Die Bemessungsgrenze steigt. Der Zusatzbeitrag ist noch offen.
In den nächsten Wochen entscheidet sich, was gesetzliche Krankenversicherung 2027 kostet. Mitte Oktober rechnet der GKV-Schätzerkreis Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr durch, bis zum 1. November gibt das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bekannt. Eine Zahl steht dagegen schon im Entwurf: Die Beitragsbemessungsgrenze soll auf 6.375 Euro im Monat steigen. Wer gut verdient, zahlt damit 2027 in jedem Fall mehr – selbst wenn die eigene Kasse den Beitragssatz nicht anhebt.
In 30 Sekunden
Der Schätzerkreis muss seine Prognose laut Gesetz bis zum 15. Oktober vorlegen (§ 220 SGB V). Genannt werden als Termine der 13./14. bzw. der 14./15. Oktober. Für 2026 lag der amtliche Durchschnitt bei 2,9 Prozent, tatsächlich erhoben haben die Kassen Anfang 2026 im Schnitt rund 3,13 Prozent. Prognosen für 2027 reichen von etwa 3,3 bis 3,9 Prozent – das sind Schätzungen von Instituten und Verbänden, keine amtlichen Werte. Fest im Referentenentwurf der Rechengrößenverordnung des Arbeitsministeriums: Bemessungsgrenze 76.500 Euro im Jahr (6.375 Euro im Monat) inklusive einer einmaligen Sonderanhebung um 300 Euro im Monat, Versicherungspflichtgrenze 84.150 Euro im Jahr. Kabinett und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Was der Schätzerkreis eigentlich macht
Im Schätzerkreis sitzen Fachleute des Gesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbands. Sie schätzen, wie viel Geld 2027 über Beiträge und Bundeszuschuss hereinkommt und wie viel Kassen für Behandlungen, Medikamente und Kliniken ausgeben müssen. Aus der Lücke ergibt sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den das Ministerium bis Anfang November veröffentlicht.
Diesmal wartet die Runde auf die Politik. Das Spargesetz BStabG soll 2027 rund 18,8 Milliarden Euro Entlastung bringen, die geplanten Nachbesserungen sollen vor der Sitzung stehen. Was im Oktober beschlossen wird, fließt also direkt in die Rechnung. Die Fristen aus dem BStabG haben wir in der FAQ BStabG-Stichtage für VersicherteBStabG-Stichtage für VersicherteDas BStabG staffelt Änderungen klar: höhere Arzneimittel-Zuzahlungen und Katalogänderungen schon jetzt, BBG-Anhebung 2027, Familienversicherung und Teilkrankschreibung ab 2028. Wer die Stichtage kennt, kann ruhig planen. gesammelt.
Der Durchschnitt ist nicht dein Beitrag
Der amtliche Durchschnittswert ist eine Orientierung. Was du zahlst, legt deine eigene Kasse fest, meist zum 1. Januar. Sie kann darunter oder darüber liegen. 2026 hat sich gezeigt, wie weit beides auseinanderliegen kann: Viele Kassen lagen deutlich über dem amtlichen Wert. Das politische Ziel für 2027 heißt Stabilität. Ob es erreicht wird, hängt von den Zahlen im Oktober und vom Kurs jeder einzelnen Kasse ab.
Einen Überblick über Zusatzbeiträge, Rechenbeispiele und Wechselfragen findest du in unserem Zusatzbeitrag-FAQZusatzbeitrag – häufige FragenZum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Jede Kasse setzt ihn selbst fest; er wird bei Pflichtversicherten hälftig getragen und entscheidet mit über Beitrag und Wechselrecht..
Die Bemessungsgrenze: der leise Kostentreiber
Die BeitragsbemessungsgrenzeZusatzbeitrag 2027 und BemessungsgrenzeSchätzerkreis: Zusatzbeitrag 2027 im Schnitt 2,9 %, Bekanntgabe bis 01.11. BBG 2027: 6.375 €/Monat (Kabinett, Bundesrat steht aus). Bei Erhöhung: Sonderkündigungsrecht prüfen. ist die Einkommensschwelle, bis zu der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Alles darüber bleibt beitragsfrei. Steigt die Grenze, zahlen alle, die darüber oder knapp darunter verdienen, auf einen größeren Teil ihres Gehalts Beiträge. 2026 liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat. Laut Entwurf kämen also 562,50 Euro beitragspflichtiges Einkommen im Monat hinzu, mehr als sonst üblich, weil eine einmalige Sonderanhebung um 300 Euro eingerechnet ist.
Für Singles und Paare mit hohem Einkommen und für freiwillig versicherte Selbstständige ist dieser Effekt oft spürbarer als ein paar Zehntelpunkte beim Zusatzbeitrag. Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt laut Entwurf von heute 77.400 auf 84.150 Euro im Jahr. Wer über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenkt, muss also mehr verdienen. Für Minijobs nennen Berichte eine neue Grenze von 633 Euro.
Wenn deine Kasse teurer wird
Hebt deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag an, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Nach § 175 Abs. 4 SGB V kannst du bis zum Ende des Monats kündigen, ab dem der höhere Beitrag gilt. Erhöht die Kasse zum 1. Januar, hast du also bis Ende Januar Zeit. Du meldest dich dafür einfach bei der neuen Kasse an, sie erledigt den Rest. Der Wechsel wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam, bis dahin zahlst du den höheren Beitrag. Die übliche Bindung von zwölf Monaten gilt in diesem Fall nicht.
Ob du rechtzeitig per Brief oder App erfährst, dass es teurer wird, hängt von der geplanten Nachbesserung des BStabG ab. Bis die beschlossen ist, lohnt der eigene Blick auf die Website deiner Kasse im Dezember.
Was du tun kannst
- Termine vormerken. Schätzerkreis Mitte Oktober, Bekanntgabe des Durchschnitts bis 1. November, eigener Kassensatz meist im Dezember.
- Aktuellen Zusatzbeitrag notieren. So siehst du im Dezember auf einen Blick, ob und wie stark deine Kasse anhebt.
- Bei hohem Einkommen nachrechnen. Liegst du über der Grenze, plane 2027 höhere Abzüge ein, auch ohne Beitragserhöhung. Selbstständige passen am besten früh ihre Rücklagen an.
- Vor einem Wechsel vergleichen. Nicht nur auf Zehntelpunkte schauen: Leistungen, Service und Zusatzangebote müssen zu deiner Lebenslage passen.
Unterm Strich: Die höhere Bemessungsgrenze ist so gut wie sicher, beim Zusatzbeitrag sind alle Zahlen bis Anfang November Prognosen. Wer jetzt seinen aktuellen Stand kennt, kann im Dezember in Ruhe entscheiden.
Quellen
- BMAS: Referentenentwurf Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Bundesamt für Soziale Sicherung: Schätzerkreis
- BMG: Regierungsbefragung 23.09.2026
- Deutsches Ärzteblatt: Änderungen am Spargesetz werden konkreter (30.09.2026)
- ad-hoc-news: Sozialversicherungswerte 2027, Minijobgrenze 633 Euro
- Covago: Prognosen zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027


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