Kategorie: Digitales & Services

  • Darf meine Krankenkasse in meine ePA schauen? Was der Gesetzentwurf vorsieht

    Darf meine Krankenkasse in meine ePA schauen? Was der Gesetzentwurf vorsieht

    Ohne dein Ja bleibt die Akte für die Kasse zu. Die Frage ist, wozu man Ja sagt.

    ePA und Krankenkasse: Laut Gesetzentwurf darf die Kasse deine Akte nur mit Einwilligung auswerten. Was geplant ist und was du vor dem Ja prüfen solltest.

    Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist für viele gesetzlich Versicherte inzwischen Alltag: Befunde, Medikationsliste, Arztbriefe, alles an einem Ort. Jetzt sorgt ein Gesetzentwurf für Diskussionen. Er soll Kranken- und Pflegekassen erlauben, auch Daten aus der ePA auszuwerten. Hausärzte warnen, die Kassen sehen eine Chance. Was dahintersteckt, was sich für dich ändern würde und worauf du achten solltest, bevor du irgendwo zustimmst.

    In 30 Sekunden

    Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (GeDIG, Bundestags-Drucksache 21/8279) dürfen Kranken- und Pflegekassen Daten aus deiner elektronischen Patientenakte nur dann auswerten, wenn du sie der Kasse mit deiner Einwilligung zur Verfügung stellst. Ohne Einwilligung hat die Kasse laut Gesundheitsministerium keinen Zugriff auf die ePA. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die Auswertung der Abrechnungsdaten, die der Kasse ohnehin vorliegen, läuft davon getrennt weiter; ihr kannst du widersprechen.

    Worum es im Entwurf geht

    Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG, hatte noch die frühere Gesundheitsministerin Nina Warken zum Ende ihrer Amtszeit vorgelegt. Es wird derzeit im Bundestag beraten. Ein Teil davon betrifft § 25b SGB V, also die Regel, nach der Kassen Daten auswerten dürfen, um gesundheitliche Risiken früh zu erkennen.

    Neu ist die ePA. Nach § 25b Absatz 2 SGB V in der Fassung des Entwurfs dürfen Kassen zusätzlich Daten aus der elektronischen Patientenakte verarbeiten, „soweit diese Daten den Krankenkassen nach § 345 mit Einwilligung des Versicherten zur Verfügung gestellt werden“. Die Zwecke sind im Entwurf aufgezählt. Es geht etwa darum, seltene Erkrankungen, Krebs, schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder eine drohende Pflegebedürftigkeit zu erkennen. Auch ob eine von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfung fehlt, soll so auffallen können.

    Laut Begründung kann die Einwilligung für ein einzelnes Auswertungsprogramm gelten. Versicherte sollen aber auch allgemein für künftige Programme zustimmen können. Genau dieser Unterschied ist wichtig, wenn dich deine Kasse später um ein Ja bittet.

    Zwei Dinge, die man leicht verwechselt

    In der Debatte gehen zwei Ebenen schnell durcheinander. Deshalb hier ganz klar getrennt.

    Die Abrechnungsdaten, also was Praxen, Kliniken und Apotheken mit deiner Kasse abrechnen, liegen der Kasse ohnehin vor. Diese Daten darf sie nach § 25b schon heute auswerten, ohne dich vorher zu fragen. Du kannst aber widersprechen. Wie das geht, erklären wir in unserer FAQ zur .

    Die Daten in deiner ePA sind etwas anderes. Darauf hat die Kasse keinen Zugriff. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt in seinen Antworten zum Entwurf: „Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die ePA.“ Erst wenn du ihr Daten aus der Akte freigibst, darf sie diese für die genannten Zwecke nutzen. Hier gilt also nicht „Nein sagen“, sondern „aktiv Ja sagen“.

    Schaubild: Abrechnungsdaten liegen der Kasse ohnehin vor, Auswertung nach Paragraf 25b schon heute ohne Nachfrage, du kannst widersprechen. Daten in deiner ePA: Die Kasse hat keinen Zugriff, laut Entwurf nur nach Freigabe mit deiner Einwilligung, für ein Programm oder künftige Programme. Stand: Gesetzentwurf GeDIG, Drucksache 21/8279, noch nicht beschlossen.
    Zwei Datenarten, zwei Regeln: Widerspruch bei Abrechnungsdaten, Einwilligung bei der ePA (laut Entwurf).

    Warum gestritten wird

    Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hält den Plan für gefährlich. Verbandschef Markus Blumenthal-Beier sagte laut dpa dem „Spiegel“, das wäre „ein Dammbruch“ und würde das Vertrauen der Menschen in die Digitalisierung weiter schwächen. Ein bloßer Hinweis in den Geschäftsbedingungen dürfe „kein Freifahrtschein sein, um in die intimsten Daten der Patienten zu schauen“.

    Der GKV-Spitzenverband sieht es anders. „Die verantwortungsvolle Auswertung solcher Daten kann einen großen Mehrwert für die Versicherten haben“, sagte Sprecher Florian Lanz. Frühe Hinweise könnten helfen, Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und bestenfalls schwere Verläufe zu vermeiden.

    Was das für dich bedeutet

    Wenn du chronisch krank bist, kann ein Hinweis deiner Kasse durchaus nützlich sein, etwa wenn eine Kontrolluntersuchung oder eine empfohlene Impfung fehlt. Ob dir das den Einblick in deine Akte wert ist, entscheidest du.

    Wenn du älter bist oder Angehörige pflegst, spielt der Punkt „drohende Pflegebedürftigkeit“ eine Rolle. Ein früher Hinweis kann helfen, rechtzeitig Unterstützung zu organisieren.

    Wenn du für deine Kinder entscheidest, gilt dasselbe Prinzip: kein Zugriff ohne Einwilligung.

    Wenn dir Datenschutz besonders wichtig ist, musst du für deine ePA nichts tun. Nach dem Entwurf bleibt sie für die Kasse zu, solange du nicht zustimmst. Die Auswertung deiner Abrechnungsdaten stoppst du dagegen nur mit einem Widerspruch.

    Wichtig: All das ist der Stand des Entwurfs. Bundestag und Bundesrat können ihn noch ändern. Einen festen Termin für das Inkrafttreten gibt es bisher nicht. Was das Gesetz sonst für Versicherte regelt, findest du in unserer . Die wichtigsten Fragen zur ePA-Einsicht beantworten wir außerdem in einer eigenen

    Was du tun kannst

    • Wenn deine Kasse dich um eine Einwilligung bittet, lies nach, für welches Programm sie gilt und ob sie auch künftige Auswertungen umfasst.
    • Prüfe, wie du die Einwilligung zurücknehmen kannst, bevor du zustimmst.
    • Entscheide getrennt über deine Abrechnungsdaten: Dort hilft dir nur ein Widerspruch, wenn du die Auswertung nicht möchtest.
    • Schau in der ePA-App deiner Kasse nach, welche Dokumente in deiner Akte liegen. So weißt du, worüber du entscheidest.
    • Behalte die Beratungen im Bundestag im Blick. Wir berichten, sobald das Gesetz beschlossen ist.
  • Deine Patientenakte und die Forschung: Bald meldet sich die Kassen-App, so entscheidest du

    Deine Patientenakte und die Forschung: Bald meldet sich die Kassen-App, so entscheidest du

    Wer nichts tut, gibt Daten pseudonymisiert frei. Wer das nicht will, kann jederzeit widersprechen.

    ePA-Daten für die Forschung: Ab 30. Oktober informiert die AOK in ihrer App, andere Kassen folgen. Was mit deinen Daten passiert und wie Widerspruch geht.

    In den nächsten Wochen werden viele gesetzlich Versicherte beim Öffnen ihrer ePA-App einen neuen Hinweis sehen. Es geht um die Frage, ob Daten aus der elektronischen Patientenakte für die medizinische Forschung genutzt werden dürfen. Die Antwort ist bereits voreingestellt: Wer nichts tut, ist dabei. Wer das nicht möchte, kann widersprechen. Laut einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands wussten Anfang des Jahres drei Viertel der Verbraucherinnen und Verbraucher nichts davon. Höchste Zeit also, sich einmal in Ruhe damit zu beschäftigen.

    In 30 Sekunden

    Daten aus deiner ePA sollen pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit gehen. Den Anfang macht voraussichtlich ab 2027 die Medikationsliste. Die AOK informiert ab dem 30. Oktober direkt in ihrer ePA-App, andere Kassen ebenfalls ab Ende Oktober. Du musst nichts tun, wenn du einverstanden bist. Wenn nicht, kannst du in der App oder bei der Ombudsstelle deiner Kasse widersprechen, jederzeit und auch nur für einzelne Zwecke.

    Was genau passieren soll

    Grundlage ist ein Paragraf im Sozialgesetzbuch, § 363 SGB V. Er sieht vor, dass Daten aus der ePA an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weitergeleitet werden. Vorher werden sie pseudonymisiert. Dein Name steht also nicht dabei, die Daten bekommen stattdessen ein Kennzeichen.

    Wer mit diesen Daten arbeiten will, muss einen Antrag stellen. Zugang gibt es nur für Zwecke, die dem Gemeinwohl dienen, etwa um Nebenwirkungen von Medikamenten früher zu erkennen oder die Versorgung zu verbessern. Laut heise soll die erste Ausleitung voraussichtlich ab 2027 starten, und zwar zunächst nur mit den Daten aus der elektronischen Medikationsliste.

    Warum sich die Kassen-App jetzt meldet

    Der AOK-Bundesverband hat angekündigt, ab dem 30. Oktober nach dem Login in der ePA-App über die Forschungsnutzung zu informieren. Auch andere Kassen wollen ab Ende Oktober informieren, die Techniker Krankenkasse tut das bereits auf ihrer Website. Verbraucherschützer finden, dass bisher zu wenig passiert ist. Die Datenschutzaufsicht des Bundes begrüßt, dass einzelne Kassen noch einmal informieren.

    Einen Haken gibt es: Wer die ePA-App nicht nutzt, bekommt diesen Hinweis auch nicht zu sehen. Gerade ältere Versicherte ohne Smartphone erfahren so womöglich gar nicht, dass sie eine Wahl haben.

    Was für die Forschung spricht, und was dagegen

    Für viele ist die Sache klar. Wer selbst chronisch krank ist, weiß, wie wichtig gute Studien für neue Behandlungen sind. Daten aus dem Versorgungsalltag von Millionen Menschen können Fragen beantworten, für die klassische Studien zu klein sind. Wer der Forschung auf diese Weise helfen möchte, muss nichts weiter tun.

    Andere sind vorsichtiger, und auch das ist ein legitimer Standpunkt. Gesundheitsdaten sind sehr persönlich, und manche möchten selbst entscheiden, wofür sie verwendet werden. Für sie gibt es das Widerspruchsrecht. An der Nutzung deiner ePA in der Behandlung ändert ein Widerspruch gegen die Forschungsnutzung nichts.

    So funktioniert der Widerspruch

    Am einfachsten geht es direkt in der ePA-App deiner Krankenkasse. Dort kannst du der Forschungsnutzung insgesamt widersprechen oder nur für einzelne Zwecke. Wer keine App hat, wendet sich an die Ombudsstelle seiner Kasse. Die Kontaktdaten findest du auf der Website deiner Kasse. Eine Frist gibt es nicht: Du kannst jederzeit widersprechen, auch später noch, und deine Entscheidung ebenso wieder ändern.

    Eltern entscheiden für ihre Kinder. Wer etwa für ein Kind mit einer chronischen Erkrankung die ePA verwaltet, sollte sich die Frage also auch für das Kind stellen. Und wer Eltern oder Großeltern ohne Smartphone hat, kann ihnen helfen, sich an die Ombudsstelle zu wenden, wenn sie widersprechen möchten.

    Nicht verwechseln solltest du die Forschungsnutzung mit einer anderen Neuerung: Krankenkassen dürfen ihre eigenen Abrechnungsdaten auswerten, um dich auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Das ist ein eigener Vorgang mit eigenem Widerspruch. Was dort gilt, erklärt unsere FAQ zur . Mehr Details erklärt unsere FAQ zu .

