Ausschüsse begrüßen GeDIG – und fordern kürzere Fristen bis zur eÜberweisung.
Am 15.09.2026 begrüßen Bundesratsausschüsse das GeDIG grundsätzlich, kritisieren aber Umsetzungsfristen bis 2030 und die digitale Bedarfseinschätzung. Am 25.09. berät der Bundesrat – was ePA, eVerordnung und Fahrplan für dich bedeuten.
Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll die digitale Transformation von Versorgung und Pflege beschleunigen: mehr Nutzen in der elektronischen Patientenakte (ePA), elektronische Verordnungen und Überweisungen, stabilere Telematikinfrastruktur und bessere Nutzung von Gesundheitsdaten. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 15. Juli 2026 beschlossen. Nun liegen die ersten Länderreaktionen vor – und sie klingen zwiespältig: Ja zur Richtung, Kritik am Tempo.
Was die Bundesratsausschüsse am 15.09. sagen
Laut Empfehlungen des federführenden Gesundheitsausschusses (beteiligt auch Innere Angelegenheiten) für die Bundesratssitzung am 25. September 2026 begrüßen die Ausschüsse den „überwiegenden Teil“ der Regelungen als Beitrag zu digitaler Infrastruktur, sektorenübergreifender Vernetzung und Forschung. Gleichzeitig bedauern sie teilweise sehr lange Umsetzungsfristen. Konkret genannt werden:
| Anwendung | Geplante Einführung |
|---|---|
| Elektronische Verordnung häusliche Krankenpflege (eHKP) | 1. September 2028 |
| Elektronische Heilmittelverordnung | 1. Juni 2029 |
| Elektronische Überweisung | 1. September 2029 |
| Notfallzugriff | 1. Januar 2030 |
Die Ausschüsse warnen: Solche Fristen könnten die dringend nötige Digitalisierung in Gesundheit und Pflege behindern. Der Bundesrat solle im weiteren Verfahren dafür plädieren, die Fristen so weit wie möglich zu verkürzen und verbindliche Übergangszeiträume vorzusehen.
Weitere Kritikpunkte: Bedarfseinschätzung, Kassen-Daten, Apotheken
Drei weitere Punkte prägen die Empfehlungen:
- Digitale Bedarfseinschätzung: Weitreichende fachliche und technische Mindestanforderungen seien vorgesehen – für die geplanten Primärversorgungsstrukturen fehle aber noch die gesetzliche Grundlage. Die Ausschüsse sehen die Gefahr einer technischen Vorfestlegung, bevor die politische und gesellschaftliche Debatte über Reichweite, Verantwortlichkeiten und Grenzen digitaler Versorgungssteuerung abgeschlossen ist.
- Kassen-Daten und Reallabore: Diskutiert wird die Ausweitung der Kassenbefugnisse zur Datenauswertung, etwa Hinweise zu gesunder Lebensführung und Vorsorge. Die Anzeigepflicht bei Aufsichtsbehörden für datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken soll entfallen; die Genehmigungspflicht für Reallabore der Krankenkassen ebenfalls. Eingeschränkt werden soll die maximale Laufzeit auf fünf Jahre. Beteiligte Kassen sollen öffentlich informieren und Versicherte mindestens vier Wochen vor Beginn in klarer Sprache über das Widerspruchsrecht aufklären.
- Apotheken und ePA: Versorgungsrelevante Daten und Ergebnisse aus pharmazeutischen Dienstleistungen sollen in der ePA dokumentiert und für die weitere Versorgung nutzbar werden – ausdrücklich ohne Erweiterung heilberuflicher Kompetenzen der Apotheken, sondern zur Unterstützung bereits gesetzlicher Aufgaben (u. a. Arzneimitteltherapiesicherheit).
Was das GeDIG laut BMG und AOK vorsehen soll
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschreibt den Kabinettsentwurf als Maßnahmebündel aus Koalitionsvertrag und Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam Digital 2026“. Für dich relevant u. a.: digital und einheitlich geführter Medikationsplan in der ePA, digitale Impfübersicht mit Erinnerungen, mehr kassenindividuelle Mehrwerte in der ePA (Präventionshinweise, Check-up-Erinnerungen, Studieninformationen), schrittweise E-Überweisung bis 1. September 2029 sowie digitale Zugänge über die ePA-App (u. a. Terminvermittlung und Bedarfseinschätzung) im Kontext des geplanten Primärversorgungssystems. Auch Regelungen zum europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) sollen national umgesetzt werden.
Die AOK nennt als optionalen weiteren Fahrplan nach dem Kabinettsbeschluss unter anderem: 1. Lesung Bundestag 9. Oktober 2026, 2./3. Lesung 13. November 2026, 2. Durchgang Bundesrat 18. Dezember 2026. Der Inkrafttretenstermin steht noch nicht fest.
Kalenderhinweis: Am 25. September 2026 steht parallel die 2./3. Lesung der Notfallreform im Bundestag an – ein Doppeltermin der Woche. Hier geht es um das GeDIG im Bundesrat; die Notfallreform ist nur der parallele Terminhinweis.
Ratgeber: Was GeDIG für dich bedeutet
Solange Bundestag und Bundesrat nicht beschlossen haben und das Gesetz nicht verkündet ist, gilt das heutige Recht. Was lange Digitalfristen für dich bedeutenGeDIG-DigitalfristenWas GeDIG und Fristen bis 2030 für dich bedeuten – ePA-Mehrwerte, eVerordnung, Bundesrat 25.09.2026., erklären wir im FAQ. Wenn der Entwurf im Kern so kommt, lohnt sich für dich dieser Blick:
- ePA bleibt dein digitaler Anker. Medikationsplan, Impfübersicht und künftig ggf. Apotheken-Dokumentationen sollen die Akte praktischer machen. Prüfe Zugangsdaten, App und Vertretungsrechte jetzt – und ob du Widersprüche oder Einstellungen zu Datennutzung setzen willst.
- Elektronische Verordnungen kommen gestaffelt. Häusliche Krankenpflege ab 2028, Heilmittel und Überweisung 2029: Du kannst laut Entwurf bei Überweisungen weiter einen Papierausdruck wählen. Rechne also mit einer Mischphase statt mit einem Big Bang.
- Fristen können sich noch verkürzen. Die Ausschussforderung nach kürzeren Deadlines ist genau der Hebel der Länderberatung am 25.09. Verfolge, ob Notfallzugriff, eHKP, Heilmittel und eÜberweisung im Gesetzgebungsverfahren vorgezogen werden.
- Digitale Bedarfseinschätzung ist noch unvollständig. Der Zugang über die ePA ist angelegt; die Primärversorgungs-Gesetzgebung folgt separat. Erwarte keine fertige „App steuert alles“-Lösung, bevor dieses Fundament steht.
- Kassen-Reallabore: Widerspruch kennen. Wenn deine Kasse ein Reallabor ankündigt, sollst du mindestens vier Wochen vorher verständlich über Widerspruch informiert werden. Lies solche Schreiben und entscheide bewusst.
Kurz gesagt: Am 25. September berät der Bundesrat das GeDIG; die Ausschüsse wollen Tempo und klare Übergänge. Für dich zählen ePA-Mehrwerte, gestaffelte eVerordnungen und die Frage, wie schnell aus dem Fahrplan bis 2030 ein spürbarer Alltag wird.


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