GeDIG: Bundesrat will Tempo bei E-Überweisung und E-Heilmitteln

Praxispult mit Tablet und digitaler Überweisung, Papierstapel daneben

Verfasst von

Bundesrat will Tempo – Bundestag folgt im Oktober.

Bundesrat 25.09.: kürzere Fristen für E-Heilmittel und E-Überweisung, schärfere Digitalagentur – Kritik an Länderaufwand. Bundestag Oktober.

GeDIG: Bundesrat will Tempo bei E-Überweisung und E-Heilmitteln

Bundesrat will Tempo – Bundestag folgt im Oktober.

Bundesrat 25.09.: kürzere Fristen für E-Heilmittel und E-Überweisung, schärfere Digitalagentur – Kritik an Länderaufwand. Bundestag Oktober.

Du wartest auf die Überweisung, die Heilmittelverordnung kommt per Papier nach – und die elektronische Patientenakte soll eigentlich schon mehr bringen. Am 25. September 2026 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Die Länder wollen mehr Tempo bei den digitalen Bausteinen, die dich in Praxis und Pflege spürbar entlasten könnten – und sie haben klare Kritik an Kosten und Regelungslücken.

In 30 Sekunden

Der Bundesrat empfiehlt, die Fristen für die elektronische Heilmittelverordnung und die elektronische Überweisung im weiteren Verfahren so weit wie möglich zu verkürzen. Zugleich soll das Zielbild einer echten Digitalagentur gematik geschärft werden – mit Blick auf Rollen, Governance und strategische Kompetenz. Die Länder kritisieren, dass ihnen angeblich kein Erfüllungsaufwand entstehe, und halten die geplante digitale Bedarfseinschätzung für zu weitreichend ohne gesetzliche Grundlage. Die Stellungnahme fließt in das Bundestagsverfahren; die Erstbefassung ist für Oktober avisiert.

Was der Bundesrat am 25.09. beschlossen hat

Noch in der Do-Charge vom 24.09. war der 25. September nur ein Termin im Kalender. Jetzt liegt der Nachbericht vor: Laut Deutschem Ärzteblatt plädieren die Länder ausdrücklich für mehr Geschwindigkeit bei der digitalen Medizin und Pflege. Konkret geht es um zwei Bausteine, die im Versichertenalltag oft noch haken – E-Heilmittelverordnung und E-Überweisung. Die Empfehlung lautet, die Fristen dafür „so weit wie möglich“ zu verkürzen.

Gleichzeitig mahnen die Länder ein klareres Zielbild für die gematik an: nicht nur Technikbetrieb, sondern eine echte Digitalagentur mit definiertem Rollenverständnis, Governance und strategischer Kompetenz. Das klingt abstrakt – für dich heißt es: Wer am Ende steuert, entscheidet mit, wie schnell ePA-Mehrwerte, Verordnungen und Überweisungen wirklich in der Praxis ankommen.

Wo die Länder Bremsen und Kritik setzen

Tempo ja – aber nicht ohne Gegenrechnung. Der Bundesrat hält die Darstellung, den Ländern entständen kein Erfüllungsaufwand und keine Kosten, für „nicht hinreichend“. Neue Datenbereitstellungspflichten und Datenschutzaufsichtsaufgaben der Länder seien unterschätzt. Für dich ist das relevant, weil verzögerte Länderprozesse oft bedeuten: Die App zeigt den Button, die Praxis oder Pflegeeinrichtung kann ihn aber noch nicht nutzen.

Kritisch sehen die Länder auch die geplante digitale Bedarfseinschätzung. Hier drohen weitreichende Mindestanforderungen, ohne dass die Primärversorgungsstrukturen gesetzlich klar genug abgesichert seien. Wer chronisch krank oder pflegebedürftig ist, kennt solche Lücken: Digitale Pflichten ohne belastbaren Rahmen schaffen Unsicherheit – nicht Entlastung.

Was das GeDIG überhaupt soll

Das GeDIG soll ePA-Mehrwerte, digitale Primärversorgungsbausteine und Regeln für Forschungsdaten voranbringen. Für Chronisch Kranke, Pflegebedürftige und digital-affine Versicherte geht es um konkrete Alltagsschritte: Wann kommt die E-Überweisung ohne Papierumweg? Wann die E-Heilmittelverordnung ohne Fax und Wartezeit? Und wann spürst du den Mehrwert der ePA jenseits von Login und Einwilligung?

Die Kassen bleiben in der politischen Debatte zugleich als mögliche Präventionsakteure mit Datenhinweisen umstritten. Was davon im Gesetz landet, entscheidet das Bundestagsverfahren – die Bundesratsstellungnahme ist ein Baustein, kein Endpunkt.

Was als Nächstes im Bundestag passiert

Die Stellungnahme fließt in das parlamentarische Verfahren. Bundesgesundheitsminister Linnemann hat die Erstbefassung für Oktober avisiert. Bis dahin bleiben Fristen und Details beweglich: Was der Bundesrat fordert, muss der Bundestag nicht eins zu eins übernehmen – aber die Länderposition setzt den Ton für Tempo, Kosten und Regelungslücken.

Wer wissen will, welche Digitalfristen dich als Versicherten betreffen, findet die Einordnung im FAQ . Dort lohnt der Blick, sobald Fristen konkret werden – nicht erst, wenn die Praxis den alten Prozess noch fährt.

Was du tun kannst

  1. FAQ und Fristen im Blick behalten. E-Überweisung und E-Heilmittelverordnung kommen nicht über Nacht; der Oktober-Fahrplan im Bundestag ist der nächste Meilenstein.
  2. Praxis und Pflege ansprechen. Frag nach, ob und wann elektronische Verordnungen und Überweisungen bei euch schon laufen – oft entscheidet die Technik vor Ort, nicht nur das Gesetz.
  3. ePA-Zugang prüfen. Mehrwerte setzen voraus, dass Zugang und Einwilligungen stimmen. Ein kurzer Check in App oder Portal spart später Nachfragen.
  4. Erwartungen realistisch halten. Tempo-Forderungen der Länder sind ein Signal, kein Soforttermin. Bis zur gesetzlichen Festlegung gilt: Papier und Hybridprozesse bleiben Alltag.
  5. Bei Chronik und Pflege besonders hinschauen. Gerade hier sollen digitale Bausteine entlasten – und genau hier treffen Fristen, Bedarfseinschätzung und Länderaufwand am stärksten aufeinander.

Kurz gesagt

Der Bundesrat will mehr Tempo bei E-Heilmittelverordnung und E-Überweisung und ein schärferes Digitalagentur-Profil der gematik – bei klarer Kritik an unterschätztem Länderaufwand und an der digitalen Bedarfseinschätzung. Für dich zählt: Der Nachbericht vom 25.09. ist da, die Erstbefassung im Bundestag folgt im Oktober. Bis dahin bleibst du am Ball über FAQ, Praxis und ePA – nicht über Versprechen ohne Datum.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert