25.09. Lesung – ab 2027 zählen 112 und 116117 zusammen.
Nach der Anhörung am 09.09.2026 steuert das Notfallgesetz (21/6808) auf die 2./3. Lesung am 25.09. zu. INZ, Ersteinschätzung und digitale Kopplung von 112 und 116117 – was ab 2027 für dich praktisch zählt.
Du kennst das Szenario: abends starke Bauchschmerzen, Hausarzt zu, und du fragst dich – 112, 116117 oder direkt die Notaufnahme? Genau diese Fehlsteuerung will das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Drucksache 21/6808) beheben. Nach der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss am 9. September 2026 steht die abschließende Beratung im Bundestag am 25. September an. Für dich als gesetzlich Versicherten heißt das: Countdown bis zu den ersten spürbaren Änderungen ab 1. Januar 2027. Einordnung zu 112, 116117 und NotaufnahmeNotfallreform: 112, 116117 & NotaufnahmeDas Notfallgesetz steuert auf die Lesung am 25.09.2026 zu. INZ, Ersteinschätzung und digitale Kopplung von 112 und 116117 – was ab 2027 für dich praktisch zählt, fasst das FAQ zusammen. findest du im FAQ.
Warum die Reform – und warum jetzt?
Es ist der dritte Anlauf: Frühere Entwürfe scheiterten in den vergangenen Legislaturperioden. Deutschland hat ein ausgebautes System aus vertragsärztlichem Notdienst, Klinik-Notaufnahmen und Rettungsdienst – die drei Bereiche greifen aber oft schlecht ineinander. Zwei telefonische Anlaufstellen (112 und 116117) ohne durchgängige digitale Kopplung verstärken die Überlastung von Notaufnahmen und Rettung.
In der Anhörung am 9. September waren sich die Fachverbände einig: Eine Reform ist dringend. Der Entwurf der Bundesregierung stößt aber auf Kritik – vor allem bei Finanzierung und der Gefahr von Doppelstrukturen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt große Teile ab und warnt vor Parallelangeboten zulasten der budgetierten Vertragsärzte. Die Bundesärztekammer hält die Reform für geboten, warnt aber vor einem Nebeneinander verschiedener Steuerungssysteme. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hält das Vorhaben für weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht.
Was der Entwurf konkret vorsieht
Vier Bausteine prägen das Gesetz:
- Integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern: Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle unter einem Dach. Nicht jede Klinik muss ein INZ bekommen; andere Häuser können weiter ambulant Notfälle versorgen. Kooperationspraxen in der Nähe sollen tagsüber Akutfälle übernehmen.
- Standardisierte Ersteinschätzung: Wer ohne Anmeldung kommt oder anruft, wird nach Dringlichkeit eingeteilt – und in die passende Versorgungsebene gesteuert (Praxis, Telemedizin, aufsuchender Dienst, Notaufnahme oder Rettung).
- Digitale Kopplung von 112 und 116117: Die 116117 wird in Terminservice- und Akutleitstelle geteilt. Die Akutleitstelle vermittelt ambulante Akutfälle und vernetzt sich digital mit den Rettungsleitstellen zu einem Gesundheitsleitsystem. Unter 116117 sollen rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste verfügbar sein.
- Rettungsdienst als Leistungsbereich im SGB V: Medizinisches Notfallmanagement, Versorgung vor Ort und Betreuung während des Transports werden als eigene Sachleistung der GKV verankert – statt vor allem als Fahrtkosten. So soll verhindert werden, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Ergänzend sieht der Entwurf unter anderem die Abgabe bestimmter Arzneimittel in Notdienstpraxen von INZ vor, wenn eine Apotheke nicht erreichbar ist, sowie Maßnahmen gegen den Herzkreislaufstillstand (Reanimationsanleitung am Notruf, Ersthelfer-Apps). Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung soll 2027–2031 mit insgesamt 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur gefördert werden.