    Was du tun kannst

    1. Eine Entscheidung treffen, bevor der Hinweis kommt. Überleg dir in Ruhe, ob du der Forschung deine Daten pseudonymisiert zur Verfügung stellen möchtest.
    2. Den Hinweis in der App nicht wegklicken. Wenn du widersprechen willst, kannst du das direkt dort erledigen, insgesamt oder für einzelne Zwecke.
    3. An die Familie denken. Für Kinder entscheiden die Eltern. Ältere Angehörige ohne App brauchen vielleicht Hilfe bei der Ombudsstelle.
    4. Die Entscheidung gilt nicht für immer. Du kannst sie jederzeit ändern, wenn du deine Meinung änderst.

    Es gibt hier kein Richtig oder Falsch. Wichtig ist nur, dass du die Entscheidung selbst triffst und nicht aus Versehen.

  • Post von der Kasse zu deinem Gesundheitsrisiko? Was Kassen auswerten dürfen und wie du widersprichst

    Post von der Kasse zu deinem Gesundheitsrisiko? Was Kassen auswerten dürfen und wie du widersprichst

    Ein Hinweis, keine Diagnose.

    Kassen dürfen Abrechnungsdaten nach Gesundheitsrisiken auswerten, 71 Prozent wissen das nicht. Was erlaubt ist, was das GeDIG ändert, wie Widerspruch geht.

    Ein Brief von der Krankenkasse: Laut den Daten sei bei dir eine Impfung überfällig, oder zwei deiner Medikamente könnten sich nicht gut vertragen. Solche Schreiben sind kein Versehen. Seit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz dürfen Kassen die Abrechnungsdaten ihrer Versicherten gezielt nach bestimmten Gesundheitsrisiken durchsuchen, ohne vorher zu fragen. Eine neue Umfrage zeigt, dass die meisten das nicht wissen. Und mit dem geplanten Digitalgesetz könnte die Auswertung noch ausgeweitet werden.

    In 30 Sekunden

    Deine Kasse darf ihre Abrechnungsdaten zum Beispiel nach Impflücken, Krebsrisiken, seltenen Erkrankungen oder gefährlichen Wechselwirkungen von Medikamenten auswerten. Findet sie ein Risiko, muss sie dich schriftlich informieren und dir raten, mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer Pflegefachkraft zu sprechen. Ein solcher Brief ist keine Diagnose. Wenn du keine Auswertung möchtest, kannst du jederzeit formlos widersprechen. Für Kinder entscheiden die Eltern.

    Was die Kasse heute schon darf

    Grundlage ist Paragraf 25b im Fünften Sozialgesetzbuch. Danach dürfen Kassen ihre Daten unter anderem nach seltenen Erkrankungen, Krebserkrankungen, schweren Wechselwirkungen von Arzneimitteln, fehlenden Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und nach einer noch nicht festgestellten Pflegebedürftigkeit durchsuchen. Gemeint sind die Daten, die ohnehin bei der Kasse landen, etwa aus Arztabrechnungen und Rezepten.

    Am häufigsten geht es bisher um Impfungen. Laut einem Bericht des GKV-Spitzenverbands, über den die Apotheken Umschau berichtet, wurden rund 1,3 Millionen Versicherte wegen fehlender Impfungen angeschrieben. Widersprochen haben bislang nur 0,04 Prozent.

    Warum Kassen das überhaupt tun

    Die Idee dahinter ist Vorbeugung. Eine Kasse sieht, anders als eine einzelne Praxis, alle abgerechneten Verordnungen und Behandlungen auf einmal, auch wenn sie von verschiedenen Ärztinnen und Ärzten stammen. Dadurch kann sie zum Beispiel erkennen, dass zwei Medikamente zusammenkommen, die sich schlecht vertragen, oder dass eine empfohlene Auffrischimpfung fehlt. Die Kasse stellt dabei keine Diagnose und entscheidet nichts über deine Behandlung. Sie darf dich nur auf das mögliche Risiko hinweisen und dir eine Beratung empfehlen. Was du daraus machst, bleibt deine Sache.

    Was die meisten nicht wissen

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat dazu eine forsa-Umfrage unter gut 1.000 gesetzlich Versicherten machen lassen. 71 Prozent wussten nicht, dass ihre Kasse solche Auswertungen machen darf. 57 Prozent fanden sie eher oder vollkommen falsch. Der Verband fordert deshalb, dass Kassen künftig erst um Einwilligung bitten müssen, statt nur ein Widerspruchsrecht einzuräumen. Seine Kurzformel: erst fragen, dann auswerten.

    Was das neue Digitalgesetz ändern soll

    Diese Woche war die öffentliche Anhörung zum Entwurf des neuen Digitalgesetzes, kurz GeDIG. Er sieht vor, die Auswertung auf Herz-Kreislauf-Risiken und auf drohende, nicht nur bereits bestehende Pflegebedürftigkeit auszuweiten. Mit deiner Einwilligung sollen Kassen außerdem Daten aus der elektronischen Patientenakte und aus Wearables wie Fitnessuhren einbeziehen dürfen.

    Die Meinungen dazu gehen weit auseinander. Der BKK Dachverband begrüßt die präventive Richtung und würde auch Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Rückenleiden einbeziehen. Die Bundesärztekammer dagegen hält die Bewertung von Gesundheitsrisiken für eine ärztliche Aufgabe und fordert, die Befugnisse der Kassen zu streichen. Welche weiteren Fristen das GeDIG für Versicherte bringt, steht in unserer FAQ zu den .

    Mehr Fragen und Antworten zur .

    Was das für dich heißt, je nach Lebenslage

    Wenn du chronisch krank bist und mehrere Medikamente nimmst, kann ein Hinweis auf Wechselwirkungen durchaus nützlich sein, gerade wenn verschiedene Praxen verordnen. Nimm den Brief mit in die Hausarztpraxis und lass ihn dort einordnen. Bist du älter, kommen Impferinnerungen vermutlich am häufigsten vor. Auch hier gilt: Die Hausärztin weiß am besten, ob die Impfung für dich passt.

    Als Mutter oder Vater kannst du für deine minderjährigen Kinder entscheiden, ob ihre Daten ausgewertet werden dürfen, und bei Bedarf für sie widersprechen. Und wenn dir der Schutz deiner Daten besonders wichtig ist, musst du dich nicht rechtfertigen. Ein Widerspruch ist formlos möglich, und an deinen Leistungen ändert er nichts.

    Was du tun kannst

    1. Einen Hinweisbrief in Ruhe lesen. Er beschreibt ein mögliches Risiko, keine Erkrankung. Vereinbare bei Unsicherheit einen Termin in deiner Hausarztpraxis.
    2. Selbst entscheiden, ob du das willst. Wenn nicht, reicht eine kurze Nachricht an deine Kasse per Brief, Mail oder über die App, dass du der Auswertung nach Paragraf 25b widersprichst.
    3. An die Kinder denken. Für sie widersprechen die Eltern, falls gewünscht, mit einer eigenen Nachricht pro Kind.
    4. Die Debatte zum GeDIG verfolgen. Ob es bei Widerspruch bleibt oder eine Einwilligung nötig wird, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

    Ob du die Hinweise der Kasse als Service oder als Eingriff empfindest, ist eine persönliche Entscheidung. Wichtig ist nur, dass du sie bewusst triffst.

  • ePA: Ein Jahr Befüllungspflicht – Akten voller, App-Zugang hakt

    ePA: Ein Jahr Befüllungspflicht – Akten voller, App-Zugang hakt

    Ein Jahr Pflicht – App-Login bleibt die Hürde.

    Ein Jahr ePA-Befüllungspflicht: Millionen Dokumente, flächendeckende Technik – der App-Login bleibt die Hürde für dich.

    Am 1. Oktober 2026 jährt sich die Pflicht für Praxen und Kliniken, die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Einrichtungen wichtige Daten – Befunde, Laborwerte und mehr – in die Akte einstellen. Das Opt-out-Modell gilt weiter: Die Kasse legt die Akte an, Widerspruch bleibt möglich. Was der Jahrestag zeigt: Die Technik ist flächendeckend da, die Akten füllen sich – und viele Versicherte scheitern laut KBV noch am App-Login. Für dich als Chroniker:in, digital Unsichere:n oder junge:n Versicherte:n zählt weniger die Systemmeldung – und mehr, wie du Befunde und Medikationsliste wirklich siehst.

    In 30 Sekunden

    Laut dpa/BMG zum Stichtag 01.10.2026: Von ca. 160.000 TI-angeschlossenen Einrichtungen haben mehr als 159.000 mit der ePA gearbeitet. Gut 73 Mio. von 74,5 Mio. GKV-Versicherten haben eine angelegte ePA (PKV: 386.000). Wöchentlich ca. 3 Mio. Uploads; mehr als 35 Mio. Öffnungen digitaler Medikationslisten. gematik-Teilnahme u. a. 82.000 von 98.500 Arztpraxen, plus Zahnärzte, Apotheken, Kliniken. KBV: Praxen stellen 91 % von fast 160 Mio. Dokumenten ein – Störungen und Login-Hürden bremsen. Nur 5,4 Mio. Versicherte haben laut gematik eine digitale Gesundheitsidentität für aktiven Zugriff. Zeitfenster und Rechte erklärt das FAQ .

    Was die Zahlen wirklich bedeuten

    Die Bilanz klingt stark: fast alle angeschlossenen Einrichtungen haben die ePA genutzt, Millionen Dokumente, Medikationslisten werden geöffnet. Für das System ist das ein Erfolg der Pflicht. Für dich persönlich ist der entscheidende Bruch: Eine angelegte Akte ist noch kein aktiver Nutzen. Ohne Login in der App oder ohne funktionierende Gesundheitsidentität siehst du Befunde und Listen nicht – auch wenn Praxis und Klinik fleißig hochladen.

    KBV-Vertreter Steiner bringt die Praxis-Seite auf den Punkt: Praxen stellen den Löwenanteil der Dokumente ein, aber Störungen und Login-Hürden bremsen den Alltag. Die gematik-Zahl von 5,4 Millionen Versicherten mit digitaler Gesundheitsidentität zeigt die Lücke: Bei über 73 Millionen angelegten ePA ist der aktive Zugriff noch die Ausnahme.

    Warum der App-Login die Hürde bleibt

    Die ePA-App deiner Krankenkasse und die digitale Identität sind der Schlüssel. Viele scheitern an Registrierung, Ausweis-Identifizierung, PIN oder Gerätwechsel. Andere wissen gar nicht, dass sie eine Akte haben – Opt-out bedeutet: Die Akte ist da, bis du widersprichst, aber niemand zwingt dich zum Öffnen.

    Für Chroniker:innen lohnt der Blick besonders: Laborwerte, Arztbriefe und die digitale Medikationsliste können Doppeluntersuchungen und Wechselwirkungen sichtbar machen – wenn du sie liest. Für digital Unsichere gilt: Ombudsstelle der Kasse, Angehörige mit Vollmacht und geduldige Hotline-Hilfe sind oft der bessere Start als Frust vor dem Login-Screen.

    Was Praxen und Kliniken seit einem Jahr tun müssen

    Seit 01.10.2025 gilt die Befüllungspflicht für wichtige Daten. Die Zahlen zeigen: Die Technik ist weitgehend da, die Uploads laufen. Das ändert nicht, dass es in einzelnen Praxen oder Regionen haken kann – und es ändert nicht dein Recht, die Akte einzusehen oder zu widersprechen. Wer wissen will, welche Fristen und Rechte gelten, findet die Übersicht im FAQ zur .

    Was du als Versicherte:r jetzt prüfen solltest

    Akte angelegt? Die meisten GKV-Versicherten haben eine. Frage bei Unsicherheit deine Kasse oder schau in die ePA-App.

    Zugang? Ohne Gesundheitsidentität und funktionierenden App-Login bleibt die Akte eine Blackbox. Plane Zeit für die Registrierung ein – idealerweise an einem ruhigen Nachmittag, nicht zwischen zwei Terminen.

    Medikationsliste und Befunde: Wenn der Zugang steht, lohnt ein erster Blick: Stimmt die Medikation? Fehlen aktuelle Befunde? Bei Lücken die Praxis ansprechen – die Pflicht gilt, die Qualität der Inhalte bleibt ein gemeinsames Thema.

    Widerspruch: Du kannst der ePA insgesamt widersprechen oder einzelne Freigaben steuern. Das ist ein bewusstes Datenschutz-Thema – getrennt vom Nutzen, den Chroniker oft aus der gefüllten Akte ziehen.

