Die Beträge steigen, der Schutz durch die Belastungsgrenze bleibt.
Wer regelmäßig Tabletten aus der Apotheke holt, zur Physiotherapie geht oder Inkontinenzhilfen braucht, muss ab dem 1. Januar 2027 mehr aus eigener Tasche bezahlen. Die Zuzahlungen steigen um die Hälfte. Und mit der Notfallreform, die der Bundestag am 15. Oktober beschlossen hat, hat der Bundestag auch festgelegt, was ein Rettungseinsatz künftig kosten soll: 15 Euro. Das klingt erst einmal nach schlechten Nachrichten. Eine gute gibt es aber: Wer sehr viel braucht, ist durch eine feste Obergrenze geschützt.
In 30 Sekunden
Ab 2027 kostet ein Medikament in der Apotheke 10 Prozent des Preises, mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. Bisher waren es 5 bis 10 Euro. Für den Rettungseinsatz sollen künftig 15 Euro fällig werden, egal wie teuer der Einsatz wirklich war, und auch mit anschließendem Transport nur einmal. Die Erhöhung ist einmalig, eine jährliche Anpassung gibt es nicht. Kinder und Jugendliche unter 18 sind bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln und im Krankenhaus befreit, beim Rettungseinsatz nicht. Niemand zahlt im Jahr mehr als 2 Prozent seines Bruttoeinkommens zu, chronisch Kranke höchstens 1 Prozent.
Warum die Zuzahlungen steigen
Die Beträge sind laut Bundesgesundheitsministerium seit 2004 weitgehend gleich geblieben. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Juli verkündet wurde, hebt die Politik sie jetzt um 50 Prozent an. Das Gesetz soll die Finanzen der Krankenkassen stabilisieren, und ein Teil davon kommt eben über die Zuzahlungen herein. Ursprünglich wollte die Regierung die Beträge danach jedes Jahr weiter anheben. Diese jährliche Anpassung hat der Bundestag im Juli 2026 gestrichen, es bleibt bei der einmaligen Erhöhung zum 1. Januar 2027.
Was das in der Apotheke bedeutet
Die Formel bleibt dieselbe, nur die Grenzen verschieben sich. Ein Beispiel: Kostet ein Medikament 40 Euro, wären 10 Prozent 4 Euro. Weil der Mindestbetrag greift, zahlst du ab 2027 aber 7,50 Euro statt bisher 5 Euro. Bei teuren Mitteln ist bei 15 Euro Schluss, bisher lag die Grenze bei 10 Euro.
Auch an anderen Stellen wird es teurer. Für einen Tag im Krankenhaus sind ab 2027 15 Euro fällig statt bisher 10 Euro. Bei Heilmitteln wie Physiotherapie und bei häuslicher Krankenpflege zahlst du weiter 10 Prozent der Kosten, dazu kommen künftig 15 Euro je Verordnung.
Für pflegende Angehörige ist ein Detail wichtig. Bei Hilfsmitteln, die verbraucht werden, etwa Inkontinenzhilfen, gibt es einen Monatsdeckel. Der Bundestag hat hier eine Panne im Gesetz korrigiert: Der Deckel bleibt 2026 bei 10 Euro im Monat und steigt erst ab Januar 2027 auf 15 Euro.
15 Euro für den Rettungseinsatz
Der Entwurf der Bundesregierung sah für die Notfallrettung noch 10 Euro vor. Der Gesundheitsausschuss hat den Betrag auf 15 Euro angehoben, damit er zu den übrigen Zuzahlungen passt. Ein Antrag, die Zuzahlung ganz zu streichen, fand im Bundestag keine Mehrheit.
Für Versicherte steckt darin auch eine Entlastung. Die Notfallrettung wird zur festen Kassenleistung. Laut Gesundheitsministerium ist damit ausgeschlossen, dass Patientinnen und Patienten auf Kosten sitzen bleiben, wenn Rettungsdienst und Krankenkasse über die Rechnung streiten. Das Fachportal antwortING beziffert dieses Risiko bisher auf bis zu 2.000 Euro je Einsatz. Künftig soll der Betrag fest sein.
