Hilfsmittel: Ausschreibungen sollen zurückkommen – was das für Rollator, Inkontinenzmaterial und Co. heißt

Lieferung Hilfsmittel an ältere Person mit Rollator, Rezept auf dem Sideboard

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Weniger Auswahl beim Versorger? Deine Rechte bleiben.

Kassen sollen Hilfsmittel wieder ausschreiben dürfen, dazu 3 % Abschlag 2027/28. Verbände warnen vor Qualitätsverlust. Was du jetzt wissen solltest.

Wer auf einen Rollator, Inkontinenzmaterial, Kompressionsstrümpfe oder Hörgeräte angewiesen ist, sollte in diesen Tagen genau hinhören. Im Änderungspaket zum Spargesetz BStabG steht, dass Krankenkassen Hilfsmittel wieder ausschreiben dürfen. Dazu soll ein pauschaler Rechnungsabschlag von 3 Prozent in den Jahren 2027 und 2028 kommen. Hilfsmittelverbände warnen vor Qualitätsverlust, eine Online-Petition gegen den Abschlag zählt nach Angaben auf der Petitionsseite mehr als 27.000 Unterschriften. Am Mittwoch, 7. Oktober, ist das Thema Teil der Anhörung im Gesundheitsausschuss.

In 30 Sekunden

Ausschreibungen für Hilfsmittel wurden 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz abgeschafft, weil es Qualitätsprobleme gab, besonders bei Inkontinenzartikeln. Laut Deutschem Ärzteblatt vom 30. September sollen sie jetzt als Teil der Sparnachbesserung zurückkehren, zusammen mit einem befristeten Abschlag von 3 Prozent auf Rechnungen. Verbände wie der BVMed befürchten Preisdruck, Anbieterwechsel und längere Wege für Versicherte. Beschlossen ist noch nichts: Ausschuss am 14. Oktober, Bundestag frühestens am 15. oder 16. Oktober. Deine Ansprüche auf eine ausreichende, zweckmäßige Versorgung bleiben in jedem Fall bestehen.

Was eine Ausschreibung für dich ändern würde

Heute schließen Kassen mit vielen Sanitätshäusern und Versorgern Verträge, denen jeder Anbieter beitreten kann. Du hast deshalb meist mehrere Anbieter zur Auswahl, oft auch einen in deiner Nähe. Bei einer Ausschreibung läuft es anders: Die Kasse sucht für eine Produktgruppe oder Region einen oder wenige Gewinner, meist über den Preis. Wer den Zuschlag bekommt, versorgt dann alle Versicherten dieser Kasse in diesem Bereich.

Für dich kann das bedeuten, dass dein bisheriges Sanitätshaus nicht mehr liefern darf, dass die Ware per Paket statt persönlich kommt oder dass du für die Anpassung weiter fahren musst. Genau solche Qualitätsprobleme, vor allem bei Inkontinenzartikeln, haben 2019 zur Abschaffung geführt.

Warum die Politik trotzdem zurückwill

Das BStabG soll die Finanzen der Kassen 2027 um viele Milliarden entlasten. Hilfsmittel sind ein Ausgabenblock, bei dem Ausschreibungen schnell Preise drücken können. Der Abschlag von 3 Prozent soll zusätzlich und sofort wirken, weil Ausschreibungen Zeit brauchen. Die Verbände halten dagegen, dass gerade bei individuell angepassten Hilfsmitteln Beratung, Anpassung und Service den Unterschied machen – und dass diese Leistungen bei reinem Preiswettbewerb zuerst wegfallen.

Der Protest ist breit. Neben dem BVMed haben sich weitere Verbände in einem gemeinsamen Positionspapier gegen die Rückkehr der Ausschreibungen ausgesprochen, regionale Medien berichten über besorgte Sanitätshäuser und ihre Kundschaft. Die Petition richtet sich vor allem gegen den pauschalen Abschlag von 3 Prozent, weil er unabhängig von Aufwand und Qualität jede Rechnung kürzen würde. Kleinere Betriebe, die viel Zeit in Beratung und Hausbesuche stecken, sehen sich davon besonders betroffen.

Ob und in welcher Form die Regel kommt, ist offen. Die Anhörung am Mittwoch ist der Ort, an dem Verbände, Kassen und Fachleute ihre Argumente vortragen. Einen Überblick über die Fristen aus dem Spargesetz findest du in der FAQ .

Deine Rechte bleiben

Egal, wie die Abgeordneten entscheiden: Du hast Anspruch auf ein Hilfsmittel, das deine Einschränkung wirklich ausgleicht. Passt etwas nicht, ist es zu wenig oder ist die Qualität mangelhaft, kannst du dich bei deiner Krankenkasse beschweren. Sie ist für die Versorgung verantwortlich, nicht allein der Lieferant. Halte Mängel möglichst mit Datum und Foto fest, das macht eine Reklamation einfacher.

Möchtest du eine Ausführung, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht, darfst du sie wählen und zahlst die Mehrkosten selbst. Und wenn die Kasse eine Versorgung ablehnt oder kürzt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Ärztin oder der Arzt kann mit einer genauen Begründung auf der Verordnung helfen.

Besonders betroffen wären Menschen, die dauerhaft versorgt werden: Rentnerinnen und Rentner, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung und Familien, die Angehörige zu Hause pflegen. Gerade für sie zählt Verlässlichkeit mehr als ein paar Prozent Ersparnis.

Was du tun kannst

  1. Deinen Versorger notieren. Wer liefert dir heute was, und gibt es einen festen Ansprechpartner? Das hilft, falls sich 2027 etwas ändert.
  2. Mängel dokumentieren und melden. Datum, Foto, kurze Notiz – und dann die Kasse informieren, nicht nur den Lieferanten.
  3. Bei Ablehnung Widerspruch prüfen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Bescheid, Unterstützung gibt es bei der Arztpraxis oder einer unabhängigen Beratungsstelle.
  4. Die Entscheidung Mitte Oktober abwarten. Vorher ändert sich an deiner Versorgung nichts. Wir berichten, sobald der Bundestag entschieden hat.

Unterm Strich: Die Rückkehr der Ausschreibungen ist ein Sparvorschlag mit Geschichte. Ob er Gesetz wird, entscheidet sich in den nächsten zwei Wochen. Deine Rechte auf eine gute Versorgung gelten so oder so.

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