    Was du tun kannst

    1. App und Login testen. ePA-App der Kasse installieren, Gesundheitsidentität einrichten, Login einmal durchspielen.
    2. Bei Hürden die Ombudsstelle nutzen. Kassen bieten Hilfe bei Registrierung und Zugangsproblemen – Mitgliedsnummer bereithalten.
    3. Medikationsliste prüfen. Stimmt, was in der Liste steht, mit dem, was du einnimmst?
    4. Befunde nach Terminen erwarten. Nach Labor und Facharzt kurz in die Akte schauen – nicht erst Monate später.
    5. Rechte kennen. Befüllungspflicht, Einsicht und Widerspruch erklärt das FAQ .
    6. Angehörige einbinden. Wer digital unsicher ist, kann Vertrauenspersonen mit Vollmacht mitnehmen – ohne die Akte komplett abzulehnen.

    Kurz gesagt

    Ein Jahr Befüllungspflicht: Technik und Uploads sind da, 73 Mio. Akten angelegt – aber nur 5,4 Mio. Versicherte mit aktiver Gesundheitsidentität. Für dich zählt der App-Zugang: Login schaffen, Medikationsliste und Befunde nutzen – und bei Problemen die Kasse um Hilfe bitten, statt die Akte abzuschreiben.

  • GeDIG: Bundesrat will Tempo bei E-Überweisung und E-Heilmitteln

    GeDIG: Bundesrat will Tempo bei E-Überweisung und E-Heilmitteln

    Bundesrat will Tempo – Bundestag folgt im Oktober.

    Bundesrat 25.09.: kürzere Fristen für E-Heilmittel und E-Überweisung, schärfere Digitalagentur – Kritik an Länderaufwand. Bundestag Oktober.

    GeDIG: Bundesrat will Tempo bei E-Überweisung und E-Heilmitteln

    Bundesrat will Tempo – Bundestag folgt im Oktober.

    Bundesrat 25.09.: kürzere Fristen für E-Heilmittel und E-Überweisung, schärfere Digitalagentur – Kritik an Länderaufwand. Bundestag Oktober.

    Du wartest auf die Überweisung, die Heilmittelverordnung kommt per Papier nach – und die elektronische Patientenakte soll eigentlich schon mehr bringen. Am 25. September 2026 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Die Länder wollen mehr Tempo bei den digitalen Bausteinen, die dich in Praxis und Pflege spürbar entlasten könnten – und sie haben klare Kritik an Kosten und Regelungslücken.

    In 30 Sekunden

    Der Bundesrat empfiehlt, die Fristen für die elektronische Heilmittelverordnung und die elektronische Überweisung im weiteren Verfahren so weit wie möglich zu verkürzen. Zugleich soll das Zielbild einer echten Digitalagentur gematik geschärft werden – mit Blick auf Rollen, Governance und strategische Kompetenz. Die Länder kritisieren, dass ihnen angeblich kein Erfüllungsaufwand entstehe, und halten die geplante digitale Bedarfseinschätzung für zu weitreichend ohne gesetzliche Grundlage. Die Stellungnahme fließt in das Bundestagsverfahren; die Erstbefassung ist für Oktober avisiert.

    Was der Bundesrat am 25.09. beschlossen hat

    Noch in der Do-Charge vom 24.09. war der 25. September nur ein Termin im Kalender. Jetzt liegt der Nachbericht vor: Laut Deutschem Ärzteblatt plädieren die Länder ausdrücklich für mehr Geschwindigkeit bei der digitalen Medizin und Pflege. Konkret geht es um zwei Bausteine, die im Versichertenalltag oft noch haken – E-Heilmittelverordnung und E-Überweisung. Die Empfehlung lautet, die Fristen dafür „so weit wie möglich“ zu verkürzen.

    Gleichzeitig mahnen die Länder ein klareres Zielbild für die gematik an: nicht nur Technikbetrieb, sondern eine echte Digitalagentur mit definiertem Rollenverständnis, Governance und strategischer Kompetenz. Das klingt abstrakt – für dich heißt es: Wer am Ende steuert, entscheidet mit, wie schnell ePA-Mehrwerte, Verordnungen und Überweisungen wirklich in der Praxis ankommen.

    Wo die Länder Bremsen und Kritik setzen

    Tempo ja – aber nicht ohne Gegenrechnung. Der Bundesrat hält die Darstellung, den Ländern entständen kein Erfüllungsaufwand und keine Kosten, für „nicht hinreichend“. Neue Datenbereitstellungspflichten und Datenschutzaufsichtsaufgaben der Länder seien unterschätzt. Für dich ist das relevant, weil verzögerte Länderprozesse oft bedeuten: Die App zeigt den Button, die Praxis oder Pflegeeinrichtung kann ihn aber noch nicht nutzen.

    Kritisch sehen die Länder auch die geplante digitale Bedarfseinschätzung. Hier drohen weitreichende Mindestanforderungen, ohne dass die Primärversorgungsstrukturen gesetzlich klar genug abgesichert seien. Wer chronisch krank oder pflegebedürftig ist, kennt solche Lücken: Digitale Pflichten ohne belastbaren Rahmen schaffen Unsicherheit – nicht Entlastung.

    Was das GeDIG überhaupt soll

    Das GeDIG soll ePA-Mehrwerte, digitale Primärversorgungsbausteine und Regeln für Forschungsdaten voranbringen. Für Chronisch Kranke, Pflegebedürftige und digital-affine Versicherte geht es um konkrete Alltagsschritte: Wann kommt die E-Überweisung ohne Papierumweg? Wann die E-Heilmittelverordnung ohne Fax und Wartezeit? Und wann spürst du den Mehrwert der ePA jenseits von Login und Einwilligung?

    Die Kassen bleiben in der politischen Debatte zugleich als mögliche Präventionsakteure mit Datenhinweisen umstritten. Was davon im Gesetz landet, entscheidet das Bundestagsverfahren – die Bundesratsstellungnahme ist ein Baustein, kein Endpunkt.

    Was als Nächstes im Bundestag passiert

    Die Stellungnahme fließt in das parlamentarische Verfahren. Bundesgesundheitsminister Linnemann hat die Erstbefassung für Oktober avisiert. Bis dahin bleiben Fristen und Details beweglich: Was der Bundesrat fordert, muss der Bundestag nicht eins zu eins übernehmen – aber die Länderposition setzt den Ton für Tempo, Kosten und Regelungslücken.

    Wer wissen will, welche Digitalfristen dich als Versicherten betreffen, findet die Einordnung im FAQ . Dort lohnt der Blick, sobald Fristen konkret werden – nicht erst, wenn die Praxis den alten Prozess noch fährt.

    Was du tun kannst

    1. FAQ und Fristen im Blick behalten. E-Überweisung und E-Heilmittelverordnung kommen nicht über Nacht; der Oktober-Fahrplan im Bundestag ist der nächste Meilenstein.
    2. Praxis und Pflege ansprechen. Frag nach, ob und wann elektronische Verordnungen und Überweisungen bei euch schon laufen – oft entscheidet die Technik vor Ort, nicht nur das Gesetz.
    3. ePA-Zugang prüfen. Mehrwerte setzen voraus, dass Zugang und Einwilligungen stimmen. Ein kurzer Check in App oder Portal spart später Nachfragen.
    4. Erwartungen realistisch halten. Tempo-Forderungen der Länder sind ein Signal, kein Soforttermin. Bis zur gesetzlichen Festlegung gilt: Papier und Hybridprozesse bleiben Alltag.
    5. Bei Chronik und Pflege besonders hinschauen. Gerade hier sollen digitale Bausteine entlasten – und genau hier treffen Fristen, Bedarfseinschätzung und Länderaufwand am stärksten aufeinander.

    Kurz gesagt

    Der Bundesrat will mehr Tempo bei E-Heilmittelverordnung und E-Überweisung und ein schärferes Digitalagentur-Profil der gematik – bei klarer Kritik an unterschätztem Länderaufwand und an der digitalen Bedarfseinschätzung. Für dich zählt: Der Nachbericht vom 25.09. ist da, die Erstbefassung im Bundestag folgt im Oktober. Bis dahin bleibst du am Ball über FAQ, Praxis und ePA – nicht über Versprechen ohne Datum.

  • TI stürzt oft ab: Was gematik-Selbstkritik und Umbau für dich bedeuten

    TI stürzt oft ab: Was gematik-Selbstkritik und Umbau für dich bedeuten

    TI stürzt zu oft ab – Umbau mit Ansage.

    gematik-Geschäftsführer Florian Hartge räumt ein, die Telematikinfrastruktur falle zu oft aus. Was Ausfälle bei ePA und E-Rezept für dich heißen – und was der Umbau zur TI 2.0 bringen soll.

    gematik-Geschäftsführer Florian Hartge räumt ein, die Telematikinfrastruktur falle zu oft aus. Was Ausfälle bei ePA und E-Rezept für dich heißen – und was der Umbau zur TI 2.0 bringen soll.

    Auf der Jubiläumstagung des Bundesverbands der Krankenhaus-IT-Leiterinnen und -Leiter (KH-IT) in Berlin sagte Dr. Florian Hartge, Geschäftsführer der gematik, offen: „Die TI stürzt unangenehm oft ab.“ heise online berichtete darüber am 20. September 2026. Die Digitalagentur benennt die Probleme klar – und verbindet sie mit Umbauplänen zur TI 2.0 und einer künftigen Gesundheitsplattform.

    Wichtig vorweg: Das ist kein neuer D-Trust-Kartenausfall. Die Störungen bei Institutionskarten (SMC-B) von D-Trust Anfang September 2026 waren ein eigener, bereits viel beachteter Vorfall. Hier geht es um die strukturelle Stabilität der insgesamt – und um den Fahrplan, der sie entschärfen soll.

    Erfolg und Störungsdruck wachsen gleichzeitig

    Hartge untermauerte den Fortschritt mit Zahlen: über 1,5 Milliarden eingelöste E-Rezepte, fast eine Milliarde Nachrichten über KIM, rund 83.000 Einrichtungen, die elektronische Rezepte ausstellen („fast alle, die das rechnerisch eigentlich können sollten“). Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) seien knapp 160.000 Institutionen angebunden; ausgegeben wurden bislang 5,8 Millionen GesundheitsIDs – hier sei man „bei weitem noch nicht da, wo wir hinwollen“.

    Mit mehr Nutzung, mehr Diensten und mehr Teilnehmern steige die Zahl kritischer Fehler – laut Hartge nicht linear, sondern „annähernd exponentiell“. Diesen Zustand nannte er unhaltbar; das sähen auch die Gesellschafter so.

    Ein internes Strategiepapier der gematik, das heise zitiert, stützt den Befund: 2025 war die Nutzung von TI-Anwendungen im Schnitt 25-mal pro Monat beeinträchtigt; 162 Störungen betrafen die ePA, 164 das E-Rezept.

    Warum ein E-Rezept so anfällig ist

    Ursache laut Hartge: gewachsene Komplexität. Bei technischen Operationen seien es 17 Schritte, um ein E-Rezept einzustellen – beim Einlösen noch mehr. Fällt einer davon aus, gibt es kein Rezept. Ziel des Umbaus: die Kette auf drei bis vier Schritte verkürzen.

    Die Architektur stammt noch aus den 2000er-Jahren: geschlossenes Netz, Konnektoren als VPN-Brücke, zertifizierte Kartenlesegeräte, kartenbasierte Identitäten. „Das würde man vielleicht heute nicht mehr so machen“, sagte Hartge. Für ein neues ePA-Release brauche man derzeit bis zu zwei Jahre – zu langsam für den gewünschten Zielhorizont.

    TI 2.0, PoPP, VSDM 2.0 – und der Live-Hinweis vom 20.09.

    Ende vergangenen Jahres startete die gematik eine Taskforce. Der Umbau zur TI 2.0 soll Hardwarekomponenten überflüssig machen: softwarebasierte Dienste, digitale Identitäten, Zero-Trust-Sicherheit statt geschlossenem Netz.

