ist und was du jetzt schon sinnvoll erledigen kannst.
In 30 Sekunden
Beschlossen ist noch nichts. Der Bundestag berät das Pflegeneuordnungsgesetz am 5. November in erster Lesung. Laut Kabinettsentwurf soll der Zuschlag für Kinderlose 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Die DAK erwartet trotzdem eine größere Finanzlücke, der Minister hält Kürzungen „an der ein oder anderen Stelle“ für möglich. Wer Kinder hat, sollte prüfen, ob die Kasse das weiß. Wer Pflegegrad 1 hat, sollte den Entlastungsbetrag 2026 nutzen.
Was neu ist
Am 28. Oktober hat sich DAK-Chef Andreas Storm zu Wort gemeldet. Der höhere Kinderlosenzuschlag bringe höchstens 2,4 Milliarden Euro statt der erwarteten 3,3 Milliarden, sagte er. Die Finanzlücke der Pflegeversicherung wachse 2027 dadurch auf 2,25 Milliarden Euro.
Am selben Tag sprach Minister Linnemann im Handelsblatt über die Reform. Er will rund zehn Prozent einsparen. Leistungskürzungen „an der ein oder anderen Stelle“ wollte er nicht garantiert ausschließen. Beim Zuschlag sei aus seiner Sicht eine Grenze erreicht; er erwarte nicht, dass die Pflegekommission eine weitere Erhöhung vorschlägt (Handelsblatt-Interview, 28.10.). Laut Deutschlandfunk droht der Pflegeversicherung ohne Reform ein Defizit von rund acht Milliarden Euro.
Der Fahrplan steht inzwischen fest. Laut Bundestag wird am Donnerstag, 5. November, ab 9 Uhr über den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung debattiert, 60 Minuten sind eingeplant. Danach geht der Entwurf in den Gesundheitsausschuss. Bis zur Verabschiedung kann sich noch einiges ändern.
Wenn du keine Kinder hast
Laut Kabinettsentwurf soll der Pflegebeitrag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 von 4,2 auf 4,5 Prozent steigen. Den Zuschlag trägst du als Beschäftigter allein, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Bei 3.000 Euro brutto wären das 9 Euro mehr im Monat.
Kinderlos im Sinne der Pflegeversicherung ist nur, wer der Kasse keine Elterneigenschaft nachgewiesen hat. Das betrifft auch Eltern, deren Kinder längst erwachsen sind. Wenn deine Kinder schon ausgezogen sind oder du den Job gewechselt hast, lohnt ein Blick auf die Gehaltsabrechnung. Taucht dort der Kinderlosenzuschlag auf, obwohl du Kinder hast, frag bei deiner Krankenkasse oder der Personalabteilung nach, welchen Nachweis sie braucht. Welche Unterlagen genau gelten, sagt dir deine Kasse. Die wichtigsten Fragen haben wir in unserer neuen FAQ zum Kinderlosenzuschlag in der Pflege 2027Kinderlosenzuschlag in der Pflege 2027Laut Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz soll der Zuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Beschlossen ist das noch nicht. gesammelt.
Wenn du pflegst oder gepflegt wirst
Für Menschen mit Pflegegrad 1 sieht der Entwurf einen Einschnitt vor. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat soll für sie entfallen. Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist laut Kabinettsentwurf ein neues Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr geplant, berichtet die Stuttgarter Zeitung.
Solange nichts beschlossen ist, gilt das heutige Recht. Wer Pflegegrad 1 hat, kann den Entlastungsbetrag 2026 also wie gewohnt nutzen, etwa für Hilfe im Haushalt oder eine Alltagsbegleitung über einen anerkannten Anbieter. Wie mit Restbeträgen umgegangen wird, die du bis Jahresende nicht abrufst, erfragst du am besten direkt bei deiner Pflegekasse.
Was die Reform sonst für Angehörige bedeutet, haben wir in unseren FAQ zum PflegeneuordnungsgesetzPNOG Pflege 2027 – AngehörigeDas Pflegeneuordnungsgesetz soll SPV-Finanzen stabilisieren und häusliche Pflege entlasten – u. a. über Budget-Bündelung. Bis zur Verkündung gelten die heutigen Beträge und Antragswege. erklärt. Ob ein Antrag auf einen Pflegegrad noch 2026 sinnvoll ist, beantwortet die FAQ zum Pflegegrad-Antrag 2026 oder 2027Pflegegrad-Antrag 2026 oder 2027Nach dem Gesetzentwurf soll für die Begutachtung das Recht gelten, das zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt (geplanter § 142b SGB XI). Nach dem Entwurf bleibt ein bestehender Pflegegrad erhalten. Beschlossen ist das noch nicht..
Wie es weitergeht
Nach der ersten Lesung beraten die Fachpolitiker im Ausschuss, Verbände werden angehört. Ob die DAK-Rechnung den Entwurf noch verändert, ist offen. Linnemanns Aussage über mögliche Kürzungen ist zunächst eine Ansage, kein Gesetzestext. Wir berichten, sobald der Bundestag entscheidet.
Was du tun kannst
- Prüf auf deiner Gehaltsabrechnung, ob du den Kinderlosenzuschlag zahlst, obwohl du Kinder hast, und kläre den Nachweis mit deiner Kasse.
- Nutze bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag in diesem Jahr und frag deine Pflegekasse nach offenen Restbeträgen.
- Plane für 2027 mit dem heutigen Stand, aber rechne bei Kinderlosigkeit mit einem etwas höheren Beitrag.
- Verfolge die Beratung im Bundestag ab dem 5. November, bevor du größere Entscheidungen zur Pflege triffst.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Textarchiv, erste Lesung Pflegeneuordnungsgesetz am 05.11.2026
- finanznachrichten.de (dpa-AFX): DAK fürchtet 900-Millionen-Lücke in Pflegeversicherung (28.10.2026)
- Handelsblatt: Interview mit Carsten Linnemann (28.10.2026)
- Deutschlandfunk: Linnemann bringt Leistungskürzungen bei der Pflege ins Gespräch (28.10.2026)
- Stuttgarter Zeitung: Pflegereform, wer ab 2027 höhere Beiträge zahlen muss (27.10.2026)


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