Der Fahrplan steht. Für heute ändert sich nichts.
Lange wurde in der Koalition gestritten, jetzt ist sie da: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Pflegestrukturkommission eingesetzt. Sie soll den Weg zu einer Pflegereform vorbereiten, die nach dem Willen der Regierung am 1. Juli 2027 in Kraft tritt. Welche Modelle für die Begrenzung der Heimkosten im Gespräch sind, haben wir am Montag erklärt. Heute geht es um das, was neu feststeht: wer in der Kommission sitzt, was sie klären soll und wann.
In 30 Sekunden
Die Kommission hat 13 Mitglieder und soll ihre Vorschläge spätestens Ende Januar 2027 vorlegen. Sie prüft unter anderem, ob und wie sich die Eigenanteile im Pflegeheim begrenzen lassen und wie die Pflege zu Hause gestärkt werden kann. Das neue Gesetz soll am 1. Juli 2027 gelten. Für heutige Pflegebedürftige und ihre Familien ändert sich bis dahin nichts. Die bestehenden Leistungen kannst du weiter voll nutzen.
Wer in der Kommission sitzt
Den Vorsitz hat Prof. Dr. Georg Cremer, Co-Vorsitzende ist Prof. Gabriele Kuhn-Zuber. Zu den weiteren Mitgliedern gehören laut Gesundheitsministerium unter anderem der Pflegeökonom Heinz Rothgang sowie die Rechtswissenschaftler Stefan Huster, Thorsten Kingreen und Gregor Thüsing. Es ist also vor allem ein Gremium aus Wissenschaft und Recht. Genau daran gibt es Kritik: Das Fachportal kma Online berichtet, dass niemand aus der Pflegepraxis vertreten ist, also keine Pflegekraft und keine Einrichtungsleitung.
Was die Kommission klären soll
Der Arbeitsauftrag ist breit. Laut tagesschau soll die Kommission prüfen, ob und wie die Eigenanteile im Heim begrenzt werden können und ob Zuschüsse zu den Heimkosten stärker auf Menschen mit geringem Einkommen ausgerichtet werden. Dazu kommen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie Prävention und Reha, damit Pflegebedürftigkeit möglichst spät eintritt.
Gesundheitsministerin Linnemann setzt einen klaren Schwerpunkt. Sie will besonders „jene, die jeden Tag zu Hause Verantwortung für Angehörige übernehmen“, in den Blick nehmen. Das ist ein deutliches Signal an alle Familien, die einen Angehörigen zu Hause versorgen und oft nebenbei noch arbeiten.
Der Druck ist groß. Laut tagesschau gibt es inzwischen mehr als sechs Millionen Pflegebedürftige, die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung sind seit 2005 von rund 17 auf über 70 Milliarden Euro gestiegen.
Worüber in der Koalition gestritten wurde
Dass die Einsetzung länger gedauert hat, lag laut tagesschau an zwei Streitpunkten: an der Frage eines Pflegedeckels für die Eigenanteile und an einem möglichen Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Beide Fragen sind mit der Kommission nicht entschieden, sondern an die Fachleute weitergegeben. Das erklärt auch die vorsichtige Formulierung im Auftrag, die Kommission solle prüfen, „ob und wie“ sich Eigenanteile begrenzen lassen. Für Familien heißt das: Ein Deckel ist möglich, aber keineswegs sicher.
Der Zeitplan
Die Kommission soll ihre Vorschläge spätestens Ende Januar 2027 vorlegen. Danach muss daraus ein Gesetz werden, das Kabinett, Bundestag und Bundesrat durchläuft. Das Ministerium schreibt dazu: „Das neue Pflegegesetz soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.“ Das ist ein ehrgeiziger Plan mit wenig Puffer. Wie die Reform am Ende aussieht, ist offen, auch ob es einen Deckel für die Eigenanteile geben wird.
Was das für dich heißt, je nach Lebenslage
Pflegst du einen Angehörigen zu Hause, gibt es keinen Grund zu warten. Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Pflegeberatung stehen dir heute zu, und es wäre schade, sie bis zur Reform liegen zu lassen. Welche Änderungen für Angehörige mit dem Pflegeneuordnungsgesetz schon geplant sind, erklärt unsere FAQ zur Pflege 2027 für AngehörigePNOG Pflege 2027 – AngehörigeDas Pflegeneuordnungsgesetz soll SPV-Finanzen stabilisieren und häusliche Pflege entlasten – u. a. über Budget-Bündelung. Bis zur Verkündung gelten die heutigen Beträge und Antragswege..
Lebt ein Elternteil im Heim, wird dich vor allem die Frage der Eigenanteile interessieren. Hier gibt es bis mindestens Ende Januar keine neuen Antworten. Bist du berufstätig und pflegst nebenher, lohnt es sich, im Betrieb nach flexiblen Arbeitszeiten zu fragen, denn die Vereinbarkeit ist ausdrücklich Thema der Kommission, eine Lösung aber noch nicht in Sicht. Und wenn du selbst schon in Rente bist und über die eigene Pflege nachdenkst: Prävention und Reha stehen ebenfalls auf der Liste.
Was du tun kannst
- Eine Pflegeberatung vereinbaren. Die Pflegekasse ist verpflichtet, dich zu beraten, auch zu Hause. Dort erfährst du, welche Leistungen dir heute schon zustehen.
- Den Entlastungsbetrag prüfen. Er ist für Hilfe im Alltag gedacht, etwa für eine Haushaltshilfe. Frag bei der Pflegekasse nach, wie viel davon noch offen ist.
- Bescheide und Rechnungen sammeln. Wenn die Reform kommt, hilfst du dir selbst, wenn du Eigenanteile und Leistungen schnell zur Hand hast.
- Ende Januar wieder hinschauen. Dann liegen die Vorschläge der Kommission auf dem Tisch, und es wird konkreter.
Der Fahrplan steht, die Antworten fehlen noch. Wir berichten, sobald die Kommission erste Ergebnisse vorlegt.


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