    Erstmals wird das Muster produktiv. In die Pilotierung gegangen sind der Proof of Patient Presence (PoPP) sowie VSDM 2.0 (Versichertenstammdatenmanagement). PoPP soll kryptografisch nachweisen, dass Versicherte in einer Versorgungssituation sind, und Zugriffe etwa auf die ePA absichern. Parallel läuft ZETA (Zero Trust Access) – laut Präsentation seit Sommer 2026 gemeinsam mit VSDM 2.0 im Rollout.

    Auch das gehört zur aktuellen Lage: VSDM 2.0 war laut heise am 20. September 2026 um 15:32 Uhr gestört – ausgerechnet ein Dienst im neuen Muster. Die vollständige Umstellung aller TI-Dienste ist bis 2029 vorgesehen.

    Von der Infrastruktur zur Gesundheitsplattform

    Parallel beschloss die Gesellschafterversammlung im Sommer: Die TI soll stärker zur Gesundheitsplattform werden. ePA, E-Rezept, Nachrichtendienste, Identitätsdienste und Zero-Trust-Komponenten sollen auf einer cloudbasierten Plattform zusammengeführt werden – mit Open-Source-Komponenten und klaren Schnittstellen.

    Wie weit der Umbau greift, zeigt das interne Konzept „TI-Betriebsstabilität und Transformationsplan 2030“: Die Zahl der Backend-Produktinstanzen soll von 114 auf 31 sinken; die TI 1.0 mit Konnektoren, Kartenterminals und proprietärem VPN soll bis Ende 2030 vollständig abgebaut werden. Für mobile Versorgung verspricht Hartge Vorteile ohne stationäre Hardware – etwa bei Hausbesuchen, in der Pflege oder im Notfalleinsatz.

    Was Ausfälle für dich bedeuten

    Du sitzt nicht an der Service-Map – spürbar wird die TI trotzdem:

    1. E-Rezept: Praxis und Apotheke können Verordnungen nicht zuverlässig erstellen, abrufen oder verbuchen. Wartezeiten oder ein zweiter Weg sind möglich – kassenübergreifend.
    2. ePA: Speichern, Teilen oder Abrufen von Dokumenten kann vorübergehend scheitern. Plane keine kritischen Akte-Schritte allein auf denselben Tag.
    3. Alltag: Bei bekannten Störungen vorab nachfragen, Puffer einplanen, bei Dauerverordnungen den Vorrat im Blick behalten. Statusmeldungen der gematik und seriöse Fachberichte helfen bei der Entscheidung.
    4. Abgrenzung: Ein einzelner Kartenanbieter-Ausfall (wie D-Trust Anfang September) ist etwas anderes als die hier beschriebene Dauerbelastung durch viele Beeinträchtigungen – für dich oft dasselbe Gefühl: „Heute läuft digital nichts.“ Praktische Schritte bei Störung von findest du im FAQ.

    Was der Umbau bringen soll

    Weniger Schritte, weniger Backend-Instanzen, Zero Trust statt VPN-Insel, digitale Identitäten und mobil nutzbare Dienste: Das ist das Versprechen. Perspektivisch sollen daraus weniger Ausfalltage und schnellere Verbesserungen an ePA und E-Rezept werden – sofern der Plan hält.

    Klar bleiben die Grenzen: Bis 2029/2030 läuft der Umbau parallel zur alten TI. Pilotdienste können selbst stören (siehe VSDM 2.0 am 20.09.). Karten und Terminals verschwinden nicht über Nacht. Dein Hebel bleibt pragmatisch: Störungen einordnen, Versorgung absichern, Transparenz erwarten – nicht die Architektur selbst reparieren.

    Fazit

    Hartges Satz vom 20.09.2026 fasst die Lage: Die TI stürzt zu oft ab – trotz >1,5 Mrd. E-Rezepten, ~1 Mrd. KIM-Nachrichten, ~83.000 E-Rezept-Einrichtungen, ~160.000 ePA-Institutionen und 5,8 Mio. GesundheitsIDs. 2025: Ø 25 Beeinträchtigungen/Monat, 162 ePA- und 164 E-Rezept-Störungen. Der Umbau zielt auf 3–4 statt 17 Schritte, TI-Dienste bis 2029, Backend 114→31, TI 1.0 bis Ende 2030, Zero Trust/ZETA und die Gesundheitsplattform. Für dich: Ausfälle bei ePA und E-Rezept ernst nehmen, von der D-Trust-Panne Anfang September trennen – und den Umbau als Stabilitätshoffnung, nicht als Sofort-Garantie verstehen.

  • DiGA-Reform: Warum KVB und AOK strengere Regeln fordern – und was das für dich heißt

    DiGA-Reform: Warum KVB und AOK strengere Regeln fordern – und was das für dich heißt

    Apps auf Rezept: strengere Regeln im Anmarsch.

    Am 18.09.2026 stützt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns das AOK-Positionspapier zu DiGA: Preise ab Tag 1, Nutzennachweis wie bei anderen Leistungen, Testzeitraum und Stopp kommerzieller Rezeptservices. Was Apps auf Rezept für dich bedeuten.

    Am 18.09.2026 stützt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns das AOK-Positionspapier zu DiGA: Preise ab Tag 1, Nutzennachweis wie bei anderen Leistungen, Testzeitraum und Stopp kommerzieller Rezeptservices. Was Apps auf Rezept für dich bedeuten.

    Seit über fünf Jahren sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – oft „Apps auf Rezept“ – Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können dich bei Behandlung und Krankheitsmanagement unterstützen. Gleichzeitig wächst die Kritik an Nutzennachweis und Preisen. Am 26. August 2026 legte der AOK-Bundesverband ein Positionspapier vor; am 18. September 2026 unterstützt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) die Forderungen vollumfänglich. Für dich zählt: Was ändert sich an Qualität, Kosten und dem Weg zum Rezept? Die wichtigsten Regeln zu haben wir im FAQ gebündelt.

    Was AOK und KVB konkret fordern

    Der AOK-Bundesverband spricht von „erheblichen strukturellen und regulatorischen Schwächen“ bei Zulassung und Vergütung. Kernpunkte:

    1. Unregulierte Erstjahrespreise abschaffen. Hersteller legen den Preis in den ersten zwölf Monaten nach Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis des BfArM weitgehend selbst fest. Laut AOK lagen die Markteintrittspreise 2025 und Anfang 2026 im Durchschnitt bei rund 595 Euro pro DiGA. Nach dem ersten Jahr sank der Preis in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband oft um 30 bis 80 Prozent. Forderung: Preisverhandlungen direkt nach Aufnahme ins Verzeichnis.
    2. Erprobungsregelung streichen. Viele Anwendungen kamen seit Oktober 2020 über die Erprobung ins Verzeichnis; etliche wurden später mangels Wirksamkeit wieder gestrichen. Der abschließende Wirksamkeitsnachweis soll schon bei Aufnahme vorliegen.
    3. Nutzenbewertung durch den G-BA. Für DiGA sollen dieselben Evidenzmaßstäbe gelten wie für andere GKV-Leistungen – mit Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
    4. Mindestens 14 Tage Testzeitraum und eine Versichertenzuzahlung analog zu Arznei- und Hilfsmitteln – weil viele Nutzungen früh abgebrochen werden, die Kasse aber oft für den gesamten Zeitraum zahlt.
    5. Kommerzielle Verordnungsdienste unterbinden, die außerhalb eines echten Behandlungskontexts über Fragebögen oder Telemedizinpartner massenhaft formale Verordnungen erzeugen.

    Die KVB teilt diese Linie ausdrücklich: gleiche Anforderungen an Evidenz und Wirtschaftlichkeit, Preise ab dem ersten Tag der Erstattungsfähigkeit, verpflichtender Testzeitraum und klare Regeln gegen kommerzielle Rezeptservices. DiGA gehörten in ein qualitätsgesichertes ärztliches oder psychotherapeutisches Behandlungskonzept.

    Warum der Zeitpunkt brisant ist: BStabG und GeDIG

    Die KVB stellt die Debatte in einen finanziellen Rahmen. Während das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze (GKV-BStabG) ambulant tätige Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kürzungen in Milliardenhöhe belaste, blieben die DiGA-Ausgaben weitgehend unangetastet. Empfehlungen der Finanzkommission zur Überarbeitung der DiGA-Regelungen seien weder im BStabG noch im Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) ausreichend berücksichtigt worden.

    AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann betont: Mit dem GeDIG bestehe die Chance, Verbesserungen gesetzlich zu verankern. Der KVB-Vorstand (Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz, Dr. Claudia Ritter-Rupp) formuliert es so: Es sei nicht vermittelbar, in der ambulanten Versorgung milliardenschwer zu kürzen, während DiGA teilweise ohne hinreichenden Nutzennachweis die GKV zusätzlich belasten. Für DiGA müssten dieselben Maßstäbe gelten wie für alle anderen medizinischen Leistungen.

    Der GKV-Spitzenverband hatte zuvor im DiGA-Bericht eine kritische Bilanz gezogen: Nutzen vieler Anwendungen unzureichend belegt, Ausgaben dennoch steigend. Vor diesem Hintergrund steuern AOK und KVB denselben Reformkurs an.

    Ratgeber: Was DiGA für dich bedeuten

    Nutzen: Was eine DiGA leisten kann – und was nicht

    DiGA sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte (meist Apps oder Webanwendungen) im BfArM-Verzeichnis. Sie können etwa bei Depression, Rückenschmerz, Diabetes oder Tinnitus ergänzend helfen – kein Ersatz für Diagnose und Therapie durch Ärztin, Arzt oder Psychotherapie. Frag aktiv nach: Welche Evidenz steckt dahinter? Wie lange soll ich nutzen? Was passiert bei Abbruch?

    Kosten: Wer zahlt – und warum Preise Streit auslösen

    Ist eine DiGA verordnet oder von der Kasse genehmigt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Hohe Einstiegspreise belasten das Umlagesystem – also indirekt auch deinen Beitrag. Fordern AOK und KVB Preise ab Tag 1 und ggf. eine Zuzahlung, geht es um Wirtschaftlichkeit und Therapietreue. Bis eine Reform gilt, zahlst du bei klassischer Verordnung in der Regel keine DiGA-Zuzahlung wie bei Arzneimitteln; das kann sich ändern.

    Verordnungswege: Praxis vor Schnellservice

    Der sinnvolle Weg bleibt: Kontakt zur behandelnden Praxis oder Psychotherapie, Indikation klären, DiGA aus dem BfArM-Verzeichnis wählen, Verordnung oder Kassenantrag. Vorsicht bei Angeboten, die dir per Online-Fragebogen „schnell“ ein Rezept versprechen, ohne echte therapeutische Verantwortung. AOK und KVB wollen genau diese kommerziellen Verordnungsdienste gesetzlich stoppen.

    Praktischer Check vor der Nutzung: 1. Steht die App im BfArM-DiGA-Verzeichnis? 2. Passt sie zu Diagnose und Alltag (Sprache, Zeitaufwand, Technik)? 3. Wer begleitet dich fachlich – und was ist der Plan bei Problemen oder Abbruch? 4. Hast du mit Praxis und Kasse den Verordnungsweg geklärt, bevor du einen Drittanbieter-Service nutzt?

    Fazit: Reformdruck mit klarem Versicherteninteresse

    Am 18.09.2026 stellt sich die KVB hinter das AOK-Positionspapier vom 26.08.2026: Abschaffung unregulierter Erstjahrespreise (Ø ca. 595 € 2025/Anfang 2026), Streichung der Erprobung, Nutzenbewertung durch den G-BA, mindestens 14 Tage Testzeitraum, mögliche Versichertenzuzahlung und Verbot kommerzieller Rezeptservices. Vor dem Hintergrund von BStabG-Belastungen in der ambulanten Versorgung und dem offenen GeDIG-Fenster wächst der politische Druck.

    Für dich heißt das: DiGA können helfen – aber mit belegtem Nutzen, fairer Preislogik und klarer ärztlicher oder psychotherapeutischer Begleitung. Nutze das Verzeichnis, kläre Indikation in der Praxis und bleib skeptisch bei Rezept-Schnellservices außerhalb echter Behandlung.

  • BITMARCK network „Daten und KI“: Was Kassen-Digitalisierung für dich bedeutet

    BITMARCK network „Daten und KI“: Was Kassen-Digitalisierung für dich bedeutet

    15.–16.09. Essen: Daten & KI hinter deiner Kassen-App.

