Die Grenze steigt auf 6.375 Euro. Für die meisten ändert sich nichts.
Am Montag stand die Zahl noch im Entwurf, seit Mittwoch ist sie vom Kabinett beschlossen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2027 von 5.812,50 auf 6.375 Euro im Monat. Das Bundeskabinett hat die jährliche Rechengrößenverordnung des Arbeitsministeriums am 7. Oktober gebilligt, berichtet Reuters. Wer gut verdient, zahlt damit ab Januar spürbar mehr. Für die große Mehrheit der Versicherten ändert sich dagegen nichts.
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Betroffen ist nur, wer schon heute mehr als 5.812,50 Euro brutto im Monat verdient. Für Beschäftigte mit einem Kind und einem Einkommen über allen neuen Grenzen rechnet Reuters mit knapp 102 Euro mehr Abzügen im Monat, also gut 1.220 Euro im Jahr. Kinderlose könnten auf rund 124 Euro kommen, weil zusätzlich ihr Pflege-Zuschlag steigen soll. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, das gilt laut FOCUS als Formsache. Offen bleibt der Zusatzbeitrag 2027.
Was genau beschlossen wurde
Die BemessungsgrenzeZusatzbeitrag 2027 und BemessungsgrenzeSchätzerkreis: Zusatzbeitrag 2027 im Schnitt 2,9 %, Bekanntgabe bis 01.11. BBG 2027: 6.375 €/Monat (Kabinett, Bundesrat steht aus). Bei Erhöhung: Sonderkündigungsrecht prüfen. ist die Schwelle, bis zu der dein Einkommen beitragspflichtig ist. Was darüber liegt, bleibt frei. Normalerweise wächst sie mit den Löhnen, für 2027 ist das Plus der Bruttolöhne von 2025 maßgeblich, und das lag bei 4,38 Prozent. In der Krankenversicherung kommt diesmal eine Sonderanhebung um 300 Euro im Monat obendrauf. Sie stammt aus dem Sparpaket, mit dem die Koalition Finanzlücken der Kassen schließen will.
Auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Grenze, von 8.450 auf 8.850 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, wird laut Reuters ebenfalls über die Lohnentwicklung hinaus angehoben. Im Entwurf standen dafür 84.150 Euro im Jahr.
Einen Haken gibt es bei der Pflege. Dass die Pflege-Grenze ebenfalls auf 6.375 Euro steigt, steht nicht in dieser Verordnung, sondern im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes PNOG. Das Kabinett hat es Ende September beschlossen, der Bundestag muss aber noch zustimmen. Was das PNOG sonst vorsieht, erklärt unsere FAQ PNOG und Pflege 2027PNOG Pflege 2027 – AngehörigeDas Pflegeneuordnungsgesetz soll SPV-Finanzen stabilisieren und häusliche Pflege entlasten – u. a. über Budget-Bündelung. Bis zur Verkündung gelten die heutigen Beträge und Antragswege..
So kommen die rund 100 Euro zustande
Die Reuters-Rechnung geht von einer Person aus, die gesetzlich versichert ist, ein Kind hat und auch 2027 über allen neuen Grenzen verdient. Unterstellt ist ein Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, sonst bleiben alle Beitragssätze gleich. Dann ergeben sich über Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammen knapp 102 Euro mehr Abzüge im Monat. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel noch einmal knapp 102 Euro, zusammen sind es rund 203 Euro.
Die Rechnung ist ein Beispiel für den Maximalfall. Wer nur knapp über der alten Grenze verdient, zahlt lediglich auf den Teil seines Gehalts mehr, der zwischen 5.812,50 Euro und seinem Brutto liegt, und kommt entsprechend günstiger weg. Die vollen knapp 102 Euro erreicht nur, wer 2027 auch über der neuen Rentengrenze von 8.850 Euro liegt.
Für Kinderlose wird es teurer. Mit dem PNOG soll ihr Zuschlag zur Pflegeversicherung zum Jahreswechsel von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Wer oberhalb aller Grenzen verdient, käme damit laut Reuters auf rund 124 Euro Mehrbelastung im Monat gegenüber 2026. Der höhere Zuschlag trifft alle kinderlosen Beschäftigten, nicht nur Gutverdiener, steht aber unter dem Vorbehalt des Bundestagsbeschlusses.
Wen es wie trifft
Bist du Single und verdienst gut, ohne Kinder zu haben, gehörst du zu denen, die am stärksten belastet werden: höhere Grenze plus höherer Pflege-Zuschlag. In Familien, in denen eine Person allein ein hohes Gehalt bezieht, schlägt die Anhebung voll auf dieses eine Einkommen durch. Bei Paaren, in denen beide unter der Grenze liegen, ändert sich nichts, denn die Grenze gilt für jedes Einkommen einzeln.
Freiwillig versicherte Selbstständige tragen ihren Krankenkassenbeitrag ohne Arbeitgeberanteil. Liegt ihr Einkommen an der Grenze, steigt ihr Höchstbeitrag entsprechend deutlicher. Für die meisten Rentnerinnen und Rentner und für Beschäftigte mit mittlerem Einkommen hängt die Kassenrechnung 2027 dagegen vor allem am Zusatzbeitrag ihrer Kasse.
Der ist die zweite große Unbekannte. Der Schätzerkreis tagt am 13. und 14. Oktober, bis zum 1. November gibt das Gesundheitsministerium den Durchschnitt für 2027 bekannt. Erhöht deine Kasse danach ihren Satz, hast du ein Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 SGB V. Der Wechsel selbst ist unkompliziert: Du meldest dich bei der neuen Kasse an, sie kümmert sich um die Kündigung. Rechenbeispiele und Wechselfragen haben wir im Zusatzbeitrag-FAQZusatzbeitrag – häufige FragenZum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Jede Kasse setzt ihn selbst fest; er wird bei Pflichtversicherten hälftig getragen und entscheidet mit über Beitrag und Wechselrecht. gesammelt.
Was du tun kannst
- Eine anstehende Gehaltserhöhung mitdenken. Rutschst du 2027 über die alte Grenze, zahlst du auf das zusätzliche Einkommen bis 6.375 Euro ebenfalls Beiträge.
- Die Januar-Abrechnung prüfen. Verdienst du mehr, sollten dort höhere Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung auftauchen, bei sehr hohem Einkommen auch für die Rente.
- Elterneigenschaft nachweisen. Hast du Kinder, sollte dein Arbeitgeber das wissen, damit dir der Kinderlosen-Zuschlag nicht berechnet wird.
- Als Selbstständige Rücklagen anpassen. Wer freiwillig versichert ist, plant die höheren Vorauszahlungen besser jetzt schon ein.
Die neue Grenze ist für Gutverdiener eine feste Größe für 2027. Wie viel du am Ende wirklich zahlst, entscheidet sich aber erst, wenn deine Kasse im Dezember ihren Zusatzbeitrag nennt.
Quellen
- onvista/Reuters: Kabinett beschließt höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener (07.10.2026)
- FOCUS online: Gutverdiener sollen höhere Kranken- und Rentenbeiträge zahlen (08.10.2026)
- BMAS: Referentenentwurf Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027
- Deutsches Ärzteblatt: Änderungen am GKV-Spargesetz – weiter Debatte um nötige Wege (07.10.2026)


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