Was der GKV-Spitzenverband sagt
In seiner Stellungnahme vom 2. September 2026 begrüßt der GKV-Spitzenverband die Ziele: bessere Verzahnung von Rettungsdienst, Bereitschaftsdienst und Krankenhaus sowie eine bedarfsgerechte Steuerung. Entscheidend seien bundesweit einheitliche Strukturen, klare Zuständigkeiten und sachgerechte Finanzierung. Der Verband unterstützt die Einführung der medizinischen Notfallrettung als eigenständigen Leistungsbereich und den Aufbau der INZ – fordert aber verbindliche, softwaregestützte Ersteinschätzung und klare Abgrenzung zur allgemeinen Daseinsvorsorge, damit Beitragsmittel nicht für Aufgaben des Bevölkerungs- oder Katastrophenschutzes verwendet werden.
Fahrplan: 25.09., 16.10., dann 2027
Laut Beratungsfolge von AOK und KBV:
| Schritt | Datum |
|---|---|
| Anhörung Gesundheitsausschuss | 9. September 2026 |
| 2./3. Lesung Bundestag | 25. September 2026 |
| 2. Durchgang Bundesrat | 16. Oktober 2026 |
| Wesentliche Teile in Kraft | 1. Januar 2027 |
Nach Verkündung greifen Teile gestaffelt; der Jahreswechsel 2026/27 ist der zentrale Stichtag für dich als Patientin oder Patient.
Hohe Zustimmung zur Ersteinschätzung
Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der AOK zeigt: 78 Prozent der Befragten befürworten ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren mit Dringlichkeitsstufen – nur 15 Prozent lehnen es ab. Das trifft den Kern der Reform: Sofortige Klinikversorgung nur bei echtem Notfallbedarf, sonst Vermittlung in die ambulante Ebene.
Das BMG rechnet zunächst mit Mehrausgaben (u. a. aufsuchender Dienst und Akutleitstellen), erwartet aber langfristig jährliche Minderausgaben von gut 1,2 Milliarden Euro. Ob die Sparziele greifen, hängt von Umsetzung und Finanzierung ab – der Streitpunkt der Anhörung.
Ratgeber-Countdown: Was ändert sich für dich ab 2027?
Solange Bundestag und Bundesrat nicht beschlossen haben und das Gesetz nicht verkündet ist, gilt das heutige Recht. Wenn der Entwurf im Wesentlichen so kommt, solltest du dich auf Folgendes einstellen:
- Bei Zweifel zuerst steuern lassen. Lebensgefahr, schwere Verletzung, Schlaganfall- oder Herzinfarktverdacht: weiterhin 112. Bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden außerhalb der Sprechstunde: 116117 – die Akutleitstelle soll dich dann gezielter steuern (Video, Hausbesuch, Notdienstpraxis, Termin).
- Notaufnahme ohne „einfach reinlaufen“. An INZ-Standorten durchläufst du zuerst die Ersteinschätzung. Nicht jeder Fall landet in der Klinik-Notaufnahme – das ist beabsichtigt und soll Wartende mit echtem Notfall entlasten.
- Beide Nummern bleiben – sie sollen besser zusammenspielen. Du musst kein neues System auswendig lernen; entscheidend ist, dass Leitstellen Fälle digital übergeben können, statt dich hin und her zu schicken.
- Rettungseinsatz klarer als GKV-Leistung. Medizinische Leistungen vor Ort und während des Transports sollen als eigener Anspruch gelten – für dich transparenter als die bisherige Fahrtkostenlogik.
- Regionen bauen unterschiedlich schnell. INZ-Standorte legen erweiterte Landesausschüsse fest. Ob und wann bei dir ein INZ entsteht, erfährst du über Krankenkasse, KV und Klinik.
Kurz gesagt: Am 25. September entscheidet der Bundestag, der Bundesrat folgt am 16. Oktober. Ab 2027 soll die Notfallversorgung dich stärker lenken – damit die richtige Hilfe zur richtigen Zeit kommt. Bis dahin: 112 bei Lebensgefahr, 116117 bei akuten, nicht lebensbedrohlichen Fällen.


Schreibe einen Kommentar