    Am 15. und 16. September 2026 treffen sich BITMARCK-Kunden in Essen zu Daten, Analytics und KI. Warum das Format zählt – und was Versicherte davon im Alltag merken können.

    Am 15. und 16. September 2026 treffen sich BITMARCK-Kunden in Essen zu Daten, Analytics und KI. Warum das Format zählt – und was Versicherte davon im Alltag merken können.

    Morgen und übermorgen dreht sich am BITMARCK-Standort in Essen alles um Daten, Analytics und Künstliche Intelligenz. Am 15. und 16. September 2026 lädt der IT- und Digitaldienstleister zum Präsenzformat BITMARCK network „Daten und KI“ – exklusiv für Kundinnen und Kunden, ohne öffentliche Aufzeichnung. Für dich als Versicherte:n klingt das zunächst nach Fachkongress. Tatsächlich geht es um genau die Bausteine, die später in Apps, Serviceportalen und der elektronischen Patientenakte (ePA) ankommen.

    Was in Essen stattfindet

    Laut BITMARCK erwarten die Teilnehmenden zwei Tage mit Fachvorträgen der eigenen Expertinnen und Experten sowie Erfahrungsberichten teilnehmender Krankenkassen. Im Programm: Einblicke in aktuelle Trends, innovative Lösungen und praxisnahe Use Cases aus der Datenwissenschaft.

    Das LinkedIn-Update der BITMARCK beschreibt das Format konkreter: Keynotes, individuell wählbare Fach-Slots, kompakte Shorts und Marktstände, an denen Lösungen und Best Practices vorgestellt werden. Am ersten Tag rundet eine Abendveranstaltung ab 18:30 Uhr den Austausch ab. Ort ist die BITMARCK GmbH, Kruppstraße 64, 45145 Essen.

    Wichtig für die Einordnung: Die Veranstaltung ist ausschließlich für BITMARCK-Kundinnen und -Kunden konzipiert und findet bewusst ohne Aufzeichnung statt – für einen offenen, geschützten Austausch. Anmeldung und weitere Details liegen im Kundenportal mein.bitmarck.de.

    Wer BITMARCK ist – und warum das für Versicherte relevant ist

    BITMARCK ist ein zentraler IT- und Digitaldienstleister vieler Betriebskrankenkassen (BKKs) und weiterer Kassen. Dahinter stecken Kernsysteme, digitale Services und die technische Basis, auf der Kassen Apps, Portale und Datenprozesse betreiben. Wenn also in Essen über Daten und KI gesprochen wird, geht es nicht um abstrakte Laborexperimente – sondern um Werkzeuge, die später im Versichertenalltag sichtbar werden können: schnellere Auskunft, bessere Steuerung von Leistungen, klarere Apps, belastbarere Analysen.

    Du musst dich nicht anmelden und sitzt nicht im Saal. Dennoch betrifft dich die Agenda indirekt: Was Kassen und ihre IT-Partner bei Datenqualität, Analytics und KI priorisieren, prägt, wie digital und nachvollziehbar dein Kontakt zur Kasse in den nächsten Jahren wird.

    Was „Daten und KI“ bei Krankenkassen praktisch heißen kann

    „Daten“ und „KI“ klingen groß. Im Kassenkontext sind sie oft sehr konkret:

    • Services verbessern: Anfragen, Anträge und Hinweise sollen schneller und treffsicherer bearbeitet werden – etwa indem Systeme Routinefälle vorbereiten und Fachkräfte entlasten.
    • Analytics nutzen: Aus Abrechnungs-, Versorgungs- und Nutzungsdaten (immer im gesetzlichen Rahmen und mit Datenschutz) entstehen Auswertungen zu Versorgungspfaden, Prävention oder Servicequalität.
    • ePA- und App-Kontext: Die elektronische Patientenakte und kassennahe Apps (Stichwort OneApp- und ePA-Roadmaps) brauchen zuverlässige Datenflüsse, klare Identitäten und eine Technik, die mitwächst. Datenwissenschaft und KI fließen dort ein, wo Übersicht, Empfehlungen oder Automatisierung helfen sollen – nicht als Selbstzweck.

    Das network-Format bündelt genau diese Schnittstelle: Fachimpulse aus der BITMARCK-Welt, Peer-Austausch zwischen Kassen und den Blick auf Use Cases, die schon im Alltag taugen. Es ist kein öffentlicher Showroom – und gerade deshalb oft der Ort, an dem ehrlich über Grenzen, Reifegrade und nächste Schritte gesprochen wird.

    Warum ein Kunden-Präsenzformat ohne Stream?

    BITMARCK betont den persönlichen Austausch und den geschützten Rahmen. Für Versicherte ist das eine gute Nachricht in einem Punkt: Digitalisierung im Gesundheitswesen lebt von Vertrauen. Wenn Fachleute Use Cases, Fehlerbilder und Best Practices ohne Kameraperspektive diskutieren können, steigt die Chance auf robuste Lösungen – statt Hochglanz-Slides.

    Gleichzeitig bleibt die Grenze klar: Was in Essen erarbeitet wird, landet nicht automatisch morgen in deiner App. Zwischen Fach-Slot und Versichertenservice liegen Freigaben, Datenschutz, Tests und Kommunikation. Der Nutzen für dich entsteht, wenn Kassen das Gelernte in konkrete Produkte übersetzen – etwa verständlichere ePA-Nutzung, bessere Servicewege oder Analytics, die Prävention und Versorgung steuern helfen.

    Was du als Versicherte:r jetzt mitnehmen kannst

    Du brauchst keinen BITMARCK-Zugang, um die Lage einzuordnen:

    1. Kassen-Digitalisierung ist Arbeit hinter der App. Termine wie dieses network zeigen, dass Datenqualität und KI bei vielen BKKs auf der Agenda stehen – parallel zu ePA und digitalen Zugängen.
    2. Frag nach dem Nutzen, nicht nach dem Buzzword. Wenn deine Kasse „KI“ oder „Analytics“ bewirbt, lohnt die Frage: Was ändert sich für mich – Wartezeiten, Antragsstatus, Präventionsangebote, Übersicht in der Akte?
    3. Datenschutz bleibt die Leitplanke. Starke Datenarbeit bei der Kasse heißt nicht, dass alles sichtbar oder freigegeben ist. Deine Rechte (Auskunft, Widerspruch bei der ePA usw.) bleiben zentral.
    4. OneApp/ePA und Analytics gehören zusammen. Je besser Daten und Systeme hinter den Kulissen zusammenspielen, desto eher wird aus Technik ein spürbarer Service – statt isolierter Einzelfeatures. Weitere typische Fragen zu Digitalem und Versichertenalltag bündelt der .

    Fazit: Fachtreff mit Signalwirkung für den Versichertenalltag

    Vom 15. bis 16.09.2026 treffen sich BITMARCK-Kunden in Essen zu Daten und KI: Keynotes, Fach-Slots, Shorts, Marktstände, Erfahrungsberichte und eine Abendveranstaltung ab 18:30 am ersten Tag – nur für Kundinnen und Kunden, Präsenz ohne Aufzeichnung, Details unter mein.bitmarck.de, Adresse Kruppstraße 64, Essen.

    Für dich ist das kein Einladungsticket, sondern ein Indikator: Viele BKKs und ihre IT-Partner investieren gerade in die Schicht unter Apps und Portalen – in Daten, Analytics und KI im Dienst von Service und Versorgung. Ob du davon profitierst, entscheidet sich nicht im Tagungsraum, sondern daran, wie transparent und alltagstauglich diese Fortschritte später bei deiner Kasse ankommen. Genau dort solltest du hinschauen – und nachfragen.

  • D-Trust erneut gestört: Was Versicherte bei E-Rezept, eAU und ePA tun können

    D-Trust erneut gestört: Was Versicherte bei E-Rezept, eAU und ePA tun können

    Zweite D-Trust-Störung in einer Woche – so bleibst du handlungsfähig.

    Am 10.09.2026 kam es zum zweiten Mal binnen einer Woche zu Beeinträchtigungen bei SMC-B und HBA von D-Trust. E-Rezept, eAU und ePA stockten – nach dem großen Ausfall von Montagmittag bis Dienstagfrüh. So bleibst du handlungsfähig.

    Am Donnerstagmorgen, dem 10. September 2026, meldeten Apotheken erneut Ausfälle beim E-Rezept. Die Ursache lag wieder beim Karten- und Vertrauensdiensteanbieter D-Trust: Institutionskarten (SMC-B) und Heilberufsausweise (HBA) funktionierten zeitweise nicht zuverlässig. Die gematik bestätigte die Störung – und meldete später Entspannung. Es war das zweite Mal in derselben Woche, nachdem bereits von Montagmittag bis Dienstagfrüh ein flächiger Ausfall Praxis- und Apothekenalltag gebremst hatte.

    Für dich als Versicherte:n heißt das: Rezept, Krankschreibung und elektronische Patientenakte (ePA) können bei TI-Pannen stocken – unabhängig von deiner Krankenkasse. Gut zu wissen, was passiert, welche Workarounds es gibt und was du selbst tun kannst. Praktische Schritte bei Störung von findest du im FAQ.

    Was am 10. September passiert ist

    Laut Fachberichten (u. a. APOTHEKE ADHOC) kam es am Donnerstagmorgen in Apotheken zu erneuten Störungen: Warenwirtschaftssysteme konnten die Verbindung zum gematik-Server zeitweise nicht aufbauen, E-Rezepte ließen sich nicht wie gewohnt bearbeiten. Kurz darauf bestätigte die gematik Beeinträchtigungen bei der Nutzung von SMC-B und HBA der D-Trust GmbH.

    Später meldete die gematik Entwarnung: Nach aktuellem Kenntnisstand gab es wieder keine Beeinträchtigungen mehr. Laut Lagebild liefen die Systeme etwa ab 9:25 Uhr beim HBA und rund zehn Minuten später auch bei der SMC-B wieder stabil. Die Situation werde weiter engmaschig beobachtet.

    Kurz gesagt: Die zweite Störung war kürzer als der Montagsausfall – aber sie zeigte, wie empfindlich die Kette Praxis–TI–Apotheke auf einen zentralen Baustein reagiert.

    Der große Ausfall: Montag 12:45 bis Dienstagfrüh

    Bereits am Montag, 7. September, ab ca. 12:45 Uhr bis Dienstag, 8. September, gegen 7:40 Uhr war die Telematikinfrastruktur (TI) flächig betroffen. Arztpraxen konnten unter anderem keine neuen E-Rezepte und keine elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) zuverlässig ausstellen; Apotheken konnten E-Rezepte oft nicht abrufen oder verbuchen. Auch der Zugriff auf die ePA konnte eingeschränkt sein.

    Die Dimension lässt sich an den Zahlen ablesen: Am Montag wurden laut Berichten nur 893.249 E-Rezepte eingelöst – rund ein Viertel weniger als an einem vergleichbaren Montag üblich. Viele Verordnungen dürften nachgeholt worden sein; der Versorgungsdruck in Apotheken und Praxen war dennoch hoch.

    ABDA-Präsident Thomas Preis betonte gegenüber Medien, der Ausfall habe Versicherte aller Krankenkassen getroffen und stehe nach bisherigen Erkenntnissen im Zusammenhang mit der Infrastruktur von D-Trust (Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe). Apothekerverbände fordern seither mehr Ausfallsicherheit digitaler Gesundheitsanwendungen.

    Warum SMC-B und HBA so kritisch sind

    Ohne Technikjargon: SMC-B ist die Institutionskarte (Praxiskarte) in Praxis und Apotheke. Der HBA ist der Heilberufsausweis, mit dem Ärztinnen und Ärzte unter anderem E-Rezepte qualifiziert signieren. Fällt der Anbieter D-Trust bei Authentisierung oder Signaturprüfung aus, stocken Anwendungen, die auf diese Karten angewiesen sind – darunter:

    • E-Rezept (Erstellen in der Praxis und Einlösen in der Apotheke),
    • eAU (elektronische Krankschreibung),
    • ePA (Zugriff und Nutzung der elektronischen Patientenakte),
    • je nach Setup auch weitere TI-Dienste (u. a. Karteneinlesen / Versichertenstammdaten).

    Es geht also nicht um „eine App, die hakt“, sondern um zentrale Identitäts- und Signaturbausteine der TI. Genau deshalb wirkt ein einzelner Anbieter-Ausfall so breit.

