Kasse wechseln vor 2027? Warum kaum noch jemand wechselt und wann es sich trotzdem lohnt

Junge Familie am Abend auf dem Sofa: Die Mutter tippt auf einem Laptop, der Vater hält das Baby auf dem Schoß, beide lächeln sich an, warmes Lampenlicht

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Mehr als jeder Zweite kennt den eigenen Zusatzbeitrag nicht. Das lässt sich in zwei Minuten ändern.

Krankenkasse wechseln 2027: Nur noch 11 % denken darüber nach. Wann sich ein Blick trotzdem lohnt, welche Fristen gelten und wie der Wechsel geht.

Die Zusatzbeiträge sind in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen, trotzdem wollen immer weniger gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse wechseln. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Unternehmensberatung Horváth. Gleichzeitig stehen in den nächsten Wochen die Beiträge für 2027 fest. Ein guter Anlass, einmal kurz hinzuschauen, auch wenn du am Ende bei deiner Kasse bleibst.

In 30 Sekunden

Nur noch elf Prozent der gesetzlich Versicherten denken über einen Kassenwechsel nach, im Vorjahr waren es 37 Prozent. Mehr als die Hälfte kennt den eigenen Zusatzbeitrag nicht. Bis zum 1. November gibt das Gesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 bekannt, danach legen die Kassen ihre eigenen Sätze fest. Wer vergleichen möchte, schaut am besten im Dezember, wenn die Zahlen stehen.

Was die Umfrage zeigt

Für den „GKV-Wechselmonitor 2026“ hat das Institut YouGov im Juli rund 1.500 gesetzlich Versicherte befragt. Ergebnis: 83,5 Prozent sind mit ihrer Kasse zufrieden. Die Bereitschaft zu wechseln ist von 37 auf 11 Prozent gefallen.

Spannend sind die Unterschiede zwischen den Gruppen. Bei jungen Versicherten liegt die Wechselbereitschaft bei 36 Prozent, bei jungen Familien bei 31 Prozent. Unter Seniorinnen und Senioren denken dagegen nur rund drei Prozent über einen Wechsel nach. Und mehr als jeder Zweite weiß nicht, wie hoch der eigene Zusatzbeitrag ist.

Gefragt wurde auch, welche Zusatzleistungen den Versicherten wichtig sind. Ganz oben stehen die Zahngesundheit mit 59 Prozent, die erweiterte Krebsvorsorge mit 54 Prozent und Vorsorge und Impfungen mit 51 Prozent. Für 45 Prozent zählen Zuschüsse zu Brillen oder Hörgeräten.

Eine Aussage aus der Studie ist überholt

In der Mitteilung zur Studie heißt es, die Kassen müssten ihre Mitglieder seit Ende Juli nicht mehr per Brief über eine Beitragserhöhung informieren. Das war zum Zeitpunkt der Studie richtig, ist aber nicht mehr der ganze Stand. Mit Änderungen am Spargesetz, die der Bundestag am 15. Oktober auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (BT-Drs. 21/8629) beschlossen hat, soll die Informationspflicht wieder gesetzlich geregelt werden, in § 175 Abs. 4 SGB V und einem neuen Abs. 4a.

Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, soll sie ihre Mitglieder bis zum Ende des Vormonats in einem eigenen Schreiben informieren. Digital geht das nur, wenn du der digitalen Kommunikation zugestimmt hast. Darin soll stehen, dass du ein Sonderkündigungsrecht hast, wie hoch der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist, wo du die Übersicht des GKV-Spitzenverbands über alle Zusatzbeiträge findest und dass du in eine günstigere Kasse wechseln kannst. Kommt das Schreiben zu spät, gilt eine Kündigung als im Monat der Erhöhung erklärt, du verlierst also keine Zeit.

Gilt das schon? Noch nicht. Der Bundesrat berät voraussichtlich am 20. November. Zustimmen muss er nicht, er könnte das Verfahren aber verzögern. In Kraft treten soll die Regel am Tag nach der Verkündung. Bis dahin besteht keine Pflicht zum Einzelschreiben. Den aktuellen Stand erklärt unsere FAQ zur .

Wie hoch wird der Zusatzbeitrag 2027?

Eine verlässliche Zahl für deine Kasse gibt es noch nicht. Was der Schätzerkreis für den Durchschnitt erwartet, haben wir in einem eigenen Artikel zum Zusatzbeitrag 2027 erklärt. Wichtig ist: Jede Kasse legt ihren Satz selbst fest. Bisher hat noch keine ihren Satz für 2027 angekündigt. Der Chef des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, sagte zuletzt, die Kassen stünden „nicht mehr unter dem enormen Druck, ihre Zusatzbeiträge erhöhen zu müssen“.

Wann sich ein Wechsel lohnen kann

Ein Wechsel ist kein Selbstzweck. Für viele, die zufrieden sind, gibt es keinen Grund dazu. Es gibt aber Situationen, in denen sich ein genauer Blick lohnt.

Junge Berufstätige und Singles achten oft vor allem auf den Beitrag. Hier können ein paar Zehntelprozentpunkte Unterschied über das Jahr einen spürbaren Betrag ausmachen. Für junge Familien sieht die Rechnung anders aus. Eine Kasse, die professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Vorsorge oder Impfungen bezuschusst, kann günstiger sein als eine mit dem niedrigsten Beitrag. Paare mit zwei Einkommen sollten bedenken, dass jeder einzeln versichert ist und der Beitrag zweimal anfällt. Für Rentnerinnen und Rentner ist ein Wechsel meist weniger dringlich. Den eigenen Beitrag zu kennen, schadet aber auch hier nicht.

So funktioniert der Wechsel

Wechseln ist einfacher, als viele denken. Du suchst dir eine neue Kasse aus und wirst dort Mitglied. Die neue Kasse meldet den Wechsel bei der alten, eine eigene Kündigung ist in der Regel nicht nötig. Grundsätzlich bist du 12 Monate an deine Kasse gebunden. Erhöht sie ihren Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht: Bei einer Erhöhung zum 1. Januar kannst du bis Ende Januar wechseln. Der Wechsel wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam.

Schaubild Termine: bis 1. November Durchschnitt vom Gesundheitsministerium, im Dezember stehen die Sätze der Kassen, 1. Januar 2027 gilt der neue Satz, bei Erhöhung zum 1. Januar Sonderkündigung bis 31. Januar. Wechsel wirksam zum Ende des übernächsten Monats. Info-Brief bei Erhöhung geplant: Bundestag 15. Oktober, Bundesrat voraussichtlich 20. November, in Kraft am Tag nach der Verkündung.
Die wichtigsten Termine rund um den Zusatzbeitrag 2027 und den Kassenwechsel.

Was du tun kannst

  1. Den eigenen Zusatzbeitrag nachschauen. Er steht auf der Website deiner Kasse oder in deiner Gehaltsabrechnung.
  2. Im Dezember vergleichen. Dann haben die Kassen ihre Sätze für 2027 festgelegt.
  3. Nicht nur auf den Beitrag schauen. Prüf, welche Extras du wirklich nutzt, etwa bei Zahnreinigung, Vorsorge oder Brillen.
  4. Das Sonderkündigungsrecht kennen. Steigt der Beitrag zum Jahreswechsel, hast du bis Ende Januar Zeit.

Alle Grundlagen zum Zusatzbeitrag haben wir in unseren gesammelt.

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