Kinder-OP ohne Übernachtung: Streit um das Aus der Hybrid-DRG

Vater trägt sein müdes Kind mit Kuscheltier aus einer Praxistür ins Herbstlicht

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Für die Kleinen zählt, abends wieder im eigenen Bett zu liegen.

Hybrid-DRG sollen 2028 wegfallen, Kinderärzte warnen vor einer Rolle rückwärts bei ambulanten Kinder-OPs. Was Eltern für 2026 und 2027 wissen sollten.

Morgens operiert, abends zu Hause auf dem Sofa: Für viele Eltern ist das die beste Nachricht, die sie nach einem Eingriff an ihrem Kind bekommen können. Möglich machen das unter anderem die sogenannten Hybrid-DRG. Genau die will die Koalition nun abschaffen. In der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 7. Oktober warnten Kinder- und Jugendärzte eindringlich davor. Beschlossen ist noch nichts, aber für Familien lohnt es sich, die Debatte zu kennen.

In 30 Sekunden

Hybrid-DRG sind eine einheitliche Pauschale für bestimmte Eingriffe, egal ob sie in der Praxis oder im Krankenhaus gemacht werden. Ein Änderungsantrag der Koalition sieht vor, sie ab 2028 abzuschaffen. Schon 2027 sollen Eingriffe ohne Übernachtung nach der ärztlichen Gebührenordnung bezahlt werden, mit Übernachtung bleibt die Pauschale. Für Kinder gilt seit April 2026 eine Übergangsregel. Die endgültige Fassung soll in der kommenden Woche feststehen.

Was Hybrid-DRG eigentlich sind

Die Idee kam Anfang 2024: Wer einen Leistenbruch oder eine Gelenkspiegelung ambulant behandelt, soll dafür genauso viel Geld bekommen wie eine Klinik, die den Patienten über Nacht dabehält. So sollte es sich lohnen, Menschen nach dem Eingriff nach Hause zu schicken, statt sie im Krankenhaus zu behalten. Laut Ärzteblatt gibt es derzeit 69 solcher Pauschalen.

Für 2026 waren Kinder und Jugendliche unter 18 zunächst ausgeschlossen. Erst eine Gesetzesänderung Mitte April 2026 hat diesen Ausschluss gestrichen. Weil das mitten im Jahr kam, haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung auf eine Brücke geeinigt: Praxen bekommen für ambulante Operationen bei Kindern und Jugendlichen inklusive Narkose einen Zuschlag von 60 Prozent, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Ab 2027 sollten eigentlich wieder die Hybrid-Pauschalen greifen.

Was die Koalition jetzt plant

Der Änderungsantrag zum Notfallreform-Gesetz, über den das Ärzteblatt am 5. Oktober berichtete, dreht diese Richtung um. Die Hybrid-DRG sollen zum 1. Januar 2028 enden und durch sogenannte Kurzzeitfallpauschalen ersetzt werden, die das Krankenhaus-Entgeltinstitut InEK bis Ende März 2027 entwickeln soll. Für 2027 ist eine Übergangsregel vorgesehen: Eingriffe ohne Übernachtung werden nach der ärztlichen Gebührenordnung bezahlt, Eingriffe mit mindestens einer Übernachtung weiter nach der Hybrid-Pauschale.

Genau das stößt vielen auf. Der Spitzenverband der Fachärzte kritisiert, damit würden Übernachtungen im Krankenhaus finanziell attraktiver. „Wer Patientinnen und Patienten nach einem Eingriff sicher nach Hause entlässt, verliert die bisherige Fallpauschale“, sagte Helmut Weinhart, stellvertretender Vorsitzender des Verbands. Betroffen sei auch die Versorgung von Kindern. Die drei Vorstände der KBV fühlten sich am 6. Oktober an einen Loriot-Sketch erinnert, in dem der Versuch, ein schiefes Bild geradezurücken, das ganze Zimmer verwüstet.

Was in der Anhörung gesagt wurde

Am deutlichsten wurden die Kinderärzte. „Kinder fühlen sich zu Hause wohler“, sagte Michael Hubmann vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Für die Versorgung von Kindern und von Menschen mit Behinderung seien die Hybrid-DRG „wegweisend“ gewesen und dürften nicht abgeschafft werden. Viele Fachleute betonten, gerade bei Eingriffen an Kindern dürfe es „keine Rolle rückwärts“ geben.

Die Kassen sehen das anders, zumindest teilweise. Ulrike Elsner vom Verband der Ersatzkassen erklärte vor der Anhörung, die Abschaffung beseitige Fehlanreize, die zu „massiven Mengen- und Ausgabensteigerungen“ geführt hätten. Das Wissenschaftliche Institut der AOK hat für 2025 Mehrausgaben von etwa 360 Millionen Euro berechnet, für 2026 geht es von 640 Millionen Euro aus. AOK-Chefin Carola Reimann sagte in der Anhörung, die Hybrid-DRG seien „hinter den Erwartungen zurückgeblieben“. Die geplante Kopplung der Abrechnung an zwei Tage Liegezeit im Krankenhaus hält aber auch sie nicht für richtig.

Was das für Familien bedeutet

Steht bei deinem Kind in diesem Jahr ein Eingriff an, ändert sich durch die Debatte nichts. Die Übergangsregel mit dem Zuschlag läuft bis Ende 2026. Spannender wird es für Termine 2027 und danach. Dann kann die Frage, ob dein Kind nach dem Eingriff nach Hause darf oder eine Nacht bleibt, auch etwas mit der Bezahlung zu tun haben. Wichtig zu wissen: Es geht um das Geld für Praxen und Kliniken, nicht um deinen Anspruch. Ein medizinisch notwendiger Eingriff bleibt Kassenleistung, egal wie er abgerechnet wird.

Familien mit einem Kind mit Behinderung sollten besonders genau hinsehen. Für sie kann eine Nacht in fremder Umgebung belastender sein als für andere, und genau diese Gruppe haben die Kinderärzte in der Anhörung ausdrücklich genannt.

Was du tun kannst

  1. Geplante OPs für 2027 offen besprechen. Frag in Praxis oder Klinik, ob der Eingriff ambulant oder mit Übernachtung vorgesehen ist und warum.
  2. Medizinische Gründe erfragen. Wird eine Übernachtung empfohlen, lass dir erklären, was sie für dein Kind konkret bringt.
  3. Bei Unsicherheit die Kasse anrufen. Sie hilft dir bei der Suche nach einer Praxis oder Klinik, die solche Eingriffe bei Kindern ambulant macht.
  4. Den Beschluss abwarten. Ob das Aus 2028 wirklich so kommt, entscheidet sich mit dem Gesetz in der kommenden Woche.

Ob dein Kind künftig abends wieder im eigenen Bett schläft, sollte vom Eingriff abhängen und nicht von der Abrechnung. Genau darum wird jetzt gerungen. Antworten auf weitere Fragen rund um Kasse, Klinik und Reformen findest du in unserem .

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