    Workarounds in Apotheken – und was das für dich bedeutet

    In der Praxis behelfen sich manche Apotheken mit Umwegen. Berichtet wird unter anderem:

    • Auslesen von E-Rezepten über CardLink-Wege bzw. Apps wie iA.de oder Gesund.de,
    • Einsatz mobiler E-Rezept-Terminals (u. a. Rx Point, eigentlich oft für Pflegeheime), um zumindest den Inhalt auf der Karte sichtbar zu machen.

    Wichtig für dich: Solche Workarounds dienen oft dem Auslesen und der Orientierung. Das Verbuchen und die vollständige Abwicklung können erst später möglich sein, wenn die TI wieder stabil läuft. Wartezeiten, Rückrufe oder ein zweiter Weg in die Apotheke sind deshalb keine Seltenheit – und kein Versagen deiner Kasse.

    Papierrezepte oder Ersatzverfahren in der Praxis sind Notlösungen. Sie schützen die Versorgung kurzfristig, belasten aber Zeit und Übersicht.

    Was Versicherte jetzt tun können

    Du musst keine SMC-B konfigurieren. Handlungsfähig bleibst du mit klaren Alltagsregeln:

    1. Zeit einplanen. Bei bekannten TI-Störungen können Praxis- und Apothekenbesuche länger dauern. Plane Puffer ein, besonders bei dringend benötigten Medikamenten.
    2. Vorab fragen. Ruf in Praxis oder Apotheke an: Läuft E-Rezept / eAU gerade? Gibt es Ersatzverfahren? So vermeidest du unnötige Wege.
    3. eGK und ggf. E-Rezept-App mitnehmen. Die elektronische Gesundheitskarte bleibt der Standardweg in vielen Apotheken. Die E-Rezept-App kann helfen – bei zentralen Störungen aber ebenfalls eingeschränkt sein.
    4. Chronische Medikation im Blick behalten. Bei Dauerverordnungen frühzeitig nachfragen, ob Folgeverordnungen rechtzeitig digital (oder notfalls analog) möglich sind, bevor der Vorrat ausgeht.
    5. eAU und Arbeitgeber. Wenn die elektronische Krankschreibung stockt, kläre mit der Praxis ein Ersatzverfahren und informiere den Arbeitgeber frühzeitig über die Verzögerung.
    6. ePA-Erwartungen anpassen. Speichern, Teilen oder Abrufen von Dokumenten in der ePA kann vorübergehend scheitern. Plane keine kritischen ePA-Schritte allein auf denselben Tag.
    7. Statusquellen nutzen. Kurze Checks bei gematik-Statusmeldungen und seriösen Fachmeldungen reichen oft, um zu entscheiden, ob du noch heute zur Apotheke gehst.
    8. Ruhe bewahren. Die Versorgung läuft über Umwege und Nacharbeiten. Höflich nach dem Stand fragen ist legitim – Druck auf Teams hilft selten.

    Was das für die TI-Debatte bedeutet

    Die Doppelstörung binnen weniger Tage macht ein strukturelles Problem sichtbar: Fällt ein zentraler Vertrauens- oder Kartendienstanbieter aus, können mehrere Anwendungen gleichzeitig stocken. Genau davor warnt die Politik im Kontext von und Vereinfachung – etwa mit Blick auf Vorhaben wie das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG): weniger komplexe Einzelbausteine, klarere Betriebsregeln, mehr Resilienz.

    Für dich als Versicherten ist der politische Rahmen zweitrangig. Spürbar ist der Alltag: Ohne stabile Signatur und Authentisierung stocken Rezept, Krankschreibung und Akte – und zwar kassenübergreifend.

    Fazit: Zweite Panne, klare Handlungsregeln

    Am 10.09.2026 kam es erneut zu Beeinträchtigungen bei SMC-B und HBA von D-Trust; die gematik bestätigte und meldete später Stabilisierung. Der vorangegangene Ausfall von Montag ca. 12:45 Uhr bis Dienstag ca. 7:40 Uhr hatte die Versorgung spürbar belastet – sichtbar an nur rund 893.000 eingelösten E-Rezepten am Montag (ca. −25 %). Apotheken improvisierten mit CardLink- und Terminal-Workarounds; Verbuchen oft erst später.

    Dein Hebel: Puffer einplanen, vorab anrufen, Medikamentenvorrat und eAU-Ersatzverfahren klären, ePA-kritische Schritte verschieben, Status beobachten. Die Technik liegt bei gematik, Anbietern und Leistungserbringern – handlungsfähig bleibst du mit guter Vorbereitung und klarer Kommunikation.

  • VALUNY: Frist 08.09.2026 für nicht-exklusive Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.10.2026

    VALUNY: Frist 08.09.2026 für nicht-exklusive Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.10.2026

    Open-House mit Wirkung: Rabatte für viele BKKs – Mehrwert für Versicherte.

    Bis 8. September 2026, 12:00 Uhr, können Pharmaunternehmen bei VALUNY (vormals spectrumK) nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 / § 130c SGB V für den Start ab 1. Oktober 2026 abschließen – 16 Lose, Open-House, gemeinschaftlich für zahlreiche Betriebskrankenkassen.

    Wenn Arzneimittelversorgung wirtschaftlich und verlässlich bleiben soll, zählen klare Verträge und ein starker Partner. Genau hier setzt VALUNY an: Die Valuny GmbH (vormals spectrumK GmbH) ruft pharmazeutische Unternehmer zum Abschluss nicht-exklusiver Arzneimittel-Rabattverträge auf – rechtlich gestützt auf § 130a Abs. 8 bzw. § 130c Abs. 1 SGB V. Die entscheidende Frist für den frühesten Vertragsbeginn: 8. September 2026, 12:00 Uhr. Wer unterzeichnete Vertragsunterlagen und geforderte Erklärungen bis dahin einreicht, kann ab dem 1. Oktober 2026 durchstarten – mit einer Laufzeit bis in der Regel 30. September 2028.

    Das Verfahren ist bewusst als Open-House angelegt: einheitliche, für alle Vertragspartner gleich geltende Konditionen, ohne klassische Auswahlentscheidung. So entsteht Versorgungssicherheit mit wirtschaftlichem Mehrwert – für die beteiligten Kassen und damit für ihre Versicherten.

    Warum diese Frist für Kassen zählt

    Arzneimittelrabattverträge sind eines der wirksamsten Instrumente, mit dem gesetzliche Krankenkassen Ausgaben steuern und gleichzeitig die Versorgung absichern. VALUNY bündelt dieses Instrument professionell und gemeinschaftlich: Die Bekanntmachung (Referenz 0000/0016, veröffentlicht am 20. August 2026) richtet sich an jeden pharmazeutischen Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen bei der benannten Kontaktstelle.

    Deadline 8. September 2026, 12:00 Uhr – Vertragsstart ab 1. Oktober 2026, Laufzeit bis i. d. R. 30.09.2028.
    Deadline 8. September 2026, 12:00 Uhr – Vertragsstart ab 1. Oktober 2026, Laufzeit bis i. d. R. 30.09.2028.

    Für Einkauf und Vertragsmanagement in den Kassen heißt das konkret:

    • Frühester Start am 01.10.2026, wenn die Unterlagen bis 08.09.2026, 12:00 vorliegen
    • Planbare Laufzeit bis i. d. R. 30.09.2028
    • Flexible Nachzügler-Logik: Bei späterem Eingang beginnt der Vertrag zum 1. des Folgemonats (Eingang bis zum 5. eines Monats) bzw. zum 1. des übernächsten Monats
    • Option: einvernehmliche Verlängerung um maximal sechs Monate

    So bleibt der Einstieg für Pharmaunternehmen offen – und Kassen profitieren von einem kontinuierlich wachsenden Vertragspartnerkreis.

    16 Lose: Breite Wirkstoff-Abdeckung

    Das Open-House umfasst 16 Lose und spannt einen breiten Bogen von Allergologie über Neurologie und Onkologie bis zu speziellen Therapien. Darunter u. a.:

    • Allergenextrakte (Birkenpollen, Gräserpollen, Hausstaubmilben)
    • Brinzolamid-Kombinationen
    • Brivaracetam
    • Budesonid
    • Darbepoetin alfa
    • Dexamethason
    • Ibandronsäure
    • Melatonin
    • Nadroparin
    • Ruxolitinib
    • Teduglutid
    • Trastuzumab

    Damit adressiert VALUNY Wirkstoffe und Indikationen, die im Versorgungsalltag vieler Kassen relevant sind – von chronischen Erkrankungen bis zu hochspezialisierten Therapien. Mehrere Anbieter können parallel Vertragspartner werden: Das stärkt Lieferfähigkeit und Auswahl in der Apotheke – ein Plus für Versicherte, die auf Verfügbarkeit angewiesen sind.

    Open-House: fair, transparent, gemeinschaftlich

    Anders als bei einem klassischen Wettbewerbsverfahren mit Zuschlag an wenige Bieter öffnet das Open-House-Modell die Tür für alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmer zu denselben, nicht dispositiven Konditionen inklusive festgelegtem Rabatt. Das schafft:

    1. Transparenz – gleiche Regeln für alle Partner
    2. Versorgungssicherheit – mehrere Vertragspartner je Wirkstoff möglich
    3. Wirtschaftlichkeit – Rabatte fließen den beteiligten Kassen zu
    4. Schnelligkeit – klarer Zeitplan vom Eingang bis zum Vertragsstart

    Genau diese Kombination macht Open-House-Verfahren im Arzneimittelbereich zu einem bewährten Baustein der GKV-Vertragsarbeit – und VALUNY führt diese Expertise aus dem spectrumK-Erbe unter neuer Marke konsequent fort.

    VALUNY handelt für viele Betriebskrankenkassen

    VALUNY agiert als zentrale Beschaffungsstelle im Namen einer langen Liste gesetzlicher Krankenkassen – mit klarem Schwerpunkt bei den Betriebskrankenkassen, ergänzt um weitere Träger. Exemplarisch genannt werden u. a. BIG direkt gesund, BKK 24, BKK Pfalz, mkk – meine krankenkasse, Pronova BKK, VIACTIV, Bosch BKK, IKK classic, mhplus BKK, Novitas BKK, energie-BKK, WMF BKK, BKK ZF & Partner, SVLFG, HKK und viele weitere. Welche Kasse an welchem Los teilnimmt, ergibt sich aus der Kassenliste in den Vertragsunterlagen.

    Für die beteiligten Kassen bedeutet das gebündelte Verhandlungsmacht und entlastetes Vertragsmanagement: Statt jeder Träger einzeln verhandelt, organisiert VALUNY den Abschluss professionell, rechtssicher und mit einheitlichen Standards. Das ist gelebte Gemeinschaft – passend zum VALUNY-Claim „Gemeinsam wirksam.“

    Mehrwert für Kassen und Versicherte

    Für die Kassen zählt vor allem Wirtschaftlichkeit bei stabiler Versorgung. Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 / § 130c SGB V senken Arzneimittelausgaben, ohne die therapeutische Qualität zu schwächen. Open-House-Verfahren mit vielen Partnern reduzieren Ausfallrisiken und unterstützen die Apothekensteuerung. In Zeiten angespannter GKV-Finanzen ist das ein greifbarer Beitrag zur Beitragssatzstabilität – und ein Signal an Versicherte: Ihre Kasse handelt vorausschauend.

    Für Versicherte wirkt der Mehrwert oft unsichtbar, aber spürbar: Rabattierte Arzneimittel bleiben verfügbar, die Versorgung läuft in der Apotheke reibungsloser, und eingesparte Mittel stehen für Leistungen und digitale Services zur Verfügung. Wie funktionieren, erklärt das FAQ. Gerade bei chronischen Therapien und spezialisierten Wirkstoffen zählt Verlässlichkeit – und genau darauf zielen die 16 Lose.

    Seit dem Markenstart am 1. September 2026 führt VALUNY die bewährte spectrumK-Expertise im Rabatt- und Beschaffungsmanagement unter neuer Marke fort – verbunden mit Digital- und Servicekompetenz.