Wirst du vor Ort versorgt und danach ins Krankenhaus gebracht, fallen die 15 Euro nur einmal an. Das sieht der Gesetzestext ausdrücklich vor: Folgt auf die Versorgung unmittelbar ein Transport, ist nur eine Zuzahlung für die Notfallrettung insgesamt fällig. Ab wann die neue Zuzahlung gilt, steht noch nicht fest. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 20. November mit dem Gesetz, zustimmen muss er nicht.
Wichtig bleibt: Niemand sollte aus Sorge um 15 Euro zögern, die 112 zu wählen. Bei Lebensgefahr zählt jede Minute. Wann die 112 und wann die 116117 die richtige Nummer ist, erklärt unsere FAQ zu 112 und 116117 nach der NotfallreformNotfallreform: 112, 116117 & NotaufnahmeDer Bundestag hat die Notfallreform am 15.10.2026 beschlossen; der Bundesrat steht noch aus. INZ, Ersteinschätzung und digitale Kopplung von 112 und 116117 – was ab 2027 für dich praktisch zählt, fasst das FAQ zusammen..
Wer besonders aufpassen sollte
Am stärksten spüren die Erhöhung Menschen mit Dauermedikation, also viele Rentnerinnen und Rentner und chronisch Kranke. Für sie ist die Belastungsgrenze der wichtigste Schutz. Sie liegt bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens des Haushalts im Jahr, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent. Wer diese Grenze erreicht, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Das passiert aber nicht von allein, du musst es bei deiner Kasse beantragen und die Belege vorlegen.
Für Familien gilt: Kinder und Jugendliche unter 18 sind bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln und im Krankenhaus befreit, beim Rettungseinsatz nicht. Dafür sieht das Gesetz keine Ausnahme vor, auch für Kinder sollen also 15 Euro fällig werden. Die zählen aber zur Belastungsgrenze der Familie. Wer unsicher ist, fragt bei der eigenen Kasse nach. Welche Stichtage aus dem Spargesetz sonst noch wichtig sind, haben wir in der FAQ zu den Stichtagen des SpargesetzesBStabG-Stichtage für VersicherteDas BStabG staffelt Änderungen: Katalogänderungen schon jetzt, höhere Zuzahlungen und BBG-Anhebung ab 2027, Familienversicherung und Teilkrankschreibung ab 2028. Wer die Stichtage kennt, kann ruhig planen. zusammengestellt.
Was du tun kannst
- Ab Januar alle Quittungen sammeln. Apotheke, Physiotherapie, Krankenhaus: Jeder Beleg zählt für die Belastungsgrenze.
- Die eigene Grenze ausrechnen. 2 Prozent vom Bruttoeinkommen des Haushalts, bei chronischer Erkrankung 1 Prozent. So siehst du früh, ob sich ein Befreiungsantrag lohnt.
- Bei chronischer Erkrankung die Bescheinigung klären. Für die 1-Prozent-Grenze braucht die Kasse in der Regel einen ärztlichen Nachweis. Sprich deine Praxis rechtzeitig darauf an.
- Verbrauchshilfsmittel im Blick behalten. Wer Inkontinenzhilfen bezieht, zahlt 2026 noch höchstens 10 Euro im Monat, ab 2027 höchstens 15 Euro.
Alle Beträge im Überblick findest du in unserer FAQ zu den Zuzahlungen ab 2027Zuzahlungen ab 2027: plus 50 %Ab 1. Januar 2027 steigen Arznei-, Klinik-, Heil- und Hilfsmittel-Zuzahlungen einmalig um 50 Prozent. Die Belastungsgrenzen von 1 bzw. 2 Prozent bleiben – eine jährliche Dynamisierung entfällt.. Die Erhöhung lässt sich nicht vermeiden. Wer aber seine Belege sammelt und die Befreiung beantragt, zahlt am Ende nicht mehr als nötig.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung Drucksache 21/8629 (Notfallreform inkl. BStabG-Änderungen)
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf Notfallreform, Drucksache 21/6808 (§ 30 Abs. 6 SGB V, S. 10 und 59)
- Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung BStabG, Drucksache 21/7016 (S. 191, Dynamisierung gestrichen)
- Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- Bundesgesundheitsministerium: FAQ zur Notfallreform
- antwortING: Notfallreform beschlossen (15.10.2026)
- krankenkassen.de: Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
- KBV: PraxisNachricht vom 15.10.2026


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