Spargesetz wird nachgebessert: Der Info-Brief vor der Beitragserhöhung soll zurückkommen

Brief Informationspflicht Zusatzbeitrag und Terminkarte Kinderpsychotherapie am Flur

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Wieder Post, bevor es teurer wird – und Kinder-Psychotherapie ohne Deckel.

BStabG-Nachbesserung: Kassen sollen wieder vor höheren Zusatzbeiträgen informieren, Kinder-Psychotherapie ohne Budget. Anhörung am 7. Oktober.

Kaum zwei Monate nach dem Start wird das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) schon wieder angefasst. Laut Deutschem Ärzteblatt vom 30. September liegt erstmals eine konkrete Liste mit rund zwölf Änderungen vor. Zwei davon betreffen dich direkt: Deine Krankenkasse soll dich wieder informieren müssen, bevor der Zusatzbeitrag steigt. Und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche soll außerhalb des gedeckelten Budgets bezahlt werden. Am Mittwoch, 7. Oktober, hört der Gesundheitsausschuss dazu Fachleute an. Beschlossen ist noch nichts.

In 30 Sekunden

Das BStabG gilt seit dem 30. Juli 2026. Mit ihm fiel die Pflicht der Kassen weg, Mitglieder über einen höheren Zusatzbeitrag zu informieren, und der Psychotherapie drohte ab 2027 eine Budgetierung. Die Korrekturen sollen jetzt als Anhang an die Notfallreform durchs Parlament. Neben Info-Pflicht und Psychotherapie geht es um Hausarztpraxen, Hilfsmittel, Gesundheits-Apps, Kliniken und die Verwaltungskosten der Kassen. Die Ressortabstimmung läuft noch, genaue Formulierungen und die Gegenfinanzierung sind offen. Fahrplan: Anhörung am 7. Oktober, Ausschussbeschluss am 14. Oktober, Bundestag frühestens am 15. oder 16. Oktober.

Warum der Info-Brief zurückkommt

Bis zum Sommer galt: Hebt deine Kasse den Zusatzbeitrag an, schreibt sie dich vorher an und weist dich auf dein Sonderkündigungsrecht hin. Das BStabG hat diese Pflicht gestrichen. Viele Versicherte hätten eine Erhöhung damit erst auf der Gehaltsabrechnung bemerkt. Gesundheitsminister Carsten Linnemann hatte Nachbesserungen angekündigt, jetzt steht die Wiedereinführung auf der Liste. Neu ist der Zusatz „schriftlich oder digital“: Die Mitteilung darf also auch in der App oder im Online-Postfach deiner Kasse landen.

Kommt die Änderung wie geplant, erfährst du vor dem Jahreswechsel, ob deine Kasse teurer wird, und kannst in Ruhe entscheiden, ob du bleibst. Wie die Regel bisher aussah und was seit Juli gilt, erklärt unsere FAQ zur . Sobald der Bundestag entschieden hat, ziehen wir sie nach.

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche ohne Mengengrenze

Die zweite große Änderung betrifft Familien. Psychotherapie für Kinder und Jugendliche sowie die Akutbehandlung schwer psychisch kranker Menschen sollen außerhalb des Budgets vergütet werden. Wer bereits in Behandlung ist, soll keine Mengenbegrenzung fürchten müssen. Das zählt, weil Praxen bei knappem Budget eher zögern, neue Patientinnen und Patienten aufzunehmen, gerade dort, wo Familien ohnehin monatelang auf einen Platz warten.

Ein Versprechen auf schnellere Termine ist das noch nicht. Wie viele zusätzliche Therapiestunden am Ende tatsächlich möglich werden, hängt an der Gegenfinanzierung, und die ist ebenso offen wie der genaue Wortlaut. Was das Spargesetz bisher für Behandlungen ab 2027 vorsieht, steht in unserer FAQ .

Was sonst noch im Paket steckt

Haus- und Kinderarztpraxen sollen vom sogenannten Fixkostendegressionsabschlag befreit werden. Dahinter steckt die Regel, dass Praxen mit sehr vielen Behandlungsfällen pro Fall weniger Geld bekommen. Fällt sie weg, haben volle Praxen einen Grund weniger, neue Patienten abzuweisen.

Kritischer sehen viele Betroffene die Rückkehr der Ausschreibungen bei Heil- und Hilfsmitteln, kombiniert mit einem befristeten Rechnungsabschlag von 3 Prozent in den Jahren 2027 und 2028. Ausschreibungen waren 2019 wegen Qualitätsproblemen abgeschafft worden. Wer regelmäßig Inkontinenzmaterial, Kompressionsstrümpfe oder einen Rollator braucht, sollte die Debatte verfolgen.

Bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), also Apps auf Rezept, sollen Hersteller weniger bekommen, wenn Nutzer nach vier Wochen abbrechen. Kliniken sollen um 550 Millionen Euro entlastet und bei sauberer Abrechnung nur noch mit einer Quote von 1 Prozent geprüft werden. Die Verwaltungskosten der Kassen werden um einen weiteren Prozentpunkt begrenzt, was am Ende allen Beitragszahlenden zugutekommen soll.

Der Zeitplan hängt am Schätzerkreis

Die Eile hat einen Grund: Mitte Oktober rechnet der Schätzerkreis aus, wie viel Geld die gesetzliche Krankenversicherung 2027 braucht. Bis dahin soll feststehen, welche Einsparungen und Mehrausgaben im Gesetz stecken. Deshalb ist der Ausschussbeschluss schon für den 14. Oktober vorgesehen. Welche Fristen aus dem BStabG heute schon für dich gelten, fasst die FAQ zusammen.

Was du tun kannst

  1. Benachrichtigungen in der Kassen-App einschalten. Wenn die Info künftig auch digital kommen darf, solltest du sie dort nicht übersehen.
  2. Bei Kindern in Therapie nachfragen. Sprich mit der Praxis, ob sie für 2027 Einschränkungen plant, und frag nach dem Bundestagsbeschluss noch einmal nach.
  3. Hilfsmittel-Versorger notieren. Wer dich heute beliefert, solltest du wissen, falls sich das 2027 ändert.
  4. Nicht vorschnell wechseln. Erst der Beschluss Mitte Oktober macht aus der Liste geltendes Recht, und erst danach stehen die Beiträge für 2027 fest.

Unterm Strich zeigt das Paket: Der Druck aus Praxen, Verbänden und von Versicherten hat gewirkt. Ob die Korrekturen so bleiben, entscheidet sich in den nächsten zwei Wochen.

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