    Was Pharmaunternehmen jetzt tun sollten

    Wer den Starttermin 01.10.2026 erreichen will, sollte die Frist 08.09.2026, 12:00 Uhr nutzen: Vertragsunterlagen und Erklärungen bei der Kontaktstelle anfordern, Lose prüfen und unterzeichnete Unterlagen rechtzeitig einreichen. Bei späterem Eingang gilt die monatliche Startlogik (Eingang bis zum 5.). Angebotsöffnung: 9. September 2026, 12:00 Uhr.

    Fazit: Frist nutzen – Versorgung stärken

    Die VALUNY-Bekanntmachung ist ein Hebel für viele BKKs und weitere Kassen: Arzneimittelausgaben steuern und Versorgungssicherheit sichern. 16 Lose, Open-House, Start ab 01.10.2026, Laufzeit bis i. d. R. 30.09.2028 – Deadline 8. September 2026, 12:00 Uhr. Für Kassen: Frist und Wirkstoff-Portfolio prüfen. Für Versicherte: VALUNY arbeitet daran, dass Therapie und Wirtschaftlichkeit zusammenpassen – mehr dazu im FAQ Rabattverträge & VALUNY. Gemeinsam wirksam.

  • Konnektor-Update bis 30.09.2026: PTV6, Highspeed PTV2 und ECC-only eGKs

    Konnektor-Update bis 30.09.2026: PTV6, Highspeed PTV2 und ECC-only eGKs

    Update bis 30.09. – sonst droht der TI-Bruch.

    Bis 30. September 2026 müssen Einbox-Konnektoren auf PTV6 und Highspeed-Konnektoren auf PTV2. Ab 1. Oktober starten ECC-only eGKs – ohne Update drohen Verbindungsabbrüche zur TI.

    Der Countdown läuft: Bis zum 30. September 2026 müssen Praxen und Einrichtungen ihre Konnektoren aktualisieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am 27. August erneut darauf hingewiesen, MFA-heute hat am 2. September nachgelegt – und die gematik warnt gemeinsam mit Berichten im Deutschen Ärzteblatt vor konkreten Folgen. Ab dem 1. Oktober 2026 werden die ersten elektronischen Gesundheitskarten ausgegeben, die ausschließlich mit dem Verschlüsselungsverfahren ECC arbeiten. Ohne passendes Update kann der Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) stocken oder abreißen . Was bei zu tun ist, steht im FAQ.

    Für dich als Versicherte:n und für Praxisteams heißt das vor allem: Es geht nicht um eine optionale IT-Pflege, sondern um die Alltagstauglichkeit von Kartenlesen, Abrechnung und digitalen Anwendungen.

    Warum jetzt ein Update nötig ist

    Die TI stellt ihre Kryptografie von RSA auf ECC (Elliptic Curve Cryptography) um. Die Migration läuft seit Anfang 2026; mit den ersten ECC-only eGKs ab Oktober 2026 wird der Wechsel spürbar. Ältere Softwarestände auf Konnektoren können mit diesen Karten und dem neuen Verfahren nicht zuverlässig umgehen.

    Die gematik macht deshalb klar: Einbox- und Highspeed-Konnektoren müssen auf die jeweils aktuelle Produktversion gebracht werden – sonst drohen Unterbrechungen beim Verbindungsaufbau zur TI. Die KBV ergänzt den Praxisblick: Störungen im Betrieb und aufwändige papiergebundene Ersatzverfahren sollen vermieden werden. Wer den Stichtag verpasst, riskiert also nicht nur Technikstress, sondern auch Wartezeiten und Mehraufwand am Empfang.

    Was genau aktualisiert werden muss

    Nicht jeder Konnektor heißt gleich – und nicht jede Produktversion ist dieselbe Zahl. Entscheidend sind zwei Linien:

    1. Einbox-Konnektoren (die klassischen Geräte in vielen Arzt- und Psychotherapiepraxen) müssen auf die Produktversion PTV6 aktualisiert werden.
    2. Highspeed-Konnektoren (häufig im Umfeld von TI-Gateways) müssen auf PTV2.

    Laut KBV haben die meisten Praxen das PTV6-Update bereits eingespielt. Wer noch auf einem älteren Stand – etwa PTV5 – hängt, muss bis zum 30.09.2026 nachziehen. Highspeed-Konnektoren betreffen vor allem Gateways und größere Anbindungen: Hier kümmert sich in der Regel der Anbieter um die Aktualisierung – Praxen sollten aber nachfragen und sich den Stand bestätigen lassen, statt still anzunehmen, dass alles erledigt ist.

    Kurz gesagt: PTV6 für die Einbox, PTV2 für Highspeed – und beides vor dem Oktober-Start der ECC-only-Karten.

    Was „ECC-only eGK“ für den Praxisalltag bedeutet

    Die elektronische Gesundheitskarte bleibt äußerlich vertraut. Neu ist die Kryptografie: Ab dem 1. Oktober 2026 kommen Karten, die ausschließlich ECC unterstützen. Alte RSA-Pfade reichen dann nicht mehr aus, um mit diesen Karten sauber zu arbeiten.

    Praktisch kann das bedeuten:

    Für dich als Versicherte:n ist das selten „nur Technik“. Wenn die Praxis die Karte nicht lesen oder die TI nicht erreichen kann, stockt die Identifikation, es drohen Ersatzverfahren auf Papier, und Termine werden länger. Genau deshalb ist der Reminder von KBV und MFA-heute so klar formuliert: Jetzt prüfen, nicht erst am 1. Oktober improvisieren.

    Was Praxen und MFA jetzt tun sollten

    Die Checkliste ist kurz, aber verbindlich:

    • Versionsstand prüfen: In der Verwaltungsoberfläche des Konnektors bzw. in der Praxissoftware die Produkttypversion kontrollieren. Bei Einbox-Geräten sollte PTV6 (6.xx) stehen, nicht mehr 5.xx.
    • Automatische Updates aktivieren: Viele Geräte können sich selbst aktualisieren, wenn Auto-Update und Zugangsdaten hinterlegt sind. Fehlt das, manuell nachziehen oder den Dienstleister beauftragen.
    • Zeitfenster für den Neustart einplanen: Updates und Neustarts können die TI vorübergehend offline nehmen (häufig im zweistelligen Minutenbereich). Besser bewusst in eine ruhige Phase legen als mitten in die Sprechstunde.
    • Highspeed/Gateway-Anbieter kontaktieren: Bei TI-Gateways und Highspeed-Konnektoren den Provider nach dem PTV2-Stand fragen und dokumentieren lassen.
    • Nach dem Update testen: Karteneinlesen, TI-Zugang und kritische Anwendungen prüfen. Bei Problemen sofort Hersteller oder IT-Dienstleister einschalten – so empfiehlt es auch die KBV.

    Wer erst am 30. September anruft, teilt sich die Warteschlangen mit allen anderen Nachzüglern. Der Reminder vom 2. September (MFA-heute) ist deshalb kein Nice-to-have, sondern die letzte sinnvolle Pufferwoche vor dem Stichtag.

    Was Versicherte wissen und fragen können

    Du musst keinen Konnektor konfigurieren. Hilfreich ist aber, die Lage einzuordnen:

    • Neue oder ersetzte eGKs ab Oktober können ECC-only sein – das ist gewollt und sicherer, setzt aber aktualisierte Praxis-Technik voraus.
    • Wenn in der Praxis Karteneinlesen oder digitale Anwendungen haken, kann der Konnektor-Stand eine Ursache sein. Höflich nachfragen, ob das Update bereits eingespielt ist, ist legitim – besonders in den ersten Oktoberwochen.
    • Ersatzverfahren (Papier, manuelle Dokumentation) sind Notlösungen. Sie schützen die Versorgung kurzfristig, belasten aber Zeit und Übersicht. Je besser Praxen vorbereitet sind, desto seltener brauchst du sie.
    • Deine Krankenkasse steuert die Kartenausgabe; die TI-Anbindung vor Ort liegt bei Praxis, Konnektorhersteller und IT-Partner. Beides muss zusammenpassen.

    Sicherheit und Kontinuität: der eigentliche Nutzen

    Die Umstellung von RSA auf ECC folgt Empfehlungen für moderne, kryptografisch robustere Verfahren. Für Versicherte und Praxen ist der Nutzen doppelter Natur: höhere Sicherheit in der TI und Kontinuität, wenn die Komponenten mitgezogen haben. Ohne Update kippt der Nutzen ins Gegenteil – dann steht ausgerechnet die sichere neue Karte vor einem System, das sie nicht korrekt bedienen kann.

    Deshalb betonen gematik, KBV und Fachmedien denselben Punkt: Das Update ist Teil der ECC-Migration, kein optionales Feature-Release. Wer die Technik der Praxis „immer aktuell hält“, wie die KBV empfiehlt, vermeidet genau diese Bruchstelle.

    Fazit: Stichtag ernst nehmen, Support nicht aufschieben

    Bis 30.09.2026 müssen Einbox-Konnektoren auf PTV6 und Highspeed-Konnektoren auf PTV2. Ab 01.10.2026 starten ECC-only eGKs; ohne Update drohen laut gematik erhebliche Probleme beim Verbindungsaufbau zur TI – mit dem Risiko von Betriebsstörungen und Papierersatzverfahren. Quellen und Reminder: KBV-PraxisNachricht vom 27.08.2026, MFA-heute vom 02.09.2026 sowie Hinweise der gematik und Berichte im Deutschen Ärzteblatt.

    Für Praxen und MFA: Versionsstand prüfen, Update einspielen oder vom Anbieter bestätigen lassen, Neustart und Funktionstest planen. Für Versicherte: Die neue Kartengeneration ist der Anlass – die Vorbereitung liegt in der Praxis-IT. Wer jetzt handelt, hält den Oktober ruhig. Wer wartet, riskiert genau die Verbindungsabbrüche, vor denen alle genannten Stellen warnen.

    Konnektor-Update-Stichtage: PTV bis 30.09.2026, ECC-Karten ab 01.10.2026
    Konnektor-Update-Stichtage: PTV bis 30.09.2026, ECC-Karten ab 01.10.2026
  • VALUNY: Starker Partner für Krankenkassen – Versorgung und Digitalkompetenz vereint

    VALUNY: Starker Partner für Krankenkassen – Versorgung und Digitalkompetenz vereint

    Gemeinsam wirksam: spectrumK und ITSC werden VALUNY.

    Seit dem 1. September 2026 bündeln spectrumK und ITSC ihre Stärken unter der Marke VALUNY. Für gesetzliche Krankenkassen entsteht damit ein Partner, der Versorgungsverträge und Digitalkompetenz aus einer Hand liefert – mit klaren Mehrwerten für Effizienz, Innovation und Gemeinschaft.

    Gemeinsam wirksam: spectrumK und ITSC werden VALUNY.

    VALUNY: Starker Partner für Krankenkassen – Versorgung und Digitalkompetenz vereint

    Gemeinsam wirksam: spectrumK und ITSC werden VALUNY.

    Seit dem 1. September 2026 bündeln spectrumK und ITSC ihre Stärken unter der Marke VALUNY. Für gesetzliche Krankenkassen entsteht damit ein Partner, der Versorgungsverträge und Digitalkompetenz aus einer Hand liefert – mit klaren Mehrwerten für Effizienz, Innovation und Gemeinschaft.

    Am 1. September 2026 ist im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung etwas Besonderes entstanden: VALUNY. Zwei etablierte, von Krankenkassen getragene Unternehmen – spectrumK GmbH und ITSC GmbH – treten fortan gemeinsam auf und verbinden, was Kassen im Alltag brauchen: starke Versorgungs- und Vertragsleistungen und moderne Digital- und Cloud-Kompetenz. Für BKK- und GKV-Entscheiderinnen und Entscheider ist das eine gute Nachricht: Weniger Schnittstellen, mehr Wirksamkeit, ein Partner auf Augenhöhe.

    VALUNY steht für Value und Community – für spürbaren Nutzen und für die Kraft einer starken Kassengemeinschaft. Der Claim fasst den Anspruch treffend: „Gemeinsam wirksam.“

    Was VALUNY heute leistet

    VALUNY positioniert sich bewusst als Partner in der Mitte des deutschen Gesundheitsmarkts – an der Schnittstelle von gesetzlicher Krankenversicherung, Datenintelligenz, Technologie und Versorgungskompetenz. Genau dort, wo Kassen jeden Tag Entscheidungen treffen und Prozesse steuern.

    Unter einem Dach führt VALUNY fort und verstärkt, was zuvor in zwei starken Häusern zu Hause war:

    • spectrumK brachte bewährte Expertise in Verträgen und Abrechnung rund um Arzneimittel, Hilfsmittel und Pflege mit – inklusive der spezialisierten Töchter InGef (Versorgungsforschung) und SIDA Service (digitale Administration und Prüfdienste).
    • ITSC steuerte Digitalstrategie, Cloud-Infrastruktur, Betrieb und Integration rund um das Kernsystem-Umfeld BITMARCK_21c|ng sowie Business-Process-Outsourcing und smarte KI-Anwendungen bei.

    Für Kundinnen und Kunden bedeutet der Start vor allem Kontinuität mit Plus: Bekannte Portale und Services laufen unter dem neuen Namen weiter – klarer, gebündelter und zukunftsfähiger:

    • VALUNY-Exklusiv – unter anderem zu Lösungen rund um BITMARCK_21c|ng und Umfeldprodukte
    • VALUNY-Kundenportal – für Versorgungs- und Vertragsdienstleistungen
    • VALUNY-Service Suite – Tickets, Anwenderverwaltung, Changekalender

    Zentrale Anlaufstelle ist www.valuny.de. Die Geschäftsführung bilden Dieter Loewe (zuvor ITSC) und Dr. Jochen Walker (zuvor spectrumK-Gruppe) – erfahrene Köpfe, die beide Welten kennen und zusammenführen.

    Hinter VALUNY stehen über 600 Mitarbeitende, ein Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro und 74 Gesellschafter aus dem Kreis der gesetzlichen Krankenkassen. Das ist Größe mit Haltung: ein Gemeinschaftsunternehmen, das für und mit Kassen arbeitet.

    Eine Fusion mit klarer Richtung

    Der Weg zu VALUNY zeigt, was möglich ist, wenn Gesellschafter entschlossen handeln. Am 25. Juni 2026 stimmten die Gesellschafterversammlungen von spectrumK und ITSC den Verschmelzungsplänen zu. Schon am 26. Juni 2026 folgte die öffentliche Bekanntgabe: Das neue Unternehmen heißt VALUNY; der gemeinsame Geschäftsbetrieb startete planmäßig im dritten Quartal.

    Am 1. September 2026 war es so weit – Go-live mit gemeinsamer Marke, neuer Website und umbenannten, durchgängig verfügbaren Kundenportalen. Die bisherigen Auftritte von ITSC und spectrumK führen klar und freundlich zu VALUNY. Aus zwei Erfolgsgeschichten wird eine gemeinsame Zukunft.

    Zeitstrahl Fusion VALUNY
    Von ITSC (1999) und spectrumK (2007) über den Gesellschafterbeschluss im Juni 2026 zum Go-live am 1. September 2026.

    spectrumK: Starke Versorgung seit 2007

    Wer spectrumK kennt, kennt vor allem die Versorgungs- und Vertragsseite der GKV-Dienstleistung – praxisnah, verlässlich und auf Wirkung für Kassen und Versicherte ausgerichtet. Gegründet im Dezember 2007 von Betriebskrankenkassen und BKK-Landesverbänden, hat spectrumK über Jahre hinweg ein Portfolio aufgebaut, das im Markt Maßstäbe setzt:

    Ein starkes Beispiel für gemeinschaftliche Digitalisierung: der Onlinebeitrittsmanager in Kooperation mit der GWQ ServicePlus AG – digitale Administration von Hilfsmittelverträgen (Launch-Kommunikation: 345 Verträge für 73 Kundenkassen).

    Zur Unternehmensgruppe gehören und bleiben unter VALUNY wichtige Spezialisten:

    • InGef – Institut für angewandte Gesundheitsforschung Berlin: Routinedatenanalyse, Pharmakoepidemiologie, Versorgungsforschung
    • SIDA Service GmbH (Schwerin) – digitale Administration und Prüfdienste, unter anderem rund um HKP/SAPV und Datenmanagement

    SpectrumK war und ist Impulsgeber und Full-Service-Partner für gesetzliche Kranken- und Pflegekassen – mit einem breiten, kassenartenübergreifenden Gesellschafter- und Kundenkreis. Diese Kraft fließt jetzt in VALUNY ein.

    Digitalisierung und GKV-Services
    Digitalisierung und Versorgungsdienstleistungen – das Spektrum, das spectrumK und ITSC unter VALUNY bündeln.

    ITSC: Digitalpartner mit Tradition seit 1999

    Die digitale Seite der Geschichte beginnt 1999 in Hannover. Die ITSC GmbH entstand als starkes Alternativangebot zu bestehenden IT-Service-Anbietern – getragen von der Idee, Servicequalität für Mitgliedskassen in den Mittelpunkt zu stellen. Aus rund 20 Mitarbeitenden wurde ein Team von über 330 Fachkräften vor der Fusion: Wachstum mit Substanz.

    Das Leistungsversprechen war und ist klar digital und operativ stark:

    • Beratung zu digitalen Strategien und Roadmaps, Data Science und Anwendungsmanagement
    • Betrieb, Optimierung und Add-ons rund um BITMARCK_21c|ng und Umfeldprodukte – als erfahrener Integrator und Betreiber, der Nutzungspotenziale der führenden GKV-Software-Suite hebt
    • Digital Platform / HealthPortal, Microservices und APIs für moderne Anbindung
    • KI-Anwendungen (unter anderem hai.SUITE, intelligente Beleglesung und Posteingang), Chatbot und Omnichannel
    • Cloud-Infrastruktur, Hosting, Managed Workplace, Network & Security, BPO, Telematik/eGK, DMS und Archiv

    Die Cloud-Strategie wurde konsequent vorangetrieben; 2023 endete eine umfangreiche Ausschreibung mit Zuschlag an OVHcloud. Die ITSC-Community umfasste über 40 Innungs-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen – eine stabile Basis, die nun in VALUNY noch größer und leistungsfähiger wird.

    Besonders wertvoll für Kassen: VALUNY verbindet das BITMARCK_21c|ng-Umfeld mit Versorgungskompetenz. Integration, Optimierung und Digitalisierung greifen ineinander – genau dort, wo der Alltag der Kasse stattfindet.

    Eine starke Gemeinschaft aus Gesellschaftern und Kunden

    VALUNY ist Gemeinschaftsunternehmen und Arbeitsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen. Der historische Schwerpunkt liegt bei den Betriebskrankenkassen, das Modell ist zugleich kassenartenübergreifend – breit, erfahren und nah an den Trägern.

    Nach dem Zusammenschluss überzeugt vor allem die Größenordnung der Gemeinschaft:

    • 74 Gesellschafter aus dem Kreis der gesetzlichen Krankenkassen
    • spectrumK zuvor bereits mit einem sehr hohen Anteil der GKV-Träger als Gesellschafter oder Kunden
    • ITSC zuvor mit einer starken Community aus Innungs-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen

    Dazu kommen Leistungserbringer über Vertrags- und Beitrittsplattformen, Pharma-Partner bei Rabattverträgen und Forschungspartner über InGef. VALUNY denkt Versorgung, Technologie und Markt zusammen – zum Vorteil der Kassen und ihrer Versicherten.

    Das Portfolio: Neun strategische Geschäftseinheiten

    Auf valuny.de/services zeigt sich das gebündelte Angebot in klaren strategischen Geschäftseinheiten – die Synergie aus beiden Welten, greifbar und nutzbar:

    Portfolio der neun strategischen Geschäftseinheiten
    Neun SGEs: Analytik, Ambulante Versorgung, Hilfsmittel, Arzneimittel, Digital Services, Service Management, Operations, Pflege & SIDA, Recht.
    SGE Was Kassen davon haben
    Analytik InGef – fundierte Versorgungsforschung und Datenanalyse für kluge Steuerung
    Ambulante Versorgung Verträge, DMP, HZV – Versorgung gestalten und absichern
    Hilfsmittel Rahmenverträge, Management und Portale für effiziente Prozesse
    Arzneimittel Rabatt- und Beschaffungsmanagement, Abschläge, Abrechnung – wirtschaftliche Stärke
    Digital Services Plattformen, KI, Data Science, BITMARCK_21c
    Service Management Verlässlicher IT-Betrieb, Tickets, Anwenderbetreuung und Changeprozesse – Servicequalität, die im Kassenalltag ankommt
    Operations Hosting, Workplace, Security und Cloud-Infrastruktur – stabil und skalierbar
    Pflege & SIDA Pflege, HKP und operative Prüfdienste mit Präzision
    Recht Vergabe, Rechtsberatung und Prozessvertretung – sicher aufgestellt

    Für Kassen heißt das konkret: Von der Vertragsverhandlung über die Abrechnungsprüfung bis zum Cloud-Betrieb und zur Kernsystem-Integration liegt vieles in einer Hand. End-to-End im Gesellschaftermodell – das ist der strategische Kern von VALUNY.

    Sechs Mehrwerte, die zählen

    Sechs Mehrwerte für Krankenkassen
    Sechs Mehrwerte: Ansprechpartner, Wirtschaftlichkeit, Digitalisierung, Forschung, Gemeinschaftsmodell, Kontinuität.

    1. Ein starker Ansprechpartner

    Digital, Cloud und Kernsystem-Umfeld sowie Versorgungsverträge für Arznei, Hilfsmittel und Pflege unter einem Dach. Fachseite und IT kommen schneller zusammen. Gerade für kleine und mittlere Kassen sinkt der Steuerungsaufwand – und die Schlagkraft steigt.

    2. Spürbare Wirtschaftlichkeit

    Rabatt- und Rahmenverträge, automatisierte Prüfung und Abrechnung, BPO und Prozessautomatisierung entlasten Budgets und Verwaltung. Wie VALUNY-Rabattverträge in der Apotheke greifen, erklärt das FAQ. In Zeiten knapper Ressourcen ist das ein echter Wettbewerbsvorteil.

    3. Digitalisierung mit Praxisnutzen

    Cloud-Infrastruktur, KI (etwa im Posteingang), Data Science und Cyber-Resilienz sind fest im Portfolio verankert. Der Bezug zum BITMARCK_21c|ng-Umfeld bleibt zentral: VALUNY macht aus Technologie alltagstauglichen Fortschritt für die Kasse.

    4. Forschung, die Steuerung verbessert

    InGef liefert Analysen aus Routinedaten – Impulse für Verträge und Versorgung. SIDA ergänzt mit operativen Prüfdiensten. Daten und Vertragsgeschäft greifen ineinander: ein klassischer Mehrwert des spectrumK-Erbes, jetzt noch stärker vernetzt.

    5. Gemeinschaft, die mitgestaltet

    VALUNY bleibt Arbeitsgemeinschaft der Träger. Die ITSC-Haltung „Wir sind unsere Kunden“ und die spectrumK-Logik aus Nutzer- und Gesellschafternähe treffen sich: Kassen steuern mit – sie kaufen nicht nur zu.

    6. Kontinuität mit Zukunft

    Bestehende Portfolios werden nahtlos fortgeführt. Portale und Services tragen einen neuen Namen, bleiben aber verlässlich verfügbar. Wer spectrumK oder ITSC kennt, findet Bewährtes wieder – und gewinnt neue Möglichkeiten dazu.

    Dieter Loewe betont die Bündelung komplementärer Kompetenzen für die 74 Gesellschafter und Kunden. Dr. Jochen Walker stellt die digitale Transformation der Versorgung in den Vordergrund – mit Blick auf Versicherte und auf die wirtschaftlichen Potenziale der Kassen. Beides gehört zusammen. Genau deshalb ist VALUNY entstanden.

    Gemeinsam wirksam – ab jetzt

    Zwei etablierte GKV-Gemeinschaftsunternehmen – Versorgungsverträge seit 2007, IT-Arbeitsgemeinschaft seit 1999 – treten seit dem 1. September 2026 als VALUNY auf. Wer bisher spectrumK oder ITSC genutzt hat, findet die bekannten Bausteine unter einem starken Dach wieder. Wer End-to-End aus einer Hand sucht, findet in VALUNY den Partner, der Versorgung und Digitalkompetenz verbindet.

    Gemeinsam wirksam. Das ist mehr als ein Claim – es ist das Angebot an jede gesetzliche Krankenkasse, die Effizienz, Innovation und Gemeinschaft ernst nimmt. VALUNY steht bereit.